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Wir haben eine neue Hymne
Von netnrd | Thema Urheberrecht | 11.01.2012
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Enormer Presseandrang auf dem Bundesparteitag der Piraten. Selbst der letzte Pressevertreter hat verstanden, dass es keine Delegiertenkonferenz ist, sondern dass jedes Mitglied abstimmen darf. Zwar wird vereinzelt noch behauptet, dass dies der erste Bundesparteitag der Piraten sei (es ist der neunte – nicht mal der erste in diesem Jahr), aber das ist noch lässlich. Dass die Piraten mittlerweile ernst genommen werden, steht jedenfalls ausser Frage.
Während andere Parteien wie die Linken, die SPD und die Grünen – aufgescheucht von den Piraten – sich mit Netzpolitik beschäftigen und hier verzweifelt versuchen, Profil zu gewinnen, spielt klassische Netzpolitik auf dem Parteitag der Piraten fast keine Rolle. Wir beschäftigen uns ausführlich mit Sozialpolitik, mit Europa, Wirtschaft, Gesundheit und Verkehr. Niemand kann jetzt mehr behaupten, die Piraten seien monothematisch.
Demokratie macht Arbeit, aber auch Spaß. Über fast jeden Antrag wird kontrovers diskutiert. Selbst Anträge mit großer Akzeptanz in der Basis haben eine lange Rednerliste. Meist liegen mehrere Anträge vor, die teils konkurrieren, teils sich aber einfach nur wiederholen. Leitanträge der Parteispitze existieren nicht. Das dauert, ist manchmal ermüdend – aber genau so wollen wir das, die Piraten wollen Politik von unten, Politik zum Mitmachen, echte Demokratie eben. Und dann muss man Menschen auch reden und machen lassen.
Dass es sich lohnt, beweisen einige der angenommenen Anträge. Es finden sich echte Perlen unter den Anträgen, klare Kanten, wahre Aussagen, auf die ich mich gefreut habe und auf die ich stolz bin.
Die Piraten positionieren sich ganz klar gegen Rechts, gegen Rassismus und Ausgrenzung. Der Aufruf und die Teilnahme an Demonstrationen gegen Nazis sind ohne Beschluss möglich und stets im Sinne der Partei. Die bereits in der Satzung festgelegte Ablehnung jedweder totalitärer, faschistischer oder diktatorischer Bestrebungen wird nochmals betont. Gegen Rassismus und kulturell begründete Diskriminierung wenden wir uns im Parteiprogramm nochmals explizit.
Nach kontroverser Debatte und sehr knapper Abstimmung entschließen sich die Piraten für die Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen. Dabei ist es uns klar, dass das nur ein Fernziel sein kann – in der Zwischenzeit sollen unsoziale Auswüchse des Hartz IV-Systems abgeschafft und ein Mindestlohn eingeführt werden. Zeitarbeit soll eingedämmt werden. Ein konkretes Umsetzungsmodell für das BGE haben wir noch nicht beschlossen.
Große Zustimmung erhalten beide Anträge zum Thema Drogen- und Suchtpolitik. Das System von Prohibition und Kriminalisierung des Konsums von Drogen halten wir für gescheitert, es soll beendet werden. Die willkürliche Aufteilung der Drogen in illegale und legale stellen wir in Frage, wir sind für eine Nutzung in Forschung und Therapie. Dabei ist es uns klar, dass wir in diesem Punkt besonders viel Häme ernten werden – wir halten es aber für wichtig genug, hier nicht feige oder populistisch zu sein.
Die Piratenpartei spricht sich pro Europa aus. Ein Antrag, den Europäischen Stabilitätsfond ESM abzulehnen, wird kontrovers diskutiert und dann aber mehrheitlich abgelehnt – die Piraten wollen sich nicht populistischen antieuropäischen Bestrebungen anschließen. Zudem ist uns nicht klar, was eine bessere Alternative zum ESM ist – und wenn man von etwas keine Ahnung hat, sollte man womöglich wirklich mal die Klappe halten – das finde ich persönlich sehr sympathisch und nachvollziehbar. Dennoch kritisieren wir den ESM-Vertrag, da er nicht demokratisch zustande gekommen ist und demokratisch nicht legitimiert ist.
