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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/12835

 

06.09.2016

 

 

 

 

Antrag

 

der Fraktion der CDU

 

 

Islamistische Terrorgefahr frühzeitig erkennen, gezielt und nachhaltig bekämpfen

 

 

I.         Sachverhalt:

 

Der islamistische Terror ist spätestens in diesem Jahr auch in Nordrhein-Westfalen angekommen. Bei dem Sprengstoffanschlag auf das Gebetshaus einer Sikh-Gemeinde am 16.04.2016 in Essen wurden drei Menschen verletzt, einer von ihnen schwer. Diese Tat markiert den ersten islamistischen Terroranschlag, der in Nordrhein-Westfalen zur Ausführung gelangt ist.

 

Als Tatverdächtige wurden inzwischen fünf Jugendliche festgenommen, die allesamt in Nordrhein-Westfalen aufgewachsen sind und den Sicherheitsbehörden bereits seit langer Zeit bekannt waren. Mindestens drei von ihnen waren zudem Teilnehmer des Präventionsprogramms „Wegweiser“, das von der Landesregierung im März 2014 gestartet wurde.

 

Der Anschlag auf den Sikh-Tempel hat deutlich gezeigt, dass auch in Nordrhein-Westfalen gewachsenes islamistisches Gedankengut existiert, das sich in Straf- und Gewalttaten gegenüber Andersgläubigen äußert. Dies belegt auch der jüngste Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen, wonach die Zahl der Straftaten im Bereich „Islamismus“ in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2015 um gut 12 Prozentpunkte angestiegen ist. Auch das Personenpotenzial der salafistischen Szene ist in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen. Seit dem Amtsantritt von Innenminister Jäger hat sich die Anzahl der Salafisten in Nordrhein-Westfalen von 500 auf 2.700 mehr als verfünffacht. Die Zahl der minderjährigen Salafisten in Nordrhein-Westfalen hat sich allein in den vergangenen beiden Jahren verdoppelt.

 

Die jüngsten Terroranschläge in Frankreich, Belgien und zuletzt auch in Bayern haben erneut vor Augen geführt, dass der sogenannte Islamische Staat“ (IS) und seine Sympathisanten in der Lage sind, terroristische Straftaten auch in westeuropäischen Staaten zu planen und durchzuführen. Auch in Nordrhein-Westfalen bedarf es deshalb der frühzeitigen Erkennung sowie einer gezielten und nachhaltigen Bekämpfung der islamistischen Terrorgefahr.

 

 

 

 

 

In diesem Zusammenhang sind insbesondere folgende Maßnahmen zu ergreifen:

 

1.)     Verfassungsschutz stärken: Möglichkeiten zum Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel nach bayerischem Vorbild ausweiten

 

Mit einem schlagkräftigen Verfassungsschutz als Frühwarnsystem kann der Staat reagieren, bevor Menschen verletzt oder sogar getötet werden. Die Aufgabe des Verfassungsschutzes ist es, Personen oder Gruppen, die die Werte unserer Verfassung ablehnen und bekämpfen, zu beobachten, die erlangten Erkenntnisse zu analysieren und Politik und Öffentlichkeit hierüber zu informieren. Dies hat im Fall des Anschlags auf den Essener Sikh-Tempel im April 2016 offenkundig nicht funktioniert. Erst Wochen nach der Tat wurde bekannt, dass sich die jugendlichen Tatverdächtigen – obwohl sie den Sicherheitsbehörden bestens bekannt und z.T. schon seit Jahren Teilnehmer des Präventionsprogrammes „Wegweiser“ waren – unentdeckt mit konspirativen Plänen für den Anschlag auf das Gebetshaus befassen konnten.

 

Dieser Fall zeigt deutlich, dass die Mittel zur Informationserhebung des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes dringend erweitert werden müssen. Es war ein Fehler der rot-grünen Landesregierung, die Möglichkeit zur akustischen Wohnraumüberwachung im Zuge der Novellierung des Landesverfassungsschutzgesetzes im Jahr 2013 ersatzlos zu streichen und darüber hinaus auf eine verfassungskonforme Neuregelung der Online-Datenerhebung zu verzichten. Der Freistaat Bayern hat in seiner Verfassungsschutzgesetz-Novelle des Jahres 2016 gezeigt, wie solche Regelungen praxistauglich und vor allem rechtssicher ausgestaltet werden können.

 

2.)     „Weißbuch 2016 zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr“ umsetzen: Regelmäßig gemeinsame Anti-Terror-Übungen von Bundeswehr und Landespolizei durchführen

 

Gemäß Art. 35 Abs. 1 GG kann die Bundeswehr im Inland im Rahmen der Amtshilfe tätig werden. Solche Maßnahmen sind auf die technisch-logistische Unterstützung – unterhalb der Schwelle zum Einsatz – beschränkt. Die Flüchtlingshilfe ist dafür ein aktuelles Beispiel. Zwangsmaßnahmen und hoheitliche Befugnisse kann die Bundeswehr auf dieser Grundlage nicht ausüben.

