Liberale Hochschulgruppe Köln unter falscher Flagge

Posted by netnrd | Posted in Bildung, Demokratie, Transparenz | Posted on 24-11-2011

Eine bodenlose Frechheit leistet sich gerade die LHG, die Liberale Hochschulgruppe an der Universität Köln. Diese will für die kommenden Wahlen zum Studentenparlament ihren Namen ändern. Sie setzen nämlich Ihrem bisherigen Namen „Die Campus-Piraten“ voran. Die genaue Bezeichnung soll nun “Die Campus-Piraten – Liberale Hochschulgruppe” lauten.

Bild: Manfred Werner (Tsui), Lizenz: cc-by-sa 3.0

Der Ableger der FDP bei den Kölner Studenten beweist damit zwar, wahre Piraten zu sein, indem sie den Begriff „Piraten“ für sich einfach kapern, und man könnte auch meinen, dass die Bewunderung dieser jungen Liberalen für die Piraten so groß ist, dass sie sogar den Namen übernehmen. “LHG von Piraten beeindruckt” könnte man titeln. Beides ist im Grunde sogar erfreulich.

Weniger begeistert mich dagegen die Intention der LHG. Sie wollen offensichtlich eine Zuordnungsverwirrung auslösen, indem sie den Anschein erwecken, die Hochschulgruppe der Piraten zu sein, um die Popularität der Piraten (gerade unter den Studenten) für sich abzugreifen. Wer den Stimmzettel unbefangen ansieht, wird diese Zuordnung annehmen.

Aber auch für die informierten Studenten entsteht eine Zuordnungsverwirrung, müssen diese doch vermuten, die Piraten an der Universität Köln, die sich in der Hochschulgruppe der Piratenpartei sowie im hochschulpolitischen Stammtisch Köln organisieren, hätten eine Kooperation bzw. eine Listenkandidatur mit der LHG eingegangen.

Darauf angesprochen, rechtfertigt sich die LHG wie folgt:

Ein Listenname für eine studentische Gremienwahl ist keine juristische Person und in der Wahlordnung von Universität und Studierendenschaft NICHT geregelt. Somit können wir jeden erdenklichen Namen auswählen, solange er nicht dem Namen einer Partei oder HSG oder eines geschützten Namen entspricht. Ich bin nicht darüber informiert, ob der Name PIRATEN oder Pirtatenpartei Deutschland geschützt ist. Campus-Piraten ist es jedenfalls nicht. (…)

1. Wir stehen in keinem offiziellen Zusammenhang mit der Piraten-HSG, die nebenbei nicht in die Matrikel der Universität eingetragen ist.
2. Wir werden diesen Namen weder auf unserer Homepage, noch auf unserem Werbematerial, noch öffentlich verwenden.
3. Sollten wir ins StuPa gewählt werden, werden wir den Namen unserer Fraktion ändern, sodass er nurnoch LHG lautet.

(…) Wir können den Namen der Liste leider nichtmehr ändern, hätten aber auch nicht vermutet, dass es eine so negative Resonanz eurerseits gibt.

(…)juristisch gibt es keine Einwände gegen diesen Listennamen.

Liebe LHG: Sowohl „Piraten“ als „Piratenpartei“ genießt in Deutschland markenrechtlichen und namensrechtlichen Schutz. Ihr wisst zwar, dass die Piratenpartei nicht mit markenrechtlichem Schutz oder „geistigem Eigentum“ argumentieren möchte. Eine Rolle spielt jedoch das Namensrecht, denn hiermit beabsichtigt ihr eine Verwirrung der Zuordnung und eine Ausnutzung des guten Namens der Piratenpartei. Ihr wollt Wähler absichtlich täuschen. Und das können wir nicht gut finden.

Die Dreistigkeit wird sogar noch verstärkt durch die Ankündigung, die Zuordnung zu den „Campus-Piraten“ dadurch zu erschweren, auf dem Wurfmaterial und der Homepage dies nicht aufzuklären, und den Begriff nach der Wahl wieder abzulegen. Nachdem Ihr Euch also die Stimmen erschlichen habt, wollt ihr die Maske fallen lassen. Das empfinde ich als angekündigten Betrug an Euren Wählern.

