Interview WDR 5 Westblick „War Reker-Attentäter V-Mann?“

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Heute hat mich die Moderatorin Edda Dammmüller für die Sendung „Westblick“ im Radiosender WDR 5 interviewt. Thema war die Kleine Anfrage, ob es sich bei dem Reker-Attentäter um einen V-Mann des Verfassungsschutzes gehandelt haben könnte, und die Nicht-Antwort unseres Innenministers darauf. Hier kann man das Interview nachhören:

Beweist ausgerechnet eine von NRW angekaufte „Steuer-CD“ Steuerbetrug der WestLB?

peperoni

„Missgeschicke sind wie Messer; sie können uns nützen oder schaden, je nachdem, ob wir sie beim Griff oder bei der Klinge packen.“ – James Russell Lowell (1819 – 1891)

WDR und Handelsblatt berichten, das Daten auf einem Datenträger, den das Land NRW kürzlich für 5 Millionen Euro angekauft haben soll, auf dubiose Cum-Ex-Geschäfte ausgerechnet der WestLB in den Jahren 2006 bis 2008 hinweisen sollen. Hierbei soll die öffentliche Hand womöglich um Kapitalertragssteuern in Millionenhöhe betrogen worden sein. Finanzminister Norbert Walter-Borjans nahm im WDR Stellung zu den Vorwürfen. Er bezeichnete diese Art von Geschäften als „einer der verwerflichsten Arten, sich an Geld des Steuerzahlers heranzumachen“.

Dass nun ausgerechnet eine Steuer-CD, angekauft durch das Land NRW, auf möglichen Steuerbetrug einer Landesbank des Landes NRW hinweist, entbehrt nicht einer gewissen skurrilen Komik.

Vor diesem Hintergrund habe ich daher der Landesregierung folgende Fragen gestellt:

  1. Auf welche Schadenssumme beläuft sich der Verdacht gegen die WestLB?
  2. Welchen Anteil eines Schadens wird das Land zu tragen haben? Nennen Sie prozentuale und absolute Zahlen.
  3. Welche Auswirkungen auf die Finanzen des Landes NRW wird dieser Schaden nach Voraussicht der Landesregierung haben?
  4. Welche Rückstellungen oder andere Vorsorge nimmt das Land dafür vor? Nen-nen Sie ggf. Summen sowie Titel von Rückstellungen.
  5. Gibt es Verdachtsmomente gegen weitere Institutionen oder Betriebe der öffentli-chen Hand? Nennen Sie die verdächtigten bzw. beschuldigten Institutionen.

Die kleine Anfrage wurde mit der Drucksachennummer 10284 veröffentlicht.

Der WDR und die Gottschalk-Millionengage

thomas-gottschalk-749858_640     „Nur wer etwas leistet, kann sich etwas leisten.“
     Michail Gorbatschow

Der WDR hat bestätigt, dass Honorarzahlungen insgesamt in Millionenhöhe an Thomas Gottschalk auch nach dem vorzeitigen Ende der ARD-Vorabendshow „Gottschalk live“ geflossen sind. In dem Vertrag, den die ARD-Tochter Degeto mit der Produktionsfirma Grundy Light Entertainment über die Produktion der Sendung abgeschlossen habe, sei die Fortzahlung des Moderatorenhonorars bis zum Auslaufen des Vertrags zum Jahresende 2012 enthalten gewesen. Summen nannte der WDR nicht, offenbar war trotz des Endes aufgrund zu geringer Quoten nach etwa der Hälfte der vereinbarten Sendungen die gesamte Summe in Höhe von 4,6 Millionen Euro vertraglich fällig, so dass womöglich über 2 Millionen Euro ohne Gegenleistung flossen.

Der Vertrag erscheint ungünstig verhandelt, wenn die komplette Summe auch bei vorzeitigem Ende fällig ist: Mindestens sollten wenigstens die Gottschalk durch den Nicht-Auftritt ersparten Kosten abgezogen werden können.

