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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/961

 

24.09.2012

 

 

 

 

Antwort

 

der Landesregierung

auf die Kleine Anfrage 368 vom 28. August 2012

des Abgeordneten Daniel Schwerd   PIRATEN

Drucksache 16/740

 

 

 

Zahlungsmoral von Ministerien und Ämtern

 

 

 

Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 368 mit Schreiben vom 24. September 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin und allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet.

 

 

 

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

 

Kleine und mittelständische Unternehmen klagen über eine schlechte Zahlungsmoral ihrer Auftraggeber und Kunden. Dies belastet die Liquiditätssituation der Unternehmen, verschlechtert durch Finanzierungs- und Factoringkosten ihr Ergebnis, und kann im Extremfall zum Ruin des Unternehmens wegen Liquiditätsengpass führen.

 

Öffentliche Auftraggeber sind davon nicht ausgenommen, ihre Zahlungsmoral gilt sogar als schlechter als die privater Auftraggeber (z.B. Umfrage der KfW 2012, des ZDB 2009). Das Überschreiten der Zahlungsfristen ist nach diesen Umfragen bereits mehr Regel denn Ausnahme. Verspätete Zahlungen der öffentlichen Hand stellen einen Standortnachteil der Wirtschaft des Landes dar.

 

Umgekehrt kann je nach Auftragskonstruktion durch zeitiges Bezahlen fälliger Rechnungen ein Skonto realisiert werden. Die Wirtschaft profitiert von höherer Liquidität, das Land NRW wird zum attraktiveren Auftraggeber.

 

 

 

 

 

Vorbemerkung der Landesregierung

 

Eine Beantwortung in der vom Fragesteller erwarteten Tiefe (Ministerien, Dienststellen, Ämter) kann im Rahmen einer Kleinen Anfrage mit einem zumutbaren Verwaltungsaufwand innerhalb eines vertretbaren Zeitrahmens nicht erschöpfend geleistet werden. Zahlungsziele, Zahlungsdauer und Skonti werden statistisch nicht erfasst.

 

 

1.         Welche durchschnittlichen Zahlungsziele haben Rechnungen kleiner und mittelständischer Unternehmen an Ministerien, sowie Ämter und Dienststellen des Landes NRW und ihrer Ministerien? Bitte schlüsseln Sie die Zahlungsziele nach den jeweiligen Dienststellen, Ämtern und Ministerien, und weiter nach den Gewerbearten der Auftragnehmer auf.

 

Im Rahmen von Auftragsvergaben wird gemäß den Allgemeinen Vertragsbedingungen zu § 17 VOL/B die Zahlung, soweit nicht weitergehende Vereinbarungen getroffen sind, nach Wahl des Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen unter Abzug des vereinbarten Skontos oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug geleistet. In allen übrigen Fällen (z.B. Handwerkerrechnungen) erfolgt die Rechnungsbegleichung zum vorgegebenen Zahlungsziel, sofern die vereinbarte Leistung erbracht wurde. Dies gilt für alle Gewerbearten.

 

 

2.         Mit welchem durchschnittlichen Zeitverzug (von Rechnungsstellung bis Auszahlung) werden Rechnungen kleiner und mittelständischer Unternehmen durch Ministerien, sowie Ämter und Dienststellen des Landes NRW und ihrer Ministerien beglichen? Bitte schlüsseln Sie die Verzögerung nach den jeweiligen Dienststellen, Ämtern und Ministerien, und weiter nach den Gewerbearten der Auftragnehmer auf.

 

Die Anweisung der Rechnungen erfolgt grundsätzlich entsprechend den vereinbarten Zahlungszielen unter Einhaltung gesetzter Skontofristen. Sofort fällige Rechnungen werden regelmäßig innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungseingang beglichen.

Bei Beanstandungen kann sich die Anweisung einer Rechnung verzögern. In diesen Fällen erfolgt eine Zahlungsanweisung unmittelbar nach Klärung oder Mängelbeseitigung ohne weitere zeitliche Verzögerung. Soweit erforderlich werden bis zur endgültigen Mängelbeseitigung auch Abschlagzahlungen in Höhe der unstreitigen Leistungen gezahlt.

 

 

3.         In welcher prozentualen Höhe vom Rechnungsbetrag gehen durchschnittlich Skonti durch verzögerte Auszahlung verloren? Bitte schlüsseln Sie die verlorenen Skonti nach den jeweiligen Dienststellen, Ämtern und Ministerien, und weiter nach den Gewerbearten der Auftragnehmer auf.

 

Die Dienststellen des Landes sind nach den Haushaltsgrundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§§ 7, 34 LHO i. V. m. dem RdErl. d. Finanzministeriums vom 22.05.2003 - I 1 - 0034 - 3.1 -) gehalten, alle durch die mögliche und zulässige Einräumung von Skonti und Rabatten zu erlangenden Zahlungsvorteile für die öffentliche Hand zu nutzen.

 

 

 

 

 

4.         Wie bewertet die Landesregierung die Zahlungsmoral ihrer Ministerien, sowie Ämter und Dienststellen des Landes NRW und ihrer Ministerien?

 

Die Landesregierung bewertet die Zahlungsmoral ihrer Ministerien, Dienststellen und Ämter positiv.

 

 

5.         Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, die Zahlungsmoral ihrer Ministerien, sowie die der Ämter und Dienststellen des Landes NRW und ihrer Ministerien zu verbessern?

 

Siehe Antwort zur Frage 4!

 

 

 


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