Ihr habt nicht mit negativer Resonaz gerechnet? Ich vermute, Euch ist unsere Resonanz vollkommen egal – sonst hättet ihr vielleicht im Vorfeld Kontakt zu den Kölner Piraten oder zu der Piraten-Hochschulgruppe aufgenommen. Das Ihr das unterlassen habt, zeigt mir doch eher, dass ihr sehr wohl mit negativer Resonanz gerechnet habt. Juristisch ist diese Namenswahl mit Hinweis auf das Marken- und Namensrecht mindestens fragwürdig. Unmoralisch ist sie in jedem Fall.

Also, hier der ausdrückliche Hinweis an alle Kölner Studenten: Nein, die sog. „Campus-Piraten“ haben mit der Piratenpartei nichts zu tun. Zu den diesjährigen StuPa-Wahlen treten wir noch nicht an.

Die der Piratenpartei verbundenen Studenten organisieren sich an anderem Ort, und alle Studenten sind herzlich eingeladen, sich dort zu beteiligen. Diese Einladung gilt ausdrücklich auch für Mitglieder der LHG – wenn Ihr piratige Hochschulpolitik machen wollt, dann kommt zur Hochschulgruppe der Piraten, aber unterlasst Wählertäuschung und das Segeln unter falscher Flagge.

Der nächste HSG-Stammtisch der Piraten-Hochschulgruppe findet am 29.11.2011 um 20.30 Uhr im Cafe 43, Weyertal 43 in Köln-Sülz statt. Er ist öffentlich und offen für alle!

Danke, Christian, für den Hinweis.

GEMA zockt Kindergärten ab – und was Piraten dagegen tun

Posted by netnrd | Posted in Bildung, Urheberrecht | Posted on 15-02-2011

Im Auftrage der “VG Musikedition” hat die GEMA, die “Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“ Kindergärten und Kindertagesstätten in ganz Deutschland angeschrieben. Darin wies sie darauf hin, dass das Kopieren von Notenblättern nur mit Erlaubnis der Rechteinhaber erfolgen darf.

Man ist aber kein Unmensch, und fügte dem Schreiben gleich das Angebot bei, den Kindergärten die Anfertigung von 500 Notenblatt-Kopien für pauschal 56 Euro zuzüglich Umsatzsteuer zu gestatten. Mittlerweile hat die VG Musikedition mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband e.V. einen Rahmenvertrag zum Erlass von 20% der Kosten abgeschlossen.

Neben den genannten Kosten entsteht jedoch ein erheblicher Verwaltungsoverhead, muss doch jeder Kindergarten dann jede einzelne Fotokopie der GEMA melden, damit anschließend die Abrechnung an die Rechteinhaber erfolgen kann.

Rein rechtlich verhalten sich GEMA und VG Musikedition korrekt. In Deutschland sind Noten bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers geschützt. Neben den Komponisten und Autoren können auch die Setzer des Notenblattes selbst Rechte an den kopierten Werken halten.

Zu befürchten ist allerdings, dass viele Kindergärten die Kosten oder den Aufwand scheuen werden. Dann werden keine Noten mehr kopiert, und die Kinder in diesen Tagesstätten werden womöglich in Zukunft weniger singen als zuvor. Kinder wollen aber singen, es stellt einen ganz wichtigen Aspekt der Erziehung dar, motiviert und stimuliert die kindliche Entwicklung. Ein Kindergarten ohne Kinderlieder ist ein trauriges Stück Deutschland.

Die Piraten sprechen sich für einen freien Zugang zu digitalen Medien für Bildung und Forschung, sowie für einen fairen Ausgleich zwischen privaten Nutzern und den Urhebern aus. Soweit die Rechte von Autoren und Urhebern geschützt werden, muss dies in fairer, gerechter und einfach handhabbarer Weise stattfinden. Der Schutz alter Geschäftsmodelle der Urheberrechtsverwertungsindustrie sehen wir gegenüber den schützenswerten Rechten der Autoren und der Nutzer als nachrangig an.

Was jedoch vielen nicht bekannt ist, dass zahlreiche Autoren auf ihre Urheberrechte von vorneherein verzichten, oder ihre Werke unter eine sogenannte freie Lizenz stellen, die die kostenfreie Nutzung ermöglicht, sowie dass viele Werke durch den Zeitablauf der Schutzfrist gemeinfrei geworden sind.

