Generalangriff auf freie #WLAN-Netzwerke stoppen: Verschärfung der #Störerhaftung verhindern!

dead-end-206862_640Die von der Bundesregierung geplante verschärfte Störerhaftung schadet dem Internet-Standort NRW. Die neuen Regeln widersprechen dem gemeinsamen Entschlussstand im Landtag NRW. Ich fordere in der nächsten Plenarsitzung in einem Antrag die Landesregierung auf, sich gegen diese schädliche Neuregelung einzusetzen und die Verschärfung der Störerhaftung zu verhindern.

Die geplante Neuregulierung der Haftung von WLAN-Anbietern versetzt Freifunk-Initiativen den Todesstoß. Sie stellt eben keine rechtliche Klarstellung dar, sondern eröffnet neue Felder für die Abmahnindustrie. Der Entwurf ist ein Rückschritt auf dem Weg zur Informationsgesellschaft und steht dem digitalen Wandel im Weg. Das schadet dem Internet-Standort Deutschland und insbesondere NRW und passt so gar nicht zur gerade von der Landesregierung ausgerufenen ´Digitalen Reform´ NRW 4.0.

Dienstanbieter haften bislang nicht ohne Kenntnis

Im §8 des Telemediengesetzes (TMG) ist das sogenannte Providerprivileg von Internet-Diensteanbietern geregelt. Hierin ist niedergelegt, dass Dienstanbieter für fremde Informationen, die durch ihre Netze und Angebote durchgeleitet werden, ohne eigene Kenntnis oder Mitwirkung grundsätzlich nicht verantwortlich sind.

In der deutschen Rechtsprechung gab es bisher unterschiedliche Interpretationen, ob derjenige, der einen drahtlosen Netzwerkzugang bereitstellt, ebenso als Internet-Diensteanbieter zu gelten hat, und inwieweit er von der Haftung für fremde Inhalte freigestellt ist. Aufgrund dieser Unklarheiten hat sich eine Abmahnindustrie darauf spezialisiert, Betreiber von WLAN-Netzwerken abzumahnen, indem ihnen Verantwortung für fremde Inhalte aufgrund einer angenommenen Störerhaftung zugewiesen wird.

Die Bundesregierung plant, den §8 des Telemediengesetzes zu überarbeiten. Es sollen zwei weitere Absätze hinzugefügt werden, die zur rechtlichen Klarstellungen dienen sollen. Ein entsprechender Entwurf ist an die Öffentlichkeit gelangt. Dieser gibt Anlass zu Besorgnis, denn er führt zu einer Verschlechterung der Lage von WLAN-Anbietern und ruft neue rechtliche Unsicherheiten hervor.

Zwar wird im Entwurf die Haftungsfreistellung explizit auf Betreiber von WLAN-Netzwerken ausgedehnt. Gleichzeitig wird dem Netzwerkbetreiber auferlegt „zumutbare Maßnahmen“ zu ergreifen, um Missbrauch zu verhindern. Es soll, so der Entwurf, „in der Regel durch Verschlüsselung oder vergleichbare Maßnahmen“ verhindert werden, dass sich „außenstehende Dritte“ unberechtigten Zugriff auf das jeweilige WLAN verschaffen.

Auferlegte Maßnahmen sabotieren Freifunk

Damit ist der Betrieb eines echten Freifunknetzes nicht mehr möglich. Dieses richtet sich ausdrücklich an jedermann im Netzbereich, ohne dass die Identität jedes Nutzers bekannt ist. Gerade durch den Verzicht auf Verschlüsselung oder Zutrittskontrolle steht ein solches Netz jedem Menschen im Einzugsbereich zur Verfügung, auch Passanten und Besuchern. Es ist schlichtweg nicht möglich, jeden im Einzugsbereich eines Freifunknetzes zu registrieren und zu identifizieren. Der „digitale Schluck Wasser“, den man seinen Nachbarn und Passanten seines Hauses anbieten möchte, wird dadurch faktisch ausgeschlossen.

Dies ist ein fatales Signal für den Standort Deutschland: In nahezu allen Ländern Europas ist ein freier WLAN-Zugang an allen Orten eine Selbstverständlichkeit. Man kann sich überall in den Städten und öffentlichen Verkehrsmitteln bewegen und findet an vielen Orten freie Netzwerkzugänge ohne Registrierung und Namenspflicht. Nur in Deutschland kann es solche Zugänge dann nicht mehr geben. Damit schließt sich Deutschland selbst vom digitalen Fortschritt, Partizipation und Teilhabe im Netz aus. Die Breitbandstrategie von Bund und Ländern wird konterkariert. Breitbandzugang, der laut Bundesgerichtshof Teil der materiellen Lebensgrundlage der Menschen ist, wird verkompliziert und verwehrt.

Aber selbst ein verschlüsseltes WLAN mit Zutrittskontrolle ist nicht sicher darstellbar. Wie Passanten eines WLANs in zumutbarer Weise identifiziert werden sollen, ist vollkommen unklar und wird auch wieder Gegenstand von juristischer Klärung und neuen Abmahnwellen sein. Die Erfassung und Speicherung von Nutzern stellt ihrerseits ein Datenschutzrisiko dar. Durch die Identifikation und Vorratsdatenspeicherung innerhalb der WLANs werden Bewegungsprofile möglich. Eine solche Speicherung auf Ebene der Netzwerke ist mit dem Gebot der Datensparsamkeit nicht zu vereinen.

Weiter sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Nutzer des WLAN explizit einwilligen sollen, in der Nutzung des Dienstes keine Rechtsverletzungen zu begehen. Eine solche Einwilligung ist ein rein formaler Akt und bestätigt eine Selbstverständlichkeit, welche niemand von Rechtsverletzungen abhält, der solche zu begehen plant. Sie ist inhaltlich unwirksam und stellt Zugangsanbieter vor Probleme, eine solche Zustimmung rechtssicher einzuholen und zu dokumentieren. Die Probleme der Störerhaftung werden mit den vorgesehenen Änderungen nicht aus dem Weg geräumt, sie werden verschärft.

Vorratsdatenspeicherung bei privat betriebenen WLAN

Im vorliegenden Entwurf findet sich ein Formulierungsvorschlag, der Anbietern, die den Zugang nicht „anlässlich einer geschäftsmäßigen Tätigkeit oder als öffentliche Einrichtung zur Verfügung stellen“, auferlegt, auch den Namen des Nutzers zu kennen. Dies beträfe dann neben allen Privatleuten auch alle Freifunk-Anbieter. Wie Privatleute und Freifunk-Anbieter den tatsächlichen Namen aller ihrer Besucher feststellen und speichern sollen, ist vollkommen unklar und technisch sowie rechtlich nicht sicher darstellbar.

Im Übrigen kann ein Rechtsverstoß ohnehin nicht einer einzelnen Person zugeordnet werden, da alle Nutzer in einem WLAN-Netzwerk unter derselben IP im Internet unterwegs sind, und die Aufzeichnung, wer dieser Benutzer wann, welche Inhalte im Netz abgerufen hat, gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Benutzer verstößt.

Zur rechtssicheren Erfüllung dieser Auflage wären sonst ausgerechnet gerade die privaten Betreiber von WLAN-Netzwerken zu einer sogenannten „Deep Packet Inspection“ sowie einer vollständigen Vorratsdatenspeicherung genötigt. Unter Deep Packet Inspection ist zu verstehen, Datenpakete inhaltlich zu überwachen und zu filtern. Es müssten sowohl der Datenteil als auch der Headerteil des Datenpaketes untersucht werden, um festzustellen und zu speichern, wer welche Inhalte wann aufgerufen hat. Ein tatsächlicher, vom Nutzer beabsichtigter Missbrauch eines offenen Netzzuganges würde damit in keinem Fall verhindert.

Spezialgesetz für Filehoster

§10 des Telemediengesetzes regelt, wann Provider für Daten haften, die sie für einen Nutzer speichern. Bislang tritt diese Haftung erst nach Kenntnis eines rechtswidrigen Vorgangs ein, auch hier profitiert der Provider von einem Haftungsprivileg für fremde Inhalte.

Dieses Privileg soll nun eingeschränkt werden. Der Entwurf sieht vor, „besonders gefahrgeneigte Dienste“ zu definieren, auf die das Privileg nicht anzuwenden ist. Ein solcher Dienst sei dadurch gekennzeichnet, dass

• „die Speicherung oder Verwendung der weit überwiegenden Zahl der gespeicherten Informationen rechtswidrig erfolgt“,
• „der Diensteanbieter durch eigene Maßnahmen gezielt die Gefahr einer rechtsverletzenden Nutzung fördert“,
• „in vom Diensteanbieter veranlassten Werbeauftritten mit der Nichtverfolgbarkeit bei Rechtsverstößen geworben wird“ oder
• „keine Möglichkeit besteht, rechtswidrige Inhalte durch den Berechtigten entfernen zu lassen“.

