Premierenantrag: Hass und Terror gegen Flüchtlinge, Helfer und Verantwortliche entschieden entgegenstellen!

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Ich habe für das Plenum des nordrhein-westfälischen Landtags in der kommenden Woche zwei Anträge eingereicht. Das ist eine Premiere, es sind meine ersten Anträge als fraktionsloser Abgeordneter. Es wird sehr spannend zu beobachten sein, wie diese beiden Anträge von den Fraktionen und im Plenum behandelt werden. Heute möchte ich Euch den ersten der beiden Anträge vorstellen.

In den vergangenen Wochen habe ich mich auch mit der Flüchtlingssituation in unserem Land befasst. In mehreren kleinen Anfragen habe ich die Unterbringung von Flüchtlingen thematisiert, aber auch die meines Erachtens verharmlosende Sprache, die in der öffentlichen Berichterstattung und auch in den Verlautbarungen von Strafverfolgungsbehörden verwendet wird. Auch zur Motivlage des Attentats auf Henriette Reker in Köln am Vortag der Bürgermeisterwahl habe ich Fragen gestellt. Ich möchte das Bewusstsein dafür schärfen, dass solche Taten Kriminalität bis hin zum Terror sind, und die Motive nicht als „Kritik“ verniedlicht werden, sondern als der Hass und Rassismus bezeichnet werden, der sie wirklich sind.

Wenn politisch verantwortlich handelnde Menschen mit dem Tod bedroht werden, um damit politische Ziele durchzudrücken, wenn Bombenanschläge vorbereitet werden, wenn Messerattacken auf Politiker stattfinden, dann überschreitet das die Grenze zum Terrorismus. Damit sollen Menschen in ihrem Engagement für Flüchtlinge eingeschüchtert und zurückgedrängt werden. Und das dürfen wir nicht zulassen.

Es wäre schön, wenn sich Fraktionen diesem Antrag anschließen können. Ich habe ihn im Vorfeld an die im Landtag vertretenen Fraktionen gesendet, und um Unterstützung geworben. Hier der Antrag im Volltext:

I. Ausgangslage

Der große Zustrom an Menschen aus Kriegs- und Krisengebieten stellt unser Land vor große Herausforderungen. Zahllose Kinder, Frauen und Männer aller Altersgruppen fliehen vor existentieller Not, Gewalt und Vertreibung aus ihrer Heimat zu uns in der Hoffnung auf Schutz, Frieden und eine bessere Zukunft. Sie mit offenen Armen zu empfangen, ihnen Obdach, Versorgung und eine Perspektive zu bieten ist unsere verfassungsgemäße Pflicht und gebietet uns die Menschlichkeit. Für diese humanitäre Pflicht gibt es keine Grenzen.

Leider wird diese Pflicht nicht von allen Bürgern gleichermaßen anerkannt. Wir erleben regelmäßige Hass-Demonstrationen und Angstmache, die den Boden bereiten für Übergriffe und Bedrohungen gegen Flüchtlinge, bis hin zu zahlreichen Brandanschlägen auf Unterkünfte, wobei die Täter Verletzung und Tod der dort untergebrachten Menschen in Kauf nehmen oder gar wünschen.
Erfreulicherweise gibt es eine breite, zivilgesellschaftliche Szene von Helfern, die sich unermüdlich für die Versorgung von Flüchtlingen und die Bewältigung von schwierigen Situationen einsetzen. Auch Helfer sind Ziel von Hass und Angriffen geworden.

Kommunen sind an die Grenzen ihrer Belastbarkeit gekommen. Damit die Situation vor Ort nicht noch dramatischer wird, und die Spannungen vor Ort nicht noch größer werden, ist es erforderlich, dass das Land unkompliziert nachhaltige Unterstützung leistet. Nur wenn die Situation vor Ort angemessen ist, kann der soziale und gesellschaftliche Frieden gesichert werden.

