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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/6470

 

05.08.2014

 

 

 

 

Antwort

 

der Landesregierung

auf die Kleine Anfrage 2450 vom 4. Juli 2014

der Abgeordneten Daniel Schwerd und Frank Herrmann   PIRATEN

Drucksache 16/6264

 

 

 

Wie weit geht die Postüberwachung in NRW?

 

 

 

Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 2450 mit Schreiben vom 1. August 2014 namens der Landesregierung beantwortet.

 

 

 

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

 

In den USA werden sämtliche Postsendungen von der US-Regierung fotografiert, - im Jahr 2012 sollen dies beim US Postal Service 160 Milliarden Briefe gewesen sein. Die auf diese Weise gewonnenen Daten, wie Absender, Empfänger oder Einwurfsort, werden registriert und noch vor Auslieferung der Sendung an staatliche Behörden weitergeleitet.

 

Auch in der Bundesrepublik fotografiert die Deutsche Post die Adressdaten von Absendern und Empfängern sämtlicher Postsendungen, die intern gespeichert und, wie einem Bericht der Welt am Sonntag vom 06. Juli 2013 zu entnehmen ist, auf Anfrage auch US-Behörden zugänglich gemacht werden.

 

In Thüringen wurde 2013 bekannt, dass das Landesamt für Verfassungsschutz bei Postdienstleitern vorsortierte Briefe öffnet und kopiert. Dies räumte die Landesregierung auf eine Anfrage der Landtagsabgeordneten Katharina König ein (Drucksache 5/5827). Die Dienstleister seien vom Verfassungsschutz unter Berufung auf das G-10-Gesetz rechtlich zur Mitwirkung verpflichtet worden.

 

Verwendet werden zu diesem Zweck unter anderem zwei neu angeschaffte transportable „Briefbearbeitungskoffer“ der Firma DigiTask, die in der Bundesrepublik durch die Entwicklung eines „Staatstrojaners“ bekannt wurde und Überwachungssoftware an verschiedene europäische Staaten verkauft.

 

Auf einen Bericht der Berliner Zeitung vom 09. Januar 2013 befragt, wonach die Staatsanwaltschaft Berlin auch in Ermittlungsverfahren den Verfassungsschutz beauftragt habe, Briefe von Beschuldigten zu öffnen, räumte die Thüringer Landesregierung ein, dass ein solches Verfahren in Thüringen rechtswidrig wäre.

 

Weitergehende Auskünfte über die Bereiche und Anzahl der jährlich durchgeführten Eingriffe wurden von der Thüringer Landesregierung jedoch aus „Geheimhaltungsgründen“ verweigert, um eine „Beeinträchtigung der Aufklärungstätigkeit“ zu vermeiden.

 

 

 

1.         Welche Formen der Kooperation zwischen staatlichen Stellen und Postdienstleistern gibt es in Nordrhein-Westfalen, nach denen Daten des Postverkehrs wie Absender, Empfänger oder Einwurfsort an Behörden weitergeleitet werden? Nennen Sie ggf. die rechtlichen Grundlagen der Zusammenarbeit.

 

2.       Von welchen Postdienstleistern werden auf dem Postweg befindliche Sendungen in Nordrhein-Westfalen vorsortiert den Sicherheitsbehörden bereitgestellt? Nennen Sie Einzelheiten der Kooperation.

 

3.       Nennen Sie Einsatzbereiche, in denen in Nordrhein-Westfalen auch das Landesamt für Verfassungsschutz Postsendungen öffnet?

 

Eine Überwachung von Postsendungen durch die nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden findet ausnahmslos einzelfallbezogen nach Maßgabe von § 99 StPO  bzw. § 5 Abs. 2 Nummer 10 Verfassungsschutzgesetz NRW (VSG NRW) statt. Sobald die entsprechende richterliche Anordnung bzw. die Anordnung der Maßnahme nach dem Verfassungsschutzgesetz mit Zustimmung der nach § 30 Abs. 1 VSG NRW bestellten Kommission vorliegt, wird die  Maßnahme bei im Einzelfall in Frage kommenden Postdienstleistern umgesetzt. Weder die Polizei NRW noch der Verfassungsschutz NRW kooperieren darüber hinaus mit Postdienstleistern. Es findet keine über die beschriebenen Einzelfälle hinausgehende Überwachung des Postverkehrs durch staatliche Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen statt.

 

 

4.       Wie viele Vorgänge von Postöffnungen sind nach Kenntnis der Landesregierung in den Jahren 2012-2014 in Nordrhein-Westfalen durchgeführt?

 

Maßnahmen nach § 99 StPO werden statistisch nicht erfasst, so dass die Landesregierung keine Auskunft zur Anzahl der dabei durchgeführten Postöffnungen geben kann. Der Verfassungsschutz NRW hat in den Jahren 2012-2014 insgesamt 18 Maßnahmen zur Beobachtung des Rechtsextremismus und Islamismus nach § 5 Abs. 2 Nr. 10 VSG NRW (Abhören und Aufzeichnen der Telekommunikation und der Nutzung von Telemediendiensten sowie Öffnen und Einsehen der dem Brief- oder Postgeheimnis unterliegenden Sendungen) durchgeführt. Diese Maßnahmen beinhalten in Einzelfällen auch die Postüberwachung. Das Parlamentarische Kontrollgremium unterrichtet den Landtag regelmäßig über die durchgeführten Maßnahmen (zuletzt mit Bericht vom 27.03.2014, LT-Drs. 16/5427).

 

 

 

 

 

 

5.       Welche technischen Gerätschaften zur Postüberwachung wurden durch die Landesbehörden in Nordrhein-Westfalen angeschafft? Nennen Sie bitte den Namen des Geräts, seinen Einsatzzweck, die ordernde Behörde, die angeschaffte Stückzahl, den Zeitpunkt der Anschaffung sowie die dafür angefallenen Kosten.

 

Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen beschaffte am 18.11.2002 einen Briefbearbeitungskoffer der Hersteller „Digitask Kommunikationssysteme“ und „Weller“ zum Öffnen und Verschließen von Briefen. Unterlagen zu den damaligen Beschaffungskosten liegen nicht mehr vor. Durch den Verfassungsschutz NRW wurde als Ersatz für eine seit den 1990er Jahren verwendete Ausstattung im Februar 2014 nach einer Ausschreibung eine neue Briefbearbeitungsausstattung eines Anbieters für Sicherheitsanwendungen zum Preis von insgesamt knapp 13.000€ beschafft.

 

 


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