Was eine „weit überwiegende Zahl“ ist, wie diese festgestellt wird und welches eigene Maßnahmen sind, eine solche Gefahr zu fördern, ist vollkommen unklar und wird Gegenstand von rechtlichen Auseinandersetzungen und neuen Abmahnungswellen sein. Prinzipiell kann jeder Speicheranbieter genutzt werden, auch illegale Inhalte abzuspeichern – es kann aber nicht die Lösung sein, ganze Dienstklassen zu kriminalisieren.

Gerade Anbieter von Cloud-Dienstleistungen in Deutschland werden sich mit Problemen der Auslegung auseinandersetzen müssen, welches den digitalen Gründerstandort Deutschland erneut schwächt. Eine Haftung für fremde Inhalte auch ohne Kenntnis davon macht den Betrieb eines solchen Dienstes unmöglich.

Der NRW-Landtag ist gegen Störerhaftung

Mit Drucksache 16/4427 hat der Landtag NRW in einem gemeinsamen Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Piratenpartei die Landesregierung aufgefordert, auf die Beschränkung des Haftungsrisikos für die Betreiberinnen und Betreiber offener WLANs durch eine Ausweitung der Haftungsprivilegierung für Access-Provider gemäß §8 Telemediengesetz hinzuwirken sowie die stärkere Verbreitung offener Zugänge zum Internet zu fördern.

Der derzeitige Entwurfsstand des Telemedien-Änderungsgesetzes erfüllt diese Forderungen nicht nur nicht, er sorgt sogar für eine Verschlechterung der Lage. In ihrer Regierungserklärung vom 29.01.2015 hat Ministerpräsidentin Hannelore Kraft die Bedeutung des digitalen Wandels herausgestellt und erklärt, den notwendigen Beitrag leisten zu wollen, diesen Wandel zum Wohle des Landes, seiner Wirtschaft und seiner Bürgerinnen und Bürger zu gestalten. Gerade die konsequente Hinwendung zur Digitalisierung bietet Chancen für unsere Wirtschaft, wie sie die Ministerpräsidentin in ihrer Rede betonte. Auch die Bedeutung von frei zugänglichen WLAN für unser Land hat sie herausgestellt.

Der vorliegende Entwurf stellt einen Rückschritt auf dem Weg zur Informationsgesellschaft dar und steht dem digitalen Wandel im Weg.

Ich habe beantragt, dass der Landtag NRW folgende Feststellungen trifft:

• Der unbeschränkte Zugang zu freien Netzen an möglichst vielen Orten ist Voraussetzung eines erfolgreichen Wandels zur Informationsgesellschaft. So wird das Grundrecht auf breitbandigen Internetzugang unterstützt, welcher zur materiellen Daseinsvorsorge aller Menschen gehört.
• Betreiber offener Netzzugänge müssen dem Providerprivileg unterliegen, ganz gleich ob der Zugang per WLAN oder kabelgebunden erfolgt, ganz gleich ob der Zugang aus kommerziellen oder nicht geschäftsmäßigen Gründen zur Verfügung steht.
• Der Landtag begrüßt die Absicht, das Providerprivileg in §8 TMG grundsätzlich auch auf WLAN-Betreiber auszudehnen.
• Die vorgesehenen Kontroll-, Identifikations-, Belehrungs- und Aufzeichnungspflichten stellen Betreiber vor neue Haftungsrisiken und ungeklärte technische und rechtliche Probleme, ohne dass sie zu zusätzlicher Sicherheit vor Rechtsverletzungen führen.
• Hürden und Einschränkungen von offenen Netzwerkzugängen sind kontraproduktiv für den digitalen Wandel.
• Innovative Anbieter neuer Cloud-Dienstleistungen dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt werden.

Folgende Aufforderungen an die Landesregierung soll der Landtag NRW richten:

• sich auf allen politischen Ebenen dafür einzusetzen, dass die Änderung des Telemediengesetzes auf die Klarstellung beschränkt bleibt, dass die Haftungsfreistellung gem. §8 TMG auch für Anbieter von WLAN-Zugängen gilt,
• sich gegen Kontroll-, Identifikations-, Belehrungs- und Aufzeichnungspflichten einzusetzen, die WLAN-Betreibern auferlegt werden sollen,
• sich gegen die Einführung neuer „besonders gefahrgeneigter Dienste“ in §10 TMG einzusetzen, welche für gespeicherte Inhalte ihrer Nutzer auch ohne Kenntnis haften sollen.


Netzneutralität: Frau Merkel, Sie spielen falsch!

joker-390863_640Folgenden Gastbeitrag habe ich am 17.12. beim Handelsblatt veröffentlicht.

„Frau Merkel, Sie spielen falsch!“

Dass Merkel Spezialdienste bevorzugt durchs Netz leiten will, ist abwegig. Es gibt nur einen Grund, manche Datenpakete im Internet anders zu behandeln als andere: Wenn davon alle profitieren.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat Anfang Dezember auf der Veranstaltung „Digitising Europe“ des Vodafone Instituts für Gesellschaft und Kommunikation die Netzneutralität grundsätzlich in Frage gestellt. Ihrer Meinung nach lässt sich Netzneutralität angesichts neuer Spezialdienste, wie fahrerlose Autos oder Telemedizin, nicht aufrechterhalten. Dieses Argument ist auf den ersten Blick genauso einleuchtend wie letztlich falsch: Alles nur Rauch und kein Braten.

Jeder weiß, dass das mobile Netz nicht überall lückenlos verfügbar sein kann. Verbindungsprobleme in abgelegenen Gegenden sind allseits bekannt, doch auch in der Stadt im Windschatten von Hochhäusern oder Unterführungen steht kein Internet zur Verfügung. Die Konstruktion von selbstfahrenden Autos, die im Verkehr nur mit stabiler Internetverbindung sicher navigieren können, wäre also mehr als fahrlässig.

Selbstverständlich muss ein fahrerloses Auto in der Lage sein, ohne Datenverbindung, aufgrund der eigenen Sensoren, im Straßenverkehr Hindernissen auszuweichen und einer vorgegebenen Route folgen zu können. Ein Auto, welches ohne Internet stehen bliebe, stellt eine Gefahr für den Straßenverkehr dar. Lediglich für die Routenplanung und Verkehrsinformationen ist eine Datenverbindung erforderlich.

Da spielt es aber keine Rolle, ob diese Informationen bevorzugt im Netz transportiert werden, oder einige Sekunden später eintreffen. Auch ein herkömmliches Navigationssystem stellt seinen Dienst nicht ein, wenn mal kurzzeitig kein GPS-Signal zur Verfügung steht. Ein fahrerloses Auto braucht bei verantwortlicher Programmierung nicht mehr oder stabileres Internet als irgendjemand anderes.

Auch das Telemedizin-Argument klingt so gut, wie es in die Irre führt. Das Internet ist nicht für Echtzeit-Kommunikation konzipiert worden. Der Schwerpunkt der Entwicklung lag darauf, dass sich das Netz selbst organisiert, und die zu transportierenden Daten, aufgeteilt in Pakete, selbst ihren Weg durch das Netz suchen. Eine bestimmte Transportgeschwindigkeit sieht das Netz nicht vor. Eine physische Verbindung zwischen zwei Teilnehmern gibt es nicht, die Kommunikation verläuft grundsätzlich asynchron über eine Reihe von Verbindungspunkten.

Dennoch wird das Internet heute für Echtzeit-Kommunikation genutzt. Neben Chat und IP-Telefonie stellt auch unterbrechungsfreies Streaming von Ton und Video hohe Anforderungen an die Verbindungsqualität. Diese Dienste funktionieren, weil das Internet einen bestimmten Ausbaustandard erreicht hat – eine Garantie, dass diese Dienste tatsächlich lückenlos laufen, gibt das Internet dennoch nicht.

Mit dem Begriff „Single Point of Failure“ bezeichnet man den Bestandteil eines Systems, dessen Defekt den Ausfall des ganzen Systems verursacht. Bei lebenswichtigen Systemen wird darauf geachtet, dass es keine solchen Fehlerpunkte gibt – jedes entsprechende Teil wird dann redundant, also mehrfach ausgelegt. Deswegen gibt es Notstromversorgungen, Backups und Standby-Systeme, die im Fall des Falles eintreten. Auch Anschlüsse und Leitungen müssen doppelt ausgelegt werden, wenn mal ein Bagger ein Glasfaserkabel durchtrennt.

Bei einer herkömmlichen Internetverbindung gibt es zahlreiche Fehlerquellen, deren Ausfall nicht automatisch kompensiert werden kann. Dazu zählen Router, Internetknotenpunkte auf dem Weg zwischen Sender und Empfänger, und die Leitung der letzten Meile.

Wer also eine lebenswichtige Operation als Telemedizin über das herkömmliche Internet ausführen möchte, riskiert das Leben seines Patienten. Solche Dienste über das Internet auszuführen, ist Körperverletzung – auch das Bevorzugen gewisser Datenpakete ändert nichts an der Lebensgefahr, wenn das System selbst plötzlich nicht verfügbar ist.

