Verbeugung vor Brandstiftern und Fremdenfeinden: NRW muss Asylpaket II im Bundesrat ablehnen!

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Der Deutsche Bundestag hat heute mit dem sogenannte „Asylpaket II“ eine deutliche Verschärfung des Asylrechts beschlossen. Die Länderkammer des Bundesrats wird sich schon morgen erstmals mit dem Gesetzentwurf befassen. Migrationsexperten kritisieren den Gesetzentwurf als „wirkungslos und unmenschlich“.

Das Asylpaket II ist eine einzige Verbeugung vor Brandstiftern und Fremdenfeinden. Der brandstiftende Mob vor den Flüchtlingsheimen fühlt sich dadurch bestätigt und ermutigt. So macht man sich an weiteren fremdenfeindlichen Taten mitschuldig. NRW darf dem Asylpaket II im Bundesrat auf keinen Fall zustimmen!

Familien das Zusammenleben an einem sicheren Ort zu verweigern ist schlicht inhuman. Die Familie steht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes und der Genfer Flüchtlingskonvention. Familien integrieren sich auch stets leichter in eine neue Lebensumgebung.

Immer neue Länder als „sichere Herkunftsstaaten“ auszuweisen, immer weitere Beschleunigung der Asylentscheidungen vorzunehmen zerstört das Recht auf individuelle Anhörung und individuelle Beurteilung von Fluchtgründen.

Geflüchtete Menschen, die sich um einen Sprachkurs bemühen, sollen mit 10 Euro geringerem Leistungsbezug bestraft werden. Das ist dumm und kontraproduktiv, das konterkariert Integrationsbemühungen. Den geringen Einnahmen daraus steht ein enormer Verwaltungsaufwand gegenüber. Das Existenzminimum wird weiter unterlaufen.

In dem Gesetzentwurf wird u.a. bestimmt, den Familiennachzug für Flüchtlinge mit einem sogenannten subsidiären Schutz für zwei Jahre auszusetzen. Algerien, Marokko und Tunesien werden als sichere Herkunftsstaaten eingestuft. Verfahren sollen deutlich beschleunigt und schneller entschieden werden. Zudem werden die Leistungen abgesenkt, ein alleinstehender Flüchtling erhält zehn Euro monatlich weniger, wenn er an einem Sprach- oder Integrationskurs teilnimmt.

Ich habe einen parlamentarischen Antrag an den Landtag NRW gerichtet (Drs. 16/11213), sich gegen diese Verschärfungen auszusprechen und sie im Bundesrat abzulehnen. Die Beratung im Plenum findet am 03. März statt.

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