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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/5718

 

05.05.2014

 

 

 

 

Antwort

 

der Landesregierung

auf die Kleine Anfrage 2117 vom 20. März 2014

des Abgeordneten Daniel Schwerd   PIRATEN

Drucksache 16/5331

 

 

 

Der zornige Nachbar: Gesundheitliche Folgen nachrichtendienstlicher Überwachung mit Radartechnologie

 

 

 

Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 2117 mit Schreiben vom 5. Mai 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales und der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter beantwortet.

 

 

 

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

 

„Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.“ (Friedrich Schiller: „Wilhelm Tell“)

 

Der amerikanische Nachrichtendienst NSA besitzt Überwachungstechnologie auf Radarbasis unter dem Codenamen ANGRYNEIGHBOR.

 

Der Radarsender CTX4000 operiert laut den internen Unterlagen mit einer Frequenz von 1-2GHz und einer Leistung zwischen 2 Watt und 1 kW (1000 Watt). Laut den von Edward Snowden überbrachten Unterlagen des NSA wurde diese Technik beispielsweise gegen die EU-Vertretung in Washington eingesetzt.

 

Eine Leistung von 1000 Watt ist als nicht unerheblich einzuschätzen. Nachdem es in militärischen Radaranlagen Gesundheitsschäden beim bedienenden Personal mit Hunderten von Krebsfällen und Toten gegeben hat, ist davon auszugehen, dass diese Strahlung auch für überwachte bzw. zufällig im Strahlungsbereich befindliche Personen gefährlich sein kann.

 

 

 

Vorbemerkung der Landesregierung

 

In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage 2117 wird angegeben, dass eine Leistung von 1000 W nicht als unerheblich einzuschätzen sei und dass es beim Einsatz von militärischen Radaranlagen beim bedienenden Personal zu Hunderten von Krebsfällen und Toten gekommen sei. Es könne davon ausgegangen werden, dass diese Strahlung auch für überwachte bzw. zufällig im Strahlungsbereich befindliche Personen gefährlich sein kann.

 

Hierzu wird Folgendes angemerkt: Die Radarkommission (eine unabhängige Expertenkommission, die zur Frage der Gefährdung durch Strahlung in früheren Radareinrichtungen der Bundeswehr und der NVA eingesetzt wurde) hat 2003 einen Abschlussbericht vorgelegt. Demnach sind für sehr starke Radargeräte, wie sie z.B. in der militärischen Flugsicherung eingesetzt werden, im Gerät Senderöhren notwendig, die ionisierende Röntgenstrahlen erzeugen.

 

Die hochfrequente Radarstrahlung wurde von der Radarkommission nach wissenschaftlichem Kenntnisstand nicht als krebsauslösend angesehen. Hier stehen mögliche thermische Wirkungen im Vordergrund (s. Internetseiten des Bundesamtes für Strahlenschutz: http://www.bfs.de/ion/papiere/radarkommission.html, aufgerufen am 03.04.2014).

 

Bei dem benannten mobilen Radarsender CTX4000 ist die vom Gerät abgegebene Hochfrequenzleistung von 2 Watt von Stärke und Frequenzbereich her grob vergleichbar mit üblichen Mobiltelefonen. Sofern mit einem externen Verstärker bis zu 1000 Watt erzielt werden, ist davon auszugehen, dass ab einem Sicherheitsabstand von einigen 10 Zentimetern bis einigen Metern (in Abhängigkeit von der Leistung) in Abstrahlrichtung die in Deutschland geltenden Grenz-/Referenzwerte eingehalten werden.

 

Dementsprechend handelt es sich bei dem Radarsender CTX4000 auch nicht um ein Gerät mit einer derart hohen Leistung, dass bei Betrieb des Senders Röntgenstrahlungen erzeugt werden oder Wirkungen, wie sie oben beschrieben wurden, auftreten können.

 

 

 

 

 

1.       Welche gesundheitlichen Folgen kann eine hochfrequente und hochenergetische Bestrahlung mit Radarstrahlen dieser Stärken und Frequenzen für in diesem Feld befindliche Menschen haben?  

 

Die Beantwortung der Frage ergibt sich aus der Vorbemerkung.

 

 

2.       Welche Studien über gesundheitliche Folgen von Radarstrahlen dieser Stärken und Frequenzen existieren? Nennen Sie Name der Studie, Urheber, Datum und Fundstelle.

 

Eine Übersicht über den wissenschaftlichen Kenntnisstand zu den gesundheitlichen Auswirkungen von strahlenemittierenden Radaranlagen geben die Internetseiten des Bundesamtes für Strahlenschutz (www.bfs.de). Dort sind auch Literaturangaben zu „Radaranlagen“ zu finden (http://www.bfs.de/bfs/publikationen/search?q=Radaranlagen&entqr=0&sort=date%3AD%3AL%3Ad1, aufgerufen am 03.04.2014).

 

 

 

3.       Wie ist die Verwendung hochenergetischer Radarstrahlen dieser Intensität im Umfeld von ahnungslosen Menschen juristisch einzuschätzen?

 

Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch elektromagnetische Felder (EMF) ist allgemein für die Bundesrepublik Deutschland durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bzw. speziell durch die 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) geregelt. Unter den Anwendungsbereich der Verordnung fallen alle ortsfesten Hochfrequenzanlagen, die elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 9 Kilohertz bis 300 Gigahertz erzeugen, auch RadaranlagenDie Verordnung legt u.a. Grenzwerte für die elektrische und magnetische Feldstärke fest, die beim Bau und beim Betrieb der Anlagen einzuhalten sind.

 

 


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