Eine Fern-Operation darf nur über ein dediziertes System ausgeführt werden, bei dem zwischen Sender und Empfänger jede einzelne Komponente garantiert ausfallgesichert vorhanden ist. Das Internet ist dafür nicht geeignet. Ein Gespräch zwischen Arzt und Patient, eine Fern-Untersuchung und Beratung hingegen braucht keine garantierten Antwortzeiten.

Es gibt überhaupt nur einen Grund, gewisse Datenpakete im Internet anders zu behandeln als andere: Wenn davon alle profitieren. Das kann sinnvoll sein bei Rundfunk – also da, wo viele Nutzer den gleichen Datenstrom empfangen. Diesen sollte man dann zu Gunsten der restlichen Bandbreite nur einmal übertragen, und dann an alle Nutzer verteilen.

Dass man diesen Datenpaketen dann entsprechend ihrer Bedeutung für viele Empfänger einen höheren Stellenwert einräumt, darf nicht dazu führen, dass das Netz für alle langsamer wird – setzt also einen entsprechenden Netzausbau voraus. Eine Verpflichtung der Provider zur Bevorzugung zum Beispiel des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gibt es nämlich im Grunde bereits jetzt.

Doch auch bei diesen Diensten muss Plattformneutralität gelten: Der Zugang zu diesen Diensten muss allen Teilnehmern – Anbietern wie Nutzern – gleichermaßen und diskriminierungsfrei zur Verfügung stehen. Das ist nicht nur technisch möglich, das ist nötig und geboten.

Spezialdienste machen nur auf eigenen, dedizierten Systemen Sinn. Dann wird aus dem Spezialdienst eine Zusatzleistung, die eine eigene Bepreisung rechtfertigt. Eine Ausrede, damit auf den dringend notwendigen Netzausbau zu verzichten, dürfen Spezialdienste nicht sein. Die Ausgliederung eines Teils von Internetdiensten ist jedenfalls immer eine Verletzung der Netzneutralität. Und durch diese Tür sollten wir nicht gehen.

Das „#Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ ist ein Schuss in den Ofen. #LSR jetzt abschaffen!

newspaper-502778_640Folgenden Text habe ich als Antrag Drucksache 16/7149 für den heutigen Plenartag eingereicht. Er wird im Landtag – zunächst ohne Debatte – an die zuständigen Ausschüsse, nämlich den Ausschuss für Kultur und Medien (federführend) und an den Wirtschaftsausschuss (mitberatend) überwiesen, eine Debatte im Plenum wird dann nach der jeweiligen Beratung im Ausschuss erfolgen. Im Ausschuss haben wir dann die Gelegenheit, Experten zum Scheitern dieses Vorhabens zu befragen.

Das „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ sollte ursprünglich bewirken, dass bereits kleinste Ausschnitte aus Zeitungsartikeln, auch Snippets genannt, für ein Jahr nach ihrer Veröffentlichung gesetzlich geschützt sind. Allein den Verlagen sollte das ausschließliche Recht eingeräumt werden, solche kleinen Ausschnitte zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Die Anzeige von Snippets in Suchergebnissen, beispielsweise beim Suchmaschinenanbieter Google, wäre demnach nicht mehr zulässig gewesen, soweit nicht eine Regelung bzw. Lizenzierung mit dem jeweiligen Verlag getroffen wurde. Im Gegenzug hätten Suchmaschinenbetreiber eine angemessene Vergütung an die Verlage zahlen müssen.

Wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP von 2009 vorgesehen war, wurde das „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ im Jahr 2013 vom Deutschen Bundestag beschlossen und trat – nach der Zustimmung des Bundesrates am 22. März 2013 – am 1. August 2013 in Kraft.

Das Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht hatte bereits am 27. November 2012 eine Stellungnahme zum damals geplanten „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ veröffentlicht. Es prophezeite, dass das geplante „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ „leer laufen“ werde. Verleger würden nicht aus Suchindexen gelöscht werden wollen, gleichzeitig seien Suchmaschinenbetreiber allerdings nicht bereit, Lizenzgebühren für Snippets zu zahlen. Dies könne zur Vergabe von Gratislizenzen und damit zu einem hohen Aufwand ohne direkten Mehrwert führen. Das Institut kommt zu dem Schluss, dass sich das „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ „stets zum Nachteil der deutschen Volkswirtschaft auswirken“ und inländische Nutzer benachteiligen würde. Der Regierungsentwurf lasse sich „durch kein sachliches Argument rechtfertigen“, daher fehle „jede Grundlage dafür, die vorgeschlagene Regelung zu verabschieden“.

Wie zuvor von den Kritikern des Gesetzes befürchtet, setzte nach Inkrafttreten des „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ eine Rechtsunsicherheit ein, und einige Anbieter von Newsaggregatoren stellten ihre Dienstleistung ein. Die Berliner Verwertungsgesellschaft VG Media, die etwa 200 digitale verlegerische Angebote vertritt, und der Suchmachinenbetreiber Google stritten sich in den vergangenen Monaten um die Anzeige von Snippets der durch die VG Media vertretenen Verleger in den Google-Suchergebnissen. Daraufhin kündigte Google zunächst an, die entsprechenden Angebote ab dem 9. Oktober 2014 aus ihrem Index zu streichen. Nach Bitten der VG Media verschob Google die Streichung auf den 23. Oktober 2014. Am Tag zuvor, am 22. Oktober, räumte die VG Media Google ein „widerrufliches Gratisrecht“ ein, die Angebote der von ihnen vertretenen Unternehmen vorläufig kostenfrei nutzen zu dürfen. Die VG Media sah sich „angesichts der überwältigenden Marktmacht von Google zu diesem außergewöhnlichen Schritt gezwungen“.

Während Google durch diese Gratislizenz gestärkt aus der Auseinandersetzung hervorgeht, sind die kleinen deutschen Anbieter von Newsaggregatoren und Suchmaschinen extrem benachteiligt. Sie dürfen ohne Lizenz keine Snippets verwenden und können aufgrund ihrer geringen Größe kaum auf Gratislizenzen hoffen. Die Rechtsunsicherheit, unter welchen Umständen und bei welcher Größe ein Snippet noch frei zur Benutzung oder lizenzpflichtig ist, trifft sie nach wie vor.

Der Plan der Verleger, an den Einnahmen des de-facto-Monopolisten Google partizipieren zu können, ist trotz des „Leistungsschutzrechts für Presseverleger“ gescheitert.

Ich beantrage, dass der Landtag feststellen soll:

  1. Das Ziel, Verleger an den Einnahmen des großen Suchmaschinenbetreibers Google für die Anzeige von kleinsten Snippets derer Verlagsangebote zu beteiligen, wurde durch die Einführung des „Leistungsschutzrechts für Presseverleger“ nicht erreicht.
  2. Durch die Erteilung von Gratislizenzen für große Anbieter wird deren Marktmacht gestärkt. Kleine Anbieter werden benachteiligt – auch und gerade solche aus Deutschland und NRW.
  3. Ein Gesetz, welches seinen ursprünglichen Auftrag nicht erfüllt, sondern nur seine schädlichen Nebenwirkungen entfaltet, ist überflüssig und muss abgeschafft werden.

Ich beantrage, die Landesregierung aufzufordern,

  1. auf allen politischen Ebenen auf die Abschaffung des „Leistungsschutzrechts für Presseverleger“ hinzuwirken;
  2. eine Bundesratsinitiative zu starten mit dem Ziel, das Urheberrechtsgesetz dahingehend zu ändern, dass die für das „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ vorgenommenen Änderungen wieder zurückgenommen werden.

Solidarität mit Rotkäppchen und der Großmutter! Hilfe für Kobane!

Rotkäppchen und der WolfDie Dummheit der Menschen ist grenzenlos. Heißt es. Ich musste daran denken, als ich bei Facebook ein Foto der Bundestags-Abgeordneten und verteidigungspolitischen Sprecherin der Linken Christine Buchholz sah, in der sie ein Plakat in der Hand hielt, auf dem stand: „Solidarität mit Kobane! US-Bombardement stoppen!“ Ihre Erklärung dieses Plakates findet ihr hier.

Pazifismus und die Wendung gegen jeden Krieg sind ehrenwert. Doch so, wie es da steht, erscheint es, als ob es die US-Amerikaner seien, die den Krieg gegen die Bewohner von Kobane führen. Dass die Bombardements auf Wunsch der dort kämpfenden Kurden durchgeführt werden, also die eingeforderte und gelebte Solidarität mit Kobane darstellen, blendet Frau Buchholz völlig aus. Eine lesenswerte, harsche Kritik zu diesem Plakat findet sich bei den Ruhrbaronen, geschrieben von Thomas Heck. Es ist eine Schande, wie die Welt dem drohenden Genozid tatenlos zuschaut.

Natürlich ließ die Antwort der Netzgemeinde nicht auf sich warten, darunter auch mein Foto, wie abgebildet. Ich freue mich über hundertfache Verbreitung in den sozialen Medien.

