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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/14481

 

14.03.2017

 

 

 

 

Antwort

 

der Landesregierung

auf die Kleine Anfrage 5588 vom 13. Februar 2017

des Abgeordneten Daniel Schwerd   FRAKTIONSLOS

Drucksache 16/14221

 

 

Nachfrage zu Feinstaubmessungen im Bereich des Braunkohlentagebau Hambach

 

 

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

 

 

Die Bedrohung durch Braunkohlefeinstaub muss zur Gänze erfasst, die Emittenten lokalisiert und Ursachen beseitigt werden. Die Bestimmung der Art, Verursacher und Verbreitungsmuster von Braunkohlefeinstaub ist dringend notwendig. Nur dann ist klar erkennbar, was für mögliche Schäden bei welchen Leidtragenden zu erwarten sind bzw. woher deren gesundheitlichen Beeinträchtigungen herstammen.

 

Die kleine Anfrage mit der Nummer 5357 des Unterzeichners befasste sich mit Feinstaubmessungen und vom Braunkohlefeinstaub ausgehenden Gefahren. Die Antworten ließen nicht klar genug erkennen, inwieweit dafür notwendige Schritte durch die Landesregierung eingeleitet worden sind. Der Verweis auf eine zu erwartende Dissertation durch eine dritte Person, um die Menge und Art der Ausbreitung der Feinstäube aus den Tagebauen zu erfassen, erscheint jedenfalls unzureichend.

 

Auch die Einhaltung der Grenzwerte des Bundesimmissionsschutzgesetz im Bereich der Messstation Niederzier sind kein Grund zur Entwarnung, denn auch im Jahr 2015 wurden wieder die deutlich strengeren, durch die WHO im Bereich der Fraktionen PM 10 und PM 2,5 empfohlenen Grenzwerte überschritten.

 

Darüber hinaus sind keine Bestrebungen bekannt, die extrem gefährlichen, ultrafeinen Feinstäube (kleiner als 0,1 Mikrometer) zu erfassen, obgleich dies heutzutage technisch gut möglich wäre.

 

Ein Großteil der lokalen und regionalen Staubbelastung resultiert vermutlich von der Abraumhalde Sophienhöhe. Diese überragt mit ihren gut dreihundert Metern über Normalnull deutlich ihr Umland. Auch aus diesem Grund wird gerade ein Großteil der leichten, lokal emittierten Feinstäube vermutlich nicht in Bodennähe zu finden sein, so dass es ggf. sinnvoll sein kann, Feinstaubmessungen in größeren Höhen durchzuführen.

 

Es stellt sich weiter die Frage ob, sowie in welchem Rhythmus die Feinstäube auf ihre Zusammensetzung und nicht nur auf die Inhaltsstoffe Blei, Nickel, Arsen, Kadmium und Benzo(a)pyren untersucht werden. Hierdurch ließe sich ein wesentlicher Bezug zur Bestimmung ihrer Gefährlichkeit und Herkunft herstellen.

 

Bei den Anwohnern hat dieser Umstand Irritationen ausgelöst und die Frage aufgeworfen, ob die von dem Tagebau ausgehende Ausbreitung der Feinstäube durch die Landesregierung hinreichend erfasst wird.

 

 

Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 5588 mit Schreiben vom 13. März 2017 namens der Landesregierung beantwortet.

 

 

 

 

1.      Aus welchen Gründen werden keine konzeptionierten, mobilen Feinstaubmessungen durchgeführt?

 

In den vergangenen Jahren wurde im Rahmen der Luftqualitätsmessungen des Landes Nordrhein-Westfalen die Feinstaubbelastung der Luft im Umfeld des Braunkohlentagebaus Hambach gemessen. Die Messungen werden fortgesetzt. Die Messorte und erhobenen Jahreswerte können im Internet unter
www.lanuv.nrw.de/umwelt/luft/immissionen/stationen-und-messwerte/
eingesehen werden.

 

Die Messungen entsprechen den Anforderungen der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, nach der kalenderjährliche Messungen vorgesehen sind. Bei der Auswahl der diversen Messstellen im vergangenen Jahrzehnt spielten hierbei die Nähe zu Wohnbebauungen der im Umfeld exponierten Bevölkerung zu den als Hauptemittenten bekannten technischen Großeinrichtungen des Tagebaus die ausschlaggebende Rolle.

 

 

2.      Welche aktuellen Bestrebungen zur Erfassung der ultrafeinen Stäube mit einem Durchmesser von weniger als 0,1 Mikrometer sind der Landesregierung bekannt?

