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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/3052

 

27.05.2013

 

 

 

 

Antwort

 

der Landesregierung

auf die Kleine Anfrage 1099 vom 19. April 2013

des Abgeordneten Daniel Schwerd   PIRATEN

Drucksache 16/2700

 

 

 

Rückstellungen und Bezirksgliederung der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen

 

 

 

Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 1099 mit Schreiben vom 23. Mai 2013 namens der Landesregierung beantwortet.

 

 

 

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

 

In NRW existieren zurzeit 16 Industrie- und Handelskammern. Die Industrie- und Handelskammern sind Körperschaften öffentlichen Rechts und haben laut Bundesgesetz die Aufgabe, „das Gesamtinteresse der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden ihres Bezirkes wahrzunehmen“.

 

Der Bundesgesetzgeber hat eine Pflichtmitgliedschaft für alle Unternehmen und Gewerbetreibenden (mit Ausnahme von Handwerkern, Bauern und nicht im Handelsregister eingetragenen Freiberuflern) in der für sie örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer vorgeschrieben. Mit dieser Pflichtmitgliedschaft sind entsprechende finanzielle Pflichtbeiträge verbunden, die die Unternehmen und Gewerbetreibenden an die Industrie- und Handelskammern zahlen müssen.

 

Aus diesen Einnahmen bilden die Industrie- und Handelskammern unter anderem Rücklagen. Laut Aussage der Landesregierung sind die Industrie- und Handelskammern verpflichtet, eine sogenannte Ausgleichsrücklage anzusammeln, die zwischen 30 und 50 Prozent der Betriebsaufwendungen beträgt. Doch auch darüber hinaus könnten weitere, freie Rücklagen gebildet werden: So bestehe die Möglichkeit, eine Liquiditätsrücklage in Höhe von höchstens 50 Prozent der Summe der Betriebsaufwendungen anzusammeln. Weitere, darüber hinausgehende Rücklagen seien ebenfalls möglich (vgl. Drs. 15/3698).

 

Die bestehenden finanziellen Rücklagen der Industrie- und Handelskammern in NRW sind erheblich. Laut Auskunft der Landesregierung hatten die 16 Kammern in NRW im Jahr 2010 freie Rücklagen in Höhe von rund 111 Millionen Euro angesammelt – dazu kommen gesetzlich vorgeschriebene Ausgleichsrücklagen in fast gleicher Höhe (vgl. Drucksache 15/3698). Für die 111 Millionen Euro freier Rücklagen zahlen die Unternehmen und Gewerbetreibenden in NRW mit ihren Pflichtbeiträgen.

 

 

1.       Wie setzen sich zum Stichtag 31.12.2012 die Rücklagen (in absoluten Zahlen, unterteilt nach Ausgleichs-, Liquiditäts- und sonstigen Rücklagen) der einzelnen Industrie- und Handels­kammern in NRW zusammen?

 

Nach Auskunft der Industrie- und Handelskammern können die Beträge der Rücklagen zum 31.12.2012 noch nicht abschließend angegeben werden, da noch nicht alle Industrie- und Handelskammern den Jahresabschluss zum 31.12.2012 durch ihre jeweilige Vollversammlung haben feststellen lassen.

Basierend auf den festgestellten Jahresabschlüssen zum 31.12.2011 ergeben sich folgende Rücklagen:

 

(In T €)

Rücklagenhöhe zum 31.12.2011

davon

Ausgleichs­rücklage

Liquiditäts­rücklage

Sonstige Rücklagen

IHK Aachen

11.611

 

6.488

3.311

1.813

IHK Arnsberg

4.480

 

3.255

1.025

200

IHK Ostwestfalen zu Bielefeld

18.480

 

7.895

8.285

2.300

IHK Mittleres Ruhrgebiet

14.826

 

4.407

3.054

7.365

IHK Bonn/Rhein-Sieg

6.280

 

4.903

1.337

40

IHK Lippe zu Detmold

3.819

 

2.271

1.468

80

IHK zu Dortmund

12.945

 

8.015

2.179

2.750

Niederrheinische IHK Duisburg-Wesel-Kleve zu Duisburg

11.405

 

7.920

0

3.485

IHK zu Düsseldorf

22.055

 

10.595

10.598

862

IHK zu Essen

12.150

 

5.666

4.537

1.946

SIHK Hagen

25.302

 

10.217

7.803

7.282

IHK zu Köln

42.898

 

11.716

12.275

18.906

IHK Mittlerer Niederrhein

17.596

 

8.905

1.100

7.591

IHK Nord Westfalen

37.672

 

12.400

12.529

12.743

IHK Siegen

6.545

 

3.300

3.130

115

IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid

4.981

 

4.528

0

453

Summe

253.044

 

112.482

72.630

67.932

 

 

 

2.       Inwiefern hält es die Landesregierung für sinnvoll, Obergrenzen für die Bildung freier Rücklagen der Industrie- und Handelskammern in NRW festzulegen?