 

Ausdrücklich zugelassen ist in Art. 35 Abs. 2 S. 2 und Abs. 3 GG jedoch der Einsatz der Streitkräfte im Innern zur Hilfe bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen (Katastrophennotstand) auf Anforderung eines Landes oder auf Anordnung der Bundesregierung. Das Vorliegen eines besonders schweren Unglücksfalls kommt auch bei terroristischen Großlagen in Betracht. In seiner Entscheidung zum Luftsicherheitsgesetz hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass die Bundeswehr zur Unterstützung der Polizeikräfte bei der wirksamen Bekämpfung eines Unglücksfalls unter engen Voraussetzungen auch hoheitliche Aufgaben unter Inanspruchnahme von Eingriffs- und Zwangsbefugnissen wahrnehmen darf.

 

In dem kürzlich veröffentlichten „Weißbuch 2016 zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr“ wird in diesem Sinne festgestellt, dass der Einsatz der Bundeswehr im Innern auch im Zusammenhang mit terroristischen Bedrohungslagen von Bedeutung ist.

 

Auf S. 110 des Weißbuchs heißt es dazu wörtlich:

 

Es ist wichtig, an den Schnittstellen der im Katastrophenfall zusammenarbeitenden Bundes- und Landesbehörden weiter an einer guten Zusammenarbeit zu arbeiten und diese im Rahmen von Übungen vorzubereiten. Hierauf muss im Rahmen einer gemeinsamen verantwortungsvollen Sicherheitsvorsorge in unserem Land Verlass sein.

 

Der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl und der saarländische Innenminister Klaus Bouillon haben unmittelbar nach der Veröffentlichung des Weißbuchs angekündigt, künftig entsprechende Übungen von Polizei und Bundeswehr in ihren Ländern durchführen zu wollen. Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger hat sich mehrere Wochen später offen dafür gezeigt und einer Übung auch in Nordrhein-Westfalen zugestimmt. Eine erste gemeinsame Rahmenübung der Bundeswehr mit zunächst vier Länderpolizeien – darunter auch die Polizei Nordrhein-Westfalen – soll voraussichtlich im Februar 2017 stattfinden.

 

3.)     Anti-Terror-Einheiten stärken

 

Unmittelbar nach dem islamistisch motivierten Terroranschlag auf das Satiremagazin Charlie Hebdo in Paris kündigte Innenminister Jäger am 20. Februar 2015 Personalverstärkungen den Aufbau drei weiterer Mobiler Einsatzkommandos (60 Stellen) an, „um im Bedarfsfall zusätzliche Observationskapazitäten für die Terrorismusbekämpfung mobilisieren zu können“ (Vorlage 16/2674, S. 2).

 

Tatsächlich existieren diese Einheiten auch eineinhalb Jahre später nur auf dem Papier. Auf Anfrage der CDU-Fraktion räumte Minister Jäger  (10.05.2016) ein, dass die zusätzlichen Kräfte voraussichtlich erst Anfang 2018 einsatzbereit zur Verfügung stehen werden (Drs. ). Wie die BILD-Zeitung am 25.06.2016 berichtete, soll sich der Aufbau dieser neuen Anti-Terror-Einheiten zudem weitaus schwieriger gestalten, als bislang bekannt war. Demnach sollen bereits 31 Prozent der Planstellen bei den derzeit vorhandenen Mobilen Einsatzkommandos der Polizei Nordrhein-Westfalen unbesetzt sein. „Um das fehlende Personal doch noch zusammen zu bekommen, ändert das Innenministerium die Altersgrenze für MEK-Bewerber: Die wird zum Stichtag 1. September von 40 auf 45 Jahre angehoben […]“, so BILD weiter.

 

Die Tätigkeit bei den Spezialeinheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen ist derzeit offensichtlich nicht attraktiv genug, um eine ausreichende Anzahl qualifizierter Bewerberinnen und Bewerber für diese Aufgabe zu gewinnen. Um entsprechende Anreize finanzieller Art zu schaffen, ist umgehend eine spürbare Erhöhung der Erschwerniszulage für den Dienst in den Spezialeinheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen vorzunehmen. Derzeit liegt die Erschwerniszulage in Nordrhein-Westfalen mit rund 153,39 €/Monat weit unter dem Niveau der Zulagen für SEK-Kräfte in Bayern (255,25 €/Monat), Flugsicherheitsbegleitern der Bundespolizei (260,- €/Monat), den Spezialkräften der Zentralen Unterstützungsgruppe Zoll (375,- €/Monat) oder der GSG 9 (400,- €/Monat).

