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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/4148

 

04.10.2013

 

 

 

 

Kleine Anfrage 1670

 

des Abgeordneten Daniel Schwerd   PIRATEN

 

 

 

Nutzung offener Lizenzen bei Dokumenten, Werken und Inhalten durch das Land

 

 

 

Das Land Nordrhein-Westfalen tritt als Ersteller von Inhalten in Erscheinung, die als Werke im urheberrechtlichen Sinne zu betrachten sind. § 5 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) regelt, dass bestimmte amtliche Dokumente – etwa Gesetze, Verordnungen und Erlasse – gemeinfrei gestellt sind.

 

Diese Vorschrift erfährt in der Regel eine enge Auslegung, so dass viele Texte und sonstige Materialien aus Landtag, Regierung, Behörden und Ministerien in der Regel einem Urheberrechtsschutz unterliegen. Dies betrifft alle nichtamtlichen Texte und Materialien, etwa aus der Öffentlichkeitsarbeit, wissenschaftlicher Politikberatung und Ressortforschung oder erstelltes Karten- und Bildmaterial. Für eigentlich gemeinfreie Datenbanken kann unter bestimmten Bedingungen ein Urheberschutzrecht entstehen.

 

Für viele Werke ist auf Anfrage und nach individueller Genehmigung bzw. in offener Lizenz eine kostenfreie Nutzung möglich, andere sind nach Zahlung von Lizenzgebühren nutzbar. In der Praxis stellt sich für Unternehmen und Privatleute die Nutzung dieser Lizenzen als problematisch dar. Eine ähnliche Situation dürfte auch bei Werken im urheberrechtlichen Sinne bestehen. Die Höhe der Lizenzgebühren ist dabei häufig ein Problem.

 

Die Fragen richten sich auf die Nutzung von Inhalten durch das Land, die unter offenen Lizenzen stehen, sowie auf die damit gewonnenen Vorteile.

 

 

Ich frage die Landesregierung:

 

1.         In  welchem Umfang nutzen die Landesregierung, die Landesministerien, die nachgelagerten Behörden sowie die sonstigen Einrichtungen des Landes Werke und Inhalte von Dritten, die unter offenen Lizenzen veröffentlicht  wurden? Listen Sie jede Art der Nutzung seit 2005 auf.

 

2.         Mit welchen jährlichen Kosten müsste die Landesregierung rechnen, wenn Sie auf die Nutzung dieser unter offenen Lizenzen veröffentlichten  Werke verzichten müsste, bzw. wenn sie diese zu marktüblichen Konditionen lizenzieren müsste?

 

3.         Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die Nutzung von Creative Commons oder vergleichbaren offenen Lizenzen als Lizenzmodell bei der Schaffung von Wissen, Kunst und Kultur zu fördern?

 

 

 

Daniel Schwerd

 

 


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