Derartige Summen für Fernsehstars im Zusammenhang mit Gebührengeldern sind den Gebührenzahlern heutzutage kaum noch zu vermitteln.

Der WDR betont, dass die Sendung im von Werbung getragenen Vorabendprogramm des Ersten ausgestrahlt wurde, diese also ausschließlich über Werbeeinnahmen und nicht über Gebührengelder finanziert worden sei. Überdies hält sich der WDR zugute, dass das Honorar für Thomas Gottschalk an seinem Marktwert und seiner Bekanntheit als einem „der beliebtesten Moderatoren in Deutschland“ orientiert habe. Insofern sei der Vertrag in branchenüblicher Weise für ein erfolgversprechendes Format abgeschlossen worden.

Demgegenüber hat die Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm darauf hingewiesen, dass von der WDR-Programmplanung selbst im Vorfeld eine Marktstudie unternommen worden sei, bei der achthundert Fernsehzuschauer telefonisch befragt wurden. Diese Studie habe zu dem Ergebnis geführt, dass 39 Prozent der Befragten im Vorhinein angaben, sie würden die geplante Sendung „wahrscheinlich nicht“ oder „bestimmt nicht“ ansehen, weil ihnen der ausgewählte Moderator nicht zusagte.

Bei der Programmplanung und den Vertragsverhandlungen fehlte es an Transparenz und nach Bekanntwerden der Missstände an Aufklärung: Die Konstruktion der Auftragsvergabe über Tochterfirmen des WDR sorgt für gezielt beabsichtigte Intransparenz und verunmöglicht demzufolge bewusst die Kontrolle durch die zuständigen Aufsichtsgremien.

Die Trennung zwischen Gebühren- und Werbegeldern, wie der WDR argumentiert, erscheint zudem mehr als fragwürdig. Denn Werbezeit ist auf die Vorabendzeit begrenzt, die dort erzielten Einnahmen sollen bestimmungsgemäß dem ganzen Sendebetrieb zu Gute kommen.

Nicht zuletzt sollte über Konsequenzen für die anstehende Novelle des WDR-Gesetzes nachgedacht werden, damit sich solche fragwürdigen Fälle nicht wiederholen können.

Ich habe heute an die Landesregierung zwei kleine Anfragen gestellt, um mehr Transparenz einzufordern, und die Bewertung der Landesregierung einzuholen. Die Anfragen sind unter der Dokumentennummer 16/9021 (Themenblock Transparenz und Aufklärung) sowie der Dokumentennummer 16/9022 (Themenblock Bewertung und Konsequenzen) veröffentlicht.

Folgende Fragen habe ich gestellt:

Zum Themenblock „Transparenz und Aufklärung“:

  • Welche Summen sind an Thomas Gottschalk aufgrund dieses Vertrages geflossen bzw. fällig geworden? Schlüsseln Sie die Beträge auf nach Summen, die aufgrund ausgestrahlter Sendungen fällig waren und Summen, die auch nach dem vorzeitigen Ende der Produktion noch fällig wurden.
  • Warum hat sich die Sendeanstalten auf derart hohe Ausfallzahlungen festgelegt, obwohl nach den vorliegenden Erkenntnissen des Controlling aus dem eigenen Haus an Warnungen über mangelndem Zuspruch nicht gefehlt hat und ein vorzeitiges Ende der Show daher bereits vorhersehbar war?
  • Sind die Einnahmen aus den Werbeeinahmen des Vorabendprogramms nach Ansicht der Landesregierung tatsächlich losgelöst vom allgemeinen Gebührenaufkommen zu betrachten?
  • Ist die Landesregierung der Ansicht, dass die Aufsichtsgremien und zur Aufsicht über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verpflichteten und berechtigten Stellen ihrer Aufgabe ausreichend nachkommen konnten, wenn von Tochterunternehmen des Senders geschlossene Verträge dort nicht vorgelegt werden bzw. deren Kontrolle nicht unterliegen?
  • Seit wann ist die Landesregierung in Kenntnis über den Vertrag und die Umstände seines Zustandekommens?

