< Zurück zum Blog
Das Dokument als PDF abrufen: Hier klicken!

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/11831

 

26.04.2016

 

 

 

 

Kleine Anfrage 4707

 

des Abgeordneten Daniel Schwerd   FRAKTIONSLOS

 

 

 

Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser. Klappt die Kontrolle und Koordination von „Vertrauenspersonen“ der Landesbehörden?

 

 

 

„Erst wirbeln wir den Staub auf und behaupten dann, dass wir nichts sehen können.“ - George Berkeley.

 

Im Zusammenhang mit der Führung der neonazistischen V-Person Thomas Starke durch das Berliner Landeskriminalamt sind im Zusammenhang mit der Aufklärung des NSU-Komplexes (vgl. BT-Drs. 17/14600) die Probleme und der Mangel an Kontrollinstanzen bei Führung von Vertrauenspersonen durch die Polizeibehörden der Länder und des Bundes diskutiert worden.

 

Vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht wird gerade in einem Fall gegen einen Angeklagten verhandelt, der bereits zur Zeit des Ermittlungsverfahrens „Vertrauensperson“ des baden-württembergischen Landeskriminalamts war – während das Bundeskriminalamt im Auftrag des Generalbundesanwalts gegen ihn und drei andere Männer ermittelte.

 

 

Ich frage die Landesregierung:

 

1.           Wie genau wird oder wurde die V-Personen-Führung innerhalb jeder einzelnen Behörde NRWs, die V-Personen führt oder führte, seit 2000 kontrolliert und sichergestellt? Nennen Sie für jede Behörde die Kontrollinstanzen namentlich, sowie detailliert deren Kontroll- und Prüfauftrag, ggf. mit Zeitraum des Prüfungsweges, falls er verändert wurde.

 

2.           Wie koordinieren sich die unterschiedlichen NRW-Behörden untereinander, damit keine doppelten Führungen oder unerkannt wechselseitigen Überwachungen und Ermittlungen stattfinden?

 

3.           Wie koordinieren sich die NRW-Behörden mit Behörden anderer Bundesländer oder des Bundes, V-Personen betreffend? Nennen Sie die Wege, die jede einzelne Behörde mit jeder einzelnen anderen Behörde, oder ggf. zentral geht.

 

4.           In welchen Fällen gab es seit 2000 bis heute solche Interessenkollisionen? Nennen Sie für alle Fälle die jeweils beteiligten Behörden, Einsatzbereiche und Orte der Einsätze.

 

5.           Welche Veränderungen in den Richtlinien der V-Personen-Führung in den Behörden des Landes hat es seit der Vorlage der Empfehlungen des Bundestagsuntersuchungsausschusses zum Nationalsozialistischen Untergrund in der 17. Wahlperiode (vgl. BT_Drs. 17/14600) gegeben? Nennen Sie jede einzelne Veränderung pro Behörde.

 

 

 

 

Daniel Schwerd

 


< Zurück zum Blog
Das Dokument als PDF abrufen: Hier klicken!