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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/4295

 

28.10.2013

 

 

 

 

Antwort

 

der Landesregierung

auf die Kleine Anfrage 1653 vom 25. September 2013

des Abgeordneten Daniel Schwerd   PIRATEN

Drucksache 16/4105

 

 

 

Einnahmen und Aufwendungen in Zusammenhang mit Rechten und Lizenzen bei Dokumenten, Werken und Inhalten des Landes

 

 

 

Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 1653 mit Schreiben vom 28. Oktober 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin und allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet.

 

 

 

Vorbemerkung der Landesregierung

 

Das Land Nordrhein-Westfalen tritt als Ersteller von Inhalten in Erscheinung, die als Werke im urheberrechtlichen Sinne zu betrachten sind. § 5 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) regelt, dass bestimmte amtliche Dokumente – etwa Gesetze, Verordnungen und Erlasse – gemeinfrei gestellt sind.

 

Diese Vorschrift erfährt in der Regel eine enge Auslegung, so dass viele Texte und sonstige Materialien aus Landtag, Regierung, Behörden und Ministerien in der Regel einem Urheberrechtsschutz unterliegen. Dies betrifft alle nichtamtlichen Texte und Materialien, etwa aus der Öffentlichkeitsarbeit, wissenschaftlicher Politikberatung und Ressortforschung oder erstelltes Karten- und Bildmaterial. Für eigentlich gemeinfreie Datenbanken kann unter bestimmten Bedingungen ein Urheberschutzrecht entstehen.

 

Für viele Werke ist auf Anfrage und nach individueller Genehmigung bzw. in offener Lizenz eine kostenfreie Nutzung möglich, andere sind nach Zahlung von Lizenzgebühren nutzbar. In der Praxis stellt sich für Unternehmen und Privatleute die Nutzung dieser Lizenzen als problematisch dar. Eine ähnliche Situation dürfte auch bei Werken im urheberrechtlichen Sinne bestehen. Die Höhe der Lizenzgebühren ist dabei häufig ein Problem.

 

Die Fragen richten sich auf die Einnahmesituation bei geschützten Werken – on- und offline – sowie auf die Durchsetzung von Nutzungsrechten gegenüber unrechtmäßiger Nutzung durch Dritte.

 

 

1.         Welche Einnahmen hatte das Land Nordrhein-Westfalen seit dem Jahr 2005 aus der entgeltlichen Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte, aus Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften und der Einräumung von sonstigen Immaterialgüterrechten wie Marken-, Patent- und Leistungsschutzrechten (aufgeschlüsselt nach Jahr und Ressort sowie Art des Werkes)?

 

Soweit der Landesregierung derzeit Erkenntnisse zu Einnahmen aus der entgeltlichen Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte, aus Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften und der Einräumung von sonstigen Immaterialgüterrechten vorliegen, ergeben sich diese aus den nachfolgenden, nach Ressorts aufgeschlüsselten Auflistungen:

 

Finanzministerium:

 

Einnahmen aus der 5. – 8. Auflage des Fachbuchs „Vereine & Steuern“:

 

 

Einnahmen

2005

58.648,83 €

2006

50.567,90 €

2007

42.464,46 €

2008

65.781,20 €

2009

42.212,76 €

2010

24.241,22 €

2011

351,80 €

2012

30.808,18 €

2013 (Stand 30.09.)

22.923,03 €

 

 

Ministerium für Inneres und Kommunales:

 

 

Juris

VG Wort

2005

 3.861,87 €

 49,72 €

2006

 4.657,77 €

 78,26 €

2007

 7.753,80 €

 33,89 €

2008

11.532,25 €

129,33 €

2009

13.449,06 €

229,74 €

2010

14.378,92 €

365,25 €

2011

14.576,52 €

104,26 €

2012

13.915,98 €

301,24 €

2013

6.814,53 € (1. HJ)

271,91 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter:

 

Einnahmen VG Wort (überwiegend Internettexte, die in Schulbüchern verwandt wurden)

2005

207,02 €

2006

0,00 €

2007

59,49 €

2008

0,00 €

2009

12,95 €

2010

27,28 €

2011

25,24 €

2012

0,00 €

2013

15,88 €

Summe

347,86 €

 

 

 

Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz (ZLG)

 

Lizenzrechte für Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbH, Loseblattsammlung „Medizinisches Labor – Qualitätsmanagement und Akkreditierung“

 

Erlöse

2005

       371,23 €

2006

     1.039,03 €

2007

     3.415,41 €

2008

       139,09 €

2009

       424,03 €

2010

       345,80 €

2011

       207,48 €

2012

        70,38 €

2013

        71,59 €

Summe

     6.084,04 €

 

Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW)

 

Im Jahr 2012 Einnahmen in Höhe von 2.000,- € aus der Einräumung des eingeschränkten Nutzungsrechts für das „Sozialpädiatrische Entwicklungsscreening für Schuleingangsuntersuchungen (SOPESS)“ für die ausschließliche Verwendung bei den schulärztlichen Untersuchungen.

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk:

 

 

 

Einnahmen

2005

123.409 €

2006

111.125 €

2007

121.979 €

2008

112.388 €

2009

100.415 €

2010

98.673 €

2011

109.348 €

2012

104.250 €

 

 

Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport:

 

Einnahmen bei der Landeszentrale für politische Bildung (LZpB) durch Ausschüttungen bzw. Verlagsanteile im Schulbuchbereich der VG Wort:

 

 

Einnahmen

2005

17,38 €

2006

44,25 €

2007

31,17 €

2008

182,79 €

2009

51,15 €

2010

48,29 €

2011

32,85 €

2012

11,36 €

2013

15,67 €

 

 

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr:

 

Einnahmen durch Veröffentlichung eines Redebeitrags in einem Schulbuch:

 

 

Einnahmen

2010

14,87 €

2012

6,84 €

 

 

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz:

 

Aufgrund von Umorganisationen im Hause konnten für das Ministerium nur Einnahmen seit 2008 ermittelt werden.