Damit das Ganze aber nicht nur ein trauriger Spaß bleibt, habe ich heute das Plakat bei Ebay eingestellt. Bis zum Freitag, den 24. Oktober 2014 um 16:37 Uhr, kann man jetzt auf das Papp-Plakat bieten. Dem Höchstbieter werde ich einen Kaffee im Landtag kredenzen, wenn ich ihm das Plakat persönlich überreiche. Zeit für ein nettes Gepräch ist dann ebenfalls. Und den Erlös der Versteigerung werde ich verdoppeln, und der humaitären Kobane-Aktion von Medico International spenden (bzw. einer anderen, passenden humanitären Organisation in Absprache mit dem Höchstbieter).

Deswegen bitte ich Euch um Gebote, und fleissige Verbreitung der Aktion! Ich würde mich freuen, wenn viel zusammenkommt!

http://www.ebay.de/itm/Plakat-034-Solidaritaet-mit-Rotkaeppchen-und-der-Grossmutter-034-netnrd-pro-KOBANE-/171501236454

Mitglied und Stellvertreter für LfM-Medienkommission NRW gesucht!

audio-72119_640Wir Piraten fordern schon lange, dass nicht nur die gut organisierten Verbände und Organisationen, Parteien und Regierungsvertreter in den Aufsichtsgremien öffentlicher Institutionen vertreten sind, sondern dass sich auch ganz normale Bürger dort engagieren können. Das ist für uns gelebte Teilhabe und öffentliche Kontrolle.

Als vor einigen Wochen das Landesmediengesetz NRW überarbeitet wurde, haben wir es geschafft, diese Forderung in das Gesetz zu schreiben.

Der neue § 93 Absatz 5 LMG NRW ermöglicht, dass sich interessierte Einzelpersonen um eine Mitgliedschaft in der Medienkommission der Landesanstalt für Medien (LfM) bewerben können. Bewerber sollen über Kenntnisse im Bereich des Rundfunks und der Telemedien verfügen. Außerdem dürfen keine Interessenskonflikte bestehen und es gilt ein Kontrahierungsverbot (§ 95 Absatz 4 LMG NRW).

Die Medienkommission nimmt die Aufgaben der LfM wahr. Dazu gehören zum Beispiel Beobachtung von Rundfunk und Telemedien, die Förderung der Medienkompetenz und der Bürgermedien, sie berät Veranstalter, Betriebsgesellschaften, Anbieter und Betreiber von Kabelanlagen und andere, deren Rechte und Pflichten das Landesmediengesetz regelt, und erteilt allgemeine Auskünfte über die Rechte von Rundfunkteilnehmern und die Rechtewahrnehmung. Sie unterstützt Projekte, die eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit lokalem Rundfunk gewährleisten oder der Einführung und Erprobung neuer Rundfunktechniken dienen.

Außerdem kann sie Maßnahmen zur Sicherstellung der Netzneutralität ergreifen.

Ausführliche Informationen findet Ihr unter www.lfm-nrw.de, das Bewerbungsverfahren ist unter www.lfm-nrw.de/fileadmin/lfm-nrw/Medienkommission/Bewerbungsverfahren_28.08.2014.pdf beschrieben.

Wenn Ihr Interesse an der Arbeit der Medienkommission habt und über die notwendigen Qualifikationen verfügt, bewerbt euch als ordentliches oder stellvertretendes Mitglied!

Bewerbungen sind bis 31.10.2014 schriftlich direkt an die Landesanstalt für Medien NRW zu richten.

Piraten wirken beim Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen

tube-radio-338511_640Am 2. Juli hat der Landtag Nordrhein-Westfalens mit Stimmen von SPD, Grünen und Piraten das neue Landesmediengesetz beschlossen. Zuvor wurden durch einen gemeinsamen Änderungsantrag, wiederrum von SPD, Grünen und Piraten, einige zentrale Verbesserungen in das Gesetz eingebracht.

In Verhandlungen mit Rot-Grün konnten wir so einige substanzielle Änderungen durchsetzen, die uns sehr am Herzen lagen. So wurde die Aufsicht über die Einhaltung der Netzneutralität der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) übertragen. NRW hat jetzt als erstes Bundesland eine Institution, die sich aktiv für die Netzneutralität einsetzt.

Außerdem haben wir mit dafür gesorgt, dass die LfM-Medienkommission zukünftig staatsferner besetzt wird. Die Anzahl der staatsnahen Mitglieder wird auf maximal ein Drittel begrenzt. Damit haben wir dazu beigetragen, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF im neuen Landesmediengesetz berücksichtigt wird. Zudem wird für Mitglieder der LfM-Medienkommission eine Karenzzeit vor der Aufnahme in die Kommission eingeführt, die Interessenskonflikte vermeidet.

Und wir konnten gemeinsam erreichen, dass sich zukünftig auch gesellschaftliche Gruppen und Einzelpersonen um eine Mitgliedschaft in der LfM-Medienkommission bewerben können. Dies bietet dann auch netzpolitischen Initiativen und Aktivisten die Möglichkeit, sich inhaltlich im Bereich der Medienaufsicht einbringen zu können.

Wir haben uns aufgrund dieser Erfolge entschlossen, das Gesetz zu unterstützen.

Die Plenarrede dazu könnt ihr hier nachsehen. Zugleich mitberaten wurde der FDP-Antrag „Beitrag zu Vielfalt und Qualität im Journalismus leisten – Gemeinnützigkeit von Journalismus anerkennen„.

Über Feedback freue ich mich immer!


Redeprotokoll

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Kollege Nückel. Für die Piratenfraktion erteile ich als nächstem Redner Herrn Kollegen Schwerd das Wort.

Daniel Schwerd (PIRATEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und an den Mattscheiben! Wir Piraten haben von Anfang an deutlich gemacht, wo unsere Schwerpunkte bei der Überarbeitung des Landesmediengesetzes liegen. So wie wir es seit Jahren für alle Aufsichtsgremien von Rundfunkmedienanstalten fordern, wollen wir mehr Transparenz in deren Arbeit erreichen und die Gremien selbst staatsferner gestalten als das bisher der Fall ist.

Diese Forderung haben wir für den WDR-Rundfunkrat selber umgesetzt. Wir haben die Position öffentlich ausgeschrieben und daraufhin den unserer Einschätzung nach am besten geeigneten und politisch unabhängigen Experten benannt.

(Beifall von den PIRATEN)

Die staatsferne Zusammensetzung auch der LfM-Medienkommission war eine unserer zentralen Forderungen. Im März diesen Jahres, als der Gesetzentwurf der Landesregierung schon auf dem Tisch lag, hat uns das Bundesverfassungsgericht mit seinem wegweisenden Urteil zur Zusammensetzung des ZDF-Fernsehrates Schützenhilfe geleistet. Das Gericht hat bestätigt, was wir schon lange fordern: Die Gremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, aber eben auch die Gremien der Landesmedienanstalten müssen staatsfern zusammengesetzt werden.

(Beifall von den PIRATEN)

Eine weitere wichtige Forderung unsererseits war, dass auch ein Vertreter der Netzbürger in diesen Gremien vertreten sein muss. Uns war bewusst, dass man nicht irgendeine Gruppe per Gesetz aussuchen kann. Deshalb haben wir vorgeschlagen, dass sich Gruppen oder Einzelpersonen initiativ um eine Mitgliedschaft in der LfM-Medienkommission bewerben können, so wie wir das Verfahren schon für unser WDR-Rundfunkratsmitglied durchgeführt haben. Insofern freut es mich wirklich, dass wir im Landesmediengesetz gemeinsam verankern konnten, dass sich auch Gruppen und Einzelpersonen beim Landtag bzw. bei der LfM bewerben können. Dies ermöglicht den netzpolitischen Initiativen tatsächlich, sich einzubringen.

Gleiches gilt für die Frage der Karenzzeitregelung, die wir in den Verhandlungen zum Änderungsantrag anregten. Jetzt ist sichergestellt, dass aus der Medienkommission ausscheidende Mitglieder 18 Monate lang keine Tätigkeiten ausüben dürfen, die im Widerspruch zum vorigen Mandat stehen. Diese Abkühlphase wird sicher dazu führen, dass Interessenkonflikte abnehmen. Es wird niemanden überraschen: Natürlich haben wir auch die von Herrn Prof. Holznagel in der Anhörung geäußerte Idee aufgegriffen, die LfM mit den Aufgaben der Überwachung der Netzneutralität zu betrauen, soweit diese die Vorgaben des § 2 des Landesmediengesetzes betreffen.

Hier bestand im Anschluss an unsere Anregung zumindest im Ausschuss fraktionsübergreifende Einigkeit, dass das sinnvoll sei. Auch dazu konnten wir nun eine Regelung im vorgelegten Änderungsantrag einbringen. Ich möchte die viel diskutierte „Stiftung für ‚Vielfalt und Partizipation‘„ ansprechen. Schon im Ausschuss habe ich gesagt: Eine Regelung, nach der die LfM auch für die Aus- und Fortbildung in Medienberufen zuständig ist, gibt es schon im derzeit noch geltenden Gesetz von Schwarz-Gelb. Insofern fand ich die Diskussion darüber an einigen Stellen etwas befremdlich.