Sehr spannend verlief die Diskussion zum Thema “Urheberrecht” – mithin das einzige Thema des Parteitages, dass zu den Kernthemen der Piraten gezählt wird. Hier standen sich zwei konkurrierende Anträge gegenüber – einer der beiden wollte das Urheberrecht durch eine radikale Verkürzung der Schutzfristen verändern. Knackig formuliert, und zweisprachig in Form eines Gesetzesentwurfs auf europäischer Ebene vorliegend, hätte er vielleicht am ehesten den Erwartungen an die Piratenpartei entsprochen. Hier regte sich aber der meiste Widerstand von Autoren-, Künstler- und Produzentenseite.
Der andere Antrag war deutlich weicher gestaltet. Die Schutzfristen werden fast gar nicht angetastet. Allerdings werden die Nutzungsmöglichkeiten, die innerhalb der Schutzfristen erlaubt sind, deutlich zugunsten von Privatnutzung, Forschung und Bildung, Mash-Up-Kunst, selbst für Filesharing erweitert. Die Position der Urheber wird sogar gestärkt, insbesondere durch Einschränkung der Macht von Verwertergesellschaften.
Der Parteitag hat sich mit großer Mehrheit für den zweiten Antrag entschieden. Ich halte das für eine sehr begrüßenswerte Entscheidung, können wir so doch einen größtmöglichen Ausgleich zwischen Autoren und Künstlern einerseits, und Nutzern digitaler Werke andererseits herstellen. Mir persönlich sind Dauern von Schutzfristen doch vollkommen egal, wenn ich jederzeit die für mich genehme, private Nutzung eines Werkes vornehmen kann. Auch eine verkürzte Schutzfrist hingegen nützt mir nichts, wenn ich während deren Dauer das von mir erworbene Werk nicht richtig oder vollständig nutzen kann.
Dabei ist dieser Antrag so wohlbegründet und wohlformuliert, dass sich das just beschlossene Programm der Grünen mit der Kulturflatrate wie reiner Sozialismus liest. Wir lassen den Urhebern von Werken sowie den Nutzern dieser Werke deutlich mehr Freiheit.
Noch ein kurzes Wort zur Location: Offenbach ist trostlos, die Stadthalle hässlich. Die AG Schnittchen zu Recht enttäuscht, das Apfelsinengate hat aber nicht stattgefunden. Vielleicht schaffen wir bei der nächsten Veranstaltung ein etwas angenehmeres Umfeld.
Alles in Allem bin ich außerordentlich zufrieden. Ohne besondere Erwartungen angereist, und mit der Befürchtung kommend, die Veranstaltung würde wegen des Mitgliederwachstums und Besucheransturms in Chaos versinken, hatten wir einen schönen und produktiven Parteitag, und haben einige Beschlüsse erreicht, auf die ich stolz bin.
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Eine bodenlose Frechheit leistet sich gerade die LHG, die Liberale Hochschulgruppe an der Universität Köln. Diese will für die kommenden Wahlen zum Studentenparlament ihren Namen ändern. Sie setzen nämlich Ihrem bisherigen Namen „Die Campus-Piraten“ voran. Die genaue Bezeichnung soll nun “Die Campus-Piraten – Liberale Hochschulgruppe” lauten.
Weniger begeistert mich dagegen die Intention der LHG. Sie wollen offensichtlich eine Zuordnungsverwirrung auslösen, indem sie den Anschein erwecken, die Hochschulgruppe der Piraten zu sein, um die Popularität der Piraten (gerade unter den Studenten) für sich abzugreifen. Wer den Stimmzettel unbefangen ansieht, wird diese Zuordnung annehmen.
Aber auch für die informierten Studenten entsteht eine Zuordnungsverwirrung, müssen diese doch vermuten, die Piraten an der Universität Köln, die sich in der Hochschulgruppe der Piratenpartei sowie im hochschulpolitischen Stammtisch Köln organisieren, hätten eine Kooperation bzw. eine Listenkandidatur mit der LHG eingegangen.
