Rückkehr zur paritätischen Finanzierung in der Krankenversicherung!

stethoskop

Gestern abend hat sich der Landtag mit meinem Antrag „Für faire Lastenverteilung in der gesetzlichen Krankenversicherung: Kostenerhöhungen gerecht auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber verteilen!“(Drucksache 16/10780) befasst.

Eine bezahlbare Gesundheitsfürsorge für alle Menschen ist eine der wichtigsten Errungenschaften unseres Sozialstaates. Sie ruht auf dem Solidarprinzip, nach dem ein jeder nach seiner persönlichen Leistungsfähigkeit an den gemeinsamen Lasten beteiligt wird. Die Gemeinschaft trägt dabei finanzielle Risiken, die aus Gesundheitsfürsorge einzelner entstehen. Eine ausbalancierte Verteilung aus gutverdienenden bzw. gesunden Menschen einerseits und weniger gut verdienenden bzw. chronisch Kranken ist notwendig, damit dieses System finanzierbar bleibt und für alle angemessene Gesundheitsleistungen zur Verfügung stehen. Die Familienmitversicherung schützt Familien vor finanzieller Überforderung.

Eine weitere wichtige Errungenschaft war die paritätische Aufteilung der Gesundheitskosten zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite. Gerade Gesundheitsvorsorge kommt auch der Arbeitgeberseite durch geringere Fehlzeiten und Ausfallkosten zugute.

Diese Prinzipien sind von zwei Seiten in Gefahr. Zum einen ist es gut verdienenden und gesunden Personen möglich, die Solidargemeinschaft zu verlassen und sich zu günstigeren Tarifen individuell zu versichern. Einige Personengruppen sind von der gesetzlichen Krankenversicherung komplett ausgenommen. Dies führt dazu, dass tendenziell kränkere und weniger gut verdienende Menschen in der Mitgliederbasis verbleiben als der Schnitt der Gemeinschaft. Das Solidarsystem droht so in eine Schieflage zu geraten, da mehr Kranken weniger zahlungskräftige Mitglieder gegenüberstehen. Der demografische Wandel und gesundheitlicher Fortschritt verschärfen das finanzielle Problem.

Zum Anderen ist seit dem 1. Januar 2015 der Arbeitgeberanteil an den Krankenversicherungskosten gedeckelt. Soweit Krankenversicherungen mit ihren Mitteln nicht auskommen, können sie einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben, die dann ausschließlich vom Arbeitnehmer gezahlt werden. Damit werden zukünftig steigende Krankheitskosten und kommende Beitragserhöhungen einseitig der Arbeitnehmerseite auferlegt. Im Jahr 2016 wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag mit 1,1% angegeben. Nahezu alle Kassen machen von der Erhebung eines Zusatzbeitrages Gebrauch, durchschnittlich wurde dieser Beitrag von 2015 auf 2016 um über 22% bzw. 0,2 Prozentpunkte gesteigert.

Ich habe beantragt, dass der Landtag folgende Beschlüsse fasst:

1. Die solidarische Krankenversicherung ist eine der wichtigsten Errungenschaften des Sozialstaates. Für das Funktionieren des Solidarprinzips ist eine ausgewogene Beteiligung vieler Menschen an den gemeinsamen Lasten jeweils nach ihrer individuellen Leistungsfähigkeit wichtig.
2. Ausnahmen speziell für zahlungskräftige oder gesunde Menschen drohen das Solidarprinzip in eine Schieflage zu versetzen.
3. Alle zukünftigen Beitragserhöhungen durch steigende Kosten einseitig der Arbeitnehmerseite aufzuerlegen ist unsolidarisch.

Die Landesregierung habe ich aufgefordert,

1. sich auf allen politischen Ebenen dafür einzusetzen, dass die Mitgliederbasis der gesetzlichen Krankenversicherung möglichst ausgewogen bleibt;
2. eine Bundesratsinitiative zu starten bzw. zu unterstützen, nach der der einkommensabhängige Zusatzbeitrag in Zukunft nicht mehr alleine vom Arbeitnehmer getragen werden soll.