 

Auch hinken Schutzausstattung und Bewaffnung der Spezialeinsatzkräfte in Nordrhein-Westfalen noch immer den Notwendigkeiten der veränderten Gefahrenlage hinterher.

 

4.)     Virtuelle Terror-Spuren im Internet verfolgen

 

Dschihadisten agieren nicht nur mit Bomben und Schusswaffen – sie haben auch das Internet als Kampfgebiet erkannt. Gewaltbereite Islamisten kommunizieren, planen und organisieren immer mehr und äußerst abgeschottet und konspirativ im virtuellen Raum. Hierauf haben sich Politik und Polizei verstärkt einzustellen. Die Aufklärung virtueller Spuren, wie sie bei Tatvorbereitungen im Internet und über soziale Netzwerke hinterlassen werden, muss deshalb auch in Nordrhein-Westfalen deutlich intensiver betrieben werden als dies bislang der Fall ist.

5.)     Präventionsarbeit verbessern – „Wegweiser“ auf den Prüfstand stellen

 

Gerade weil es keine hundertprozentige Sicherheit vor islamistischen Terroranschlägen geben kann, ist eine gute Präventionsarbeit auf diesem Gebiet unerlässlich. Aus diesem Grund müssen künftig noch viel stärker Maßnahmen der Prävention und Intervention genützt werden, um einer Radikalisierung vor allem junger Menschen vorzubeugen. Die zielgenaue Vorbeugung gegen Islamismus und Salafismus muss dabei ebenso unterstützt werden wie der Ausstieg aus radikal-islamischen Gruppierungen.

 

In diesem Zusammenhang ist das von der rot-grünen Landesregierung initiierte Präventionsprogramm „Wegweiser“ auf den Prüfstand zu stellen. Dieses Programm ist bislang jeglichen Beweis seiner Wirksamkeit schuldig geblieben. Dies hat der Anschlag auf den Essener Sikh-Tempel im April 2016 klar vor Augen geführt: Von den fünf Tatverdächtigen waren drei bereits seit mehreren Jahren Teilnehmer des Wegweiser-Programms.

 

6.)     Gesetzesverschärfungen auf Bundesebene vorantreiben

 

Nach Art. 26 Abs. 1 S2 Grundgesetz ist zu bestrafen, wer das friedliche Zusammenleben der Völker stört. Die Landesregierung muss deshalb umgehend prüfen, ob die bestehenden strafrechtlichen Regelungen diesem verfassungsrechtlichen Auftrag genügen. Ist dies nicht der Fall, müssen diese Regelungen durch nordrhein-westfälische Bundesratsinitiativen entsprechend erweitert werden.

 

In diesem Zusammenhang muss insbesondere die so genannte „Sympathiewerbung“ für in- und ausländische Terrororganisationen und kriminelle Vereinigungen – auch außerhalb des Vereinsrechts – wieder strafbar werden. 2002 hatte die damalige rot-grüne Bundesregierung beschlossen, entsprechende Sympathiebekundungen straflos zu stellen. Dieser Fehler muss korrigiert werden. Es ist nicht hinnehmbar, dass in Deutschland straflos Propaganda geübt werden darf, die darauf abzielt, sich mit den Zielen terroristischer Vereinigungen zu identifizieren und zu solidarisieren. Bereits im Vorfeld unmittelbar schädigender terroristischer Aktivitäten muss daher mit den Mitteln strafrechtlicher Verbote gegenüber den Anbietern terroristischen Gedankenguts vorgegangen werden können.

 

Wer eine terroristische Vereinigung unterstützt, muss zudem die volle Härte des Rechtsstaates spüren. Islamistische Kämpfer ziehen auch aus Deutschland in Richtung Syrien, um sich dem Krieg des so genannten Islamischen Staates anzuschließen. Diesen Terroristen muss klar sein, dass es dann keinen Weg zurück nach Deutschland geben kann. Denn wer sich in diesem Maße gegen die Werte unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung stelle, verwirkt seinen Platz in unserer Gesellschaft.

 

Deshalb muss Deutschen mit einer zusätzlichen ausländischen Staatsangehörigkeit, die im Ausland im Namen einer terroristischen Vereinigung kämpfen, die deutsche Staatsangehörigkeit künftig entzogen werden. Hierdurch soll ihnen die Wiedereinreise nach Deutschland so weit wie möglich erschwert werden. Sollten sie doch wieder einreisen, sollen sie ausgewiesen werden.

 

.

 

 

II.       Der Landtag stellt fest:

 

1.)     Absolute Sicherheit vor Terroranschlägen kann es nicht geben. Der Staat muss jedoch alles technisch Mögliche und verfassungsrechtlich Zulässige tun, um Angriffe auf die Bürgerinnen und Bürger sowie gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu unterbinden.