Darauf angesprochen, rechtfertigt sich die LHG wie folgt:
Ein Listenname für eine studentische Gremienwahl ist keine juristische Person und in der Wahlordnung von Universität und Studierendenschaft NICHT geregelt. Somit können wir jeden erdenklichen Namen auswählen, solange er nicht dem Namen einer Partei oder HSG oder eines geschützten Namen entspricht. Ich bin nicht darüber informiert, ob der Name PIRATEN oder Pirtatenpartei Deutschland geschützt ist. Campus-Piraten ist es jedenfalls nicht. (…)
1. Wir stehen in keinem offiziellen Zusammenhang mit der Piraten-HSG, die nebenbei nicht in die Matrikel der Universität eingetragen ist.
2. Wir werden diesen Namen weder auf unserer Homepage, noch auf unserem Werbematerial, noch öffentlich verwenden.
3. Sollten wir ins StuPa gewählt werden, werden wir den Namen unserer Fraktion ändern, sodass er nurnoch LHG lautet.(…) Wir können den Namen der Liste leider nichtmehr ändern, hätten aber auch nicht vermutet, dass es eine so negative Resonanz eurerseits gibt.
(…)juristisch gibt es keine Einwände gegen diesen Listennamen.
Liebe LHG: Sowohl „Piraten“ als „Piratenpartei“ genießt in Deutschland markenrechtlichen und namensrechtlichen Schutz. Ihr wisst zwar, dass die Piratenpartei nicht mit markenrechtlichem Schutz oder „geistigem Eigentum“ argumentieren möchte. Eine Rolle spielt jedoch das Namensrecht, denn hiermit beabsichtigt ihr eine Verwirrung der Zuordnung und eine Ausnutzung des guten Namens der Piratenpartei. Ihr wollt Wähler absichtlich täuschen. Und das können wir nicht gut finden.
Die Dreistigkeit wird sogar noch verstärkt durch die Ankündigung, die Zuordnung zu den „Campus-Piraten“ dadurch zu erschweren, auf dem Wurfmaterial und der Homepage dies nicht aufzuklären, und den Begriff nach der Wahl wieder abzulegen. Nachdem Ihr Euch also die Stimmen erschlichen habt, wollt ihr die Maske fallen lassen. Das empfinde ich als angekündigten Betrug an Euren Wählern.
Ihr habt nicht mit negativer Resonaz gerechnet? Ich vermute, Euch ist unsere Resonanz vollkommen egal – sonst hättet ihr vielleicht im Vorfeld Kontakt zu den Kölner Piraten oder zu der Piraten-Hochschulgruppe aufgenommen. Das Ihr das unterlassen habt, zeigt mir doch eher, dass ihr sehr wohl mit negativer Resonanz gerechnet habt. Juristisch ist diese Namenswahl mit Hinweis auf das Marken- und Namensrecht mindestens fragwürdig. Unmoralisch ist sie in jedem Fall.
Also, hier der ausdrückliche Hinweis an alle Kölner Studenten: Nein, die sog. „Campus-Piraten“ haben mit der Piratenpartei nichts zu tun. Zu den diesjährigen StuPa-Wahlen treten wir noch nicht an.
Die der Piratenpartei verbundenen Studenten organisieren sich an anderem Ort, und alle Studenten sind herzlich eingeladen, sich dort zu beteiligen. Diese Einladung gilt ausdrücklich auch für Mitglieder der LHG – wenn Ihr piratige Hochschulpolitik machen wollt, dann kommt zur Hochschulgruppe der Piraten, aber unterlasst Wählertäuschung und das Segeln unter falscher Flagge.
Der nächste HSG-Stammtisch der Piraten-Hochschulgruppe findet am 29.11.2011 um 20.30 Uhr im Cafe 43, Weyertal 43 in Köln-Sülz statt. Er ist öffentlich und offen für alle!
Danke, Christian, für den Hinweis.
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Ich dachte, nur die Piraten würden gelegentlich einen Parteitag sinnlos verschwenden (womit ausdrücklich nicht der vergangene in Soest gemeint ist), aber die SPD kann das auch. Und zwar schon im Vorfeld, mit Ansage. Krachend, vor die Wand.
Ich las nämlich im Antragsbuch des kommenden ordentlichen Bundesparteitags der SPD am 4. bis 6. Dezember Erstaunliches. Nein, damit meine ich eben nicht die Anträge zur Vorratsdatenspeicherung, weswegen ich eigentlich im Antragsbuch nachlas – die waren nicht sonderlich überraschend – nein, damit meine ich die “Hinweise zum elektronischen Wahlsystem der SPD”, die ich auf den letzten Seiten 774 und 775 des Antragsbuchs fand.