Kindertagesstätten und Kindergärten sind also keineswegs auf das Angebot der GEMA und der VG Musikedition verpflichtet, um Kopien von Notenblättern anfertigen und mit den Kindern singen zu können. Es fehlt lediglich das Angebot, aus denen sie lizenzfrei schöpfen können, und welches sie abgabenfrei kopieren und verbreiten dürfen.

Der Verein “Musikpiraten e.V.” hat sich zur Aufgabe gemacht, ein Liederbuch zu schaffen, welches ausschließlich aus solchen lizenzfreien Liedern besteht. Dutzende Freiwillige haben diese Lieder in Notenblätter gesetzt, die kosten- und lizenzfrei kopiert und verbreitet werden dürfen.

Mehr noch, Ziel des Vereins ist es, 50.000 dieser Liederbücher spendenfinanziert zu drucken, und kostenlos unter den Kindergärten Deutschlands zu verteilen. Die Anzahl ist so bemessen, dass jeder Kindergarten in Deutschland ein Liederbuch erhalten kann, welches er dann selbst frei kopieren und verteilen kann. Die Bücher sollen Anfang März in Druck gehen

Um die Kosten der Produktion stemmen zu können, werden Spender gesucht. Zum heutigen Tag sind bereits 27.000 Euro eingegangen! Den aktuellen Spendenstand und weitere Informationen findet man hier:
http://musik.klarmachen-zum-aendern.de/kinderlieder

Jetzt muss nur noch jeder Kindergarten in Deutschland von diesem Angebot erfahren, und die Bücher müssen an jeden Kindergarten gebracht werden – hierbei hat die Piratenpartei ihre Unterstützung zugesagt. Wer bei der Verteilung der Bücher helfen kann, ist natürlich ebenfalls gerne gesehen! Ebenso Musiker, die Interesse haben, Kinderlieder neu zu setzen, mögen sich bitte melden. Kontakte stelle ich gerne her, für Köln und Umland dient die Piratenpartei Köln gerne als Hub.

Expertenrunde zum JMStV mit Matthi Bolte

Posted by netnrd | Posted in Bildung, Zensur | Posted on 03-11-2010

Gestern habe ich an einer kleinen Experten-Runde bei den Grünen im Landtag NRW zum Thema Jugendmedienschutz-Staatsvertrag JMStV teilgenommen. Nach einer vergleichbaren Veranstaltung in Köln mit Marc Jan Eumann vor einigen Wochen (Bericht hier) haben wir uns um einen Termin bei den Grünen bemüht.

Gesprochen haben wir dort mit Matthi Bolte (@matthi_bolte), innenpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion im Landtag, da auch für Netzpolitik zuständig, sowie Eva Brockelmann. Weiter anwesend waren wieder Jürgen Ertelt (@ertelt), Medienpädagoge von Jugend-Online (IJAB), Kai Schmalenbach (@dave_kay), Sysadmin und mit dem JMStV befasster Pirat aus Düsseldorf, der Juso und Blogger Jens Matheuszik vom Pottblog (@pottblog) und meine Wenigkeit als Vorstandsvorsitzender des KV Köln der Piraten und Internetunternehmer (@netnrd). Ausserdem hatten wir diesesmal Alvar Freude (@alvar_f) vom AK-Zensur dabei, sowie den Blogger Peter Piksa (@karpfenpeter), der ebenfalls im AK-Zensur ist.

Entgegen meiner ursprünglichen Vermutung hat Matthi Bolte gar nicht versucht, den Entwurf des Staatsvertrages zu verteidigen. Auch das Kontinuitätsgebot hat er nicht wieder erwähnt. Er sprach zunächst von dem Konstrukt “Staatsvertrag”, welches eben leider nicht parlamentarisch entsteht, sondern als vorbereiteter Vertrag in die Parlamente zur Ratifizierung durchgereicht wird. Jürgen Ertelt wies darauf hin, dass Gesetze nicht intransparent in Hinterzimmern unter Umgehung der Parlamente entstehen sollten, sondern dass sie einen parlamentarischen Prozess durchlaufen sollten mit Einbeziehung der gewählten Volksvertreter, und dass es dort die Möglichkeit geben muss, Einfluss auf die Ausgestaltung des Gesetzes zu nehmen. Der JMStV steht in seinen Auswirkungen einem Gesetz nicht nach, auch wenn er anders heißt.