Zum Themenblock „Bewertungen und Konsequenzen“:

  • Ist der Abschluss von Verträgen mit persönlichen Honoraren in Millionenhöhe durch öffentlich-rechtliche Sender, wie hier mit Thomas Gottschalk, angemessen? Begründen Sie Ihre Antwort.
  • Sind der Vertragsschluss und dessen Geheimhaltung durch ein Tochterunternehmen angemessen? Begründen Sie dies, gehen Sie auf die Fragestellungen der Transparenz gegenüber Gebührenzahlern und den Aufsichtsgremien bzw. den zur Aufsicht berechtigten und verpflichteten Stellen ein.
  • Ist die Vereinbarung einer vollständigen, ungekürzten Zahlung auch im Falle einer vorzeitigen Beendigung angemessen? Begründen Sie Ihre Antwort.
  • Welche Konsequenzen sind aus diesen Vorkommnissen für die Novelle des WDR-Gesetzes zu ziehen? Gehen Sie darauf ein, ob Transparenzerfordernisse ausgedehnt werden müssen, zum Beispiel auf Tochterunternehmen.
  • Welche Konsequenzen sind aus diesen Vorkommnissen durch die Landesregierung zu ziehen? Nennen Sie geplante und bereits ergriffene Maßnahmen.

Wenn die Antworten eintreffen, werde ich sie hier bekanntgeben.

Besuchergruppe vor Ort

FotoGestern besuchte mich die 13. Klasse des Kölner Richard-Riemendschmidt-Berufskollegs. In einer gemeinsamen Veranstaltung mit den MdL-Kolleginnen und -Kollegen Christian Möbius (CDU), Ingrid Hack (SPD), Arndt Klocke (Grüne) und Yvonne Gebauer (FDP) stellten wir uns den Fragen der Schülerinnen und Schülern, die gerade auf ihre Abiturnoten und ihren Abschluss als Gestaltungstechniker warten.

Wir sprachen in erster Linie über die Flüchtlingsthematik und inwiefern sich diese auf Köln auswirkt. Dabei wurde deutlich, dass die Schülerinnen und Schüler keine Unterscheidung in Armuts- und Kriegsflüchtlinge akzeptieren. Die Schülerinnen und Schüler beklagten sich über die bürokratischen Hürden im Asylverfahren, damit Flüchtlinge nicht über Jahre im Duldungsstatus verharren müssen und keine Perspektive haben. Sie fragen nach Möglichkeiten der Politik, die Not in den Herkunftsländern zu lindern. In diesem Zusammenhang sprachen wir über bewusstes Einkaufen und faire Produktion.

Ich bedanke mich bei den interessierten Schülerinnen und Schüler und bei Herrn Schleimer, der als Lehrer das Treffen arrangierte.

Ist der Kuchen eine Lüge? Fünf Fragen an die Landesregierung

2015-04-01 00_20_59-Monkey Island - Insult Swordfighting Game„Der Mensch spielt nur, wo er in voller Bedeutung des Wortes Mensch ist, und er ist nur da ganz Mensch, wo er spielt.“
Johann Christoph Friedrich von Schiller

All your base are belong to us:
Spiele, ob als Brettspiel, Rollenspiel oder in digitaler Form, sind Bestandteil unseres sozialen Zusammenlebens. Spielen ist als wichtiger Beitrag zur gesellschaftlichen und kulturellen Entwicklung anzuerkennen. Insbesondere aus dem Bereich der Jugendkultur sind moderne Spiele wie Computer- und Actionspiele nicht mehr wegzudenken.