Dort wird eine Art “Fernbedienung” vorgestellt, mit der die Delegierten ihre Stimme abgeben können. Per Chipkarte scharfgeschaltet, kann man dort seine Stimme für Einzel- und Listenwahlen elektronisch abgeben.
Wahlcomputer? Meine Stirn runzelte sich, als ich diese Anleitung las. War da nicht mal was?
Zu Wahlcomputern haben wir Piraten ja eine eindeutige Meinung, diese ist bekannt. Wir wollen, dass sie generell verboten werden. Spannend ist aber, das selbst das Bundesverfassungsgericht eine eindeutige Meinung dazu hat. Es legt das Grundgesetz Art. 38 und Art. 20 nämlich dahingehend aus, das elektronische Wahlsysteme eine öffentliche Kontrolle ermöglichen müssen – und hat in dem Urteil vom 3. März 2009 die Verordnung über Wahlgeräte zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament schlicht kassiert. Wahlgeräte dürfen deswegen bei Wahlen nicht verwendet werden, wenn und soweit keine Kontrolle der Wahl mehr möglich ist – und das ist bei allen derzeitigen Wahlsystemen so. Nicht ohne Grund werden keine Wahlcomputer bei Wahlen mehr eingesetzt.
Wahlcomputer sind gerade eben nicht kontrollierbar – wie kann man ohne Kenntnis des Quellcodes, ohne Protokolldruck und Wissen über die genaue Funktionsweise des Automaten eine solche Kontrolle durchführen? Und welcher Bürger kann das ohne Sachkenntnis tun, so wie das Bundesverfassungsgericht das fordert? Mich deucht, eine solche Kontrolle ist bei elektronischen Systemen ohne Fachkenntnis nicht realisierbar. Rein elektronische Wahlsysteme sind daher prinzipbedingt kaum mit der Verfassung vereinbar.
Eine Bundestagswahl wäre mit diesen elektronischen Mitteln, wie sie die SPD bei Ihrem Bundesparteitag verwenden will, jedenfalls verfassungswidrig. Der SPD-Bundesparteitag hat keine allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen, jedenfalls nicht im Sinne des Grundgesetzes.
Ich kenne die Wahlcomputer der SPD nicht, ich kann aber an den Geräten keinen Drucker oder ähnliches erkennen, die einen Quittungsdruck ermöglichen – ich nehme sehr stark an, dass das nicht vorgesehen ist. Korrigiert mich, liebe SPD-Antragskommission, aber kann es sein, dass eine Kontrolle der Wahlergebnisse so nicht möglich ist? Oder habt ihr tatsächlich Wahlcomputer erfunden, die die einfache Kontrolle der Wahl auch für normale Menschen ohne besondere Sachkenntnis ermöglichen?
Nun gut, es kann sein, dass die SPD keine allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen auf ihrem Bundesparteitag benötigt. Ich kann mir aber gut vorstellen, dass es einige Mitglieder der SPD gibt, die auf solche Wahlen Wert legen (ich würde es tun). Und diese werden sicher den §11 der Wahlordnung der SPD studieren, wo es um Wahlanfechtungen geht.
Wahlen können demnach “angefochten werden, wenn die Verletzung von Bestimmungen der Parteisatzung, des Parteiengesetzes, der Wahlgesetze oder des Verfassungsrechts behauptet wird und eine solche Rechtsverletzung zumindest möglich erscheint.”
Liebe SPD-Antragskommission, korrigiert mich, aber das kann man durch den Einsatz der Wahlcomputer doch wohl vermuten? Ich garantiere Euch, dass sich eine Gliederung oder ein Betroffener finden wird, der die Wahlen Eures kommenden Parteitages anfechten wird. Und im übrigen hat er Recht damit. Popcorn!
Bild: Fir0002/Flagstaffotos, Lizenz: GFDL.
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Bundesarchiv, Bild 146-2007-0037 / Bauer, Georg / CC-BY-SA
Zitat von Dr. Gustav Heinemann (Bundespräsident 1969-1974)
…so ein Mensch war mal Politiker in unserem Land. Heute haben wir Uhl, Friedrich, Schäuble und Herrmann. Was ist bloß geschehen?
(Danke für den Hinweis auf das Zitat, Wolfgang.)