 

2.)     Die Anschläge in Paris, Brüssel, Nizza, Würzburg, Ansbach und Rouen waren keine tragischen Zufallstaten Einzelner. Vielmehr handelte es sich um planvolle Angriffe islamistischer, dschihadistischer bzw. salafistischer Extremisten. Sie erfolgten im Ungeist, wahrscheinlich sogar im Auftrag von weltweit agierenden Terrororganisationen.

 

3.)     Wehrhafte Demokratie bedeutet, dass der Staat nicht erst dann handelt, wenn Extremisten und Terroristen bereits Straftaten begangen haben. Die Werte der Freiheit, Sicherheit und des Rechts müssen gegen derartige verabscheuungswürdige Verbrechen und ihre Hintermänner mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln verteidigt werden. Dies ist auch im Interesse der weit überwiegenden Mehrheit der hier lebenden, friedlichen muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürger. Jegliche Form der freien Meinungsäußerung wie auch die Freiheit der friedlichen Religionsausübung sind hohe Güter, die es zu schützen gilt.

 

 

III.      Der Landtag beschließt:

 

Die Landesregierung wird aufgefordert,

 

1.)     die Möglichkeiten des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes zum Einsatz besonderer nachrichtendienstlicher Mittel nach bayerischem Vorbild zu erweitern;

 

2.)     im Sinne des „Weißbuchs 2016 zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr“ die Kooperation der nordrhein-westfälischen Polizei mit der Bundeswehr bei der Bewältigung von Terrorlagen zu verbessern. Zu diesem Zweck wird die Landesregierung insbesondere dazu aufgefordert, regelmäßig gemeinsame Anti-Terror-Übungen der Polizei Nordrhein-Westfalen mit der Bundeswehr durchzuführen und sich dafür einzusetzen, dass sich so bald wie möglich alle 16 Bundesländer an diesen Übungen beteiligen;

 

3.)     die Anti-Terror-Einheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen dadurch zu stärken, dass

 

a)       der schleppende Aufbau der zusätzlichen Mobilen Einsatzkommandos spürbar beschleunigt und dem Landtag regelmäßig unaufgefordert über den Umsetzungsstand berichtet wird;

 

b)      eine zeitnahe Erhöhung der Erschwerniszulage für SEK-Beamte in Nordrhein-Westfalen um 200,- € pro Monat erfolgt;

 

c)       die Ausrüstung der Spezialeinsatzkräfte der Polizei Nordrhein-Westfalen verbessert wird. Dies betrifft insbesondere die Anschaffung von Schutzwesten der Klasse 4, die auch dem Beschuss durch Maschinengewehre vom Typ AK 47 („Kalaschnikow“) standhalten, den Austausch der bisher verwendeten Weichkernmunition durch Hartkerngeschosse bzw. wirksame Mannstoppmunition und distanzfähige Langwaffen sowie die Auswechslung der alten ballistischen Schutzhelme durch leichtere Modelle;

 

4.)     zur Verstärkung der Terrorprävention ein gesondertes „Digitales Kompetenzzentrum zur Bekämpfung, Verfolgung und Verhinderung terroristischer Aktivitäten in Nordrhein-Westfalen“ aufzubauen, welches Postings aus sozialen Netzwerken oder Fotos, die z.B. Waffen, IS-Fahnen, vermummte Personen o.ä. zeigen, automatisch erfasst und an eine zentrale Dienststelle zur weiteren Ermittlung bzw. Überprüfung weiterleitet;

 

5.)     sowohl die konzeptionelle Ausgestaltung als auch die personelle Ausstattung des Präventionsprogramms „Wegweiser“ zu hinterfragen und dessen Schwachpunkte umgehend zu beseitigen, wobei auch Erfahrungen aus anderen Bundesländern berücksichtigt werden sollen, wie z.B. das bundesweit erste Präventionsnetzwerk gegen Salafismus, das 2014 in Hessen gestartet wurde;

 

6.)     das Gewicht des Landes Nordrhein-Westfalen endlich auch bundesweit in die Waagschale zu werfen und Bundesratsinitiativen mit folgender Zielsetzung auf den Weg zu bringen:

 

a)       die Sympathiewerbung für in- und ausländische Terrororganisationen und kriminelle Vereinigungen wird wieder unter Strafe gestellt;

 

b)      das Staatsangehörigkeitsgesetz wird dahingehend geändert, dass deutsche Dschihad-Söldner mit zusätzlicher ausländischer Staatsangehörigkeit automatisch ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren.

 

 

 

Armin Laschet

Lutz Lienenkämper

Peter Biesenbach

Theo Kruse

Gregor Golland

 

und Fraktion


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