< Zurück zum Blog
Das Dokument als PDF abrufen: Hier klicken!

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/13062

 

28.09.2016

 

 

 

 

Kleine Anfrage 5180

 

des Abgeordneten Daniel Schwerd   FRAKTIONSLOS

 

 

 

Stand der Zusammenarbeit und Unterstützung der DITIB durch das Land NRW

 

 

 

Die „Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion“ (DITIB) ist ein Dachverband türkisch-islamischer Moscheegemeinden des Landes. Nachdem eine langjährige Zusammenarbeit zwischen DITIB und Land und Kommunen stattfand, gibt es in letzter Zeit verstärkt Kritik an der DITIB.

 

Ihr wird zu große Staatsnähe zur Türkei und fehlende Distanzierung zum extremen bzw. radikalen Islam vorgeworfen. Laut einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ist die DITIB gemäß ihrer Satzung an die türkische Religionsbehörde in Ankara angebunden.


Innenminister Jäger hat die bisherige Zusammenarbeit beim Präventionsprogramm "Wegweiser" aus diesen Gründen beendet, während das Schulministerium weiter mit der DITIB im Beirat für Islamkunde an Schulen zusammen arbeitet.

 

Ministerpräsidentin Hannelore Kraft ging zur DITIB ebenfalls auf Distanz. „Es verstärken sich die Zweifel, dass DITIB den Kriterien zur Einstufung als Religionsgemeinschaft entspricht“, wird sie zitiert.

 

 

Ich frage die Landesregierung:

 

1.           Wie bewertet die Landesregierung die DITIB im Hinblick auf ihre Beziehung zur Türkei und zum extremen bzw. radikalen Islam?

 

2.           Welche Zusammenarbeit gab bzw. gibt es mit der DITIB bzw. Mitgliedsorganisationen der DITIB auf Landesebene? Nennen Sie beteilige Organisationen und Landesstelle, Name und Art der Zusammenarbeit, und ob diese fortgesetzt wird oder beendet ist bzw. wird.

 

3.           Welche Förderarten und -mittel sind für diese Zusammenarbeit bzw. für dabei geförderte Projekte von 2014 bis heute geflossen? Nennen Sie Empfänger, Projekt, Förderart, Summe und Zeitraum.

 

4.           Wie viele vom türkischen Staat abgestellte Imame gibt es in Nordrhein-Westfalen, beispielsweise in Moscheen, Schulen, Universitäten oder als Gefängnisseelsorger? Nennen Sie auch den jeweiligen Einsatzort.

 

5.           Inwieweit und in welcher Form sind DITIB oder DITIB-Organisationen an Religions- oder Türkischunterricht an nordrhein-westfälischen Schulen bzw. an Universitäten eingebunden?

 

 

 

Daniel Schwerd

 


< Zurück zum Blog
Das Dokument als PDF abrufen: Hier klicken!