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Wenn am nächsten Sonntag Bundestagwahl wäre, dann lägen die Piraten bei 6%, damit gleichauf mit den Linken und vor der FDP (die nicht im Bundestag vertreten wäre). UASY!
Die Umfrage wurde von der Forschungsgruppe Wahlen im Auftrag des ZDF im Zeitraum vom 11. bis zum 13. Oktober durchgeführt. Es wurden 1255 Leute befragt. [1]

[2]
Quellen:
[1] http://www.wahlrecht.de/umfragen/politbarometer.htm
[2] http://wahltool.zdf.de/Politbarometer/mediathekflash.shtml?2011_10_14
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Ich habe heute Strafanzeige aus allen rechtlichen Gründen gegen Unbekannt gestellt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich stelle hiermit Strafanzeige aus allen rechtlichen Gründen gegen Unbekannt, welche die Herstellung, Anschaffung und den Einsatz des sog. „Bundestrojaners“ betrifft.
Dieser hat offensichtlich vielfältige illegale Funktionen, und wurde offenbar in Fällen eingesetzt, die durch die mangelnde Schwere der Straftat nicht begründet sind.
In Frage kommen u.a. folgende Straftaten: §201 StGB Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, §201a StGB Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, §202 StGB Verletzung des Briefgeheimnisses, §202a StGB Ausspähen von Daten, §202b StGB Abfangen von Daten, §202c StGB Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten, §203 StGB Verletzung von Privatgeheimnissen, §270 StGB Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung, §303a StGB Datenveränderung, §303b StGB Computersabotage, sowie weitere.
Verdächtig sind Mitarbeiter und Beamte des Zollkriminalamtes als beschaffendes Organ, der Bundes- und Landeskriminalämter, der Innenministerien sowie Mitarbeiter der Herstellerfirma.
Angesichts des Preises der Software von über 2 Mio €, der mangelhaften Qualität (wie durch Sicherheits- und Software-Experten festgestellt) und der einschlägigen Vorbestrafung des Geschäftsführers rege ich auch Ermittlungen wegen §263 StGB Betrug, 299 und §300 StGB Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr sowie §332 bis §335 StGB Bestechlichkeit im Amt an.
Bitte informieren Sie mich über Aufnahme und Fortlauf der Ermittlungen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Schwerd
Update, aus Gründen:
Ja, ich habe das spontan gemacht, und weder auf eine Erlaubnis dazu gewartet, noch eine Initiative gestartet. Zu letzterem fehlt mir die Zeit, zu ersterem die Lust. Und Geduld habe ich sowieso keine. Ich bin empört, und wollte nicht nur hinter dem Rechner sitzen und mich ärgern. Ich bin Pirat, ich denke und handle selbst.
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In den letzten Tagen ging es in der Netzgemeinde hoch her: Der Chaos Computer Club veröffentlichte vergangenen Freitag eine Untersuchung, in der er ihm zugespielte Software analysierte, den er für einen Trojaner einer staatlichen Institution hielt.
Hatten zunächst noch Zweifel bestanden, ob es sich tatsächlich um eine Software einer staatlichen Überwachung handelt, so sind diese mittlerweile ausgeräumt. Das Innenministerium Bayern hat bereits zugegeben, diese Software verwendet zu haben. Auch die Quelle der Software hat sich mittlerweile geoutet: Ein Anwalt eines in Bayern überwachten Verdächtigen hat die Software dem CCC übergeben. Dies unterstreicht die Annahme, dass die Software in dieser Form vom Bundesland Bayern eingesetzt wurde. Aber auch mehrere andere Bundesländer haben mittlerweile erklärt, die Schnüffelsoftware einzusetzen, darunter auch Nordrhein-Westfalen.
Worum geht es bei dieser Software eigentlich genau?
Während die telefonische Überwachung von Verdächtigen genau geregelt ist, und einem richterlichen Vorbehalt unterliegt, hatten die Strafverfolgungsbehörden Schwierigkeiten, Chats und Internettelefonie wie beispielsweise Skype abzuhören. Diese sind nämlich oftmals während des Transports zwischen den Teilnehmern verschlüsselt, und lassen sich nicht dazwischen anzapfen. Daher wurde gefordert, die Kommunikation an der Quelle anzapfen zu dürfen, also unmittelbar auf dem Computer des Verdächtigen, noch bevor die Verschlüsselung einsetzt.