Alvar Freude beschrieb dann die Auswirkungen des JMStV auf das Internet, insbesondere auf Webseiten-Betreiber und Anbieter, wobei er auch auf die Probleme des Anbieterbegriffs einging. Besonders ausführlich ging er auf den Umstand ein, dass mit dem JMStV eine Pflicht auf alle Webseitenbetreiber zukommt. So ist die Labelung des Angebotes zwar freiwillig – geschieht sie jedoch nicht, muss ein Angebot entweder Sendezeiten oder Zugangskontrolle einführen, wenn es “jugendbeeinträchtigende Inhalte” enthält.

Dies ist vielen – selbst vielen Piraten – so gar nicht klar. Wer nicht labelt, ist nicht automatisch “Ü18″. Wenn er keine der anderen beiden Lösungen anwendet, drohen erhebliche Schwierigkeiten.

Da mit Beginn der Gültigkeit des JMStV womöglich keine Filtersoftware zur Verfügung steht – immerhin soll er ja bereits am 1. Januar in Kraft sein – entfällt die Labelungs-Möglichkeit de facto. Es bliebe dann nur der Weg zu Sendezeiten, da eine Zugangskontrolle in der Regel mit hohen Kosten für Webseitenbetreiber verbunden sein dürfte (etwa bei PostIdent-Verfahren).

Die Freiwilligkeit der Labelung steht nur auf dem Papier – der Betreiber hat keine Möglichkeit, “nichts” zu tun, er kann sich nur zwischen mehreren bedenklichen Alternativen entscheiden.

Wir gingen auch auf die Haftungsfragen ein, etwa dass wettbewerbsrechtliche Probleme bei Falscheinstufungen drohen, und damit ein großes Feld für Abmahnungen und hoher Aufwand für die Justiz.

Generell ist davon auszugehen, dass viele Betreiber aus Sicherheitsgründen eher schärfer einstufen, oder direkt erst ab 18 Jahren freigeben. Ausländische Angebote sind in der Regel gar nicht gelabelt – es könnte sich aber sogar etablieren, die Angebote ab 0 Jahren zu labeln, um möglichst viele deutsche Besucher zu erhalten – Sanktionsmöglichkeiten für rein ausländische Anbieter gibt es nicht, zudem wird im jeweiligen Land darin nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit bestehen.

Wir sprachen über die Probleme, die Portalseiten mit user-generated Content haben werden, wie Foren oder Social Media. Was passiert, wenn zwei vierzehnjährige Kinder sich in einem Forum über Sex austauschen? Streng genommen müsste man sie jeweils vor den Äußerungen des anderen schützen, sowie die gesamte Kommunikation allen anderen Gleichaltrigen vorenthalten. Wie soll man beispielsweise Wikipedia einstufen?

Wir erwähnten, dass es für Normalsterbliche kaum möglich sein wird, einen bestimmten Inhalt in seiner Altersbeschränkung einzustufen.

Anschließend gingen wir auf die Effekte der Filterung beim Nutzer ein. Es steht außer Frage, dass Kinder ab einem gewissen Alter den technischen Sachverstand haben dürften, Filter zu umgehen, wir vermuten, dass 13jährige Kinder im Computerwissen ihren Eltern voraus sein dürften.

Durch den Overblocking-Effekt werden viele auch sinnvolle Inhalte Jugendlichen vorenthalten. So wird beispielsweise eine französische Schulseite gesperrt sein, die sich ein Schüler über seine Austauschschule ansehen will, weil sie nicht gelabelt ist, oder die Wikipedia, Seiten politischer Parteien u.ä. Viele Eltern werden den Filter nach kurzer Zeit genervt abschalten. Kindern und Jugendlichen wird die Möglichkeit verwehrt, Medienkompetenz auch im Umgang mit kritischen Inhalten zu erlernen.

Die stets betonte Freiwilligkeit der Filterung besteht ja nur bei den Eltern darin, die Filtersoftware einzusetzen oder nicht – für Kinder und Jugendliche gibt es sie nicht.

Oder es besteht die Gefahr, dass Eltern sich blind auf die Sicherungsfunktion verlassen, während die Heranwachsenden die Sperren umgehen, oder ohnehin auf Spielkonsolen oder Mobiltelefone ausgewichen sind, die davon nicht erfasst sind, und so völlig unbegleitet und unvorbereitet mit den bedenklichen Inhalten konfrontiert sind.

