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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/10798

 

19.01.2016

 

 

Neudruck

 

Antrag

 

der Fraktion der SPD

der Fraktion der CDU

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und

der Fraktion der FDP

 

 

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 41 der Landesverfassung zu den massiven Straftaten in der Silvesternacht 2015 und zur Frage von rechtsfreien Räumen in Nordrhein-Westfalen („Untersuchungsausschuss Silvesternacht 2015“)

 

 

 

I. Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses

 

Der Landtag Nordrhein-Westfalen setzt einen aus 12 stimmberechtigten Mitgliedern und einer entsprechenden Zahl von stellvertretenden Mitgliedern bestehenden Untersuchungsausschuss ein.

 

Die Verteilung der zu vergebenden Sitze im Untersuchungsausschuss erfolgt folgendermaßen:

 

SPD                                                    5 Mitglieder

CDU                                                   3 Mitglieder

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN              2 Mitglieder

FDP                                                    1 Mitglied

PIRATEN                                           1 Mitglied

 

 

II. Sachverhalt

 

In der Nacht zum 01.01.2016 wurden im Bereich Kölner Dom/Hauptbahnhof eine Vielzahl von Sexual-, Raub- und Diebstahlsdelikten begangen. Opfer waren nahezu ausschließlich Frauen. Sowohl Einsatzkräfte der Polizei Köln und der Bundespolizei als auch Opfer und Zeugen berichteten von zeitweilig chaotischen Zuständen.

 

Der Kölner Polizei zufolge hatten sich auf dem Bahnhofsvorplatz und dem angrenzenden Treppenaufgang zur Domplatte sowie im Hauptbahnhof zeitweise mehr als 1.000 Personen angesammelt. Dabei handelte es sich überwiegend um männliche Personen im Alter zwischen ca. 15 und 35 Jahren, die dem äußeren Erscheinungsbild nach aus dem nordafrikanischen/arabischen Raum stammten.

 

Die Personen wurden von den Einsatzkräften als völlig enthemmt und aggressiv beschrieben, wobei ein Großteil dieser Personen stark alkoholisiert gewesen sei. Sie zündeten Feuerwerkskörper, wobei diese auch gezielt auf Personengruppen und auch auf Einsatzkräfte gefeuert wurden. Es kam zu einer temporären Sperrung und Räumung des Bahnhofsvorplatzes durch die Polizei. Innerhalb dieser Menschengruppe bildeten sich Gruppen unterschiedlicher Größe, die – trotz anwesender Polizeikräfte – unter anderem Frauen umringten und umzingelten, massiv sexuell bedrängten und sie teilweise bestahlen.

 

In der polizeilichen Berichterstattung gegenüber der Öffentlichkeit und den Medien blieb das Ausmaß dieser Vorfälle zunächst unerwähnt. So beschrieb die Kölner Polizei die Silvester-Einsatzlage in ihrer Pressemitteilung vom 01.01.2016, 08:57 Uhr, wie folgt:

 

„Wie im Vorjahr verliefen die meisten Silvesterfeierlichkeiten auf den Rheinbrücken, in der Kölner Innenstadt und in Leverkusen friedlich. […] Kurz vor Mitternacht musste der Bahnhofsvorplatz im Bereich des Treppenaufgangs zum Dom durch Uniformierte geräumt werden. Um eine Massenpanik durch Zünden von pyrotechnischer Munition bei den circa 1000 Feiernden zu verhindern, begannen die Beamten kurzfristig die Platzfläche zu räumen. Trotz der ungeplanten Feierpause gestaltete sich die Einsatzlage entspannt – auch weil die Polizei sich an neuralgischen Orten gut aufgestellt und präsent zeigte.“

 

Erst nachdem die Medien öffentlich über das Ausmaß der sexuellen Übergriffe berichtet hatten, machte die Kölner Polizei an den Folgetagen gegenüber der Öffentlichkeit weitere Angaben zu den Vorgängen. Am 04.01.2016 nahm der damalige Kölner Polizeipräsident Wolfgang Albers zunächst allein und am 05.01.2016 im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Oberbürgermeisterin der Stadt Köln, Henriette Reker, ausführlicher zu den Geschehnissen Stellung. Bei dieser Gelegenheit wurde betont, dass bislang keine Hinweise auf Flüchtlinge unter den Tatverdächtigen vorliegen würden. Später wurden Zweifel an dieser Darstellung laut.

 

Das Ministerium für Inneres und Kommunales führte zur Herkunft der Tatverdächtigen in seinem schriftlichen Bericht vom 10.01.2016 an den Innenausschuss des Landtags (Vorlage 16/3585) u.a. Folgendes aus:

 

„Im Zusammenhang mit den massiven Straftaten in der Silvesternacht in Köln richtet sich ein Tatverdacht derzeit (Stand: 10.1.2016, 10 Uhr) gegen 19 Personen. Alle bisher ermittelten Tatverdächtigen sind nichtdeutscher Nationalität. Nach vorliegenden Erkenntnissen handelt es sich hierbei um zehn Personen mit dem ausländerrechtlichen Status „Asylbewerber“ und um neun Personen, die sich vermutlich illegal in Deutschland aufhalten. Neun Asylbewerber sind nach September 2015 erstmals in Deutschland registriert worden. Von den Tatverdächtigen stammen 14 aus Marokko und Algerien.“

 

In dem schriftlichen Bericht der Landesregierung für die Sitzung des Rechtsausschusses am 20.01.2016 (Vorlage 16/3628) werden ebenfalls Tatverdächtige aus diesen Herkunftsländern benannt.

