< Zurück zum Blog
Das Dokument als PDF abrufen: Hier klicken!

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/14222

 

13.02.2017

 

 

 

 

Kleine Anfrage 5589

 

des Abgeordneten Daniel Schwerd   FRAKTIONSLOS

 

 

 

Belastung der Sozialgerichte in NRW durch fehlerhafte Bescheide der Bundesagentur für Arbeit

 

 

 

„Der schlimmste aller Fehler ist, sich keines solchen bewusst zu sein“.

Thomas Carlyle   

 

Nach einem 2013 veröffentlichten Bericht der Internen Revision hat die Bundesagentur für Arbeit zugegeben, dass es zu viele Mängel bei der Berechnung von Hartz-IV-Leistungen und der Genehmigung von Ein-Euro-Jobs gibt.

 

So wurden im ersten Halbjahr des Jahres 2013 fünf Prozent der Hartz-IV-Leistungen in den untersuchten Jobcentern fehlerhaft berechnet. Weiterhin hätten 44 Prozent der Ein-Euro-Jobs nicht genehmigt werden dürfen, weil sie echte Arbeitsplätze verdrängten. Bei der Bewilligung neuer Ein-Euro-Jobs bestehe daher „dringender Handlungsbedarf“, heißt es in dem internen Dokument.

 

Die häufigsten Fehlerquellen stellten nach diesem Bericht nicht berücksichtigte Versicherungsbeiträge (41 Prozent), ein Mehrbedarf für Energie (27 Prozent) und Unterhaltsansprüche gegen Ex-Ehepartner (19 Prozent) dar.

 

Der Revisionsbericht kritisiert außerdem Vorgesetzte und Mitarbeiter der Jobcenter. In jedem zweiten geprüften Fall sei das fachaufsichtliche Handeln „nicht angemessen“ gewesen. Mitarbeitern fehle die Sensibilisierung zum Beispiel für Qualitätsstandards. Die Anforderungen des „Handbuchs Interne Kontrollsysteme“ seien nur in vier von 42 geprüften Jobcentern vollständig erfüllt worden.

 

Diese Mängel und die sich daraus ergebende Klagewelle Betroffener haben zu einer erheblichen Belastung der Sozialgerichte in NRW geführt. Bis 2015 gab es rund 216.000 Verfahren seit der Einführung von Hartz IV. Die Arbeitsbelastung der Sozialgerichte hat sich dadurch vervielfacht. Sie ist allein durch Klagen mit Bezug zum SGB II um fast zwei Drittel angestiegen. Gut 40 % der Kläger erhielten dabei im Jahr 2013 Recht – das bedeutet, dass die Bescheide tatsächlich fehlerhaft waren.

Ich frage die Landesregierung:

 

1.           In wie vielen Fällen führten von 2014 bis 2016 fehlerhafte Bescheide der Bundesagentur für Arbeit zu Klagen vor Sozialgerichten in NRW? Schlüsseln Sie diese Zahlen nach Kalenderjahren auf.

 

2.           In wie vielen dieser Fälle erhielten Kläger aus diesen Gründen vor nordrhein-westfälischen Sozialgerichten Recht? Schlüsseln Sie diese Zahlen nach Kalenderjahren auf.

 

3.           Wie hoch beziffert die Landesregierung die dadurch entstanden Kosten für Verfahrensbeihilfe?

 

4.           Wie stark hat sich die Arbeitsbelastung der Sozialgerichte in NRW seit Einführung des SGB II erhöht?

 

5.           Welche Maßnahmen hat die Landesregierung gegenüber der Bundesagentur für Arbeit eingeleitet, die das Ziel einer geringeren Fehlerhaftigkeit von Bescheiden verfolgen?

 

 

 

Daniel Schwerd

 

 


< Zurück zum Blog
Das Dokument als PDF abrufen: Hier klicken!