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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/3030

 

22.05.2013

 

 

 

 

Kleine Anfrage 1271

 

des Abgeordneten Daniel Schwerd   PIRATEN

 

 

 

Auswirkungen des Leistungsschutzrechts auf nordrhein-westfälische Unternehmen

 

 

 

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger wurde am 22.03.2013 im Bundesrat gebilligt. Er tritt am 01.08.2013 in Kraft. Gemäß diesem Gesetz werden bereits kleine Ausschnitte, sogenannte Snippets, urheberrechtlich besonders geschützt. Sie im Internet zu verwenden, etwa um Artikel anzureißen, zu aggregieren oder Suchergebnisse zu beschreiben bedarf einer Lizenz der Verlage.

 

An dem Leistungsschutzrecht wurde vielfältige Kritik geäußert, so ist bereits jetzt ein Schutz der Verlagsleistung durch das Urheberrecht vorgesehen, es existieren bereits Industriestandards zum Schutz der Wiederverwendung von Artikeln im Internet, welche das Gesetz ignoriert. Rechtsbegriffe seinen ungenau verwendet oder formuliert, und es entstünde eine gesetzliche Monopolisierung eines privatwirtschaftlichen Geschäftsmodells.

 

Die erheblichen Rechtsunsicherheiten des Gesetzes lassen erwarten, dass es im Zuge der Gültigkeit dieses Gesetzes zu vielfachen Prozessen zur Auslegung kommen wird, und das im Wettbewerbsrecht ein neues Feld von Abmahnungen entsteht, der sich viele kleine Marktteilnehmer ausgesetzt sehen werden.

 

Seitens der Landesregierung wurde durch Ministerin Schwall-Düren in der Sitzung des Kultur- und Medienausschusses vom 14.03.2013 mitgeteilt, dass die Landesregierung das Leistungsschutzrecht, so wie es der Bundestag am 01.03.2013 beschlossen hat, ablehnt. Das Gesetz wurde als handwerklich mangelhaft und übereilt eingestuft, es leiste keinen Beitrag zur publizistischen Vielfalt im Netz und vernachlässige die legitimen Interessen zu vieler Beteiligter. Auch wurde die Rechtsunsicherheit durch unbestimmte Rechtsbegriffe kritisiert, welche erst durch Gerichte definiert werden müssten.

 

Obwohl seitens einiger rot-grüner Landesregierungen der Beschluss zur Ablehnung des Gesetzes im Bundesrat und der Anrufung des Vermittlungsausschusses vorlag, hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalens im Bundesrat weder das Gesetz abgelehnt, noch den Vermittlungsausschuss angerufen.

 

In dieser kleinen Anfrage möchte ich die wirtschaftlichen Folgen dieser Entscheidung für Unternehmen in NRW, speziell KMU und die Kreativwirtschaft, beleuchten.

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

 

1.         Welche wirtschaftlichen Folgen wird das Gesetz selbst, sowie die entstandene Rechtsunsicherheit für kleine und mittelständische Unternehmen in NRW haben?

Betrachten Sie einerseits diejenigen Geschäftsmodelle, die mit der Aggregation von und der Suche in Verlagserzeugnissen befasst sind, andererseits alle diejenigen, die aggregierte Verlagsprodukte nutzen.

 

2.         Welche Risiken in welcher Höhe entstehen für kleine und mittelständische Internetunternehmen und die Kreativwirtschaft aus wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen aufgrund des Leistungsschutzrechtes?

 

3.         Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um die konstatierten schädlichen Einflüsse des Gesetzes von KMU und der Kreativwirtschaft Nordrhein-Westfalens fernzuhalten?

 

4.         Wie ist die Haltung der Landesregierung zu bewerten, das Gesetz nicht abzulehnen und den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen, wenn sie sich zugleich der Förderung von KMU und Kreativwirtschaft verschrieben hat?

 

5.         Wie ist zu rechtfertigen, dass eine Spezialgesetzgebung für die Verlagsbranche zu Lasten anderer Industrien und Branchen durchgeführt wird?

Nehmen Sie insbesondere Stellung dazu, dass bereits zuvor eine rechtliche Grundlage im Urheberrecht bestand und der Robot-Exclusion-Industriestandard im Gesetz ignoriert wird.

 

 

 

Daniel Schwerd

 


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