 

Im Nachgang der Ereignisse entstand in Medien und Öffentlichkeit eine intensive öffentliche Debatte über die massiven Begehungsformen, über die Organisation bzw. das Zusammenwirken, die polizeilichen Vorerkenntnisse über und die Herkunft der Störer/Täter sowie über Einsatzvorbereitung, Einsatzorganisation und polizeiliche Stärken, in der Inhalte von Einsatzberichten und Einlassungen von am Einsatz beteiligten Beamten veröffentlicht wurden. Dabei waren u.a. folgende Aspekte Gegenstand:

 

·        Gewährung von nur zwei Zügen statt der angeforderten ganzen Hundertschaft für das Polizeipräsidium Köln durch das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD); keine Gewährung eines weiteren Zugs zur Bekämpfung der angestiegenen Taschendiebstahlsdelikte;

·        Einsatz von 83 Polizeikräften der Landespolizei in der Spitze im Bereich des Bahnhofsvorplatzes und spätere weitere Reduzierung;

·        Zusammenarbeit/Zuständigkeit von Landespolizei und Bundespolizei;

·        War die Bundespolizei in ausreichendem Maße präsent? Hat die Bundespolizei für die Silvesternacht 2015 in Köln von sich aus zusätzliche Kräfte angefordert und wie war die Entscheidung in Bezug auf die Lage in Köln/Nordrhein-Westfalen begründet?

·        Gründe für den Verzicht des Rückgriffs auf weitere Kräfte aus der eigenen Alltagsorganisation bzw. den Sofortverstärkungskräften aus anderen Kreispolizeibehörden bzw. Rufbereitschaftskräften der Bereitschaftspolizeihundertschaft (BPH); Belastung der Alltagsorganisation des Polizeipräsidiums Köln durch Kriminalität, Einsatzzahlen, zusätzliche Aufgaben und tatsächliche Personalverfügbarkeit bzw. Personalausfälle;

·        behördeninterne Kommunikation, Kenntnisse der beteiligten Stellen im Geschäftsbereich des Innenministeriums und im Ministerium für Inneres und Kommunales zu den Ereignissen und Erkenntnissen;

·        polizeiliche Vorerkenntnisse zu Störern, Tätergruppen bzw. Tatverdächtigen hinsichtlich Delinquenz und insoweit ergriffene staatliche Maßnahmen insbesondere nach Bekanntwerden der Existenz der polizeilichen Projekte „Casablanca“ und „Nafri“ der Polizeibehörden Düsseldorf und Köln mit über 4.000 Tatverdächtigen mit arabischer und nordafrikanischer Herkunft;

·        Zeitpunkt und Umstände der Anzeigenaufnahme und Umgang mit Hilfeersuchen und Notrufen durch die Polizei;

·        Kenntnisse im Hinblick auf Äußerungen und Nichtäußerungen im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Kölner Polizeipräsidiums, des Ministeriums für Inneres und Kommunales und von Mitgliedern der Landesregierung;

·        notwendige staatliche Reaktionen hinsichtlich Polizeipräsenz, Belastung der Polizei- und Ermittlungsbehörden, Defizite beim Vollzug bestehender strafrechtlicher und ausländerrechtlicher Sanktionierungen und rechtlichen Änderungsbedürfnissen auch vor dem Hintergrund der Schwierigkeit der Identifizierung von Tatverdächtigen und des Nachweises konkreter Tatbeiträge.

 

In einer Sondersitzung des Landtags vom 14.01.2016 – also zwei Wochen nach den Vorfällen – sprach Ministerpräsidentin Hannelore Kraft von „massiven Übergriffen“, „schweren Straftaten“, „gravierenden Fehlern in der Kommunikation“ sowie „Fehleinschätzungen“. Der SPD-Fraktionsvorsitzende im Landtag Nordrhein-Westfalen, Norbert Römer, sprach in diesem Zusammenhang von „Staatsversagen“. Innenminister Ralf Jäger räumte im Laufe der Debatte ein, dass er bereits am Neujahrstag von sexuellen Übergriffen in der Kölner Silvesternacht erfahren habe.

 

Jedenfalls im Nachgang der Geschehnisse der Silvesternacht kam es zwischen dem Ministerium für Inneres und Kommunales und dem Polizeipräsidium Köln zu diversen Kontakten, WE-Meldungen, Telefonaten, Berichten und mindestens einer Gesprächsrunde zu den Ereignissen und Erkenntnissen. Dabei ging es auch um die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des PP Köln. Auch das LZPD äußerte sich dazu.

Am Rande eines Krisentreffens von Polizei und Stadt Köln erklärte ein Sprecher der Stadt Köln: „Die Oberbürgermeisterin kann und wird nicht akzeptieren, dass sich hier ein rechtsfreier Raum bildet“ (Stern.de vom 05.01.2016). Über die Entstehung entsprechender „No-Go-Areas“ in bestimmten Bezirken anderer nordrhein-westfälischer Großstädte haben verschiedene Medien in den letzten Monaten wiederholt berichtet (vgl. FAZ vom 23.11.2015: „Problemzone Ruhrgebiet“, Aachener Nachrichten vom 24.11.2015: „Wo der Rechtsstaat Flagge zeigen müsste“, Deutschlandfunk vom 16.12.2015: „Angst vor No-Go-Areas im Ruhrgebiet – Clans beherrschen ganze Straßenzüge“). Im August 2015 hatte das Polizeipräsidium Duisburg in einer eigenen Lageeinschätzung selbst Folgendes festgestellt (Vorlage 16/3139 vom 20.08.2015):

 

„Die Rechtspflicht des Staates zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit ist in solchen Stadtbezirken langfristig nicht gesichert bzw. akut gefährdet. Das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung ist bereits nachhaltig negativ beeinträchtigt.“

 

Der Innenausschuss des Landtags hat sich am 27.08.2015 und am 29.10.2015 wiederholt mit dieser Problematik befasst (vgl. dazu die Vorlagen 16/3139 und 16/3335).

