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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/7701

 

07.01.2015

 

 

 

 

Kleine Anfrage 3010

 

des Abgeordneten Daniel Schwerd   PIRATEN

 

 

 

Armbruch bei Fotoaufnahme - Dürfen Polizisten im Einsatz fotografiert werden?

 

 

 

"Gewalt ist Analphabetentum der Seele‘‘. (Rita Süssmuth)

 

Bei einem Polizeieinsatz in Köln am 26.12.2014 hat ein Polizeibeamter einem Kölner Sportstudenten mit dem sogenannten „Rückenhaltegriff“ den linken Oberarm gebrochen. Zuvor hatte dieser eine Festnahme einer dritten Person mit seinem Handy dokumentiert. Auf dem Video ist zu sehen und hören, wie der Polizeibeamte den Studenten auffordert, das Filmen zu unterlassen. Der Student stellt das Filmen ein, widersetzt sich dann aber der Identitätsfeststellung, da er seiner Ansicht nach nichts verbrochen hatte und das Filmen nicht illegal ist.

 

Die Aufforderung des Polizisten, das Filmen des Einsatzes zu unterlassen, da es unzulässig sei, stellte sich im gegebenen Fall als falsch heraus. So zumindest wurde der Sprecher der Kölner Polizei im Kölner Express online vom 02.01.2015 zitiert: "Jeder darf Polizisten und Einsätze filmen. Polizisten sind Personen des öffentlichen Lebens". Lediglich die Verbreitung des Materials könne unter Umständen strafbar sein. Dies lag aber im beschriebenen Fall nicht vor.

 

Sowohl gegen den Polizisten als auch gegen den Studenten wird wegen Körperverletzung respektive Widerstand gegen die Staatsgewalt ermittelt.

 

Auch der Fragesteller selbst ist am 08.12.2014 in Düsseldorf Zeuge geworden, wie ein Demonstrationsteilnehmer von der Polizei festgehalten und seine Identität festgestellt worden ist, nachdem er eine Fotoaufnahme von den die Demonstration begleitenden Polizisten gemacht hatte. Auch hier wurde wahrheitswidrig behauptet, die Aufnahme selbst sei bereits nicht erlaubt.

 

 

 

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

 

1.         Ist das Fotografieren oder Filmen von Polizisten im Einsatz verboten oder erlaubt? Nennen Sie ggf. die Rechtsgrundlagen Ihrer Auffassung. Es geht hier ausdrücklich nicht um die Verbreitung von Aufnahmen.

 

2.         Welche Fälle von Maßnahmen wie Identitätsfeststellungen, Festnahmen oder Ermittlungen, ggf. wegen Widerstandes, gab es infolge von Film- oder Fotoaufnahmen von Polizisten im Einsatz gegen die jeweiligen Fotografen von 2010 bis heute? Nennen Sie jeden einzelnen Fall mit jeweiligen Maßnahmen.

 

3.         Welche Kenntnisse erwerben Polizisten in ihrer Ausbildung über Medienrecht und Urheberrecht, auch Aufnahmen von Personen des öffentlichen Lebens betreffend?

 

4.         Wie erklärt die Landesregierung, dass die Rechtslage den Polizisten im Einsatz offenbar wiederholt nicht bekannt ist?

 

5.         Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, solche Vorkommnisse in Zukunft zu verhindern, insbesondere zur Aufklärung der Polizisten über die Rechtslage von Fotografien und Filmaufnahmen von Polizisten im Einsatz?

 

 

 

Daniel Schwerd

 

 

 


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