Natürlich muss man über die genaue Ausgestaltung Stichwort: Staatsferne reden. Aber grundsätzlich in Abrede zu stellen, dass die LfM in diesem Bereich überhaupt tätig sein soll, war schon sehr merkwürdig. Wir haben es von Anfang an abgelehnt, dass eine Landesstiftung etabliert werden soll, in der die Regierung unmittelbaren Einfluss auf journalistische Arbeit nehmen könnte. Davon wurde glücklicherweise Abstand genommen. Aber der LfM einen Rahmen an die Hand zu geben, den Umwälzungsprozess in der Medienlandschaft zu begleiten und die Entwicklung vor allem von Onlinejournalismus zu unterstützen, halten wir für völlig richtig.

Insofern haben wir auch mit einer gewissen Erleichterung zur Kenntnis genommen, dass mit der Formulierung „im Rundfunk und in den vergleichbaren Telemedien“, also im Internet, genau dies nun als inhaltlicher Schwerpunkt der Arbeit der „Stiftung“ festgeschrieben wird.

Zum Schluss möchte ich noch kurz anbringen, was aus unserer Sicht darüber hinaus noch wünschenswert gewesen wäre. Wir haben vorgeschlagen, dass der Zwang zur Nutzung der deutschen Sprache im Bürgerfunk entfallen solle. Das hätte ermöglicht, dass sich auch Migrantinnen und Migranten in ihren Muttersprachen im Bürgerfunk hätten engagieren können. Dem Bürgerfunk wäre damit eine weitere Zielgruppe erschlossen worden. Das wäre ein weiterer kleiner Schritt hin zur Anerkennung einer bunten Gesellschaft gewesen. Der Bürgerfunk hätte von weiteren Hörerschichten profitiert. Es bestehen jedoch rechtliche Bedenken in den Redaktionen, die letztlich die Verantwortung für die ausgestrahlten Beiträge haben, die sie dann aber unter Umständen nicht verstehen würden. Diese Bedenken teile ich persönlich zwar nicht, erkenne sie aber an. Vielleicht findet sich später noch eine Lösung.

Und wir hätten uns gewünscht, der LfM die Möglichkeit zu belassen, auch im Internet verbreiteten Hörfunk fördern zu können. Fördern zu können, wohlgemerkt. Eine Pflicht zur Förderung besteht darin ja nicht. Alles in allem aber sind wesentliche Punkte unserer Forderungen aufgenommen worden. Wir haben uns deshalb entschieden, diesen Änderungsantrag gemeinsam zu stellen und dem so geänderten Gesetz dann zuzustimmen. Ich freue mich sehr über die stattgefundene erfolgreiche Zusammenarbeit. Dass dieser Änderungsantrag am Tag vor der abschließenden Debatte reichlich spät kommt, ist absolut richtig. Insofern ist der Wunsch nach weiterer Beratung nachvollziehbar. Für die Chance, parteiübergreifend gemeinsame Lösungen zu finden, sollte immer ausreichend Zeit und Raum zur Verfügung stehen. Einer Rücküberweisung in den Ausschuss können wir daher ebenso auch zustimmen.

Zum Schluss noch einige Worte zum Antrag der FDP-Fraktion bezüglich der Möglichkeit von gemeinnützigem Journalismus. Die Idee zusätzlicher Möglichkeiten zur Unterstützung investigativen Journalismus hat Charme. Natürlich stimmen wir der Überweisung in den Ausschuss zu. Wir werden dort sehr genau prüfen, dass mit einer solchen Initiative nicht genau die Verlage subventioniert werden, die kurz vor der Pleite stehen, weil sie sich seit Jahren neuen Geschäftsmodellen verweigern. Neue Ideen und unabhängigen investigativen Journalismus im digitalen Zeitalter zu unterstützen als Beispiele nenne ich den „Krautreporter“ oder das Correctiv machen aber tatsächlich Sinn.

Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN, der SPD und den GRÜNEN)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Kollege Schwerd. Für die Landesregierung erteile ich nunmehr Frau Ministerin Dr. Schwall-Düren das Wort.

Ein Jahr kaputtes Internet

Zum Jahrestag der NSA-Veröffentlichungen durch Edward Snowden.

car-accident-337764_640Man untertreibt mit Sicherheit nicht, wenn man festhält, dass das Internet seit dem 05. Juni 2013 nicht mehr dasselbe ist wie zuvor. Das Internet ist kaputt, und es sind westliche Geheimdienste, die es zerstört haben. Doch die schlimmsten Auswirkungen sind nicht technischer Natur, sondern die fatalen Folgen für unsere Wirtschaft, unsere Demokratie und unsere Freiheit.

An diesem Tag fanden die ersten Veröffentlichungen über den weltweiten Spionageangriff durch westliche Nachrichtendienste statt. Edward Snowdens Dokumente offenbarten einen ersten Blick auf die totalitäre Überwachung, die Geheimdienste der „Five Eyes“, allen voran der US-amerikanische Nachrichtendienst NSA sowie der britische GCHQ, im Internet errichtet haben.

Was vorher als Verfolgungswahn von leicht paranoiden Sicherheitsspezialisten verlacht wurde, hat sich als zutreffend, oder sogar als noch zu blauäugig erwiesen. Die Aluhüte hätten sehr viel größer sein dürfen.

Wir wissen heute, dass die Geheimdienste die Telefonate eines ganzen Landes speichern können, aus Glasfaserkabeln die gesamte Kommunikation mitlesen, unbegrenzten Zugriff auf private Google-, Facebook- und Microsoft-Konten haben. Wir wissen, dass sie Mobiltelefone in Wanzen verwandeln können, ohne sie berühren zu müssen – und sie selbst dann aktivieren können, wenn diese ausgeschaltet sind. Wir wissen, dass sie Privataccounts von Administratoren angreifen, um darüber die Netzwerke ihrer Arbeitgeber zu infiltrieren. Sie betreiben Wirtschaftsspionage zum Vorteil ihres eigenen Landes auf dem Boden ihrer angeblichen Freunde. Sie brechen in die Internetinfrastruktur weltweit ein und verwanzen diese. Sie hören Kommunikation aller Menschen auf der Welt ab, und speichern diese Informationen unbegrenzt. Auf Privatsphäre, auf schutzwürdige Daten wird nicht die geringste Rücksicht genommen.

Alles, was technisch möglich ist, wird auch gemacht. Schranken durch Moral oder Gesetz gelten nicht.

Wirtschaftsspionage per Formular

Wirtschaftsspionage ist eine Hauptaufgabe der Nachrichtendienste geworden. Nachweislich werden Unternehmen auch der befreundeten Länder angegriffen, um heimischer Industrie Wettbewerbsvorteile zu verschaffen. Die NSA betreibt eine Internetseite, auf der US-amerikanische Unternehmen ihre Spionagewünsche online eingeben können. In den Fokus gerät dabei Know-how gerade auch kleiner und mittelständischer Unternehmen.

Absurderweise sind es die besten Absolventen der US-amerikanischen Eliteuniversitäten, welche die NSA für exorbitante Gehälter einstellt – und die dann der Wirtschaft in den USA verloren gehen. Die dadurch fehlende Brain Power muss dann offenbar durch Wirtschaftsspionage wieder ausgeglichen werden.

Auch internationale Organisationen und Konferenzen, wie die Europäische Union, die Vereinten Nationen oder die Weltklimakonferenz sind zum Spionageziel geworden. Indem man Positionen, Planungen und Absichten von Verhandlungspartnern ausspäht, gewinnt man einen strategischen Vorsprung in Verhandlungen. Dabei geht es nur um eines: Um Macht.

Geheimdienste entziehen sich dabei jeder Kontrolle. Sie agieren im Verborgenen, belügen die Parlamente, die sie kontrollieren sollen. Es wird nur zugegeben, was sich nicht leugnen lässt. Lokale Gesetze, wonach die eigenen Staatsbürger nicht ausgespäht werden dürfen, werden umgangen, indem man diesen Auftrag durch einen befreundeten Auslandsgeheimdienst der „Five Eyes“ ausführen lässt, und die gewonnenen Daten austauscht.

Ein unwürdiges Theater in Deutschland

hut-172789_640Auch Deutschland macht auf seine Weise mit. Obwohl Deutschland als besonders interessantes Ziel für Überwachung durch die NSA markiert worden ist, funktioniert der Datenaustausch reibungslos. Man stellt den westlichen Geheimdiensten Daten zur Verfügung, man bekommt offenbar auch hin und wieder interessante Daten – und stellt keine Fragen. Von Spionageabwehr, also der Abwehr gegen diese grundrechtswidrigen Angriffe durch „befreundete“ Nachrichtendienste gibt es keine Spur.