 

Die Menschen in Nordrhein-Westfalen sind ob dieser Entwicklungen zunehmend verunsichert. Dies belegt nicht zuletzt die Tatsache, dass die Kölner Polizei – infolge der Vorfälle in der Silvesternacht – eine Antragsflut für den Besitz von Kleinwaffen verzeichnete (Kölner Stadt-Anzeiger vom 12.01.2016). Zudem soll die Nachfrage von Pfefferspray und Elektroschockern stark gestiegen sein (DIE WELT vom 08.01.2016).

 

 

III. Untersuchungsauftrag

 

Der Untersuchungsausschuss soll sich ein Gesamtbild verschaffen über die Geschehnisse in der Silvesternacht im und vor dem Kölner Hauptbahnhof. Er soll klären, ob es Fehler und Versäumnisse von Landesbehörden, insbesondere der Polizei, auch im Zusammenwirken mit der Bundespolizei gegeben hat. Er erhält den Auftrag zur Untersuchung möglichen Fehlverhaltens bzw. möglicher Versäumnisse nordrhein-westfälischer Sicherheitsbehörden einschließlich des Ministeriums für Inneres und Kommunales, der Staatskanzlei und anderer Verantwortlicher auf Landesebene betreffend die Planung, Durchführung und Nachbereitung des Einsatzes der Polizei Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit den Vorfällen in der Silvesternacht 2015 rund um den Kölner Dom/Hauptbahnhof, die Abstimmung an der Schnittstelle Bahnhof (Bundespolizei) / Bahnhofsvorplatz (Landespolizei), den Umgang mit den Opfern sexualisierter Gewalt (insbesondere bei der Anzeigenaufnahme und Informationsweitergabe bezüglich spezifischer Hilfsangebote der Frauenhilfeinfrastruktur) und die Auswertung und Analyse des Einsatzes, Reaktionen von Mitgliedern der Landesregierung, innerbehördliche und innerministerielle Informationsflüsse sowie die diesbezügliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit aller beteiligten Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Untersuchungsausschuss soll den genannten Sachverhaltskomplex auf Missstände untersuchen und dabei auch durch Vergleiche mit anderen Einsätzen hinsichtlich Personaleinsatz und Dauer vergleichbarer Größenordnung klären, inwieweit solche auf rechtswidriges Verhalten Einzelner, fehlerhaftes Management, fehlende politische oder anderweitige Kontrolle oder strukturelle Defizite zurückzuführen sind und inwieweit die Ereignisse der Kölner Silvesternacht begünstigt wurden durch:

 

1.)   die Personalsituation der Polizei Nordrhein-Westfalen; wie verlief sie im Untersuchungszeitraum?

2.)   möglicherweise fehlende Lehren aus den Erfahrungen mit den Polizeieinsätzen bei der HoGeSa-Demonstration in Köln 2014 und der Loveparade in Duisburg 2010;

3.)   die Entwicklung von Gewalt und strafrechtlich relevante Respektlosigkeit (insbesondere in Form von Beleidigungs- und anderen Delikten) gegenüber Polizeibeamten in Nordrhein-Westfalen;

4.)   die Entwicklung sexualisierter Gewalt gegenüber Frauen in Nordrhein-Westfalen;

5.)   die Entstehung rechtsfreier Räume („No-Go-Areas“) in Nordrhein-Westfalen;

6.)   die Entwicklung und Behandlung von Kleinkriminalität in Nordrhein-Westfalen, u.a. Antänzerproblematik.

 

 

IV. Untersuchungszeitraum

 

Der Untersuchungszeitraum erstreckt sich auf den Zeitraum vom Dezember 2010 bis zur Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses. Das Bezugsjahr 2010 wird gewählt, um auch die Einsatzplanung der Polizei Köln für Silvesternächte der Vorjahre mit in die Betrachtung einbeziehen zu können.

 

 

V. Detailfragen

 

Im Rahmen seines Untersuchungsauftrages hat der Untersuchungsausschuss insbesondere die nachfolgend aufgelisteten Fragen zu klären.

 

1.)         Planung des Einsatzes

 

1.1.              Wie schätzte die Landespolizei die Sicherheitslage/Kriminalitätsbelastung im Vorfeld des Einsatzes der Silvesternacht rund um den Kölner Dom/Hauptbahnhof ein? Welche gemeinsamen bzw. wechselseitigen Planungen zwischen Landes- und Bundespolizei gab es im Vorfeld?

1.2.              Welche Akteure waren – in persona – auf welche Weise in die Einsatzvorbereitung eingebunden und wem oblag die letztverbindliche Festlegung der Einsatzkonzepte und Lagebeurteilung sowie Kräftedisposition und welche übergeordneten Stellen haben davon Kenntnis gehabt oder darauf Einfluss genommen?

1.3.              War auch der „erfahrene Beamte des gehobenen Dienstes der Polizeiinspektion 1“, dem laut Bericht des MIK in der Sitzung des Innenausschuss vom 11.01.2016 die Einsatzführung übertragen war, bei den gemeinsamen Vorbesprechungen mit dem LZPD anwesend?

