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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/10127

 

02.11.2015

 

 

 

 

Eilantrag

 

der Fraktion der PIRATEN

 

 

 

Nach de facto-Abschaffung der Netzneutralität in Europa: Nordrhein-Westfalen muss freies und offenes Internet für Einwohner und Unternehmen sicherstellen!

 

 

 

I.       Sachverhalt

 

Das Europäische Parlament hat am vergangenen Dienstag die Chance vertan, verbindliche Regeln für ein offenes und freies Internet zu definieren und hat damit die Entwicklung eines „Zwei-Klassen-Internet“ nicht aufgehalten. Umgehend hat am Mittwoch vergangener Woche der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Telekom AG erklärt[1], dass Dienste wie Videokonferenzen, Online-Gaming, Telemedizin, Verkehrssteuerungen, Industrie-Prozesse aber auch Videostreaming in Zukunft „für ein paar Euro mehr in gesicherter Qualität“ zu buchen wären. Freie und nicht-kommerzielle Dienste hätten bei verringerter Bandbreite entsprechend das Nachsehen. Start-Ups sollen zudem in Zukunft nur noch nach Zusicherung einer Umsatzbeteiligung eine „gute Übertragungsqualität“ in Anspruch nehmen können. Derartige Netzzugangsbedingungen wären ein entscheidender Standortnachteil für Nordrhein-Westfalen.

 

Internetanbieter sollten sich neutral gegenüber Inhalten und sowie ihren Absendern verhalten. Dies dient der Stärkung von Innovation und Wettbewerb im Internet und ermöglicht kleinen und mittelständischen Unternehmen einen fairen Marktzugang.

 

Auch für die Gesellschaft und Demokratie in Nordrhein-Westfalen ist die Netzneutralität von höchster Bedeutung. Wie die Hochrangige Gruppe zur Freiheit und Vielfalt der Medien der EU berichtet[2], muss ein offener und diskriminierungsfreier Zugang zu Informationen für alle Bürger auch im Online-Umfeld unbedingt geschützt werden. Netzneutralität dient der Sicherung der auch im Landesmediengesetz verankerten Medienfreiheit und Medienvielfalt und trägt somit zur Stärkung eines Grundpfeilers der Demokratie bei.

 

 

II.       Der Landtag stellt fest

 

Die Sicherung der Netzneutralität ist für die Sicherstellung der Vielfalt der Angebote und Anwendungen im Internet für die Menschen und die Unternehmen in Nordrhein-Westfalen unverzichtbar. Durch das Landesmediengesetz NRW hat der Landtag NRW die Landesanstalt für Medien berechtigt, Maßnahmen zur Sicherstellung der Netzneutralität zu treffen.

 

 

III.    Der Landtag beschließt

 

Der Landtag Nordrhein-Westfalen fordert die Landesregierung auf, umgehend im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht von den Organen der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) Auskunft darüber zu verlangen, welche Maßnahmen zur Sicherstellung der Netzneutralität in NRW die LfM vorbereitet bzw. treffen wird und sodann dem Landtag darüber zu berichten.

 

 

 

Michele Marsching

Marc Olejak

 

und Fraktion

 

 

 

 



[1] http://www.telekom.com/medien/managementzursache/291708

[2] https://ec.europa.eu/digital-agenda/sites/digital-agenda/files/HLG%20report_de.pdf


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