Für Matthi Bolte war noch das Zensurargument wichtig, der vermeintliche Widerspruch, dass man einerseits sagt, dass Sperren unwirksam sind, andererseits aber vom Einstieg in die Zensur spricht.

Dem entgegnete ich, dass man zwischen den Maßnahmen, die auf den Computer des Nutzers gerichtet sind, und denen, die auf das Internet gerichtet sind, unterscheiden muss. Die Filtersoftware, die rein lokal installiert ist, ist niemals vollständig sicher. Etwas, was lokal auf dem Computer eingerichtet ist, ist daher auch keine effektive Zensur, da es aushebelbar ist.

Auch bei der Websperren-Diskussion setzte dies auf DNS-Sperren an, die durch eine veränderte Einstellung im Computer des Nutzers zu umgehen ist.

Dennoch stellen sowohl die JMStV-Maßnahmen als auch das “Zensursula”-Stoppschild den Einstieg in die Zensur dar. Zensiert wird nämlich die Kommunikation des “normalen” Nutzers, der mit seinem unveränderten Computer unterwegs ist.

Gleichzeitig schweben aber weitergehende Eingriffe als Damoklesschwert über dem Internet. Es steht zu befürchten, dass wenn die Schwäche der Filtersoftware offenbar ist, dann doch nach einer Verpflichtung der Zugangsprovider gerufen wird, den Datenverkehr ihrer Nutzer zu überwachen.

Nicht zu verachten ist die “innere Zensur”, die durch den JMStV auf Publisherseite entsteht. Und im Web2.0 ist quasi jeder Publisher. Jeder Blogger, jeder Forenbenutzer könnte sich anhand des technischen Aufwandes und unbestimmter Haftungsrisiken in Zukunft zurückhalten. Ein durchschnittlicher kleiner Webseitenbetreiber wird bei der ersten anwaltlichen Abmahnung sein Angebot vollständig schließen.

Dies bedeutet in Summe einen erheblichen Eingriff in das heutige Web2.0 – absurderweise genau jetzt, wo so sehr nach fachlichem Nachwuchs gesucht wird.

Wir wiesen darauf hin, dass bei der Ablehnung des Entwurfs keine Regelungslücke entsteht – der jetzige JMStV würde dann weiterhin gelten. Es besteht also keine Notwendigkeit, den Antrag jetzt anzunehmen, sondern man kann sich durchaus die Zeit nehmen, die Regelungen zu überarbeiten, und darin die Stärkung der Medienkompetenz in den Vordergrund zu rücken.

Matthi Bolte machte sich fleißig Notizen, ich hatte den Eindruck, er sucht ganz gezielt nach den kritischen Fragen, die in der morgigen Anhörung zu stellen sind. Das Argument vom “Kontinuitätsgebot” wiederholte er nicht – vielmehr macht er deutlich, dass die Anhörung ergebnisoffen sein soll, und keineswegs jetzt schon ein Ergebnis feststeht – weder dafür noch dagegen -, aber anschließend eine Empfehlung folgen kann.

Wir würden uns natürlich wünschen, sie würde lauten, den JMStV in der vorgelegten Änderungsform abzulehnen. Der Applaus der Netzcommunity wäre ihr sicher. Jedenfalls wäre eine Zustimmung durch SPD und Grüne quasi der letzte Erfolg der schwarzgelben NRW-Regierung.

Quelle Foto: Jürgen Ertelt

Expertenrunde zum JMStV mit Marc Jan Eumann

Posted by netnrd | Posted in Bildung, Zensur | Posted on 05-10-2010

Am Montagabend habe ich an einer kleinen Expertenrunde zum Thema Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) teilgenommen. Eingeladen hatte Daniel Bär von den Kölner Jusos, um in einem kleinen Kreis mit Marc Jan Eumann, Staatssekretär in NRW und Vorsitzender der Medienkommission der SPD über den JMStV zu diskutieren. Geladen waren eine Auswahl von Netzaktiven und Jusos, die sich mit dem Thema befassen. Über unsere Einladung habe ich mich sehr gefreut.