1.4.              Was war Inhalt der in diesem Zusammenhang erfolgten mündlichen und schriftlichen Erörterungen?

1.5.              Welche Faktoren waren für den Kräfteansatz maßgeblich?

1.6.              Wie sah der ursprünglich vorgesehene Kräfteansatz der Landespolizei auch vor dem Hintergrund der von der Bundespolizei eingeplanten Kräfte für den Hauptbahnhof aus, wie sollte die Zusammenarbeit aussehen und und wann wurde dies in welchem Verfahren festgelegt?

1.7.              Inwieweit bestand eine Abstimmung zwischen Landes- und Bundespolizei in Bezug auf vorzuhaltende Reservekräfte?

1.8.              Inwieweit hat sich die Lageeinschätzung der Kölner Polizei im Vergleich zur Lageeinschätzung der Bundespolizei bis zum 31.12.2015 verändert?

1.9.              Wie sah der Kräfteansatz der Kölner Polizei im Vergleich zu dem der Bundespolizei in den Silvesternächten 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 jeweils aus? Wurde dieser abgestimmt auf den Kräfteeinsatz der Bundespolizei?

 

 

1.10.           Inwieweit ist der ursprüngliche Kräfteansatz der Kölner Polizei im Vergleich zu dem der Bundespolizei infolge der bundesweiten Terrorwarnung vom 23.12.2015 oder anderer, bis zum 31.12.2015 vorliegender Warnungen/Erkenntnisse nachträglich angepasst worden? Wurde von der Landespolizei Verstärkung durch die Bundespolizei eingefordert? Hatte die Verlagerung einer BFE der Bundespolizei im Kontext der Terrorwarnung Konsequenzen für den Kräfteansatz der Landespolizei?

1.11.           Waren an anderen Einsatzorten in der Silvesternacht ebenfalls Beamte des gehobenen Dienstes mit der Einsatzführung betraut? Wenn ja: Warum? Welche Vorgaben liegen dem ggfs. zu Grunde?

1.12.           Aus welchen Gründen hat das Polizeipräsidium Köln mit Schreiben vom 14.12.2015 eine zusätzliche Bereitschaftspolizeihundertschaft beim LZPD angefordert?

1.13.           Warum hat das LZPD dieser Anforderung nicht in vollem Umfange entsprochen?

1.14.           Inwieweit erfolgte die Anforderung beim LZPD teilweise aufgrund von polizeilichen Erkenntnissen über eine gestiegene Anzahl von Delikten im Bereich des Taschen- und Trickdiebstahls sowie des Straßenraubes im Bereich des Polizeipräsidiums Köln und wie sah ohne den Zug zur Bekämpfung dieser Delikte das Einsatzkonzept am Silvesterabend in Köln und im Vergleich in anderen Kreispolizeibehörden aus?

1.15.           Inwieweit gab es eine unmittelbare oder mittelbare, direkte oder indirekte Einflussnahme durch übergeordnete Stellen auf die Kölner Polizei und andere Polizeibehörden zur Einsatzgestaltung/-planung und den Kräfteeinsatz, Führungs- und Einsatzmittel am Silvesterabend?

1.16.           Beeinflusst die seit 2014 existierende Vorgabe von Innenminister Ralf Jäger, bei bestimmten Fußballspielen der beiden Bundesligen und der 3. Liga weniger Polizeikräfte einzusetzen, auch die Planung des polizeilichen Kräfteansatzes bei anderen Einsatzlagen?

1.17.           Wie hat sich die Zuteilung der Bereitschaftspolizeihundertschaften durch das LZPD in Nordrhein-Westfalen seitdem im Vergleich der Zeiträume ab 2010 für Silvester und andere hinsichtlich Personaleinsatz und Dauer vergleichbare Einsatzanlässe verändert?

1.18.           Gab es eine unmittelbare oder mittelbare, direkte oder indirekte Einflussnahme der Landesregierung auf die Polizei in Bezug auf Kriminalität durch Flüchtlinge/Asylbewerber, etwa hinsichtlich einer Zurückhaltung bei polizeilichen Maßnahmen gegen solche Tatverdächtigen oder hinsichtlich der polizeilichen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf Straftaten durch solche Personen? Wenn ja: In welcher Form?

1.19.           Ist im Rahmen der Einsatzvorbereitung angeregt worden, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern oder anderen pyrotechnischen Gegenständen auf dem Bahnhofsvorplatz zu verbieten? Wenn ja: Von wem kam diese Anregung und wie hat sich die Landespolizei dazu ggfs. verhalten?

 

2.)         Durchführung des Einsatzes

 

2.1.              Wie stellten sich die Geschehnisse im Bereich des Kölner Doms, des Bahnhofsvorplatzes und des Hauptbahnhofs vom 31.12.2015, 20:00 Uhr bis zum 01.01.2016, 07:00 Uhr dar? Wie war der Informationsfluss zwischen der Landes- und der Bundespolizei in diesem Zeitraum? Gab es aus Sicht der Landespolizei unterschiedliche Einschätzungen?

2.2.              Wie viele der von der Landespolizei im Bereich der Kölner Innenstadt eingesetzten Kräfte standen zu welcher Zeit ausschließlich für den Bereich Kölner Dom/Bahnhofsvorplatz zur Verfügung?

2.3.              Wann haben die in der Silvesternacht bei den Vorfällen rund um Dom/Bahnhofsvorplatz eingesetzten Kräfte ihren Einsatz begonnen und wann haben sie ihn beendet?

2.4.              Wie stellte sich die Lage im Bereich Kölner Dom/Bahnhofsvorplatz, der Hohenzollernbrücke und der Kölner Innenstadt insgesamt zum Einsatzbeginn dar? Sind der Landespolizei Auffälligkeiten im Bereich des Bahnhofs bekannt geworden? Wenn ja, welche und wodurch?

