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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/13606

 

28.11.2016

 

 

 

 

Kleine Anfrage 5385

 

des Abgeordneten Daniel Schwerd   FRAKTIONSLOS

 

 

 

Weshalb wurde das Programm „Ausbildung in Programmierung“ eingestellt?

 

 

 

„Ausbildung in Programmierung“ AiP war eine kostenfreie Maßnahme des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen. In Lehrgängen mit einer Dauer von sechs Monaten wurden Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen in der Programmierung und/oder System- und Netzwerkadministration vermittelt. Die Ausbildungen wurden von der „Information und Technik Nordrhein-Westfalen“ (IT.NRW) durchgeführt.

 

AiP entstand 1985 als Sondermaßnahme der Landeregierung NRW zur Verbesserung der Berufschancen von Jugendlichen. Ziel war, so die Beschreibung des Ministeriums, die Schaffung einer Fortbildungsmöglichkeit für einen Personenkreis, für den die Arbeitsverwaltung i.d.R. keine Umschulungskurse ermöglichte, da die Voraussetzung eines Hochschul-, Fachhochschul- bzw. Berufsabschlusses fehlte. Jedoch nahmen auch ältere Teilnehmer teil, die sich als „Quereinsteiger“ für eine Anstellung qualifizieren wollten, oder die ihre Eignung für diesen Berufsbereich erproben wollten, so etwa Studienabbrecher oder Erwerbsarbeitslose.

 

Über 1000 Personen absolvierten den Lehrgang erfolgreich, wobei über 300 Absolventen von der IT.NRW selbst übernommen wurden.

 

Jetzt findet sich auf der Webseite des AiP lediglich der folgende dürre Hinweis: „Gemäß Entscheidung des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 06.10.2016 wird die Ausbildung in Programmierung (AiP) ab sofort eingestellt.“

 

 

Ich frage die Landesregierung:

 

1.           Aus welchen Gründen wurde das Programm „Ausbildung in Programmierung (AiP)“ eingestellt?

 

2.           Warum geschah die Einstellung unverzüglich, also ohne zeitlichen Vorlauf?

 

3.           Warum wurde die Einstellung offiziell nicht begründet, bzw. warum findet sich keine Begründung auf der Webseite?

 

4.           Hält die Landesregierung eine unentgeltliche Qualifikationsmöglichkeit in diesem Berufsbereich für Personengruppen, die keinen Zugang zu Umschulungskursen haben, da ihnen die Voraussetzung eines Hochschul-, Fachhochschul- bzw. Berufsabschlusses fehlt, nicht mehr für notwendig? Begründen Sie Ihre Antwort.

 

5.           Welche unentgeltlichen Alternativen zum Programm „Ausbildung in Programmierung (AiP)“ stellt das Land NRW jetzt zur Verfügung?

 

 

 

Daniel Schwerd

 


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