< Zurück zum Blog
Das Dokument als PDF abrufen: Hier klicken!

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/10191

 

11.11.2015

 

 

 

 

Antwort

 

der Landesregierung

auf die Kleine Anfrage 3970 vom 15. Oktober 2015

der Abgeordneten Daniel Schwerd (fraktionslos),

Torsten Sommer, Frank Herrmann, Daniel Düngel und Hanns-Jörg Rohwedder   PIRATEN

Drucksache 16/9996

 

 

HoGeSa mit Beteiligung des Verfassungsschutzes?

Was wusste die Landesregierung?

 

 

Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3970 mit Schreiben vom 10. November 2015 namens der Landesregierung beantwortet.

 

 

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

 

Wie die Autonome Antifa Freiburg[1] und später SPIEGEL online[2] berichtete, ist der kürzlich verstorbene Gründer der Bewegung „Hooligans gegen Salafisten“ (HoGeSa) Roland S. mindestens seit dem Jahr 2009 V-Mann des Verfassungsschutzes gewesen.

 

Vergangenes Jahr waren etwa 5000 Hooligans und Nazis aufgrund eines Demonstrationsaufrufs der HoGeSa in der Kölner Innenstadt aufmarschiert und konnten nahezu ungestört randalieren, Menschen bedrohen, Autos umwerfen, den Hitlergruß zeigen und rassistische und menschenverachtende Parolen brüllen. Die Polizei war sichtlich überfordert und unterbesetzt – eine angemessene Aufarbeitung durch Polizei und Landesregierung fand bislang nicht statt. Diese Demonstration war das Signal für eine bundesweite Kette von Folgedemonstrationen, aus denen sich Pegida und andere fremdenfeindliche Bewegungen entwickelten. Angriffe auf Flüchtlingsheime wurden zu täglichen Nachrichtenbildern.

 

Offenbar ist bereits die Gründung dieser Bewegung unter der Lupe des Verfassungsschutzes vollzogen worden. Gleichwohl wurde nichts unternommen, die erwartbaren Eskalationen abzuwenden, noch das Ausbreiten der Demonstrationen im ganzen Bundesgebiet zu verhindern. Hat sich der Verfassungsschutz einmal mehr als völlig unfähig erwiesen?

 

Die Polizei hat sogar die Anwesenheit von Neonazis bei der Demonstration lange bestritten, dabei entstammte der Gründer Roland S. selbst einer bekannten Skinhead-Organisation, auch E-Mails seiner Gesinnungsgenossen legte Roland S. dem Verfassungsschutz vor. Der SPIEGEL berichtet von E-Mails eines NPD-Politikers sowie eines bekannten Hamburger Neonazis, die dem Verfassungsschutz bereits vor der HoGeSa-Demonstration in Köln vorlagen. Diesen kann man entnehmen, wie der V-Mann Roland S. die Bewegung laufend weiter radikalisierte.

 

Das gipfelt in einer E-Mail des Hamburger Neonazis, in der er seine Verwunderung ausdrückt, dass die Demonstration nicht bereits im Vorfeld durch den Staat verboten wurde.[3] Innenminister Jäger hingegen behauptet bis heute, die Gewaltexplosion sei nicht vorhersehbar gewesen.

 

 

1.    Wurde Roland S. vom Landesverfassungsschutz in NRW geführt?

 

Nach dem in der Vorbemerkung zu der Kleinen Anfrage erwähnten Artikel http://www.spiegel.de/sport/fussball/koeln-verstorbener-hooligan-war-hogesa-gruender-und-v-mann-a-1057505.html soll die genannte Person möglicherweise mit dem Landesamt für Verfassungsschutz des Landes Baden-Württemberg zusammengearbeitet haben. Zu Angelegenheiten von Behörden anderer Bundesländer kann die Landesregierung keine Angaben machen.

 

 

2. In welchem Umfang waren die Landesregierung bzw. die zuständigen Landesbehörden über Gründung und Entwicklung der HoGeSa informiert?

       Gehen Sie darauf ein, ob und inwieweit Informationen durch den führenden Verfassungsschutz weitergegeben wurden.

 

Seit September 2014 lagen den Sicherheitsbehörden erstmals Erkenntnisse darüber vor, dass sich im sozialen Netzwerk Facebook eine Gruppe unter der Bezeichnung HoGeSa gegründet hatte.

Die Bewegung HoGeSa trat in NRW erstmals am 28.09.2014 in Dortmund mit einer angemeldeten Veranstaltung in Erscheinung. Die am 21.09.2014 in Essen durchgeführte Veranstaltung wurde ebenfalls der Bewegung HoGeSa zugerechnet. Beide Veranstaltungen verliefen friedlich. Im Vorfeld der Veranstaltung am 26.10.2014 hat der Verfassungsschutz NRW (LT-Vorlage 16/2417) dem PP Köln die ihm bekannten Informationen übermittelt.

 

 

3.    Welche Informationen aus dieser Quelle lagen der Landesregierung bzw. den zuständigen Landesbehörden im Vorfeld der HoGeSa-Demonstration im Oktober 2014 in Köln vor, u.a. Umfang und Gefährlichkeit dieser Demonstration betreffend?

 

Die nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden tauschen sich im Vorfeld relevanter Veranstaltungen untereinander und mit anderen Landes- und Bundesbehörden aus. Hierbei teilen sich die Behörden grundsätzlich nur die relevanten Informationen, nicht jedoch deren Herkunft mit.

 

 

4.    Wie bewertet es die Landesregierung, wenn "ein Verfassungsschutz dabei zuschaut, wie ein V-Mann eine ganze Bewegung gründet und weiter radikalisiert?" Gehen Sie darauf ein, ob ein solcher Verfassungsschutz seiner Aufgabe gerecht wird.

 

In Nordrhein-Westfalen ist gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 Verfassungsschutzgesetz NRW die Führung einer Vertrauensperson nur zulässig, wenn sie weder die Zielsetzung noch die Tätigkeit des Beobachtungsobjektes entscheidend bestimmt.

 

 

5.    Bleibt die Landesregierung bei Ihrer Darstellung, die Gewalt bei der HoGeSa Demonstration in Köln sei nicht vorhersehbar gewesen? Gehen Sie darauf ein, wie es zu bewerten ist, wenn trotz der vorliegenden, einschlägigen Informationen die Demonstration nicht im Vorfeld verboten wurde.

 

Informationen, aus denen sich für die Veranstaltung am 26.10.2014 in Köln eine andere Bewertung ergeben hätte, lagen bis zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht vor.

 

 



[1] https://autonome-antifa.org/?article311

[2] http://www.spiegel.de/sport/fussball/koeln-verstorbener-hooligan-war-hogesa-gruender-und-v-mann-a-1057505.html

[3] https://autonome-antifa.org/?article311


< Zurück zum Blog
Das Dokument als PDF abrufen: Hier klicken!