 

Im Finanzstatut der Industrie- und Handelskammern sind freie Rücklagen nicht vorgesehen. Mit der Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens in den Jahren 2006 - 2008 wurden auch die Rücklagen neu geregelt. Die Ausgleichsrücklage ist eine Pflichtrücklage. Sie dient dazu, Schwankungen im Beitragsaufkommen auszugleichen und darf derzeit zwischen 30 v. H. und 50 v. H. der geplanten Betriebsaufwendungen betragen. Daneben kann eine Liquiditätsrücklage bis zu 50 v. H. der geplanten Betriebsaufwendungen gebildet werden. Deren Zweck ist es, die Aufrechterhaltung einer ordentlichen Kassenwirtschaft ohne Inanspruchnahme von Krediten sicherzustellen. Zudem können andere zweckgebundene Rücklagen etwa zur Renovierung von Gebäuden oder zur Ersatzbeschaffung für IT gebildet werden. Die Bildung von Rücklagen und deren Dotierung bedarf einer Beschlussfassung der Vollversammlung.

 

Ab dem Geschäftsjahr 2014 ist vorgesehen, durch Modifizierungen bei den Rücklagen die Transparenz weiter zu erhöhen. Die Ausgleichsrücklage bleibt unverändert als Pflichtrücklage erhalten. Deren Zweck besteht zukünftig darin, alle ergebniswirksamen Schwankungen auszugleichen. Die Höchstdotierung bleibt bei 50 v. H. der geplanten Betriebsaufwendungen, die Mindestdotierung von 30 v. H. fällt weg. Bestehende Liquiditätsrücklagen sind bis spätestens zum 31.12.2018 aufzulösen. Bei den zweckbestimmten Rücklagen sind der Verwendungszweck und der Zeitpunkt der voraussichtlichen Inanspruchnahme in der Bilanz oder im Anhang zum Jahresabschluss anzugeben und hinreichend zu konkretisieren. Eine Festlegung von Obergrenzen ist bei zweckgebundenen Rücklagen nicht sinnvoll.

 

 

3.       Welche objektiven Kriterien sprechen aus Sicht der Landes­regierung für die derzeitige Bezirksgliederung der Industrie- und Handelskammern in NRW

 

5.       Welche Argumente sprechen aus Sicht der Landesregierung für bzw. gegen eine Reduzierung der Anzahl von Industrie- und Handelskammern in NRW?

 

Die Fragen 3 und 5 werden zusammen beantwortet:

 

Aus Sicht der Landesregierung spiegeln die derzeitigen IHK-Bezirke  gewachsene Wirtschaftsregionen wieder, in denen der Austausch zwischen Wirtschaft, Verwaltung und Politik gut funktioniert. Die 16 Industrie- und Handelskammern in NRW sind in ihren seit mehr als 30 Jahren unveränderten Bezirken anerkannte Gesprächspartner für Politik und Verwaltung.

 

Bei regionalübergreifenden Aufgaben setzen die IHKn verstärkt auf Kooperationslösungen, die auf die spezifischen Anforderungen der Aufgabe und auf die Veränderungen der Wirtschaftsbeziehungen abgestimmt sind. Mit den Änderungen im § 10 IHKG, der seit dem 12. Dezember 2008 in Kraft ist, ist den IHKn die Möglichkeit zur übergreifenden Zusammenarbeit auch über Bundeslandgrenzen hinaus eröffnet. Zur Erfüllung von IHK-Aufgaben dürfen die IHKn seit Ende 2008 öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse bilden. Eine effiziente Aufgabenerfüllung ist vor diesem Hintergrund in den vorhandenen Strukturen auch für die Zukunft gesichert.

 

 

 

 

 

4.       Wann wurden letztmals Industrie- und Handelskammern in NRW errichtet oder aufgelöst?

 

Die heutige Struktur der 16 Industrie- und Handelskammern in NRW besteht unverändert seit 1977. Im Zuge der kommunalen Neuordnung entstanden in den 1970er Jahren aus Zusammenschlüssen die IHK Mittlerer Niederrhein aus den IHKn in Krefeld, Mönchengladbach und Neuss und die IHK Wuppertal – Solingen – Remscheid aus den IHKn der genannten Städte.

 

 


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