Spielen fördert unabhängig vom Medium Lernprozesse und Kommunikation, Vernetzung und soziale Interaktion. Sowohl Video- und Computerspiele als auch Actionsportarten sind längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Die Nutzung moderner Medien baut soziale sowie nationale Grenzen ab und fördert mit Online-Spielen das gegenseitige Verständnis.

NRW ist Vorreiter der Kreativ- und eSports-Branche und somit ein kultureller Innovationsmotor. Analoge und digitale Spielkultur muss anerkannt und gefördert werden. Zensur- und Verbotsforderungen sind da kontraproduktiv. Der verantwortungsbewusste Umgang mit dem Medium Video- und Computerspiel kann nicht durch Verbote, sondern durch Aufklärung und Schaffung von Medienkompetenz erreicht werden.

Mit diesen Vorbemerkungen habe ich heute die Landesregierung gefragt:

  1. Ist es nach Auffassung der Landesregierung zutreffend, dass der Kuchen eine Lüge ist?
  2. Wie viele dreiköpfige Affen weiß die Landesregierung hinter sich?
  3. Was tut ein Untoter nach Ansicht der Landesregierung auf dem Fußballfeld?
  4. Wird man nach Meinung der Landesregierung von einem Pfeil ins Knie davon abgehalten, ein Abenteurer wie früher zu sein?
  5. Warum, glaubt die Landesregierung, erfährt man immer erst im Anschluss, dass die Prinzessin in der anderen Drachenburg ist?

Ausgerechnet Dieter Gorny? Digitalen Wandel gestalten statt sich zu verweigern.

gramophone-63753_640Aus dem Bundeswirtschaftsministerium kommen derzeit besorgniserregende Entwicklungen, die Netzpolitik betreffend. Nach dem katastrophalen Entwurf zur Neuregelung der Störerhaftung und verstörenden Signalen zur Netzneutralität wurde nun ausgerechnet Dieter Gorny zum „Beauftragten für kreative und digitale Ökonomie“ ernannt.

Dieter Gorny, Mitbegründer des Musiksenders Viva und der Musikmesse Popkomm, hat in der Vergangenheit als Cheflobbyist des Bundesverbands Musikindustrie den Kampfbegriff des geistigen Eigentums hochgehalten. Die Stopp-Schilder im Internet der damaligen Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen 2009 fand er toll, er schaffte es in einem einzigen Satz, vom dokumentierten Kindesmissbrauch zum Schutz geistigen Eigentums überzuleiten.

Er nimmt damit die Extremposition der Content-Industrie ein, die ihr Geschäftsmodell durch das Internet in erster Linie bedroht sieht, und ihre Distributionsmodelle am liebsten auf das Internet übertragen möchte, notfalls mit der Schaffung zusätzlicher Rechtsmittel. Der geänderten Nutzererfahrung, den sich ändernden Anforderungen von Konsumenten im Netz trat er meist feindlich entgegen. Von ihm war noch nicht zu hören, dass das Urheberrecht diesen modernen Entwicklungen angepasst werden muss und neue Methoden geschaffen werden müssen, um den Urhebern und Musikern ihren Lebensunterhalt zu sichern. Womöglich, weil der Tonträgervertrieb nur noch eine untergeordnete Rolle spielt.

Wenn Gorny seine Aufgabe als „Beauftragter für kreative und digitale Ökonomie“ erfüllen möchte, muss er von dieser Extremposition abrücken. Dann muss er für einen Dialog zur Überarbeitung der Urheberrechte offen sein. Und er muss auch für die Digitalwirtschaft offen sein, die sich nicht auf die Distribution von Musik beschränkt. So muss er beispielsweise Internetunternehmen anhören, die in der Aggregation von Inhalten, in der Schaffung von benutzerfreundlichen Diensten ihren Schwerpunkt sehen. Auch die Interessen der Musiker werden nicht automatisch von der Tonträgerindustrie vertreten. Wir werden sehen, wie Gorny seinen Dialogauftrag annimmt.

