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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/10750

 

15.01.2016

 

 

 

 

Kleine Anfrage 4296

 

des Abgeordneten Daniel Schwerd   FRAKTIONSLOS

 

 

 

Diskriminierung: Warum ist Flüchtlingen der Zutritt zum Hallenbad in Bornheim verboten?

 

 

 

Gegen einen Flüchtling einer Bornheimer Unterkunft wird wegen sexueller Belästigung ermittelt. Außerdem soll es verbale Übergriffe gegen Frauen im städtischen Hallenbad gegeben haben. Dies nahm der Erste Beigeordnete der Stadt Bornheim zum Anlass, ein Zutrittsverbot für alle erwachsenen männlichen Flüchtlinge zum städtischen Hallenbad durch die Stadt Bornheim aussprechen zu lassen.

 

 

Ich frage die Landesregierung:

 

1.           Auf welcher Rechtsgrundlage kann die Stadt Bornheim allen erwachsenen männlichen Flüchtlingen den Zutritt zum städtischen Hallenbad verweigern?

 

2.           Inwieweit handelt es sich bzw. handelt es sich nicht bei diesem Verbot um Diskriminierung?

 

3.           Inwieweit handelt es sich bzw. handelt es sich nicht bei diesem Verbot um Rassismus?

 

4.           Wie wirkt sich dieses Verbot nach Meinung der Landesregierung auf die Inklusions- und Integrationsbemühungen von geflüchteten Menschen aus?

 

5.           Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung gegenüber der Stadt Bornheim bzw. dem ersten Beigeordneten der Stadt, diese Angelegenheit betreffend?

 

 

 

Daniel Schwerd

 

 


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