Vielleicht mag eine noch stärkere Verstrickung deutscher Geheimdienste in diese Affäre einer der Gründe sein, warum die deutsche Politik sich gegen eine Aufklärung mit Händen und Füßen wehrt. Übergroß ist jedenfalls die Angst vor dem Verlust der „transatlantischen Freundschaft“ mit den USA. So groß, dass Bundesstaatsanwalt Range sich nicht traut, in größerem Rahmen Ermittlungen einzuleiten – ein „Staatswohl“ postulierend, welches wohl wichtiger zu sein scheint als Bürgerrechte, Demokratie und Grundgesetz. Oder muss man gar annehmen, dass die totale Überwachung aller Menschen auch von der deutschen Politik genau so wie sie stattfindet erwünscht und befördert wird?

Im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss wird derweil ein unwürdiges Theater aufgeführt: Seit Monaten ist unklar, ob man den Kronzeugen Edward Snowden überhaupt anhören will. Die Bundesregierung hat schon erklärt, ihre Informationen nur geschwärzt an den Ausschuss übergeben zu werden. Die Ausreden könnten kaum skurriler sein. Eine Aufklärung ist in diesem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss jedenfalls nicht zu erwarten.

Ungewisse Zukunft für Snowden

Überhaupt, Edward Snowden: Er sitzt seit einem Jahr in Russland fest – wahrlich kein Hort von Demokratie und Bürgerrechten. Sein Asyl läuft im Juli aus, seine Zukunft ist ungewiss. Nachdem mittlerweile die meisten Menschen der Ansicht sind, dass seine Leistung anerkennenswert ist, und dass er Schutz und sichere Zukunft verdient, ringt sich immer noch kein demokratisches Land dazu durch, ihn aufzunehmen. Eine Schande. Das Signal, welches dadurch an potentielle Whistleblower der Zukunft gesendet wird, ist fatal.

Edward Snowden – ein Mensch mit im Grunde konservativen Wertvorstellungen – konnte die täglichen Rechtsbrüche der Geheimdienste nicht hinnehmen, er verließ seine Heimat, seine Familie, eine langjährige Beziehung und einen gutdotierten Job, er begab sich unter Lebensgefahr in eine ungewisse Zukunft, um der Weltöffentlichkeit von diesem Skandal zu berichten. Er bewies damit Integrität, Aufrichtigkeit und Mut – landläufig nennt man jemanden, der große persönliche Last auf sich nimmt, um die Allgemeinheit zu schützen, einen Held. Leider jedoch sind das keine Merkmale, die wir von Politikern in unserem Land in dieser Angelegenheit erwarten dürfen.

Wo bleibt die Empörung?

auto-245447_640Warum fehlt jedoch der öffentliche Aufschrei angesichts eines täglichen, millionenfachen, fortgesetzten Grundrechtsbruchs? Wo sind die Massendemonstrationen, die öffentlichen Apelle? Wo schlägt sich die Besorgnis in Wählerstimmen nieder? Oder auch: Warum hört man von Piraten in der Angelegenheit nichts (obwohl diese seit einem Jahr ununterbrochen aus vollem Hals alarmieren)?

Offenbar ist das allgemeine Interesse doch nicht so hoch, wie es der Sache angemessen wäre. Das Thema scheint abstrakt, wird nicht ausreichend erklärt, und betrifft nach Meinung vieler wohl nur Menschen, die intensiv im Internet unterwegs sind. Es geht vermeintlich um „Internetkommunikation“, also im Internet fließende Daten, und im Grunde wusste man von der Überwachung auch vorher. Der Schutz vor Terrorismus oder dem Missbrauch von Kindern wird vorgeschoben. Man habe ja nichts zu verbergen. Mit der letzten Supermacht auf der Welt mag man es sich nicht verscherzen. Und gegen die Macht weltweit vernetzter Geheimdienste mit unbegrenzten technischen und finanziellen Mitteln könne man ohnehin nichts tun.

Doch ist das tatsächlich so? Beschränkt sich diese Überwachung einfach nur auf Internetkommunikation, auf Daten? Ist das ein Territorium unserer Welt, welches wir einfach „verloren geben“, und ansonsten weitermachen wie zuvor?

Das Internet wurde zerstört

Das Internet ist heute unsicherer als zuvor. Spezialabteilungen der NSA sammeln Sicherheitslücken in Hard- und Software und unterminieren Kryptografie allerorten. Anonymität wurde abgeschafft. Geheimdienste haben das Internet in ein Waffensystem verwandelt, um Menschen, Organisationen, Unternehmen und Staaten weltweit angreifen zu können. Und es sieht nicht so aus, als ob sie damit in absehbarer Zeit aufhören wollen. Die NSA ist wie ein Krebsgeschwür, das wuchert und den Wirt, das Internet, ständig weiter zerfrisst.

So wird das grundsätzliche Vertrauen in die Privatheit elektronischer Kommunikation fundamental zerstört. Und dabei handelt es sich nicht nur um Kommunikation zwischen Menschen, sondern auch Kommunikation über Menschen, die Unternehmen, Banken, Versicherungen oder Behörden untereinander austauschen.

Doch es ist eben nicht einfach nur Kommunikation, die bespitzelt wird. Es ist unser Leben, was damit ausgespäht wird. Es ist unser ganzes Leben, welches minuziös erfasst und gespeichert wird. Aus den Bewegungsdaten der Mobiltelefone ergibt sich ein Bild, wer wann wo war. Es ist erkennbar, wer mit wem spricht, also wer mit wem befreundet ist, wer Kollege, Vereinsmitglied, Liebhaber ist. Es ist erkennbar, welche Interessen jemand hat, welche Partei er wählt, welche Gesellschaftsauffassungen er vertritt. Man kennt seine Einkäufe. Natürlich auch, welche Krankheiten er hat, seine kompletten Finanzen, seine im Privaten ausgetauschten Fotos. Da ist das persönliche Tagebuch nur das Tüpfelchen auf dem I.

Es sind nicht „wir im Internet“, die überwacht werden. Es ist unser gesamtes, vollumfängliches Leben, das da überwacht und gespeichert wird. Wir alle, überall und zu jeder Zeit.

Das Ende der freien Meinungsäußerung

glass-101792_640Im Wissen, dass jede Meinungsäußerung im Internet mitgelesen und für immer gespeichert werden kann, setzt jetzt schon eine innere Zensur ein: Kann ich das so noch sagen? Wird mir diese Äußerung womöglich zum Nachteil ausgelegt werden? Muss ich mit Restriktionen bei zukünftigen Flugreisen rechnen, bei der Einreise in bestimmte Staaten? Mit Problemen im Beruf, im Ausland? Und wie verhält es sich, wenn diese Informationen anderen Menschen in die Hände fallen, etwa Kriminellen, Extremisten, oder einem totalitären Staat in der Zukunft?

Die Überwachung wird spürbar, wenn sie in Repression mündet. Bereits jetzt wurden Aktivisten an der Einreise in die USA gehindert, welche sich beispielsweise gegen die Spionagepraxis der NSA oder das geplante Freihandelsabkommen engagieren. Oder Menschen, die sich auf Facebook unpassend geäußert hatten. Und dies dürften erst die Anfänge sein. Die Auswahl der Drohnen-Ziele in Pakistan und anderen Ländern, also der durch Drohnen zu tötenden Menschen basiert letztlich auch auf durch die NSA gesammelten Daten, sowie dem von der NSA gefälltem Urteil über die Gefährlichkeit dieser Menschen.

Das Wissen darüber, dass es Anonymität und Privatsphäre im Netz nicht mehr gibt, sickert allmählich in das Bewusstsein aller Menschen. Dies führt zu selbstzensierten Meinungsäußerungen, einem verarmenden demokratischen Diskurs, und damit zu einer Gefahr für die Grundlage unserer Demokratie.

Regierungen von Bund und Ländern verletzen ihren Amtseid, wenn sie uns davor nicht schützen.

Sperren statt löschen – Warum das EuGH-Urteil kein „Recht auf Vergessen“ darstellt, sondern ein gefährliches „Recht auf Sperren“

key-298819_640Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil vom Dienstag den 13. Mai entschieden, dass sich Personen an Suchmaschinen wenden dürfen, die dann unter bestimmten Voraussetzungen Suchergebnisse aus der Trefferliste zu ihrem Namen entfernen muss.

In der Medienberichterstattung, aber auch in der Darstellung von Netzpolitikern und Datenschutzexperten wird diese Entscheidung als „Recht auf Vergessen“ gefeiert und als Sieg gegen die Suchmaschine Google dargestellt. Doch dieser Sieg ist ein Pyrrhussieg.

Im vorgelegten Fall war ein Spanier von einer Zwangsversteigerung im Jahr 1989 betroffen, über die eine Zeitschrift unter Namensnennung berichtete. Der Artikel ist im Archiv der Zeitung aufrufbar, wird von Suchmaschinen daher gefunden und indiziert. Unter der Angabe des Namens des Mannes kann man also diesen Artikel auffinden. Da eine solche Information für die Kreditwürdigkeit des Mannes ein dauerhaftes Problem darstellt, hat er selbstverständlich ein berechtigtes Interesse, nach einer so langen Zeit und nach Erledigung seiner Pfändung mit diesen Nachrichten nicht mehr belastet zu werden.