In den feuchten Träumen einiger Sicherheitspolitiker wurden noch andere Maßnahmen ersonnen: Etwa die Durchsuchung des Computers aus der Ferne, das Anfertigen von Screenshots während des Betriebes bei beliebigen Programmen, sowie die Nutzung von Mikrofon und Webcam zur Überwachung des Raumes rund um den Computer herum. Hier aber hat der Gesetzgeber ganz klare Grenzen aufgezeigt, und das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 27. Februar 2008 geregelt, dass der Computer zur privaten Lebenssphäre des Menschen gehört, und nicht aus der Ferne durchsucht werden darf. Das Abhören der Wohnung ist im sog. großen Lauschangriff geregelt, der für diese Form der Überwachung ganz klare Grenzen und Verbote nennt.
Während also die Überwachung von Telekommunikation an der Quelle, also unmittelbar auf dem Computer, nach richterlicher Erlaubnis möglich ist, ist die Online-Durchsuchung sowie der Zugriff auf Mikrofon und Webcam untersagt.
Es zeigte sich aber, dass das vom Freistaat Bayern eingesetzte Programm hier keine Grenze zieht. Nicht nur, dass solche illegalen Funktionen bereits möglich sind, auch das Nachladen von weiteren Programmen und Dateien aus dem Internet erlaubt dieser Trojaner. Es ist also für die Überwacher per Mausklick, und ohne richterlichen Vorbehalt möglich, die Quellenüberwachung auf eine Online-Durchsuchung und einen großen Lauschangriff auszudehnen. Mehr noch, die Überwacher können zu jeder Zeit Dateien auf dem überwachten Computer hinzufügen, ändern oder löschen.
Hier liegt also bereits ein eklatanter Verfassungsbruch, und eine Missachtung der Anordnung des höchsten Gerichtes Deutschlands vor.
Damit aber noch nicht genug, die Experten vom CCC stellten fest, dass die Kommunikation zwischen den Überwachern und dem überwachten Computer nicht ausreichend geschützt ist. Der überwachte Computer ist für Befehle von außen offen wie ein Scheunentor. Die Software prüft nicht, ob die Befehle von den legitimen Überwachern, oder von einer anderen Stelle kommen. Nur unzureichend Verschlüsselt ist die Kommunikation vom überwachten Rechner zu den Abhörern. Hier ist das Mithören ohne besondere Entschlüsselungssoftware möglich. Die Ergebnisse der Überwachung werden also ohne Not auf dem Wege durch das Internet preisgegeben.
Die Programmierung dieser Schnüffelsoftware darf man also in der Hinsicht als stümperhaft und fahrlässig bezeichnen. Ich frage mich, welche Beweiskraft solchermaßen erlangte Informationen überhaupt haben sollen, wenn deren Abfangen und deren Veränderung auf dem Wege durch das Internet so einfach gemacht wird. Ein gefundenes Fressen für die Verteidigung der Überwachten. Das von den Sicherheitsbehörden gewünschte Instrument der Quellenüberwachung wurde durch Dilettantismus zerstört.
Gleichermaßen wird es um die Beweiskraft von Dateien und Unterlagen stehen, die auf einem Computer aufgefunden werden, der zuvor durch diese Schnüffelsoftware kompromittiert war. Wenn jeder von außen problemlos Dateien zufügen und abändern kann, welchen Beweiswert sollen dort vorgefundene Dateien überhaupt noch haben? Hier werden ohne Not eventuelle Beweismittel schon im Vorfeld zerstört.
Besonders empört bin ich, dass die Kommunikation zwischen dem überwachten Rechner und den Abhörern über einen Computer in den Vereinigten Staaten geleitet wird. Ich bin kein Verschwörungstheoretiker, aber hier den US-amerikanischen Behörden den kompletten Zugriff auf in Deutschland überwachte Computer zu geben finde ich höchst alarmierend. Schließlich ist es kein Geheimnis, dass die USA eine sehr andere Auffassung von Datenschutz und Privatsphäre hat, und im Umgang mit Verdächtigen es mit der Rechtstaatlichkeit nicht immer so genau nimmt. Warum wurde hier ohne Not den US-Behörden ein Zugang eröffnet? Mir kann niemand erzählen, dass dies vollkommen unabsichtlich geschieht.
