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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/8662

 

13.05.2015

 

 

 

 

Beschlussempfehlung und Bericht

 

des Ausschusses für Schule und Weiterbildung

 

 

zu dem Antrag

der Fraktion der CDU

und der Fraktion der FDP

Drucksache 16/7155

 

 

Gut lesbare verbundene Handschrift der Kinder am Ende der Grundschulzeit sicherstellen

 

 

 

 

 

Berichterstatter                                           Abgeordneter Große Brömer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussempfehlung

 

Der Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP (Drucksache ) wird abgelehnt.


 


 

 

Bericht

 

 

 

A         Allgemeines

 

 

Der Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP „Gut lesbare verbundene Handschrift der Kinder am Ende der Grundschulzeit sicherstellen“ (Drucksache ) wurde am 7. November 2014 vom Plenum an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung überwiesen.

 

 

 

B         Inhalt des Antrags

 

 

„Die Vermittlung von Schreibfertigkeiten stellt eine wichtige Aufgabe der nordrhein-westfälischen Grundschulen dar. Der Lehrplan Deutsch für die Grundschule sieht vor, dass Kinder am Ende der Schuleingangsphase flüssig und formklar in Druckschrift, am Ende der 4. Klasse flüssig in einer gut lesbaren verbundenen Handschrift schreiben können sollen.“ - somit leiten die Fraktionen von CDU und FDP in ihren Antrag ein. Nach Ansicht der beiden Fraktionen ist aus einem Bericht der Landesregierung zum Thema „Schreibfertigkeiten in der Grundschule“ (vgl. Vorlage ) allerdings zu entnehmen, dass der Landesregierung über das tatsächliche Erreichen des Zieles am Ende des 4. Schuljahres keine belastbaren Kenntnis vorliegen.

 

Auf Wunsch der antragstellenden Fraktionen soll der Landtag daher beschließen, die Landesregierung aufzufordern:

 

„1.

sicherzustellen, dass Kinder am Ende der 4. Klasse flüssig in einer gut lesbaren verbundenen Handschrift schreiben können.

 

2.

eine Datenerhebung zur Erreichung der diesbezüglichen Kompetenzerwartung an Grundschulen durchzuführen.

 

3.

dem Landtag infolge der Datenerhebung einen entsprechenden Bericht vorzulegen, der die Ergebnisse darlegt, eine Bewertung und Einordnung vornimmt sowie gegebenenfalls mögliche Änderungsbedarfe seitens der Landesregierung definiert.“

 

 

 

 

C         Beratungsverfahren

 

 

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung hat am 26. November 2014 erstmals mit dem Gesetzentwurf befasst. Dabei verständigten sich die Fraktionen auf die Durchführung einer Zuziehung von Sachverständigen, die am 22. April 2015 erfolgt.

 

Dabei wurden folgende Sachverständige gehört:

 

 

Sachverständige

 

Stellungnahmen

 

 

Prof. Dr. Ingrid Barkow

Pädagogische Hochschule Ludwigsburg, Ludwigsburg

 

 

16/2703

 

Benedicte Deerberg

Grundschule Dankersen, Minden

 

 

16/2710

 

Maxi Brautmeier-Ulrich

Grundschulverband NRW, Paderborn

 

 

16/2701

 

Linda Kindler

Grundschulverband NRW, Dortmund

 

 

16/2702

 

Dr. Christian Marquardt

Schreibmotorik Institut e.V., Heroldsberg

 

 

16/2704

 

siehe hierzu das Ausschussprotokoll .

 

 

 

Die letztmalige Befassung erfolgte im Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 13. Mai 2015.

 

 

 

D         Abstimmung

 

 

Der Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP wurde im Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 13. Mai 2015 gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP mit den Stimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PIRATEN-Fraktion abgelehnt.

 

 

 

 

Wolfgang Große Brömer

- Vorsitzender -

 

 


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