Ein Zweiklassen-Datenschutz

Gegen den Verlag war die Klage jedoch erfolglos: Die ursprüngliche Veröffentlichung war rechtens, die Gerichte sahen keine rechtliche Grundlage, dass die Veröffentlichung zurückgenommen werden müsse. Hier haben die Richter in der Abwägung der Pressefreiheit gegenüber Privatsphäre und Datenschutz der Person, über die berichtet wurde, offenbar die Rechte der Zeitschrift höher gewertet.

Anders jedoch gegenüber Google. Das Unternehmen wird für die Veröffentlichung von persönlichen Daten in Form seiner Suchergebnisse in Anspruch genommen – auf ein vergleichbares, stärkeres Recht wie die Pressefreiheit kann es sich offenbar nicht berufen.

Das Urteil führt also zu dem schizophrenen Effekt, dass rechtmäßig und legal veröffentliche Inhalte dennoch aus Suchmaschinenergebnisse aufgrund von Datenschutz entfernt werden müssen. Es entsteht also ein Datenschutz erster und zweiter Klasse – ein Datenschutz, der sich auf Veröffentlichung im Internet bezieht, und einer, der sich auf die Wiedergabe von Suchergebnisse, also auf die bloße Referenz auf diese Inhalte bezieht. Oder kurz gesagt: Ein Recht, dass vollkommen legal veröffentlichte Inhalte nicht verlinkt werden dürfen.

Daraus ergibt sich aber gerade kein Recht auf Vergessen, sondern lediglich ein Recht auf Nichtauffindbarkeit in europäischen Suchmaschinen.

Das Internet ist nicht Google

Das Internet besteht aber nicht aus Google. In Google nicht angezeigte Ergebnisse sind aber nicht gelöscht oder „vergessen“, im Gegenteil. In allen möglichen anderen Zusammenhängen können die Ergebnisse dann doch auftauchen, und selbstverständlich im Zeitungsarchiv jederzeit nachgelesen werden. Und Suchmaschinen ohne Sitz in Europa sind gar nicht betroffen.

De facto entsteht ein „Recht auf Sperren“ in europäischen Suchmaschinen, welches deutlich geringeren Anforderungen unterliegt als das, Inhalte zu löschen. Es stellt einen gefährlichen Präzedenzfall dar, vollkommen legal veröffentlichte Inhalte aus den Suchmaschinen zu zensieren, gegen die ansonsten keine rechtliche Handhabe besteht.

Es wird gar nichts „vergessen“. Google kann die Inhalte aus dem Suchindizes nicht endgültig löschen, da sie beim nächsten Suchlauf wieder aufgefunden werden. Im Gegenteil: Google muss in Zukunft speichern, dass ein bestimmter Inhalt auf Wunsch einer Person als Verletzung seiner Privatsphäre zu werten ist. Ein zusätzlicher, überaus sensibler und personenbezogener Datensatz. Keine Datensparsamkeit.

Rechtsunsicherheit

Das Urteil mag zwar als eine „Lex Google“ anmuten, hat seine Wirkung aber gegen sämtliche Suchmaschinen. Und da die Definition von Suchmaschinen keine abschließende ist, werden auch Newsaggregatoren, Personensuchmaschinen, Internetarchive und ähnliche Automaten mit dem Urteil zu tun bekommen. Überhaupt kann jeder Webseitenbetreiber betroffen sein, der Inhalte oder Aussagen teilweise aus der Presse übernommen hat, ob nun maschinell oder manuell.

Die Rechtsunsicherheit ist jedoch noch größer: Wie kann ein Suchmaschinenbetreiber, ein Webseitenbetreiber feststellen, ob die Forderung auf Sperrung berechtigt ist? Auf die Tatsache, dass die Inhalte legal veröffentlicht sind, kann er sich nicht verlassen oder berufen. Wir werden deswegen flächendeckend Overblocking, also übermäßiges Sperren erleben. Ein neues Feld für Abmahnungen durch skrupellose Anwälte eröffnet sich ebenfalls.

Ich fürchte einen Dammbruch; das Urteil wird Begehrlichkeiten auch bei anderen Interessengruppen wecken. Wer bislang gegenüber Internetseiten keinen Erfolg hatte, Inhalte entfernen zu lassen, wie etwa negative Produktpresse oder kritische Berichterstattung über Unternehmen, könnte sich darauf beziehen. Ich befürchte einen Weg geradewegs in Zensur.

Löschen immer wirksamer als Sperren

Dieses Urteil ist keine echte Stärkung des Datenschutzes und der Privatsphäre. Hätte das Gericht das beabsichtigt, hätte es ein Recht auf Löschung der Inhalte im Internetarchiv der Zeitung festgestellt. Auch die Suchmaschinen entfernen diese dann aus dem Suchindex. Denn nur durch Löschungen lassen sich Inhalte tendenziell aus dem Internet entfernen. Dies gilt für Inhalte weltweit, aber erst Recht für Inhalte, die der europäischen Rechtsprechung unterliegen.

Wenn Privatsphäre und Datenschutz gestärkt werden sollen, müssen klare Richtlinien aufgestellt werden, unter welchen Voraussetzungen personenbezogene Inhalte aus dem Internet, und zwar von allen Seiten, entfernt werden müssen. Es muss dabei dem Nutzer eine europaweit standardisierte, rechtssichere und weitgehende Möglichkeit eröffnet werden, auf welchem Wege er diese Löschung beantragen kann. Und diese Möglichkeit muss streng auf die Interessen von Privatsphäre und Datenschutz beschränkt werden. Suchmaschinen und Automaten indizieren nur, was sie vorfinden.

Plenarrede zur Änderung des Landesmediengesetzes NRW

Meine Plenarrede zur Änderung des Landesmediengesetzes NRW am 20.02.:

Daniel Schwerd (PIRATEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer und Mediennutzer auf der Tribüne und am Stream! Frau Ministerin Dr. Schwall-Düren, als Sie im Frühjahr 2013 den Arbeitsentwurf des Landesmediengesetzes veröffentlichten und die Online-Konsultation starteten, gingen wir davon aus, dass wir vielleicht noch im Jahr 2013 in die parlamentarischen Beratungen einsteigen. Sie hatten ursprünglich angekündigt, den Gesetzentwurf vor der Sommerpause vorzulegen. Jetzt ist es Februar 2014, und wir legen los. Schon an dieser zeitlichen Verzögerung merkt man, dass offensichtlich noch ordentlich nachgesteuert wurde und die Landesregierung mit unterschiedlichsten Beteiligten nachverhandelt hat.

Auch bei der Durchsicht des Gesetzentwurfs wird deutlich, dass zwischen dem Arbeitsentwurf aus dem Frühjahr 2013 und dem Regierungsentwurf teils erhebliche Unterschiede bestehen. Man kann gewissermaßen die Frontlinien sehen, die dazwischen verlaufen. Das ist ja nicht schlimm, dazu sind Arbeitsentwürfe da.

Zumindest aus meiner Sicht, was den ersten Teil des Verfahrens angeht, hat sich gezeigt, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit lohnt, auch wenn offensichtlich war, dass Menschen aus dem Umfeld des Bürgerfunks, der Bürgermedien sich vor allem zu Wort melden werden. Diese sind einigermaßen organisiert, sodass das zu erwarten ist. Aber grundsätzlich ist das Verfahren von Online-Konsultationen begrüßenswert.

Ich will mich nicht mit galaktisch-globalen Leitmotiven aufhalten, sondern vom Verfahren zu einigen Inhalten des Gesetzentwurfs kommen:

Wir sind uns alle über die große Bedeutung freier, unabhängiger Medien für eine funktionierende Demokratie einig. Eine vielfältige Medienlandschaft, egal auf welchem Kanal sie sendet, ist die Grundvoraussetzung dafür, dass Bürgerinnen und Bürger sich informieren, sich eine Meinung bilden und sich einmischen können. Wie wir die politischen Rahmenbedingungen gestalten, um diese Vielfalt und Unabhängigkeit herzustellen und abzusichern, dazu werden allerdings unterschiedliche Meinungen deutlich.

Nehmen wir zum Beispiel die berühmt berüchtigte „Stiftung Vielfalt und Partizipation“! Der Arbeitsentwurf des Gesetzes war klar. Er besagte für den geplanten § 116 Abs. 3 c, dass jährlich 1,6 Millionen € aus dem Haushalt der Landesanstalt für Medien in diese Stiftung gepumpt werden sollen. Auch die Aufgaben waren im Arbeitsentwurf definiert: Aus- und Weiterbildung von Journalisten im lokalen und regionalen Bereich. Eine Stiftungsprofessur im Lokaljournalismus sollte eingerichtet werden. Recherchestipendien sollten vergeben werden. Und – etwas nebulös –, die Akzeptanz lokaler und regionaler Berichterstattung sollte gefördert werden.

Schaut man aber in den jetzt vorliegenden Regierungsentwurf und vor allem in dessen Begründung, kann man sich vorstellen, dass es hinter den Kulissen in den letzten Monaten ordentlich rundgegangen sein muss. Jetzt finden wir im Gesetzentwurf unter § 88 Abs. 8 nur noch eine Gesellschaft des Privatrechts; von einer Stiftung ist nicht mehr die Rede. In der Begründung steht der Begriff Stiftung in Anführungszeichen. Alles klar.

