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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/12505

 

14.07.2016

 

 

 

 

Antwort

 

der Landesregierung

auf die Kleine Anfrage 4898 vom 20. Juni 2016

des Abgeordneten Daniel Schwerd   FRAKTIONSLOS

Drucksache 16/12314

 

 

 

Kommt die Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) in Köln-Ossendorf irgendwann mal zu Potte?

 

 

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

 

 

„Es gibt nur eine einzige von Zwergen bediente Riesenmaschinerie, und das ist die Bürokratie.“ - Honoré de Balzac

 

Der zur Verfügung stehende Wohnraum ist in den Ballungsgebieten entlang der Rheinschiene eng bemessen. Wohnungsnot und steigende Mieten belasten die Bürger und Bewohner der Stadt.

 

Umso unverständlicher ist für Wohnungssuchende der Umstand, dass im Kölner Wohnungsbauprogramm ausgewiesene Fälle zur Bebauung über lange Zeit brachliegen und aus bislang unbekannten Gründen seit Jahren nicht realisiert werden konnten.

 

So schlummert seit 2007 eine ursprünglich zur Bebauung vorgesehene Fläche von 1,8 ha nahe der JVA in Ossendorf in einem ungestörten Dornröschenschlaf. Laut Wohnungsbauprogramm 2015 der Stadt ist dort eigentlich seit langem der Bau von 56 Wohneinheiten vorgesehen.

 

Zu den bislang ungeklärten Schwierigkeiten, die Fläche endlich wie vorgesehen zu bebauen, äußert sich die Stadt Köln auf eine Anfrage hin wie folgt:

 

"Die Flächen an der August-von-Willich-Straße (Gemarkung Müngersdorf, Flur 75, Flurstück 492 und teilweise 3058) sind im Eigentum des Landes Nordrhein. Das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ruht seit 2007, da der Vorhabenträger, die LEG Landesentwicklungsgesellschaft NRW GmbH Köln/Bonn, die Flächen bislang nicht erwerben konnte."

Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 4898 mit Schreiben vom 13. Juli 2016 namens der Landesregierung beantwortet.

 

 

1.       Aus welchen genauen Gründen kann die Landesentwicklungsgesellschaft die zur Bebauung ausgewiesene Fläche seit Jahren nicht erwerben?

 

2.       Was genau plant die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen mit der genannten Fläche in Köln-Ossendorf?

 

3.       Welche anderen Interessen für die Nutzung dieser Fläche gibt es?

 

4.       Was spricht einer Veräußerung der Fläche für diese Nutzungen jeweils entgegen?

 

Die Fragen 1 bis 4 werden zusammen beantwortet.

Die genannte Fläche wird für Landeszwecke benötigt und steht nicht zum Verkauf.

Teile der Fläche werden aktuell als Bediensteten- und Besucher-parkplatz für die JVA Köln genutzt oder sind Bestandteil der Sicherheitszone im Außenbereich. Darüber hinaus wird das Areal als optionale Entwicklungsfläche für die JVA Köln benötigt.

 

 

5.       Wie sieht der Zeitrahmen des Landes für die Umsetzung seiner Planungen an diesem Ort genau aus?

 

Die Flächen werden für Landeszwecke benötigt. Weitere Planungen gibt es nicht.


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