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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/1798

 

07.01.2013

 

 

 

Antwort

 

der Landesregierung

auf die Kleine Anfrage 732 vom 27. November 2012

der Abgeordneten Dr. Joachim Paul, Birgit Rydlewski und Daniel Schwerd   PIRATEN

Drucksache 16/1598

 

 

Inklusive Universitätsschule Köln

 

 

Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 732 mit Schreiben vom 7. Januar 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister, dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales und der Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung beantwortet.

 

 

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

 

Die Universität Köln plant – auch im Rahmen der gewonnenen Exzellenzinitiative – gemeinsam mit der Stadt Köln als Schulträger die Gründung der „Inklusiven Universitätsschule Köln“ (IUS Köln).  Die Universität will aus eigenen Mitteln sowohl zum Bau der Schule (Raumbedarf für Studierende) als auch zur wissenschaftlichen Begleitung beitragen. Die Schule soll als Praxisschule in der Lehramtsausbildung aller Lehramtsstudiengänge jedoch nicht nur Köln, sondern dem ganzen Land in Forschung und Lehre helfen, die hoch gesteckten Ziele der Inklusion und einer effektiven Lehrer/-innenbildung im Bachelor und Master beispielhaft zu verwirklichen, beste Wege zu deren Umsetzung zu erforschen und diese kontinuierlich zu dokumentieren.

 

 

1.  Welche Mittel will das Schulministerium zur Verfügung stellen, um ein solches Konzept, das für Forschung, Lehre und Ausbildung der Lehrer/-innen in ganz NRW bedeutsam ist, nachhaltig zu unterstützen?

 

Eine ggf. demnächst gegründete „Inklusive Universitätsschule Köln“ wäre nach Aufnahme des Schulbetriebs wie alle öffentlichen Schulen des Landes Ausbildungsschule im Rahmen der Lehrerausbildung nach dem Lehrerausbildungsgesetz vom 12.05.2009. Im Rahmen des Praxissemesters in der Masterphase der Lehrerausbildung sind auf der Basis des Erlasses zu den „Praxiselementen in den lehramtsbezogenen Studiengängen“ (BASS 20-02 Nr.20) Mittel vorgesehen (zwei Anrechnungsstunden pro Praxissemesterstudierende/n), um die Ausbildungsarbeit der Schulen zu unterstützen. Über Forschungsmittel verfügt das Ministerium für Schule und Weiterbildung nicht.

2.  Inwieweit unterstützt die Landesregierung darüber hinaus dieses Vorhaben, das durch die landesweite Bedeutung der Lehrer/-innenbildung einen großen Effekt auf das ganze Land haben kann und in dem auch für das Land kontinuierlich über die erreichten Ziele und Fortschritte zum Nutzen der Lehrer/-innenbildung berichtet wird?

 

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung kooperiert in Fragen der Lehrerausbildung intensiv mit der Universität zu Köln. So wäre gewährleistet, dass die Erfahrungen einer „Inklusiven Universitätsschule Köln“ auch in der landesweiten Lehrerinnen- und Lehrerbildung genutzt werden könnten.

 

 

3.  Die „Inklusive Universitätsschule Köln“ kann sich zurzeit nur im Schulversuch PRIMUS bewerben, weil das Land derzeit keine weiteren Schulversuche vorsieht. Inwieweit ist gewährleistet, dass die Schule in PRIMUS eine Genehmigung erhält?

 

Zum ersten Starttermin 2013/14 gab es keine Bewerbung zur Teilnahme am Schulversuch PRIMUS durch den Schulträger Stadt Köln. Sofern zum zweiten Starttermin 2014/15 eine Bewerbung erfolgt, wird durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung geprüft, ob die Inklusive Universitätsschule Köln unter den Bedingungen des Schulversuchs teilnehmen kann.

 

 

4.  Wäre es darüber hinaus angesichts der Veränderungen in der Lehrer/-innenbildung und der Herausforderungen der Inklusion nicht notwendig, hier einen eigenen Schulversuch zu starten?

 

Schulversuche basieren auf § 25 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen. Es sind über PRIMUS hinaus keine weiteren Schulversuche geplant.

 

 

5.  Welche Kenntnisse hat die Landesregierung darüber, inwieweit in anderen Bundesländern Lehrer/-innen für die besonderen Anforderungen des inklusiven Unterrichts ausgebildet werden sollen?

 

Mit dem Lehrerausbildungsgesetz aus dem Jahre 2009 hat Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland die Bereiche „Diagnose und Förderung“ und „Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte“ obligatorisch in der Ausbildung aller angehenden Lehrkräfte verankert. Zudem sind im Lehramt an Grundschulen sowie im Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen obligatorisch sonderpädagogische Ausbildungsinhalte vorgesehen. Damit hat Nordrhein-Westfalen in diesem Bereich eine führende Rolle im Bund übernommen. Darüber hinaus beteiligt sich Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Kultusministerkonferenz an der Vorbereitung der Umsetzung des Beschlusses des Plenums der Kultusministerkonferenz vom 06.12.2012, in dem die Bedeutung von Basisqualifikationen im Umgang mit Heterogenität und Inklusion betont wurde sowie eine Anpassung der Rahmenvereinbarung für die Ausbildung und Prüfung der Lehramtstypen vorgenommen wurde. Diese bundesweiten Prozesse werden bei der zukünftigen Überarbeitung des Lehrerausbildungsgesetzes berücksichtigt.

 


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