Der ganze Skandal wird garniert mit dünnen Ausreden. Was soll uns die Aussage bringen, die Software entspreche den Sicherheitsbedingungen des Bayerischen Landeskriminalamt? Das kann nur bedeuten, dass diese nicht ausreichend sind. Und Gesetze sind mit diesen Bedingungen offenbar auch noch keine eingehalten.
Entspricht es geltenden Sicherheitsbedingungen, solche Software von einem Unternehmer zu kaufen, der rechtskräftig wegen Bestechung verurteilt ist?
Joachim Herrmann, Bayerns Innenminister und CSU-Mitglied, behauptet, mit der Software sei nichts illegales gemacht worden, und im Übrigen sei alles schon bekannt gewesen. Herr Herrmann, war auch bekannt, dass die Software durch seine lausige Konstruktion die erlangten Beweise quasi umgehend vernichtet?
Herr Herrmann, was ist das denn für eine Ausrede, dass die illegalen Funktionen nicht genutzt worden sind? Kann das der Kerl dem Richter erklären, der im Kofferraum seines Autos Handschellen und Klebeband hat, während er vor dem Kindergarten wartet? Das ist ja wohl eine der dümmsten und lebensfremdesten Ausreden, die man je gehört hat. Hängen Sie mal einen roten Klingelknopf mit der Aufschrift “Nicht Drücken” an die Wand und warten Sie ab, wie lange es bis zum ersten Klingeln dauert.
Wie glaubhaft ist diese Ausrede, wenn bereits der Hersteller der Software diese -illegalen- Funktionen als besonderes Merkmal seiner Software darstellt
Sie behaupten, Screenshots seien nur für die vom Verfassungsgericht vorgesehenen, besonders schweren Straftaten angefertigt worden. Fakt ist aber, dass diese Software in Fällen von Arzneimittelschmuggel oder Kleidungsdiebstahl eingesetzt wurde, hier bezweifle ich, ob die vom Verfassungsgericht vorgesehene Schwere der Straftat überhaupt vorliegt. Damit wäre der Einsatz definitiv illegal.
Besonders dünne Ausrede: Der CCC solle erst mal Beweise vorlegen, denn man sei sich einig gewesen, diese Software gar nicht einsetzen zu wollen, so behauptete Wolfgang Bosbach, seines Zeichens Vorsitzender des Bundestagsinnenausschusses. Nach den Geständnissen der Überwacher nun hinfällig. Dennoch bezeichnend.
Eine dreiste Lüge ist übrigens die Behauptung, der CCC habe das Innenministerium nicht vorab informiert. Das ist schlicht falsch. Genauso billig die Vorwürfe an den CCC, falsche Behauptungen aufzustellen. Was für eine Frechheit, den Überbringer der schlechten Nachricht auch noch zu belasten!
Für diese dreisten Verfassungsverstöße, die Missachtung des Verfassungsgerichtes, und nicht zuletzt für die Sabotage der Überwachung von tatsächlichen, schweren Straftaten müssen Köpfe rollen. Rücktritte sind fällig!
Die Software darf so nicht mehr eingesetzt werden. Eine Quellenüberwachungssoftware darf keinerlei erweiterte Funktionen enthalten, die Kommunikation muss verschlüsselt sein und darf nicht über ausländische Server geleitet werden. Wobei bereits in Frage gestellt ist, ob der Einsatz solcher Software überhaupt rechtlich einwandfrei möglich ist.
Foto “Mülleimer”: Daniel Schwerd ![]()
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Wer wissen möchte, wie das mit dem Trojaner so funktioniert, dem sei dieses Video von wortfeld empfohlen: Der Staatstrojaner in dreieinhalb Minuten:
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Und das freut mich besonders: Christopher Lauer – nein, nicht DER Spitzenkandidat der Piraten, aber unser Spitzenkandidat der Herzen – hat es heute in die Tagesschau gebracht. Das Interview in Gänze findet ihr hier: http://www.tagesschau.de/multimedia/video/ondemand100_id-video975324.html (bis es wieder depubliziert wird).
Eine gigantische Watsche für diejenigen, die ihn nicht zum Vorsitzenden gewählt bzw. zum Pressesprecher gemacht haben.
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