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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/13494

 

18.11.2016

 

 

 

 

Kleine Anfrage 5357

 

des Abgeordneten Daniel Schwerd   FRAKTIONSLOS

 

 

 

Feinstaubmessungen im Bereich des Braunkohlentagebau Hambach

 

 

 

„Wer nichts weiß, muss alles glauben.“

Marie von Ebner-Eschenbach

 

Braunkohlentagebaue gehören zu den großen Emittenten von gesundheitsschädlichem Feinstaub. Die Braunkohle und der Abraum in den Tagebauen enthalten beachtliche Konzentrationen von radioaktiven Elementen. Darüber hinaus binden Feinstäube aus Braunkohle eine Vielzahl von Giftstoffen an sich. Hierdurch sind gerade diese Feinstäube äußerst schädlich für die Gesundheit der Menschen.

 

Aus diesem Grund ist eine verantwortliche Politik gegenüber den Anwohnern des Braunkohletagebaus gehalten, alles Vertretbare zu tun, um Gesundheitsschäden zu verhindern. Voraussetzung dafür ist es, dass von unabhängiger Seite ermittelte genaue Messwerte vorliegen.

 

Gemäß den Angaben der Bezirksregierung Köln zu ihrer „Gebiets bezogenen Gesamtstrategie zur Verbesserung der Luftqualität im Rheinischen Braunkohlerevier“ gibt es im Umfeld des Braunkohlentagebau Hambach jedoch nur eine einzige landeseigene Messstelle zur Erfassung der Feinstaubwerte. Diese Messstelle befindet sich auch noch auf der abwindig gelegenen Südwestseite des Tagebaus. Sämtliche mobile Messungen hingegen werden ausschließlich durch den Betreiber des Tagesbaus vorgenommen.

 

Bei den Anwohnern hat dieser Umstand erhebliche Irritationen ausgelöst und die Frage aufgeworfen, ob die von dem Tagebau ausgehende Ausbreitung der Feinstäube durch die Landesregierung hinreichend erfasst wird.

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

 

1.           Aus welchem Grund gibt es nur eine einzige von der Landesregierung betriebene Messstelle im unmittelbaren Bereich des Tagebaus?

2.           Warum werden die im Grundsatz zweifellos notwendigen mobilen Messungen alleine durch den Betreiber des Tagebaues, also das RWE, durchgeführt?

 

3.           Nach welchen Mustern verteilt sich der vom Tagebau ausgehende Feinstaub? Bitte gehen Sie in der Beantwortung dieser Frage auch darauf ein, wie hoch der Anteil der im Bereich des Tagebaus am Boden nicht mehr messbaren Stäube ist.

 

4.           Wie hoch schätzt das Landesumweltministerium die Kosten für eine diesen Zusammenhang (Frage 3) erfassende und kontinuierliche Messung der Feinstaubemissionen?

 

5.           Wie hoch schätzt das Landesumweltministerium die gesundheitlichen Folgekosten aufgrund der vom Braunkohlentagebau Hambach ausgehenden Feinstaubbelastung ein?

 

 

 

Daniel Schwerd

 


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