< Zurück zum Blog
Das Dokument als PDF abrufen: Hier klicken!

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/2700

 

22.04.2013

 

 

 

 

Kleine Anfrage 1099

 

des Abgeordneten Daniel Schwerd   PIRATEN

 

 

 

Rückstellungen und Bezirksgliederung der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen

 

 

 

In NRW existieren zurzeit 16 Industrie- und Handelskammern. Die Industrie- und Handelskammern sind Körperschaften öffentlichen Rechts und haben laut Bundesgesetz die Aufgabe, „das Gesamtinteresse der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden ihres Bezirkes wahrzunehmen“.

 

Der Bundesgesetzgeber hat eine Pflichtmitgliedschaft für alle Unternehmen und Gewerbetreibenden (mit Ausnahme von Handwerkern, Bauern und nicht im Handelsregister eingetragenen Freiberuflern) in der für sie örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer vorgeschrieben. Mit dieser Pflichtmitgliedschaft sind entsprechende finanzielle Pflichtbeiträge verbunden, die die Unternehmen und Gewerbetreibenden an die Industrie- und Handelskammern zahlen müssen.

 

Aus diesen Einnahmen bilden die Industrie- und Handelskammern unter anderem Rücklagen. Laut Aussage der Landesregierung sind die Industrie- und Handelskammern verpflichtet, eine sogenannte Ausgleichsrücklage anzusammeln, die zwischen 30 und 50 Prozent der Betriebsaufwendungen beträgt. Doch auch darüber hinaus könnten weitere, freie Rücklagen gebildet werden: So bestehe die Möglichkeit, eine Liquiditätsrücklage in Höhe von höchstens 50 Prozent der Summe der Betriebsaufwendungen anzusammeln. Weitere, darüber hinausgehende Rücklagen seien ebenfalls möglich (vgl. Drs. 15/3698).

 

Die bestehenden finanziellen Rücklagen der Industrie- und Handelskammern in NRW sind erheblich. Laut Auskunft der Landesregierung hatten die 16 Kammern in NRW im Jahr 2010 freie Rücklagen in Höhe von rund 111 Millionen Euro angesammelt – dazu kommen gesetzlich vorgeschriebene Ausgleichsrücklagen in fast gleicher Höhe (vgl. Drucksache 15/3698). Für die 111 Millionen Euro freier Rücklagen zahlen die Unternehmen und Gewerbetreibenden in NRW mit ihren Pflichtbeiträgen.

 

 

 

Ich frage die Landesregierung:

 

1.         Wie setzen sich zum Stichtag 31.12.2012 die Rücklagen (in absoluten Zahlen, unterteilt nach Ausgleichs-, Liquiditäts- und sonstigen Rücklagen) der einzelnen Industrie- und Handelskammern in NRW zusammen?

 

2.         Inwiefern hält es die Landesregierung für sinnvoll, Obergrenzen für die Bildung freier Rücklagen der Industrie- und Handelskammern in NRW festzulegen?

 

3.         Welche objektiven Kriterien sprechen aus Sicht der Landesregierung für die derzeitige Bezirksgliederung der Industrie- und Handelskammern in NRW?

 

4.         Wann wurden letztmals Industrie- und Handelskammern in NRW errichtet oder aufgelöst?

 

5.         Welche Argumente sprechen aus Sicht der Landesregierung für bzw. gegen eine Reduzierung der Anzahl von Industrie- und Handelskammern in NRW?

 

 

 

Daniel Schwerd

 

 


< Zurück zum Blog
Das Dokument als PDF abrufen: Hier klicken!