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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/12838

 

06.09.2016

 

 

 

 

Antrag

 

der Fraktion der PIRATEN

 

 

 

Sanktionsverschärfungen im SGB II verhindern!

 

 

I.       Ausgangslage

 

Wie Medien berichten hat die Bundesagentur für Arbeit eine Weisung an die Jobcenter herausgegeben, wonach noch härter gegen ihre "Kunden" vorzugehen sei.

So soll "sozialwidriges Verhalten" direkt und stärker sanktioniert werden. Beispielsweise sollen Leistungen gekürzt werden, wenn nicht die vom Sachbearbeiter ausgesuchte Fortbildung besucht wird, sondern eine, die der "Kunde" sich selbst gesucht hat. Auch sollen alleinerziehende Mütter mehr unter Druck gesetzt werden, den eventuell nicht bekannten Vater ihres Kindes dem Jobcenter zu nennen.

 

Diese Weisung ist unsinnig und wird nicht einen Menschen mehr in Arbeit bringen oder auch nur einen Euro in der Repressionsmaschinerie Hartz IV einsparen.

Stattdessen werden weiter Konflikte zwischen Sachbearbeitern und Kunden geschürt. Diese Konflikte fördern bereits jetzt tausendfache psychische Beeinträchtigungen auf beiden Seiten des Schreibtisches im Jobcenter.

 

Diese Druck- und Konfliktsituationen sorgen teilweise für körperliche Auseinandersetzungen im Jobcenter.

Diese Situation noch weiter anzuheizen ist nicht nur fahrlässig, sondern ein vorsätzliches In-Kauf-Nehmen von weiteren Auseinandersetzungen, die bis hin zu Amokläufen führen können.

 

Dazu ist die Rechtswirksamkeit äußerst fraglich. Beispielsweise darf einem Menschen der angestrebte Beruf nicht vorgeschrieben werden.

Zudem hat das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 16.04.2013 (B 14 AS 55/12 R) beschieden, dass "sozialwidriges Verhalten" auf "eng zu fassende Ausnahmefälle" zu begrenzen ist.

 

Auch "der Grundsatz, dass existenzsichernde Leistungen "unabhängig von der Ursache der entstandenen Notlage und einem vorwerfbaren Verhalten in der Vergangenheit " zu gewähren sind, darf nicht durch weitrechende Rückzahlungspflichten konterkariert werden. Diese vom BSG gestärkte Sichtweise muss auch unter den neuen Regelungen Gültigkeit haben. 

II.      Der Landtag stellt fest:

 

Sanktionen im SGB II Bezug sind gefährlich, weil sie physische uns psychische Verletzungen nach sich ziehen.

 

 

III.     Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

 

sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass die angedachten Verschärfungen im SGB II Bezug nicht zum Tragen kommen.

 

 

 

Michele Marsching

Marc Olejak

Torsten Sommer

 

und Fraktion

 


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