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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/12843

 

06.09.2016

 

 

Neudruck

 

Antrag

 

der Fraktion der PIRATEN

 

 

 

Anerkennung der Gemeinnützigkeit für Freifunk durch die zuständige Landesbehörde sofort erwirken!

 

 

I. Sachverhalt

Die Anerkennung der Freifunkvereine als gemeinnützig ist seit Jahren uneinheitlich. Laut neuesten Medienberichten streitet der zuständige Staatssekretär im Finanzministerium des Bundes, die Anerkennungsfähigkeit der Freifunkvereine zur Gemeinnützigkeit ab. Dies wird damit begründet, dass die Bereitstellung von Netzzugängen nicht im Katalog der der gemeinnützigen Zwecke, aufgelistet sei. Weiterhin wird vom Staatssekretär beim Bundesminister für Finanzen eine fehlende Gemeinnützigkeit daran gemessen, dass der Freifunk bloße Netzversorgung betreibe. Dies sei ein Feld, welches bereits von kommerziellen Anbietern ausreichend abgedeckt wird.

Diese Einschätzung auf Bundesebene ist für die Entscheidung auf Landesebene jedoch nicht bindend. Die zuständige Finanzbehörde auf Landesebene ist, im Falle einer Abweichung von der Position des der Finanzbehörden des Bundes, für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Freifunk befugt.

Der Freifunk und das Prinzip Netze in Nutzerhand, sind eben nicht die alleinige Bereitstellung eines Netzes, die zur passiven Nutzung bereitgestellt wird. Vielmehr ist der Bildungscharakter bei Freifunk im Vordergrund. Freifunkende lernen wie man in ihrem Quartier Netzwerke realisiert, es gibt Treffen zur Weiterbildung und Präsentation der Idee des Freifunks um den der Allgemeinheit zu Gute kommenden Nutzen weiter in die Gesellschaft hineinzutragen.

Freie Netzwerktechnologien, deren Erforschung und Verbreitung dienen dazu, den Zugang zum Netz und zur Kommunikation und Wissensaustausch auch für sozial benachteiligte Menschen bereitzustellen. Der Anspruch der Freifunkenden, diesen Zugang möglichst uneingeschränkt und barrierefrei zu gestalten, ist im Sinne einer sozialen und gemeinschaftsfördernden Infrastruktur die durch Ehrenamt und freiwillige Leistungen realisiert wird.

Gerade auch zu aktuelle Zusammenarbeit von Freifunkenden für und mit Geflüchteten ist ein gutes Beispiel dafür, dass der integrative und gemeinschaftsfördernde Charakter von Freifunk vor der reinen Bereitstellung eines Internetzugangs steht.

 

 

II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf

 

·        Unmittelbar die notwenigen Schritte einzuleiten, um Freifunk gem. § 52 Abs. 2 Satz 2 AO als gemeinnützig anerkennen zu lassen.

·        Sich für die bundesweite Anerkennung der Freifunkvereine und -Initiativen als gemeinnützig einzusetzen.  

 

 

 

Michele Marsching

Marc Olejak

Lukas Lamla

 

und Fraktion

 

 

 

 


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