 

Die Landesregierung hat seit dem Jahr 2009 ein Institut mit der fortwährenden Erfassung ultrafeiner Stäube an einer Messstelle des Landesmessnetzes in Mülheim an der Ruhr, im Stadtteil Styrum beauftragt. Zusätzlich zu den regulären Stickstoffdioxid- und Feinstaubmessungen wird hier auch die Anzahlkonzentration der ultrafeinen Stäube mit weniger als 0,1 Mikrometer Durchmesser gemessen.

 

Im Bereich der Braunkohletagebaue in Nordrhein-Westfalen finden derzeit keine Messungen ultrafeiner Stäube statt. Auch an Braunkohletagebauen andernorts gibt es unseres Wissens keine Messungen ultrafeiner Stäube.

 

 

3.      Welche Höhenmessungen wurden bzw. werden im Bereich des Tagebau Hambach und der Sophienhöhe zur umfassenderen Erfassung der Feinstaubsituation durchgeführt?

 

Höhenmessungen, d.h. Messungen deutlich oberhalb des Atemluftbereiches in Höhe von 1,5 Metern dienen weniger der Beurteilung der Luftqualität im Hinblick auf den Gesundheitsschutz, sondern eignen sich eher zur Untersuchung von Emissionen und Ausbreitung von Schadstoffen, die in großen Höhen freigesetzt werden.

 

Höhenmessungen zur Untersuchung von Emissionen und Ausbreitung von Feinstaub in größeren Höhen hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz im Jahr 2015 in Auftrag gegeben. Bei dieser Untersuchung wurde das Gebiet über dem Tagebau Garzweiler mit einem mit Feinstaubmessung ausgestatteten Ultraleichtflugzeug beflogen. Die Untersuchung erbrachte allerdings keine belastbaren Ergebnisse zur Frage, welche Feinstaubkonzentrationen in den unterschiedlichen Höhen vorherrschen.

 

Aktuell führt die RWE Power AG im Rahmen einer Forschungsarbeit an der Bergischen Universität Wuppertal die Befliegung des Tagebaus Garzweiler mittels mit Feinstaubmessung ausgestatteter Drohnen durch, um daraus Informationen über den Feinstaubaustrag und Grundlagen für belastbare Emissionsabschätzungen aus dem Tagebau zu gewinnen. Die Ergebnisse werden voraussichtlich Ende des Jahres 2017 vorliegen.

 

 

4.      Gemäß der Antwort der Landesregierung auf die vorangehende Anfrage wäre eine komplexe, modell- und messtechnische Untersuchung zur Abschätzung der Feinstaubsituation erforderlich. Wieso wurden derlei Anstrengungen bisher nicht von dem Betreiber des Tagebaus eingefordert, obgleich doch die grundsätzliche Verpflichtung zum Eintrag der Emissionen ins „Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister“ besteht?

 

Dass die in der Vergangenheit von Betreibern grob abgeschätzten Feinstaubemissionen aus Tagebauen für das Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister auf eine bessere Basis gestellt werden müssen, hatte sich in den vergangenen Jahren zunehmend herauskristallisiert. In der Folge hat der Betreiber RWE Power AG entsprechende wissenschaftliche Arbeiten in Auftrag gegeben, die jetzt mit einer Dissertation an der Bergischen Universität Wuppertal zum Abschluss gebracht werden sollen. Vergleiche hierzu auch die Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage 5357 vom 20.12.2016 (LT-Drs. 16/13833).

 

 

5.      Wann bzw. wie oft wurden bzw. werden die Feinstäube im Umfeld des Tagebaus Hambach auf ihre komplette Zusammensetzung hin geprüft?

 

In den Jahren 2006 bis 2008 wurden im Auftrag von RWE Power exemplarisch ca. 80 Feinstaubproben aus dem Umfeld des Tagebaus Hambach untersucht. Das Untersuchungsprojekt „Charakterisierung der Feinstaubzusammensetzung in der Umgebung des Tagebaus Hambach durch Rasterelektronenmikroskopie und energiedispersive Röntgenmikroanalyse“ hat die TU Darmstadt vorgenommen. Die Ergebnisse wurden mit dem Endbericht der TU Darmstadt, Institut für Angewandte Geowissenschaften, Fachbereich Umweltmineralogie vom 19.09.2011 veröffentlicht. Der Bericht kann über Internet abgerufen werden: https://www.rwe.com/app/Pressecenter/Download.aspx?pmid=4007723&datei=1

 

 


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