2.5.              Zu welchem Zeitpunkt hat die Kölner Polizei erstmals realisiert, dass eine größere Ansammlung von Männern im Bereich Dom/Bahnhofsvorplatz Straftaten begeht?

2.6.              Zu welchen Uhrzeiten sind sexuelle Übergriffe gegen Frauen in den Einsatzleitsystemen der Landespolizei dokumentiert oder dieser anderweitig bekannt geworden (etwa aus dem Einsatzleitsystem der Bundespolizei, Notrufen, Ansprachen von Beamten, etc.)?

2.7.              Welche konkreten Maßnahmen wurden daraufhin veranlasst?

2.8.              Welche Erkenntnisse ergeben sich diesbezüglich aus dem Funkverkehr oder anderen Kommunikationsformen zwischen den Einsatzkräften vor Ort und der Leitstelle sowie aus dem Funkverkehr oder anderen Kommunikationsformen zwischen Landespolizei und Bundespolizei?

2.9.              Ist es zutreffend, dass eine am Tatabend in Köln eingesetzte Einsatzhundertschaft der Polizei – bzw. einzelne Züge einer solchen – infolge einer falschen Lageeinschätzung bereits auf dem Heimweg war, als sich die Übergriffe ereigneten? Wenn ja: Wann und auf wessen Initiative haben diese Kräfte ihren Einsatz beendet?

2.10.           Inwieweit ist es zutreffend, dass die als „Reserve“ für den Silvesterabend als Landeseinsatzbereitschaft zur Verfügung gestellten Kräfte sich lediglich ausnahmsweise wegen Terrorgefahr in Rufbereitschaft befanden?

2.11.           Mit welchem zeitlichen und organisatorischen Vorlauf ist zu rechnen, wenn in einer Silvesternacht an den Standorten Aachen, Wuppertal und Gelsenkirchen in Rufbereitschaft befindliche Kräfte zu einem Einsatz in der Kölner Innenstadt gerufen werden und haben sich dem Polizeiführer ggfs. Vorgaben oder Voraussetzungen gestellt, diese anzufordern? Wenn ja: Stellten sich diese als Hürden oder Hemmnisse dar?

2.12.           Einem Bericht der WELT vom 08.01.2016 zufolge weist LZPD den Vorwurf zurück, der Kölner Polizei seien am Silvesterabend zusätzliche Einsatzkräfte verwehrt worden. Wann ist dieses Angebot konkret bei welcher Stelle der Kölner Polizei eingegangen? Ist es lediglich dem Dienstgruppenleiter der Leitstelle des Polizeipräsidiums Köln unterbreitet worden oder auch bis zum Polizeiführer selbst vorgedrungen? Hatte die Leitstelle zum Zeitpunkt des Verstärkungsangebots überhaupt genaue Kenntnisse über die tatsächliche Einsatzlage im Bereich Kölner Dom/Bahnhofsvorplatz? Sind dem Einsatzführer der Kölner Polizei selbst in der Silvesternacht zusätzliche Einsatzkräfte angeboten worden?

2.13.           In welchen Fällen wurden in der Vergangenheit von der Kölner Polizei oder anderen Polizeibehörden für Polizeieinsätze beim LZPD angeforderte Einsatzkräfte in welchem Umfang nicht gewährt?

2.14.         In welchen Fällen wurden in der Vergangenheit von der Kölner Polizei oder anderen Polizeibehörden aufgrund unerwarteter Lageentwicklung bei Polizeieinsätzen beim LZPD angeforderte zusätzliche Einsatzkräfte nicht gewährt bzw. waren solche nicht verfügbar?

2.15.           Wie viele Gefangenensammelstellen mit welcher Kapazität standen während des Einsatzes an welchen Standorten zur Verfügung?

2.16.           Wie viele Gefangenentransporter mit welchen Kapazitäten standen während des Einsatzes an welchen Standorten zur Verfügung?

2.17.           Waren die unter 2.10. und 2.11. genannten Kapazitäten auskömmlich?

2.18.           Welche WE-Meldungen des PP Köln sind im Zusammenhang mit den Vorfällen in der Silvesternacht rund um den Kölner Dom/Hauptbahnhof beim Ministerium für Inneres und Kommunales eingegangen?

2.19.           Was war Inhalt dieser WE-Meldungen?

2.20.           Wann hat Innenminister Ralf Jäger Kenntnis jeweils von den WE-Meldungen des Polizeipräsidiums Köln im Zusammenhang mit den Vorfällen in der Silvesternacht rund um den Kölner Dom/Bahnhofsvorplatz erhalten?

2.21.           Was hat er daraufhin aus welchen Gründen veranlasst?

2.22.           Wann hat der Innenminister oder das MIK die Ministerpräsidentin oder die Staatskanzlei über welche Erkenntnisse zu den Vorfällen im Zusammenhang mit den Vorfällen in der Silvesternacht rund um den Kölner Dom/Bahnhofsvorplatz informiert?

2.23.           Was hat sie daraufhin aus welchen Gründen veranlasst?

2.24.           Welche dienstlich relevanten Informationen und Erkenntnisse über die Ereignisse in der Kölner Silvesternacht erreichten wann welche weiteren Regierungsmitglieder und Ministerien auf welchem Wege?

2.25.           Welche Gespräche und Kontakte über die Ereignisse der Kölner Silvesternacht hat es zwischen dem ehemaligen Kölner Polizeipräsidenten Wolfgang Albers, dem Innenminister, Innenstaatssekretär, Abteilungsleiter Polizei oder anderen Ministeriumsmitarbeitern und Regierungsmitgliedern auf welchem Wege zu welchen Zeitpunkten aus welchen Gründen und welchen Inhalts gegeben?

