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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/10208

 

12.11.2015

 

 

 

 

Antwort

 

der Landesregierung

auf die Kleine Anfrage 3913 vom 25. September 2015

des Abgeordneten Daniel Schwerd   (fraktionslos)

Drucksache 16/9860

 

 

Flüchtlingen ein Dach über den Kopf III:

Leerstehende Büroetagen und Zeltstädte zugleich?

 

 

Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 3913 mit Schreiben vom 11. November 2015 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet.

 

 

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

 

"Besser, wer fliehend entrinnt einer Gefahr, als wen sie ereilt.“ - Homer

 

Die zahlreichen flüchtenden Menschen, die zurzeit zu uns nach Nordrhein-Westfalen kommen, werden teils notdürftig in Turnhallen, teils in Zelten unter freiem Himmel untergebracht. Beides kann nur eine Notlösung sein, und der Winter naht. Unter den Flüchtlingen sind Kinder, Kranke und alte Leute, denen solche Provisiorien nicht zugemutet werden dürfen.

 

Gleichzeitig stehen in NRW zahlreiche Gewerbeimmobilien, Büroetagen und –Gebäude leer. Die Leerstände ziehen sich oft schon seit Jahren hin, und eine Unterbringung unter einem festen Dach ist allemal besser als ein zugiges Zelt. Wasseranschlüsse und Elektrizität sind vorhanden, sanitäre Einrichtungen lassen sich schneller hinzufügen.

 

1.      Wieviel Quadratmeter Büro- und Gewerbeflächen stehen in NRW aktuell leer? Schlüsseln Sie diese Zahlen nach Kreisen in NRW auf.

 

2.      Wieviel davon wäre grundsätzlich (ggf. nach kurzfristigen Umbaumaßnahmen) für die Unterbringungen von geflohenen Menschen geeignet? Listen Sie diese Zahlen nach Kreisen und Angabe der Anzahl Menschen, die mutmaßlich darin untergebracht werden können, auf.

 

Die Fragen 1 und 2 werden zusammengefasst beantwortet.

 

Aktuelle Statistiken zum Leerstand von Büro- und Gewerbeflächen stehen nicht zur Verfügung, da es keine entsprechende statistische Meldepflichten gibt. Eine vollständige Erhebung für ganz Nordrhein-Westfalen, die auf dem aktuellen Stand gehalten wird, ist darüber hinaus wegen der dynamischen Entwicklung im Markt, kaum zu realisieren.

Eine eigene Erhebung war in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

 

 

3.      Welche Maßnahmen stehen grundsätzlich zur Verfügung, solche Büro- und Gewerbeflächen wenigstens temporär für die Unterbringung geflohener Menschen zu nutzen?

 

Soweit das Land Kenntnis davon erlangt, dass Immobilien/ Liegenschaften zur Verfügung stehen oder diese dem Land angeboten werden, wird im Einzelfall geprüft, ob diese für eine Nutzung zur Unterbringung von Flüchtlingen geeignet sind. Hiermit beauftragen die Bezirksregierungen u.a. auch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB).

 

Darüber hinaus hat der BLB seinen Immobilienleerstand bereits im letzten Jahr hinsichtlich einer Eignung zur Flüchtlingsunterbringung vorbewertet. Im Rahmen der Vorbewertung wurden insbesondere Schadstoffbelastungen, Brandschutzmängel, statische Mängel und die vorhandene Sanitärausstattung untersucht. Nachdem Mitte Februar 2015 weiterer erheblicher Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten erkannt wurde, hat der BLB seinen Immobilienleerstand erneut danach untersucht, ob für Bedarfsspitzen weitere Unterbringungsmöglichkeiten bestehen. Der BLB prüft fortlaufend weiter, welche Immobilien bzw. Freiflächen zur Unterbringung von Flüchtlingen nutzbar gemacht werden können.

 

Einige Liegenschaften wurden bereits hergerichtet. Welche Maßnahmen zur Herrichtung von Büro- und Gewerbeflächen notwendig sind, kann - auch wenn die Einrichtung nur temporär genutzt werden soll - nur im Einzelfall entschieden werden.

 

 

4.      Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung konkret, um derzeit leerstehende Büro- und Gewerbeflächen zur Flüchtlingsunterbringung zu nutzen?

 

Zurzeit werden dem Land viele Liegenschaften zur Nutzung für die Unterbringung von Flüchtlingen angeboten. Diese werden im Einzelfall geprüft. Soweit sie geeignet sind, werden diese entsprechend hergerichtet. Dies geschieht nicht nur durch das Land selbst. Im Einzelfall werden Einrichtungen auch von den Kommunen bzw. ihren Gesellschaften oder auch privaten Investoren hergerichtet und an das Land vermietet. Dies ermöglicht es dem Land, schneller die erforderlichen dauerhaften Kapazitäten, die für die Flüchtlingsunterbringung benötigt werden, zu realisieren.

 


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