Messer und Kühnengruß auf Dortmunder Demonstration: Polizei auf dem rechten Auge blind?

Edit 14.09.:
Es reicht uns mit der Nazi-Pest. Kommt zur Demonstration „Es reicht!“ gegen Nazi-Gewalt am 24.9. in Dortmund, 13 Uhr am Hauptbahnhof (Nordeingang/Steinwache)! Folgt auf Twitter, verbreitet den Aufruf bitte weiter:

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butterflymesser

Am 02. September 2016 marschierte in Dortmund wieder einmal die rechtsextreme Szene auf – glücklicherweise begleitet von vielen engagierten Antifaschisten, die sich ihnen in den Weg stellen wollten. Nicht so erfreulich war das Verhalten der örtlichen Polizei.

Bilder vom Protest gegen die Nazikundgebung dokumentieren, wie Benjamin G., eine Person aus dem Umfeld der Dortmunder Neonazi-Szene, mit einem Messer herumhantiert und den sog. „Kühnengruß“ zeigt. Beides geschah, wie die Aufnahmen nachweisen, in unmittelbarer Nähe und unter den Augen von Beamten der 3. Bereitschaftspolizeihundertschaft aus Dortmund, die jedoch von einer Strafverfolgung vor Ort absahen.

G. habe während eines Wortgefechts mit Aktivisten der Antifa im Bereich der U-Bahnhaltestelle Brunnenstraße ein Butterfly-Messer aus seiner Hosentasche gezogen, es geöffnet und damit gedroht. Sowohl die Klinge als auch die für das Öffnen typische Handbewegung seien auf einem Video deutlich zu erkennen, so wird berichtet. Im weiteren Verlauf zeigte G. den sogenannten “Kühnengruß”, eine an den Hitlergruß angelehnte Erkennungsgeste der verbotenen ehemaligen Neonazigruppierung ANS/NA.

Die laxe Haltung der Polizei Dortmund angesichts einer gefährlichen Situation mit einem Messer sowie dem Zeigen einer Erkennungsgeste einer verbotenen Organisation wirft Fragen auf. Ich habe daher der Landesregierung heute die folgenden Fragen gestellt:

  1. Warum wurde in der Demonstration nicht gegen G. eingegriffen, als er das Messer zog bzw. den Erkennungsgruß einer verbotenen Neonazi-Organisation zeigte?
  2. Welche Strafanzeigen bzw. strafrechtlichen Ermittlungen gibt es in Folge der Neonazi-Demonstration am 02. September 2016 in Dortmund?
  3. Welche Informationen über das Mitführen und Hervorholen von Waffen sowie über das Zeigen von Erkennungszeichen verbotener Organisationen auf der ge-nannten Neonazi-Demonstration liegen derzeit vor?
  4. Welche Anweisungen haben Polizeibeamte, wie sie damit umgehen sollen, wenn auf Demonstrationen Messer mitgeführt oder hervorgeholt werden, bzw. wenn Erkennungszeichen verbotener Organisationen gezeigt werden? Gehen Sie darauf ein, in welchen Fällen ein sofortiges Einschreiten vorgenommen werden soll.
  5. Welcher Eindruck wird in der Öffentlichkeit erweckt, wenn auf Nazi-Demonstrationen unter den Augen von Polizeibeamten Waffen gezogen, Erkennungsgrüße verbotener Organisationen gezeigt oder andere erkennbare Straftaten begangen werden, ohne dass die anwesende Polizei dagegen einschreitet? Gehen sie darauf ein, inwieweit dann der Eindruck erweckt wird, die Polizei sei auf dem rechten Auge blind.

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