Der Antrag wurde mit den Stimmen aller Fraktionen abgelehnt. Begründung von SPD und Grünen war, dass er durch einen eigenen Antrag im Bundesrat, den die Regierung stelle, obsolet geworden sei. Verschwiegen wurde, dass der Antrag im Bundesrat vom 22. Januar datiert, also zeitlich erst nach meinem Antrag hier eingereicht worden ist. Wer also hier auf welchen Zug aufgesprungen ist, kann man in Frage stellen.


Den Antrag begründete ich in meiner Rede wie folgt (es gilt das gesprochene Wort):

Frau Präsidentin / Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren auf der Tribüne und in den Netzwerken,

Die Kosten im Gesundheitswesen steigen Jahr für Jahr. Der stärkste Faktor dabei sind die Ausgaben für Arzneimittel. 2014 gab es einen Zuwachs von mehr als 10 Prozent. Im Zeitraum Januar bis September 2015 betrug der Ausgabenanstieg alleine in diesem Bereich 1,3 Milliarden Euro. Es sind diese Kostensteigerungen, die die Beiträge zur Krankenversicherung immer weiter ansteigen lassen. Allerdings treffen sie jedoch nur eine Gruppe. nämlich die abhängig Beschäftigten, während die Kostenerhöhungen auf Arbeitgeberseite eingefroren sind. Alle zukünftigen Steigerungen werden einseitig der Arbeitnehmerseite belastet.

Eine solche Regelung ist „nicht gerecht“. „Die Arbeitnehmer dürfen mit den Kostensteigerungen im Gesundheitswesen nicht allein gelassen werden“. „Es kann nicht sein, dass die Arbeitnehmer alle künftigen Kostensteigerungen allein tragen“ müssen.

Diese drei zutreffenden Aussagen sind nicht von mir. Es sind allesamt Zitate. Sie stammen von Gesundheitsexperten aus den Reihen von SPD und CDU, wie etwa Karl Lauterbach oder Christian Bäumler, dem Bundesvorsitzenden der Christlich Demokratischen Arbeiterschaft.

Doch was für Konsequenzen wurden daraus gezogen? Keine! Die Versicherten alleine zahlen seit Jahresbeginn die Zeche in Form steigender Beiträge. Es reicht nicht aus, immer nur die Lippen zu spitzen. Man muss auch mal pfeifen. Deswegen habe ich diesen Antrag eingebracht.

„Der europäische Sozialstaat und die Zivilisiertheit unserer Städte sind Errungenschaften, so unwahrscheinlich und so kostbar wie Kant, Beethoven, Pascal und Mozart“, erklärte einmal der französische Soziologe und Mitbegründer von Attac, Pierre Bourdieu.

Wir sind heute dabei, dieses kostbare Erbe zu verspielen.

Damit es gar nicht so weit kommt, haben wir gestern gegen die bedrohte Zivilisiertheit unserer Städte wie in Köln einen Untersuchungsausschuss eingesetzt. Was aus ihm für Handlungsempfehlungen erwachsen, werden wir sehen.
Was gegen die schon viel länger anhaltende Erosion des Sozialstaates getan werden muss, das ist auch schon lange bei CDU und SPD bekannt.

Ohne eine Rückkehr zum System der paritätischen Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen, wird die Erosion des Sozialstaates weiter voranschreiten. Da sind sich alle Experten, gleich welcher Couleur, einig.
Von diesem seit Jahrzehnten erfolgreichen Modell ist ohne jede Not abgewichen worden. Diesen Fehler müssen wir wieder korrigieren. Deswegen rufe ich alle Verantwortlichen hier auf: Lassen Sie aus Ihrer Einsicht endlich Taten folgen. Noch ist es dafür nicht zu spät!

Lassen Sie uns hier gemeinsam die dafür notwendigen Schritte einleiten. Wir werden viele Verbündete dabei finden.

Vielen herzlichen Dank.

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