Feststellen mussten wir eine Zunahme von Bedrohungen und Angriffen auf politisch verantwortliche Personen. Aufgeheizt durch das fremdenfeindliche Klima kam es beispielsweise zu Morddrohungen gegen engagierte kommunale Politiker. Uns alle zutiefst entsetzt hat der Versuch eines Messerattentäters, die damalige Sozialdezernentin und jetzige Oberbürgermeisterin von Köln, Henriette Reker, zu töten. Auch dies hat der Attentäter mit ihrem Einsatz für Flüchtlinge begründet. Wir sind froh und dankbar, dass sie auf dem Weg der Gesundung ist, dass sie dennoch ihr Oberbürgermeisteramt angenommen hat und sich nicht aufhalten lässt.

Das Ziel solcher Bedrohungen und Angriffe ist klar: Politisch verantwortlich handelnde Personen sollen eingeschüchtert und zurückgedrängt werden und ihr Engagement einstellen. Das dürfen wir nicht zulassen.

Man kann längst nicht mehr von Einzeltaten sprechen. Es hat sich eine Szene entwickelt, in der das Spektrum von Hass-Äußerungen gegen Flüchtlinge, Helfer und politisch Verantwortliche über Gewaltandrohungen bis hin zur physischen Gewalt, Attentaten und Anschlägen geht. Durch die Vielzahl von Taten und die Bedrohung von Helfern und Verantwortlichen entsteht ein Klima von Angst und Schrecken, um politische Positionen zur Einschränkung und Verzicht auf Asyl durchzusetzen. Das ist blanker Terror, und das muss auch so bezeichnet werden. Als Reaktion auf solche Geschehnisse das Asylrecht einzuschränken ist der vollkommen falsche Weg und gibt den fremdenfeindlichen Bestrebungen recht.

In der öffentlichen Sprache von Ermittlungsbehörden und in der Berichterstattung wird teils immer noch relativiert. Statt von Fremdenfeindlichkeit oder Rassismus ist dort von „Asylkritik“ die Rede, bisweilen wird selbst bei nationalsozialistischen Symbolen noch ein rechtsextremer Hintergrund ausgeschlossen, Täter werden unwillentlich in Schutz genommen, wenn man von „Angst“ als Tatmotiv anstatt von Hass spricht. Das ist relativierend und brandgefährlich.

II. Der Landtag stellt fest:

1. Flüchtlinge sind willkommen in unserem Land. Menschen, die vor Krieg und existentieller Not fliehen verdienen unseren Schutz ohne Begrenzung.
2. Den zahllosen Helfern und den Menschen, die in dieser Situation politisch verantwortlich handeln, zollen wir unseren größten Respekt.
3. Hass-Demonstrationen, Bedrohungen und physische Gewalt gegen Flüchtlinge, Helfer und Verantwortliche verurteilen wir auf das Schärfste. Dem dadurch verbreitetem Klima der Angst stellen wir uns entschieden entgegen.
4. Solche Taten dürfen nicht verharmlost werden. Wenn Hass das Motiv, wenn Terror das Ziel der Täter ist, so muss das auch so benannt werden.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

1. alles Notwendige zu tun, Flüchtlinge, Helfer und Verantwortliche vor Hass, Bedrohungen und Angriffen zu schützen;
2. sich dem dadurch verbreitetem Klima von Angst und Schrecken entschieden entgegenzustellen;
3. Kommunen bei der Bewältigung ihrer Last nach Kräften zu unterstützen,
4. die Verwicklungen in der Szene, die Motivlage und Zusammenhänge zwischen handelnden Personen und Gruppen rückhaltlos aufzuklären;
5. darauf hinzuwirken, dass potentiell verharmlosende Sprache bei der Beschreibung solchen Taten oder der Motive der Täter durch die Behörden des Landes vermieden wird, sondern sie als die Kriminalität aus Hass bezeichnet werden, die sie sind.

Der Antrag wurde mit der Drucksachennummer 16/10055 veröffentlicht.

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