2.26.           Welche WE-Meldungen hat das Ministerium für Inneres und Kommunales im Zusammenhang mit den Vorfällen in der Silvesternacht rund um den Kölner Dom/Hauptbahnhof wann an das Bundesministerium des Innern übermittelt?

2.27.           Was war Inhalt dieser WE-Meldungen?

2.28.           Inwieweit gab es Berichtspflichten für Ermittlungsbehörden über Erkenntnisse bezüglich der Ereignisse der Silvesternacht in Köln zu berichten?

2.29.           Inwieweit gab es im Vorfeld der Ereignisse Berichtspflichten für Ermittlungsbehörden, über Erkenntnissen zu Straftaten durch Flüchtlinge/Asylbewerber zu berichten?

2.30.           Welche Regierungsmitglieder hatten im Vorfeld der Ereignisse wann Kenntnisse der Analyseberichte der Sonderkommission Casablanca und NAFRI und welche Maßnahmen wurden aufgrund dessen veranlasst?

2.31.            Welche Erkenntnisse lagen gegen diese Tatverdächtigen im Vorfeld der Taten der Silvesternacht in Nordrhein-Westfalen vor, z.B. Ermittlungsverfahren, Strafbefehle, Verurteilungen?

2.32.           In welchem Umfang waren dem Ministerium für Inneres und Kommunales oder der Polizei Nordrhein-Westfalen im Vorfeld der Ereignisse der Kölner Silvesternacht sexuelle Belästigungen und Beleidigungen aus Gruppen bzw. von Personen arabischer oder nordafrikanischer Herkunft gegen Frauen und Polizeivollzugsbeamtinnen bekannt?

2.33.           Wie gestaltete sich im Vorfeld der Ereignisse die Umsetzung ausländerrechtlicher und aufenthaltsrechtlicher Vorschriften und Maßnahmen, wie z.B. Abschiebungen, gegenüber Serien- und Intensivtätern? Hat es hierbei Mängel gegeben?

 

3.)         Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Nachbearbeitung des Einsatzes

 

3.1.              Welche Erlasse, Verfügungen, Leitlinien und andere Anweisungen regeln die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen?

3.2.              Was ist Inhalt dieser Erlasse, Verfügungen, Leitlinien und anderer Anweisungen?

3.3.              Inwieweit haben Erlasse, Verfügungen, Leitlinien und anderen Anweisungen oder Äußerungen und Maßnahmen des Innenministers Ralf Jäger in den Polizeibehörden ein Verhalten bzw. ein Klima des „vorauseilenden Gehorsams“ – so entsprechende Äußerungen von Polizeivertretern – erzeugt, auf Grund dessen die Kölner Polizei Herkunft und Status der Tatverdächtigen zunächst nicht ausdrücklich benannt hat?

3.4.              Wie erfolgte die Aufarbeitung der Landespolizei mit der Bundespolizei und der Stadt Köln im Nachgang zu den Geschehnissen? Gab es z.B. gemeinsame Auswertungen und wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

3.5.              Warum hat der Innenminister keine Klarstellung der anfänglichen Presseberichterstattung der Kölner Polizei veranlasst, obwohl er – laut eigener Aussage in der Plenarsitzung vom 14.01.2016 – bereits seit dem Neujahrstag Kenntnis von einer drohenden Massenpanik und sexuellen Übergriffen auf Frauen hatte?

3.6.              Welche Kommunikation hat von der Einsatzplanung bis zum Zeitpunkt der Entlassung des ehemaligen Kölner Polizeipräsidenten Wolfgang Albers zwischen ihm und der Polizeiabteilung des Ministeriums für Inneres und Kommunales, dem Ministerbüro und Innenminister Ralf Jäger persönlich stattgefunden? Wie lautete der genaue Inhalt dieser Kommunikation und mit wem konkret wurde sie geführt?

3.7.              Inwieweit ist der ursprüngliche Einsatzbericht des Polizeipräsidiums Köln lückenhaft gewesen und mittels welchen genauen Fragenkatalogs des Ministeriums für Inneres und Kommunales nachbearbeitet und ergänzt worden?

3.8.              Ist es üblich, dass die Landesregierung eine Nachbearbeitung von Einsatzberichten der Polizeibehörden vornimmt? Falls ja: In welchen Fällen ist dies geschehen und warum?

 

4.)         Die Vorfälle im Gesamtkontext von Polizeiarbeit und Kriminalitätsentwicklung in Nordrhein-Westfalen

 

4.1.              Personalsituation der Polizei

 

4.1.1.         Wie sahen die Schicht- und Funktionsbesetzungspläne des Polizeipräsidiums Köln für die Silvesternacht 2015 im Vergleich zu denen der Jahre 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 aus?

4.1.2.         Wie sahen die Schicht- und Funktionsbesetzungspläne des Polizeipräsidiums Köln für die Silvesternacht 2015 im Vergleich zu denjenigen der übrigen Kreispolizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen aus?

4.1.3.         Inwieweit waren zum 31.12.2015 unbesetzte Stellen, Personalausfälle und Verwendungseinschränkungen im Polizeipräsidium Köln zu verzeichnen, insbesondere wegen Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit, Teilzeit, Krankheit, Verwendungseinschränkungen, Freistellungen, Abgängen, etc.?

4.1.4.         Wie sieht die diesbezügliche Situation im Polizeipräsidium Köln im Vergleich zu den anderen Polizeibehörden in Nordrhein-Westfalen aus?