Zufälligerweise waren alle geladenen externen Experten entweder Piraten oder den Piraten freundschaftlich verbunden. Anwesend war Jürgen Ertelt (@ertelt), Medienpädagoge von Jugend-Online (IJAB), Dominik Boecker (@domainrecht), Fachanwalt für Informationstechnologierecht aus Köln und aktiv im AK Zensur, Kai Schmalenbach (@dave_kay), Sysadmin und mit dem JMStV befasster Pirat aus Düsseldorf, und meine Wenigkeit als Vorstandsvorsitzender des KV Köln der Piraten und als Internetunternehmer (@netnrd). Von den SPD-Jusos waren 5 Personen anwesend, neben dem Gastgeber Daniel Bär (@danielbaer) u.a. auch der Blogger Jens Matheuszik vom Pottblog (@pottblog).

Interessanterweise lehnten alle Anwesenden (außer Herrn Eumann selbst) den JMStV-Entwurf in der vorliegenden Form ab. Auch die Jusos sprechen sich einstimmig gegen die Annahme dieses Vertrages aus.

Eumann stellte zunächst die Situation in groben Zügen dar. Er ging kurz auf das Konstrukt „Staatsvertrag“ ein, und stellte heraus, dass den Landesparlamenten hier nur die Annahme oder die Ablehnung im Ganzen zur Verfügung steht.

Seiner Einschätzung nach werden die CDU-Abgeordneten im Landtag zustimmen, und auch die Mehrheit der SPD-Abgeordneten ist wohl dafür. Ich persönlich vermute, dass es sehr stark von der Empfehlung Eumanns abhängt, wie sich die Fraktion entscheiden wird, da sein Wort in diesem Thema ganz sicher Gewicht haben wird. Ich würde mir wünschen, er würde seine Ansicht überdenken…

Die Grünen werden auch zustimmen, das schloss er aus den auch uns bekannten Äußerungen im Sinne von „Pacta sunt servanda“. Darüber haben sich Piraten an anderer Stelle schon beklagt – doch das ist ein Thema für sich.

Er hält den neuen Vertrag für besser als den derzeit gültigen, jedoch stimmt er in uns darin überein, dass auch der neue noch nicht wirklich gut ist. Seiner Ansicht nach ist der Jugendschutz ein kulturelles gesellschaftliches Gut, den Jugendschutz im Internet solle man nicht aufgeben. Er stellte die Alternativfrage, was denn besser sei als das vorliegende Modell, oder ob man den Jugendschutz im Internet etwa aufgeben solle.

Ihm ist klar, dass keine Filtersoftware absolut sicher sein wird, und dass die meisten Kinder in einem Alter von ca. 11 Jahren technisch versiert genug sein werden, diesen Filter zu umgehen. Genauso wenig stellt er außer Frage, dass die Filtersoftware nicht alle Eltern erreichen wird, da vielen die technischen Fähigkeiten zur Administration eines Computers fehlen werden.

Seiner Meinung nach ist ein schlechter oder lückenhafter Filter immer noch besser als keiner – damit zwar in Widerspruch zu unserer Meinung, aber eine nachvollziehbare und verständliche Ansicht.

Den Einwand, das Vermittlung von Medienkompetenz mindestens denselben, wenn nicht einen höheren Stellenwert haben müsste als das Propagieren einer unzureichenden technischen Lösung, beantwortete er mit dem Hinweis, dass dies nicht Aufgabe des JMStV sei, sondern als separates Projekt auf der Agenda stünde, und in NRW als eines der Kernthemen im Koalitionsvertrag gelte. Dies ist ein Punkt, welchen die Piraten in NRW genau beobachten sollten, ob die Vermittlung von Medienkompetenz an Schüler, Eltern und Lehrer tatsächlich diesen Raum eingeräumt bekommt, und ob entsprechende Maßnahmen tatsächlich ergriffen werden.

Wir wandten uns auch den Seiteneffekten des Filters zu. So setzt die Filtersoftware auf einer freiwilligen Selbstklassifizierung der Webseitenbetreiber auf. Daniel Bär, der die Webseite der Kölner Jusos betreut, nannte es für ihn unmöglich, bereits diese Homepage zu klassifizieren, beispielsweise da er wegen einer Kinoveranstaltung der Jusos einen Trailer eingebaut habe. Ein vergleichbares Problem stellt z.B. die Einstufung der Wikipedia, oder die Einstufung von Web2.0-Seiten mit einem Anteil an von Usern erzeugtem Inhalt generell dar.

