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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/13907

 

02.01.2017

 

 

 

 

Antwort

 

der Landesregierung

auf die Kleine Anfrage 5385 vom 25. November 2016

des Abgeordneten Daniel Schwerd   FRAKTIONSLOS

Drucksache 16/13606

 

 

 

Weshalb wurde das Programm „Ausbildung in Programmierung“ eingestellt?

 

 

 

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

 

„Ausbildung in Programmierung“ AiP war eine kostenfreie Maßnahme des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen. In Lehrgängen mit einer Dauer von sechs Monaten wurden Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen in der Programmierung und/oder System- und Netzwerkadministration vermittelt. Die Ausbildungen wurden von der „Information und Technik Nordrhein-Westfalen“ (IT.NRW) durchgeführt.

 

AiP entstand 1985 als Sondermaßnahme der Landeregierung NRW zur Verbesserung der Berufschancen von Jugendlichen. Ziel war, so die Beschreibung des Ministeriums, die Schaffung einer Fortbildungsmöglichkeit für einen Personenkreis, für den die Arbeitsverwaltung i.d.R. keine Umschulungskurse ermöglichte, da die Voraussetzung eines Hochschul-, Fachhochschul- bzw. Berufsabschlusses fehlte. Jedoch nahmen auch ältere Teilnehmer teil, die sich als „Quereinsteiger“ für eine Anstellung qualifizieren wollten, oder die ihre Eignung für diesen Berufsbereich erproben wollten, so etwa Studienabbrecher oder Erwerbsarbeitslose.

 

Über 1000 Personen absolvierten den Lehrgang erfolgreich, wobei über 300 Absolventen von der IT.NRW selbst übernommen wurden.

 

Jetzt findet sich auf der Webseite des AiP lediglich der folgende dürre Hinweis: „Gemäß Entscheidung des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 06.10.2016 wird die Ausbildung in Programmierung (AiP) ab sofort eingestellt.“

 

 

 

 

Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5385 mit Schreiben vom 28. Dezember 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales beantwortet.

 

 

Vorbemerkung der Landesregierung

 

Für das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen wird seit 1985 die Ausbildung im Programmieren (AiP) durch den Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) gestaltet und durchgeführt. Die AiP war als ein Beitrag der Landesregierung zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in den 80er Jahren konzipiert. In dieser überwiegend an Studienabbrecher gerichteten Maßnahme sollten die Berufschancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert werden.

 

 

1.      Aus welchen Gründen wurde das Programm „Ausbildung in Programmierung (AiP)“ eingestellt?

 

Die Teilnehmerzahlen der AiP sind in den letzten Jahren erheblich zurückgegangen. Fanden früher 3 bis 4 AiPs pro Jahr mit jeweils weit über 10 Teilnehmern statt, ist es heute schwierig, Teilnehmer für jährlich eine AiP zu gewinnen. Auch konnten in den letzten Jahren keine Absolventen in den Dienst bei IT.NRW übernommen werden. Trotz der ständig aktualisierten Ausbildungsinhalte und trotz Bemühungen, die Attraktivität der AiP zu erhöhen, wurden in den letzten Jahren nicht mehr die für eine wirtschaftliche Durchführung notwendigen Teilnehmerzahlen erreicht.

 

 

2.      Warum geschah die Einstellung unverzüglich, also ohne zeitlichen Vorlauf?

 

Der letzte derzeit stattfindende Lehrgang läuft Anfang 2017 aus. Die Entwicklung der Nachfrage wurde über die letzten drei Jahre intensiv beobachtet und führte zu der nun getroffenen Entscheidung. Für weitere Lehrgänge finden sich nicht genügend Interessenten.

 

 

3.      Warum wurde die Einstellung offiziell nicht begründet, bzw. warum findet sich keine Begründung auf der Webseite?

 

Da die spezifische Interessengruppe mit Blick auf die Teilnehmerzahlen der letzten Jahre kaum mehr vorhanden ist, erscheint eine „offizielle Begründung“ für eine nicht mehr existente Zielgruppe entbehrlich.

 

 

4.      Hält die Landesregierung eine unentgeltliche Qualifikationsmöglichkeit in diesem Berufsbereich für Personengruppen, die keinen Zugang zu Umschulungskursen haben, da ihnen die Voraussetzung eines Hochschul-, Fachhochschul- bzw. Berufsabschlusses fehlt, nicht mehr für notwendig? Begründen Sie Ihre Antwort.

 

Mit Abschluss der AiP verband sich kein zertifizierter Abschluss, der eine Übernahme in ein qualifiziertes Arbeitsverhältnis mit weiteren Entwicklungsmöglichkeiten erwarten lässt.

 

 

 

5.      Welche unentgeltlichen Alternativen zum Programm „Ausbildung in Programmierung (AiP)“ stellt das Land NRW jetzt zur Verfügung?

 

Die Landesverwaltung bietet z.B. duale Ausbildungsgänge für Fachinformatiker und duale Studiengänge im Bereich Verwaltungsinformatik an.

 

 


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