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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/14125

 

02.02.2017

 

 

 

 

Kleine Anfrage 5550

 

des Abgeordneten Daniel Schwerd   FRAKTIONSLOS

 

 

 

Wie kooperieren soziale Netzwerke beim Problem „Hate Speech“ und wie stellt sich die PMK-Einstufung dar?

 

 

 

Betreibern sozialer Netzwerke wird immer wieder vorgeworfen, zu wenig gegen Hasskommentare und „Hate Speech“ zu unternehmen. Zur Begründung wird von den Betreibern angeführt, dass die betreffenden Äußerungen von der Freiheit der Meinungsäußerung gedeckt seien.

 

Nicht zu verkennen ist jedoch auch, dass ihr zögerliches Verhalten vermutlich ebenso durch finanzielle Interessen motiviert ist: Kommentare löschen (zu lassen) kostet de facto Geld. Auch sind die Verfasser*innen und Leser*innen von solchen Kommentaren treue Kund*innen. Zudem kommt hinzu, dass Aufmerksamkeit Klicks und damit Werbeeinnahmen generiert.

 

Erschwert wird die Angelegenheit noch durch den Umstand, dass die Plattformen sozialer Medien im inner- und außereuropäischen Ausland sitzen. Dies verkompliziert die Strafverfolgung.

 

Politisch motivierte Kriminalität wird in der PMK-Statistik erfasst. Hierunter fällt auch Hasskriminalität, welche durch gruppenbezogene Vorurteile motiviert ist. Bislang existiert hinsichtlich von Hasspostings im Internet noch keine eigenständige Kategorie in der Statistik.

 

 

Ich frage die Landesregierung:

 

1.     Wie wird seitens der Ermittlungsbehörden die Kooperation der Betreiber von sozialen Netzwerken, wie Facebook und Twitter, eingeschätzt?

Beurteilen Sie das für jedes der relevanten sozialen Netzwerke einzeln. Geben Sie auch an, inwieweit Auskunftsersuche jeweils von diesen zeitnah bearbeitet und beantwortet werden und soweit bekannt, die durchschnittlichen bzw. typischen Antwortzeiten.

 

 

 

2.     Wie viele Auskunftsersuche hinsichtlich der Mitteilung von Internetprotokoll-Adressen bzw. anderer Detaildaten wurden 2015 im Hinblick auf „Hate Speech“ / Hasskommentare im Internet an die Betreiber solcher Plattformen gestellt?

Geben Sie auch an, auf wie viele dieser Auskunftsersuche die Internetprotokoll-Adresse bzw. andere Detaildaten dann mitgeteilt worden ist und auf wie viele nicht.

 

3.     Wie ist die Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung bezüglich „Hate Speech“ und Hasskriminalität innerhalb sowie außerhalb der Europäischen Union?

 

4.     Nach welchen Kriterien werden Anzeigen, die „Hate Speech“ und Hasskriminalität im Internet betreffen, in der PMK-Statistik einsortiert?

 

5.     Inwieweit ist es geplant, eine eigene PMK-Kategorie einzuführen, auch im Rahmen der Datenerfassung? Nennen Sie ggf. Details dieser Planung.

 

 

 

Daniel Schwerd

 


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