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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/9313

 

20.07.2015

 

 

 

 

Antwort

 

der Landesregierung

auf die Kleine Anfrage 3580 vom 15. Juni 2015

des Abgeordneten Daniel Schwerd   PIRATEN

Drucksache 16/9021

 

 

WDR und die Gottschalk-Gage: Geld für den Orkus. Transparenz und Aufklärung?

 

 

Die Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien hat die Kleine Anfrage 3580 mit Schreiben vom 20. Juli 2015 namens der Landesregierung beantwortet.

 

 

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

 

 

"Man empfindet es oft als ungerecht, dass Menschen, die Stroh im Kopf haben, auch noch Geld wie Heu besitzen."

Gerhard Uhlenbruck

 

Der WDR hat bestätigt, dass Honorarzahlungen an Thomas Gottschalk auch nach dem vorzeitigen Ende der ARD-Vorabendshow "Gottschalk live" geflossen sind. In dem Vertrag, den die ARD-Tochter Degeto mit der Produktionsfirma Grundy Light Entertainment über die Produktion der Sendung abgeschlossen habe, sei die Fortzahlung des Moderatorenhonorars bis zum Auslaufen des Vertrags zum Jahresende 2012 enthalten gewesen. Summen nannte der WDR nicht, offenbar war trotz des Endes aufgrund zu geringer Quoten nach etwa der Hälfte der vereinbarten Sendungen die gesamte Summe in Höhe von 4,6 Millionen Euro vertraglich fällig, so dass womöglich über 2 Millionen Euro ohne Gegenleistung gezahlt worden sind.

 

Der WDR betont, dass die Sendung im von Werbung getragenen Vorabendprogramm des Ersten ausgestrahlt wurde, diese also ausschließlich über Werbeeinnahmen und nicht über  Gebührengelder finanziert worden sei. Überdies hält sich der WDR zugute, dass das Honorar für Thomas Gottschalk an seinem Marktwert und seiner Bekanntheit als einem "der beliebtesten Moderatoren in Deutschland" orientiert habe. Insofern sei der Vertrag in branchenüblicher Weise für ein erfolgversprechendes Format abgeschlossen worden.

 

 

 

Demgegenüber hat die Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm darauf hingewiesen, dass von der WDR-Programmplanung selbst im Vorfeld eine Marktstudie unternommen worden sei, bei der achthundert Fernsehzuschauer telefonisch befragt wurden. Diese Studie habe zu dem Ergebnis geführt, dass 39 Prozent der Befragten im Vorhinein angaben, sie würden die geplante Sendung „wahrscheinlich nicht“ oder „bestimmt nicht“ ansehen, weil ihnen der ausgewählte Moderator nicht zusagte.

 

Bei der Programmplanung und den Vertragsverhandlungen fehlte es an Transparenz und nach Bekanntwerden der Missstände an Aufklärung: Die Konstruktion der Auftragsvergabe über Tochterfirmen des WDR sorgt für gezielt beabsichtigte Intransparenz und verunmöglicht demzufolge bewusst die Kontrolle durch die zuständigen Aufsichtsgremien.

 

Die Trennung zwischen Gebühren- und Werbegeldern, wie der WDR argumentiert, erscheint zudem mehr als fragwürdig. Denn Werbezeit ist auf die Vorabendzeit begrenzt, die dort erzielten Einnahmen sollen bestimmungsgemäß dem ganzen Sendebetrieb zu Gute kommen.

 

 

1.    Welche Summen sind an Thomas Gottschalk aufgrund dieses Vertrages geflossen bzw. fällig geworden? Schlüsseln Sie die Beträge auf nach Summen, die aufgrund ausgestrahlter Sendungen fällig waren und Summen, die auch nach dem vorzeitigen Ende der Produktion noch fällig wurden.

 

2.    Warum hat sich die Sendeanstalten auf derart hohe Ausfallzahlungen festgelegt, ob-wohl nach den vorliegenden Erkenntnissen des Controlling aus dem eigenen Haus an Warnungen über mangelndem Zuspruch nicht gefehlt hat und ein vorzeitiges Ende der Show daher bereits vorhersehbar war?

 

Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.

Der WDR ist Träger der Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz. Diese schützt alle Tätigkeiten, die der Informationsbeschaffung, der Programmgestaltung bis zur Ausstrahlung und Verbreitung des Programms dienen. Auch die Auswahl des Personals sowie finanzielle und organisatorische Belange sind geschützt, wenn Rückwirkungen auf die Programmgestaltung bestehen können. Der Vertrag mit Herrn Gottschalk fällt mithin in den Kernbereich dieses Grundrechts. Daher erfragt die Landesregierung weder Details des Vertragsschlusses noch Vorgänge innerhalb des WDR dazu.

 

 

3.    Sind die Einnahmen aus den Werbeeinahmen des Vorabendprogramms nach Ansicht der Landesregierung tatsächlich losgelöst vom allgemeinen Gebührenaufkommen zu betrachten?

 

Nein. Die Einnahmen aus Werbung beeinflussen die Höhe des Rundfunkbeitrags.

 

 

4.    Ist die Landesregierung der Ansicht, dass die Aufsichtsgremien und zur Aufsicht über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verpflichteten und berechtigten Stellen ihrer Aufgabe ausreichend nachkommen konnten, wenn von Tochterunternehmen des Senders geschlossene Verträge dort nicht vorgelegt werden bzw. deren Kontrolle nicht unterliegen?

 

Nein.

 

5.    Seit wann ist die Landesregierung in Kenntnis über den Vertrag und die Umstände seines Zustandekommens?

 

Die Landesregierung hat diesbezüglich Kenntnis seit der entsprechenden öffentlichen Berichterstattung.

 


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