4.1.5.         Wie hat sich die jährliche Personalstärke und Personaldichte des Polizeipräsidiums Köln seit dem Jahr 2010 im Vergleich zu den übrigen Kreispolizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen und landesweit insgesamt entwickelt?

4.1.6.         Wie erfolgte die Aufgaben- und Organisationskritik in der Polizei Nordrhein-Westfalen nach Einsätzen?

 

4.2.              Lehren aus HoGeSa und Loveparade

 

4.2.1.         Welche Lehren hat die Kölner Polizei aus den möglichen Defiziten der Einsatzplanung und -bewältigung bei den HoGeSa-Krawallen im Jahr 2014 gezogen?

4.2.2.         Welche Lehren hat die Polizei aus den möglichen Defiziten der Einsatzplanung und -durchführung bei der Loveparade im Jahr 2010 gezogen, insbesondere im Hinblick auf die Gefahr einer Massenpanik?

4.2.3.         Inwieweit resultiert die Beurteilung der Einsatzkräfte hinsichtlich Entwicklungen und Geschehnissen in der verdichteten Menschenmenge rund um den Kölner Hauptbahnhof während der Silvesternacht aus etwaigen Versäumnissen der Landesregierung, Veränderungen in Aus- und Fortbildung der Polizei bzw. taktische Einsatzveränderungen nach der Tragödie der Loveparade umzusetzen?

 

4.3.              Gewalt gegen Polizeibeamte

 

4.3.1.         Wie hat sich die Anzahl der jährlichen Übergriffe auf Polizeibeamte in Köln seit dem Jahr 2010 entwickelt?

4.3.2.         Wie hat sich die Anzahl der jährlichen Übergriffe auf Polizeibeamte in den anderen Kreispolizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen und landesweit insgesamt seit dem Jahr 2010 entwickelt?

4.3.3.         Ist die Ausrüstung der Polizei Nordrhein-Westfalen zur Bewältigung der Einsatzlage – auch und gerade im Hinblick auf die konkreten Gefahrensituationen an diesem Abend – angemessen? Inwieweit muss die Ausrüstung der Polizei Nordrhein-Westfalen künftig ggfs. verändert werden?

 

4.4.              Sexualisierte Gewalt gegenüber Frauen

 

4.4.1.         Wie gestalten sich die Vernetzung mit der Frauenhilfeinfrastruktur (insbesondere auch bezüglich einer anonymen Spurensicherung) und die Vermittlung der Opfer an Frauenberatungsstellen?

4.4.2.         Wie hat sich sexualisierte Gewalt gegenüber Frauen seit dem Jahr 2010 sowohl in Köln als auch in Nordrhein-Westfalen insgesamt entwickelt?

4.4.3.         Welche polizeilichen Erkenntnisse liegen in Bezug auf eine organisierte und ggfs. massenhafte Begehung sexueller Übergriffe auf Frauen durch Männergruppen vor?

4.4.4.         Welche präventiven und repressiven Konzepte existieren im Bereich sexualisierter Gewalt gegen Frauen, insbesondere in Fallkonstellationen wie derjenigen der Silvesternacht 2015 rund um den Kölner Dom/Bahnhofsvorplatz?

4.4.5.         Gibt es einen spezialisierten und geschlechtssensiblen Umgang der Polizeibehörden (auch im Wach- und Wechseldienst der Bereitschaftspolizei) bei sexualisierter Gewalt bezüglich der Ermittlungsverfahren und inwieweit spielt Geschlechtersensibilität in der Aus-, Fort- und Weiterbildung eine Rolle?

4.5.              Rechtsfreie Räume („No-Go-Areas“)

 

4.5.1.         Gibt es in Köln oder anderen nordrhein-westfälischen Städten so genannte Rechtsfreie Räume („No-Go-Areas“)? Falls ja: Welche Erkenntnisse liegen den Sicherheitsbehörden über ihre Entstehung vor?

4.5.2.         Welche Konzepte und konkreten Maßnahmen verfolgt die Landesregierung, um gezielt gegen solche Räume vorzugehen?

4.5.3.         Haben etwaig fehlende Konzepte und konkrete Maßnahmen der Landesregierung möglicherweise die Entstehung solcher Räume begünstigt?

 

4.6.              Entwicklung und Behandlung von Kleinkriminalität, u.a. Antänzerproblematik

 

4.6.1.         Wie hat sich die Kleinkriminalität (z.B. Taschendiebstahl, Beförderungserschleichung, etc.) in Köln seit dem Jahr 2010 entwickelt und wie geht die Polizei mit dieser Entwicklung um?

4.6.2.         Wie hat sich der Anteil nicht-deutscher Tatverdächtiger an Delikten der Kleinkriminalität insgesamt in Köln seit dem Jahr 2010 entwickelt?

4.6.3.         Gibt es Unterlagen zu der Frage, wie sich speziell der Anteil nordafrikanischer Tatverdächtiger an Delikten der Kleinkriminalität insgesamt in Köln seit dem Jahr 2010 entwickelt hat? Wenn ja: Welche?

4.6.4.         Sind Erkenntnisse im Wege des Auswerte- und Analyseprojekts „Nordafrikaner“ (NAFRI) gewonnen worden und wenn ja, welche Konsequenzen wurden daraus für die Polizeiarbeit und den Umgang mit nordafrikanischen Tatverdächtigen gezogen?

4.6.5.         Sind konkrete Erkenntnisse z.B. über Tatstrukturen, durch die „SoKo Casablanca gewonnen worden und wenn ja, welche? Sind daraus Konsequenzen für die Polizeiarbeit und den Umgang mit nordafrikanischen Tatverdächtigen gezogen worden und wenn ja, welche?

