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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/1054

 

05.10.2012

 

 

 

 

Kleine Anfrage 531

 

des Abgeordneten Daniel Schwerd   PIRATEN

 

 

Widerspruch zwischen Antwort auf kleine Anfrage 348 zu Steuer-CDs und Pressemitteilung des Finanzministeriums

 

 

In meiner kleinen Anfrage Nr. 348 (Drucksache 16/649) vom 21. August 2012 habe ich die Landesregierung in Unterfrage Nummer 2 gefragt:

 

„Wie viele dieser Personen aus NRW haben eine Selbstanzeige abgegeben? Bitte schlüsseln Sie die Daten nach Ankaufvorgängen auf, und wie viele dieser Selbstanzeigen jeweils erfolgreich ein Strafverfahren verhindert haben bzw. wie oft zusätzlich ein Strafverfahren eingeleitet wurde.“

 

Hierzu antwortete der Finanzminister in der Drucksache 16/924 am 18. September 2012 folgendes:

 

„Von den Personen, die sich mit ihren Daten auf einer Steuer-CD befinden, gibt es nur sehr wenige, wenn nicht sogar gar keine Selbstanzeigen, weil eine Selbstanzeige voraussetzt,  dass das Steuervergehen noch nicht von den Behörden erkannt wurde.“

 

In einer Pressemitteilung des Finanzministeriums NRW vom 24. September 2012  [http://www.fm.nrw.de/presse/2012_09_21_CD_Nutzen.php]

drei Tage später sagt Finanzminister Walter-Borjans folgendes:

 

„Die bisherigen Auswertungen belegen, dass weit mehr als die Hälfte der Datensätze werthaltig ist und zu mehr Steuereinnahmen führt.“

 

Laut Aussage des Finanzministeriums auf meine kleine Anfrage waren zum Beantwortungszeitpunkt  903 Verfahren erledigt, davon 11 Verfahren mit Strafbefehlen, 80 mit Auflagen.

 

Wenn weit mehr als die Hälfte der Datensätze werthaltig sind, so würde das bedeuten, dass mindestens 360 der beendeten Verfahren (bzw. weit mehr) ohne Auflagen oder Strafen vom Finanzminister ebenfalls als „werthaltig“ eingestuft werden.

 

 

 

Und weiter heißt es in derselben Pressemitteilung:

 

„Ein Teil der auf der Steuer-CD verzeichneten Anleger gibt erfahrungsgemäß rechtzeitig wirksame Selbstanzeigen ab, was zu einer höheren Zahl von Verfahrenseinstellungen (nach § 170 Abs. 2) ohne strafrechtliche Folgen für die Beschuldigten führt.“

 

Hier wird der Eindruck erweckt, als habe ein signifikanter, messbarer Prozentsatz („ein Teil“) der auf der Steuer-CD verzeichneten Bürger eine Selbstanzeige abgegeben.  Dies steht in offenkundigen Widerspruch zu der Aussage „wenige, wenn nicht gar keine“ Personen hätten Selbstanzeigen abgegeben, denn damit handelt es sich sicher nicht um einen messbaren, signifikanten Teil einer Grundgesamtheit. Zudem wurde in der Antwort dem Fragesteller zuvor der Eindruck vermittelt, eine solche Information läge quantifiziert gar nicht vor.

 

Es wird der Eindruck erweckt, die Werthaltigkeit der sonstigen Daten läge in rechtzeitig abgegebenen Selbstanzeigen. Auf andere Arten von Werthaltigkeit (außer Strafen, Auflagen und Selbstanzeigen) wird in der Pressemitteilung bzw. Antwort auf meine Anfrage nicht eingegangen.

 

Mehrfach wird auf den Aufwand der Datenerhebung zu meinen Fragen abgehoben. Jedoch scheinen solche Daten dann doch vorzuliegen, da sie für die Pressemitteilung auswertbar waren – es sei denn, die Aussage, mehr als die Hälfte der Datensätze seien „werthaltig“, wäre aus der Luft gegriffen.

 

Die Vermischung mit Daten von Selbstanzeigen von Personen, die nicht auf den Steuer-CDs enthalten sind, ist ausdrücklich nicht erwünscht und war nicht Gegenstand meiner Fragen.

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

 

1.   Wie erklärt der Finanzminister den offenkundigen Widerspruch zwischen der Auskunft „Von den Personen, die sich mit ihren Daten auf einer Steuer-CD befinden, gibt es nur sehr wenige, wenn nicht sogar gar keine Selbstanzeigen“, die er in der Antwort der kleinen Anfrage gab, und der Auskunft „Ein Teil der auf der Steuer-CD verzeichneten Anleger gibt erfahrungsgemäß rechtzeitig wirksame Selbstanzeigen ab“, die das Finanzministerium in der Pressemitteilung gab? Falls der Finanzminister der Ansicht ist, auch „wenige, wenn nicht gar keine“ seien ein erwähnenswerter „Teil“ einer Menge, begründen Sie dies.

 

2.   Wenn der Finanzminister mehr als die Hälfte der Datensätze auf den Steuer-CDs als „werthaltig“ ansieht , zugleich jedoch die große Mehrzahl der Verfahren gegen Anleger, deren Daten sich auf den Steuer-CDs befinden, ohne Strafen oder Auflagen eingestellt wurden, und es weiterhin laut Antwort auf die kleine Anfrage nur wenige bis gar keine Selbstanzeigen von Anlegern auf den Steuer-CDs gab – was versteht der Finanzminister dann genau unter werthaltigen Datensätzen? Nennen Sie abschließend alle Arten von Werthaltigkeit dieser Datensätze.

 

3.   Warum war es nicht möglich, die in der Pressemitteilung dargestellten Zahlen der Werthaltigkeit schon in der Antwort auf meine kleine Anfrage zu geben, obgleich ich genau nach solchen Zahlen gefragt habe?

 

4.   Wie viele der zum Beantwortungszeitpunkt meiner kleinen Anfrage 348 bereits abgeschlossen Verfahren waren durch das Finanzministerium als „werthaltig“ eingestuft? Differenzieren Sie diese Zahlen vollständig nach Art der Werthaltigkeit: Strafen, Auflagen, Selbstanzeigen etc. Nennen Sie die exakten Zahlen.

5.   Wie viele Selbstanzeigen wurden tatsächlich zum Beantwortungszeitpunkt meiner kleinen Anfrage 348 von Personen abgegeben, die auf der Steuer-CD verzeichnet waren? Differenzieren Sie diese Zahlen danach, ob die Selbstanzeigen jeweils zur Verfahrenseinstellungen (nach § 170 Abs. 2) führten oder nicht. Nennen Sie die exakten Zahlen. Zahlen zu Selbstanzeigen von Personen, die nicht auf den Steuer-CDs enthalten sind, sind nicht gefragt. Wenn Sie keine Anhaltspunkte haben für Selbstanzeigen von Personen, deren Daten auf den Steuer-CDs enthalten sind, so stellen Sie dies heraus.

 

 

 

Daniel Schwerd

 


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