 

Das Ministerium hat von der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) folgende Beträge erhalten:

 

Jahr

Titel

Betrag

2008

007 und der Treibhauseffekt; Landesentwicklungsplan NRW; Arbeitsbereiche Boden Initiative Wasser;

54,18 EUR

2009

Landesentwicklungsplan NRW; Arbeitsbereiche Boden Initiative Wasser

38,00 EUR

2010

Wälder früher und heute; Landesentwicklungsplan NRW; Arbeitsbereiche Boden Initiative Wasser

12,50 EUR

2011

Wälder früher und heute; Landesentwicklungsplan NRW; Arbeitsbereiche Boden Initiative Wasser; Ökologische Stadt der Zukunft

11,21 EUR

2012

Landesentwicklungsplan NRW; Arbeitsbereiche Boden Initiative Wasser; Ökologische Qualität in Ballungsräumen; Wälder früher und heute; Ökologische Stadt der Zukunft; Nanotechnologien in NRW; Ihr Recht im Alltag; Klimaschutz-Start-Programm

19,42 EUR

 

Im 2007 errichteten Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) wird eine separate Auswertung der Umsätze durch die Erhebung von Gebühren gemäß UIG, VIG und IFG (also für die Weitergabe von Daten) mit den Methoden der Kosten- und Leistungsrechnung erst seit 2011 durchgeführt. Vor diesem Zeitpunkt war die KLR-Ausprägung des LANUV hierfür nicht feinteilig genug. Eine qualifizierte Schätzung für die Jahre 2008 bis 2010 ergab, dass sich der durch Datenweitergabe resultierende Gebührenumsatz zwischen 5.000 EUR und 6.000 EUR jährlich bewegte. Angaben für den Zeitraum vor der Einführung des Buchungssystems Mach M1 im Jahre 2008 können leider nicht gemacht werden, was auch mit der Zusammenlegung der Vorgängerbehörden zum LANUV zu begründen ist.

 

Vom LANUV werden seit 2011 Gebühren gemäß UIG, VIG und IFG und Nutzungsentgelte bei kommerzieller Nutzungsabsicht des Anfragenden für die Überlassung von LANUV-Daten erhoben. Für die verschiedenen Umwelt- und Verbraucherschutzdaten wurden folgende Einnahmen verzeichnet:

 

Jahr

Abrechnung nach UIG, VIG oder IFG

Einnahmen aus Nutzungsentgelten

2011

6.354,00 EUR

-

2012

6.223,20 EUR

888,00 EUR

2013

8.011,53 EUR

66.198,97 EUR

 

Nutzungsentgelte bei kommerzieller Nutzungsabsicht des Anfragenden für die Überlassung von LANUV-Daten werden im LANUV seit 2012 erhoben, bis dahin wurden auch in solchen Fällen Gebühren erhoben.

 

 

Ministerium für Schule und Weiterbildung:

 

Einnahmen aus Lizenzvergabe für die Vermarktung der Schulrechtsnormen in Schule NRW/Amtsblatt und in der Bereinigten Amtlichen Sammlung der Schulrechtsvorschriften (BASS):

 

 

 

Einnahmen

2011

100.000 €

2012

100.000 €

2013

100.000 €

 

Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften (VG Wort):

 

 

Einnahmen

2005

147,14 €

2006

144,60 €

2007

122,03 €

2008

150,29 €

2009

333,76 €

2010

421,33 €

2011

440,15 €

2012

475,70 €

2013

476,21 €

 

 

2.       In welchem Umfang handelt es sich bei den in der Antwort auf Frage 1 genannten Einnahmen um Zahlungen von Lizenzgebühren zwischen einzelnen Behörden des Landes untereinander?

 

In keinem Fall handelte es sich um Zahlungen von Lizenzgebühren zwischen einzelnen Behörden des Landes untereinander.

 

 

3.       Welcher personelle und finanzielle Aufwand ist dem Land seit 2005 für den Erwerb und die Verwaltung sowie für die Einräumung solcher Rechte an Dritte entstanden (nach Jahr, Ressort und Art der Werke aufgeschlüsselt)?

 

Mittel für die Verhandlung, den Erwerb und die Verwaltung von Nutzungsrechten an Inhalten werden im Rahmen der Vertragsgestaltungen im Allgemeinen nicht gesondert ausgewiesen, sondern sind als Teil des beauftragten Gesamtwerks zu betrachten. Insofern ist die Höhe des entsprechenden personellen und finanziellen Aufwandes nicht bezifferbar.

 

 

4.       Welche Kosten und Einnahmen entstanden dem Land seit 2005 aus der juristischen (gerichtlichen wie außergerichtlichen) Verfolgung von Verstößen gegen Urheber- und sonstige Immaterialgüterrechte des Landes (nach Sachverhalt aufgelistet)?

 

Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse zu Kosten und Einnahmen aus der juristischen Verfolgung von Verstößen gegen Urheber- und sonstige Immaterialgüterrechte des Landes vor.

 

 

 

 

 

5.       Hält die Landesregierung das Verhältnis von Kosten für die Verwaltung von Nutzungsrechten einerseits und Einnahmen aus der Verwertung dieser Rechte andererseits für vertretbar?

          Bitte begründen Sie Ihre Position für jede einzelne Art von Werk für jedes einzelne Ressort.

 

Da eine Bezifferung der Kosten für die Verwaltung von Nutzungsrechten nicht möglich ist, kann dementsprechend auch keine Aussage zum Verhältnis der Kosten zu den Einnahmen getroffen werden.

 

 

 


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