4.6.6.         Lagen den nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden Hinweise vor, dass sich Personen aus dem Kreis der somit allein in Köln und Düsseldorf bekannten rund 4.000 nordafrikanischen Tatverdächtigen am Silvesterabend in Köln einfinden könnten? Wenn ja: Welche Hinweise waren dies und welche konkreten Maßnahmen wurden daraufhin von welcher Stelle veranlasst?

 

 

VI. Schlussfolgerungen

 

Der Untersuchungsausschuss soll zudem prüfen,

 

1.)         welche Schlussfolgerungen im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand

 

a)       im Hinblick auf die künftige Vorbereitung und Durchführung entsprechender Einsatzlagen;

 

b)       in Bezug auf die Struktur, Organisation und Schwerpunktsetzung der Polizei Nordrhein-Westfalen;

 

c)       in Bezug auf die Aufgaben der Polizei Nordrhein-Westfalen;

 

d)       in Bezug auf die rechtlichen Eingriffsbefugnisse der Polizei Nordrhein-Westfalen;

e)       in Bezug auf Einsatzmittel und Ausrüstung der Polizei Nordrhein-Westfalen;

 

f)         im Hinblick auf eine Intensivierung der präventiven und repressiven Bekämpfung von Straftaten in Nordrhein-Westfalen;

 

g)       für die interne Kommunikation zwischen den Behörden der Polizei Nordrhein-Westfalen, einschließlich des Ministeriums für Inneres und Kommunales;

 

h)       für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen, einschließlich des Ministeriums für Inneres und Kommunales;

 

i)         für die Weiterentwicklung der Organisations- und Fehlerkultur innerhalb der Polizei Nordrhein-Westfalen;

 

j)         für die Zusammenarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen und der Bundespolizei;

 

k)       im Hinblick auf einen möglichen Anpassungsbedarf strafrechtlicher, strafprozessualer, asyl-, aufenthalts- und ausländerrechtlicher Vorschriften, der ggfs. im Wege einer Bundesratsinitiative des Landes Nordrhein-Westfalen umzusetzen wäre,

 

gezogen werden müssen.

 

2.)         ob und wie die Vorbeugung und Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegenüber Frauen in Nordrhein-Westfalen verbessert werden muss.

 

 

VII. Teilweiser und vollständiger Abschlussbericht

 

Der Untersuchungsausschuss wird beauftragt, nach Abschluss seiner Untersuchungen dem Landtag gemäß § 24 des Gesetzes über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Landtags Nordrhein-Westfalen einen Abschlussbericht vorzulegen.

 

Der Abschlussbericht erfolgt schriftlich. Darüber hinaus kann der Landtag oder der Antragsteller jederzeit einen Bericht, über in sich abgeschlossene und kohärente Sachverhalte, die in Gemäßheit des Einsetzungsbeschlusses getrennt werden können, ohne dass der Einsetzungsbeschluss in seiner Gänze betroffen wird und nicht dadurch eine vorweggenommene Beweiswürdigung verursacht, anfordern.

 

 

VIII. Einholung externen Sachverstandes

 

Der Untersuchungsausschuss kann jederzeit externen Sachverstand einholen, sofern dieser zur Erfüllung des Auftrags notwendig ist und im unmittelbaren Sachzusammenhang mit dem Untersuchungsauftrag steht.

 

Ebenso darf externer Sachverstand zur Klärung von Fragestellungen in Anspruch genommen werden, wenn Rechte des Untersuchungsausschusses oder damit in Verbindung stehende Verfahrensfragen von grundlegender oder auch situativer Notwendigkeit betroffen sind, ohne deren Beantwortung ein Fortführen der Untersuchung nicht möglich ist.

 

Die hierzu notwendigen Mittel sind dem Ausschuss zu gewähren.

 

 

IX. Ausstattung und Personal

 

Dem Untersuchungsausschuss und den Fraktionen werden bis zum Ende des Verfahrens zur Verfügung gestellt:

 

1.)   Allen Fraktionen und den Mitarbeitern des Ausschusses werden die erforderlichen Räume im Landtag und die entsprechenden technischen Ausstattungen zur Verfügung gestellt.

 

2.)   Dem Ausschuss und dem/der Vorsitzenden werden gestellt:

 

a)     1,5 Stellen für Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des höheren Dienstes;

 

b)     Eine weitere personelle Unterstützung aus dem höheren/gehobenen Dienst sowie aus dem Assistenzbereich.

 

3.)   Den fünf Fraktionen im Landtag werden gestellt:

 

a)     Die erforderlichen Mittel für je 1,5 Stellen für Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des höheren Dienstes;

 

b)     Eine Halbtagskraft zur Assistenz.

 

Bezogen auf die Abrechnung können wahlweise Pauschalbeträge bis zur Verabschiedung des Untersuchungsausschussberichts je angefangenen Monat der Tätigkeit gewährt werden. Alternativ werden die Kosten des tatsächlichen Personaleinsatzes abgerechnet.

 

 

 

Norbert Römer

Marc Herter

Hans-Willi Körfges

Britta Altenkamp

Martin Börschel

 

und Fraktion

 

Armin Laschet

Lutz Lienenkämper

Peter Biesenbach

Theo Kruse

Jens Kamieth

 

und Fraktion

 

Mehrdad Mostofizadeh

Sigrid Beer

Verena Schäffer

Matthi Bolte

Josefine Paul

 

und Fraktion

 

Christian Lindner

Christof Rasche

Dr. Joachim Stamp

Marc Lürbke

Dirk Wedel

 

und Fraktion

 

 

 


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