Da viele Webseitenbetreiber vor ähnlichen Klassifizierungsproblemen stehen, wird vermutlich oftmals gar keine Klassifizierung durchgeführt, oder sicherheitshalber erst ab 18 freigegeben. Dies wird zu einem Overblocking-Effekt führen. Es werden Kinder am Erwerb von Medienkompetenz gehindert, wenn übermäßig viele Inhalte wie etwa Parteiseiten und Portale vor Ihnen verborgen bleiben. Ausländische Seiten werden ganz überwiegend nicht gerated werden, und sind dadurch Kindern niemals verfügbar. Eltern werden die Software irgendwann genervt ausschalten, wenn sie feststellen, dass zu viele sinnvolle Inhalte für ihre Kinder nicht verfügbar sind.

Auch für Eumann ist Overblocking ein Problem. Er betonte deshalb die im JMStV stehende Vereinbarung, diesen nach drei Jahren zu evaluieren und ggf. anzupassen. Dann könne man die den tatsächlichen Umfang der Filterung und des Einsatzes feststellen.

Natürlich ist drei Jahre im Internet eine Ewigkeit. Jürgen Ertelt forderte daher, dass Evaluation ein kontinuierlicher Prozess sein muss, der quasi von Beginn an vorhanden sein muss.

Was versehentliche Falschklassifikation angeht, oder Falschkassifikation aufgrund von unpassendem user-generated Content, verwies Eumann darauf, dass auf bei versehentlicher oder unbeabsichtigter Falschklassifikation keine strafrechtlichen Konsequenzen folgen. Wie im Telemediengesetz auch haftet man nicht für fremde Inhalte, und hat erst ab Kenntnis zu reagieren, seine Einstufung würde man dann behalten.

Unbekannt war ihm hingegen der wettbewerbsrechtliche Effekt. Eine falsche Altersklassifikation kann Abmahnungen von Wettbewerbern und Wettbewerbshütern nach sich ziehen – eine falsche Einstufung bringt nämlich durch die daraus folgende geringere Filterung einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil, und dieser ist – vollkommen unabhängig vom individuellen Verschulden – immer wettbewerbswidrig und abmahnfähig. Eine Störerhaftung trifft auch einen Anbieter oder Provider. Hier öffnet sich ein vollkommen neues Feld für die Abmahnindustrie. Marc Jan Eumann war ganz offensichtlich überrascht über diesen Aspekt und versprach, dies zu prüfen, er machte sich dazu Notizen. Ich (als selbst betroffener Betreiber von Portalseiten) bin hochgespannt, ob sich in diesem Thema noch etwas bewegt.

Ich persönlich finde es bedauerlich, dass man mit einer staatlich verordneten Filtersoftware eine absehbare Totgeburt produziert, die erhebliche Kosten mit zweifelhaften Erfolg verursachen wird, anstelle auf den Wettbewerb zu setzen und die – bereits vorhandenen – Filterprogramme überprüft, empfiehlt und in der Verwendung dieser schult. Eine klassische Whitelistefilterung für kleine Kinder halte ich für die beste Vorgehensweise, sie kommt auch ohne Klassifizierung durch Webseitenbetreiber selbst aus.

Marc Jan Eumann habe ich als einen sehr sympathischen und offenen Menschen erlebt, der einen erheblichen Sachverstand in den Netzthemen hat (ganz im Gegensatz zu manch anderen „Netzexperten“ der etablierten Parteien). Zwar hält er an dem bestehenden Änderungsantrag fest, er ist aber offenbar aufgeschlossen für die geschilderten Probleme, Seiteneffekte und Auswirkungen. Interessant fand ich seine Feststellung, dass er auch in seinem Ministerium erst einmal Knowhow um Netzthemen aufbauen muss, und dass es offenbar fast keine kompetenten Leute gibt.

Wir haben die Bereitschaft herausgestellt, auch in Zukunft an diesem Prozess teilzunehmen, wir werden versuchen, den Kontakt zu halten. Ich bin sehr gespannt, ob die Dialogbereitschaft bestehen bleibt, ich würde mich freuen. Jetzt wäre es eine Herausforderung, auch mit den NRW-Grünen in einen solchen Dialog einzutreten.

Follow me: Follow me on Twitter Read as RSS