Bersorgniserregend war die Aussage von Rainer Sontowski, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerum, bei der Vorstellung der Personalie Gorny. Er bedauerte, „die Digitalisierung zunächst den Netzpolitikern überlassen zu haben“.

Hier offenbart sich eine Grundhaltung, welche die Netzpolitik als feindlich, das Internet als bedrohlich empfindet, und die Entwicklung seit dem Internet 2.0 am liebsten auf eine erweiterte Shoppingmeile beschränken würde. Netzpolitiker werden als Gegner begriffen anstatt als Gesprächspartner. Warum die Angst?

Netzpolitik ist Gesellschaftspolitik. Das Internet geht nicht mehr weg – wir haben allerdings die Chance, die disruptiven Veränderungen, die es mit sich bringt, aktiv zu gestalten. Nur in Verteidigungshaltung zu gehen bedeutet, die Gestaltung anderen zu überlassen. Mit der Wahl Dieter Gornys wird diese Regierung weiter in Verteidigungshaltung verharren.


Zu diesem Thema habe ich dem kulturpolitischen Reporter Peter Grabowski für WDR 5 „Scala, das Kulturmagazin“ ein Interview gegeben, was am 31.03. um 12 Uhr gesendet werden wurde. Hier kann man den Beitrag nachhören:
http://www.wdr5.de/sendungen/scala/gorny100.html

Zu Gast im WDR ,,eins zu eins“ 19.03.2015 / 9:20 Uhr

Zu Gast im WDR ,,eins zu eins“ 19.03.2015 / 9:20 Uhr

2015-03-18-1zu1-Daniel-SchwerdHallo liebe Blogleser_innen,

ich war Gast in der Fernsehsendung „eins zu eins“ im WDR-Fernsehen. Diese wurde am Donnerstag, den 18.03.2015 um 9:20 ausgestrahlt. Zu dem Thema „Flickenteppich statt Supernetz–W-EntwicklungsLANd NRW?“ habe ich mit dem Moderator Jürgen Zurheide ein Gespräch geführt.

Die Sendung kann man hier nachsehen:

eins zu eins – Flickenteppich statt Supernetz – Entwicklungsland NRW: Sendung vom 19.03.2015

Oder hier bei Youtube:

Besucht mich im Landtag am 18. März

bell-276831_640Hallo liebe Blogleser,

als Landtagsabgeordneter darf ich regelmäßig Besuchergruppen in den Landtag einladen. Der nächste Termin dafür ist der 18. März. Das ist ein Plenartag, es gibt also die Möglichkeit, einer Plenarsitzung zuzuhören. Nach jetziger Planung wird zu dem Zeitpunkt unser Antrag „Autonomes Fahren: Chancen der Digitalisierung und des Wandels im Mobilitätsmarkt erkennen und für die Flexibilisierung des Öffentlichen Nahverkehrs nutzen“ debattiert, auch wenn ich natürlich nicht versprechen kann, dass die Tagesordnung genau so eingehalten wird.

Folgender Ablauf ist vorgesehen:

12:00-12:15: Einlasskontrolle (Ihr müsst bitte pünktlich da sein – Personalausweise nicht vergessen!)
12:15-12:45: Einführung in den Landtag von einem Landtagsangestellten
12:45-13:45: Besuchertribüne im Plenarsaal
13:45-14:45: Diskussion mit mir
14:45-15:15: Kaffee und Kuchen in der Kantine

Anmeldungen bitte per Email an die Landtagsadresse:

daniel.schwerd ät landtag.nrw.de

damit wir wissen, wieviele Leute kommen, und es entsprechend organisieren können.

Es wäre toll, wenn Ihr bis zum 16.03. bescheidsagt, damit ich noch gegebenenfalls freie Plätze anderswo unter die Leute bringen kann.

Vielen Dank, ich freue mich auf Euch!