In diesem Kontext werden wir vor allem darüber reden müssen, was tatsächlich von dieser Anführungszeichen-Stiftung gefördert werden soll. Ich habe, ehrlich gesagt, größte Bedenken, was Recherchestipendien angeht. Wir müssen sicherstellen, dass solche Stipendien vollkommen unabhängig vergeben werden und auch möglicherweise für uns Politiker unangenehme Themen recherchiert werden.

(Beifall von den PIRATEN – Vereinzelt Beifall von der CDU – Beifall von Thomas Nückel [FDP])

Es dürfen nicht schon im Vorfeld Themen aussortiert sein.

Wie sieht die Förderung von Akzeptanz des Qualitätsjournalismus praktisch aus? Die Idee mit der Stiftungsprofessur ist offensichtlich fallen gelassen worden. – Gut so. Wenn wir in den Beratungen über die Anführungszeichen-Stiftung Vielfalt und Partizipation sprechen, müssen wir immer im Blick behalten, dass sich die LfM aus Rundfunkbeiträgen finanziert und die Möglichkeiten entsprechend begrenzt sein müssen.

Ein weiterer Punkt, den wir sicherlich kontrovers diskutieren werden, sind die von Ihnen vorgeschlagenen Änderungen von § 59 zur Beteiligung von Verlagen an Betriebsgesellschaften im lokalen Hörfunk. Bei allem Verständnis für die angespannte Finanzlage von Kommunen, die sich am Lokalfunk beteiligen, ist es keine Lösung, Zeitungsverlagen zu ermöglichen, Lokalradios zu 100 % zu übernehmen. Das führt zu noch mehr Medien- und damit Meinungsbildungskonzentration. Das geht nicht.

(Beifall von den PIRATEN)

Ich möchte aus den vielen inhaltlichen Änderungen, mit denen wir uns befassen werden, eine weitere herausgreifen: die Änderungen, die die Medienkommission der LfM betreffen. Zunächst zur Zusammensetzung der Medienkommission: Sie schlagen vor, dass zukünftig ein Kommissionsmitglied aus dem Bereich der Bürgermedien kommen soll. Das ist prinzipiell richtig. Bürgermedien sollten da vertreten sein.

(Beifall von Dietmar Schulz [PIRATEN])

Allerdings ist aus unserer Sicht die Internetcommunity noch vollkommen unzureichend in der Medienkommission repräsentiert. Derzeit sind die zwei IT-Verbände BITKOM und Eco zwar in der Kommission vertreten. Diese vertreten jedoch ausschließlich die Unternehmenssicht. Wir Piraten finden, dass darüber hinaus die Netzbürger, die Nutzer, einen eigenen Platz in der Medienkommission bekommen müssen. Darüber müssen wir im Ausschuss sprechen.

(Beifall von den PIRATEN)

Als Pirat muss ich die Grundsatzfrage stellen, wenn es um die Zusammensetzung der Medienkommission geht. Für die Rundfunkräte der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten fordern wir bekanntlich, dass gar keine Parteienvertreter in die Gremien gehören. Das könnte auch für die Medienkommission gelten. Wir werden also im Ausschuss darüber diskutieren, wer tatsächlich Mitglied der Medienkommission der LfM sein soll.

Zum Abschluss etwas Positives: Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Sitzungen der Medienkommission in Zukunft grundsätzlich öffentlich stattfinden und nur noch in begründeten Ausnahmefällen nicht öffentlich getagt werden soll.

Genauso begrüßen wir, dass zukünftig die wesentlichen Unterlagen der Medienkommission öffentlich sein werden, also Tagesordnungen, Beschlüsse und Berichte. Damit geht dieses Gesetz zumindest an dieser Stelle einen wichtigen Schritt in Richtung Transparenz, wie wir Piraten sie schon lange fordern.

(Beifall von den PIRATEN)

Liebe Kollegen, es gibt noch einige weitere Punkte. Wir werden zum Beispiel über Fragen der Medienaufsicht und Medienregulierung, über einen fairen Wettbewerb zwischen Öffentlich-Rechtlichen und Privaten, über gute Rahmenbedingungen für Onlinejournalismus, über Medienkonvergenz sprechen müssen. Das wird bestimmt eine spannende Expertenanhörung. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Plenarrede zur Zurückerstattung zu viel gezahlter Rundfunkbeiträge

Meine Plenarrede zur Zurückerstattung zu viel gezahlter Rundfunkbeiträge vom 20.02., Antrag der FDP:

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Protokoll der Rede von Daniel Schwerd

Daniel Schwerd(PIRATEN): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich erteile jetzt erst einmal keine Arbeitsaufträge außer vielleicht den Auftrag RTFP, wie man sagen könnte, nämlich „read the fine Parlamentsprotokoll“ aus Dezember und Januar; denn eigentlich haben wir darüber schon geredet, und zwar mehr als einmal. Ich könnte im Grunde meine alte Rede nehmen und neu halten. Die Anträge der CDU und FDP, die hier gestellt werden, überschlagen sich darin, dass die Rundfunkbeiträge sofort gesenkt werden müssen. Diesmal kommt dieser Antrag von der FDP. Momentan zahlt jeder Haushalt in Deutschland 17,98 € im Monat für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten hat ausgerechnet, dass die Öffentlich-Rechtlichen jetzt doch nicht so viel Geld brauchen. Daher schlägt die Kommission vor, den Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2015 um 73 Cent abzusenken. Seither übertrumpfen sich CDU und FDP mit Forderungen, dieser Empfehlung der Kommission am liebsten gestern nachzukommen und das Geld den Beitragszahlern zurückzugeben meinetwegen auch vorgestern.

(Ralf Witzel [FDP]: So ist das!)

So eine Schlagzahle à la„ FDP fordert Senkung des Rundfunkbeitrags“ macht sich natürlich gut. Man will nicht hinter der CDU zurückstehen. Das sind die beliebtesten Geschenke an Wähler: Geld, das man nicht selber ausgeben muss. Leider können wir Piraten diese allgemeine Beitragssenkungspartystimmung bei den Rundfunkbeiträgen nicht so richtig nachvollziehen. Wem nützt eine Beitragssenkung von 73 Cent pro Haushalt? Wenn Sie zu zweit in einem Haushalt leben, sind es 37 Cent pro Monat und Person. „Entlastung“ kann man das kaum nennen. Liebe FDP, Sie waren in den vergangenen Jahren Teil der Bundesregierung. Wenn es mit der Entlastung der Menschen so ernst gewesen wäre, hätte man da wirksame Maßnahme ergreifen können. Steuererleichterungen für Hoteliers fallen nicht darunter.

(Beifall von den PIRATEN Zurufe von der FDP: Oh!)

Ich kann das auch. Was könnte man mit dem Geld aus den Rundfunkbeiträgen denn tun? Wir Piraten sind davon überzeugt: Die Gesellschaft profitiert mehr davon, wenn wir das Geld vernünftig und nachhaltig bei den Öffentlich- Rechtlichen einsetzen. Denn bei den Öffentlich-Rechtlichen ist längst noch nicht alles so, wie es sein sollte. Wie wäre es beispielsweise mit der Werbefreiheit vor 20 Uhr? Wie wäre es damit, die Angebote der Öffentlich-Rechtlichen konsequenterweise auf Barrierefreiheit zu trimmen, damit auch Menschen mit Behinderungen von dem Programm profitieren können?

Wie wäre es, verstecktes Sponsoring abzuschaffen? Wie wäre es, mehr Inhalte unter freien Lizenzen zur Verfügung zu stellen? Oder wie wäre es, insbesondere die freien Mitarbeiter, die beim WDR und den anderen Programmen ja einen Großteil der Arbeit machen, so zu bezahlen, dass sie vernünftig davon leben können? Gerade hier scheint mir einiges im Argen zu liegen.

(Beifall von den PIRATEN)

Alle diese Dinge sind sinnvoll und wichtig, kosten aber zweifellos Geld. Die Mehreinnahmen aus dem Rundfunkbeitrag wären ein hervorragender Anfang, um viele dieser Forderungen umzusetzen. Und, ja, wenn der Rundfunkbeitrag sozial gerecht ist, wenn alle Menschen unabhängig von einer Behinderung Zugriff auf die Angebote der Öffentlich- Rechtlichen haben, wenn Sponsoring nicht mehr nötig ist und wenn freie Mitarbeiter angemessen bezahlt werden, ja, dann müssen wir die Mehreinnahmen zurückgeben meinetwegen dann auch diese 73 Cent. Diese Abwägung fehlt im vorliegenden Antrag völlig. Auf der anderen Seite enthält der Antrag auch Punkte, denen wir zustimmen. Leider will die FDP über diese inhaltlichen Fragen nicht im Ausschuss debattieren. Sehr schade!

(Zuruf von Thomas Nückel [FDP])

Ich empfehle meiner Fraktion die Enthaltung. Herzlichen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)