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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/14068

 

23.01.2017

 

 

 

 

Aktuelle Stunde

 

auf Antrag

der Fraktion der FDP

 

 

 

Mangelnde Einsicht von Innenminister Jäger in eigenes Fehlverhalten verhindert systematische Aufklärung im Fall Amri

 

 

 

In der Sitzung des Innenausschusses vom 19. Januar 2017 hat Innenminister Ralf Jäger den Standpunkt eingenommen, die Rechtslage im Hinblick auf etwaige behördliche Handlungsmöglichkeiten gegenüber dem Berliner Weihnachtsmarktattentäter Anis Amri sei lückenhaft gewesen. Sowohl den Sicherheits- als auch den Ausländerbehörden habe es an hinreichenden Befugnissen gefehlt, um angemessen mit sog. Gefährdern umzugehen und diese festzusetzen. Diese Einschätzung erweist sich nach einer am 20. Januar 2017 vorgestellten Expertise des Regensburger Rechtsprofessors Henning Müller als falsch.

 

Der Jurist kommt in seinem Rechtsgutachten zu dem Ergebnis, die Behörden hätten mehrere rechtliche Möglichkeiten gehabt, den Attentäter von Berlin im Spätsommer oder spätestens Herbst des Jahres 2016 festzusetzen. Nach Ablehnung des Asylantrags im Juni 2016 hätte gegen den Tunesier eine Ausweisungsverfügung erlassen werden können, die als Grundlage für weitere Eingriffe wie etwa strengere Meldeauflagen oder anderweitige Überwachungsmaßnahmen hätte dienen können. In Person des Amri habe ein besonders schwer wiegendes Ausweisungsinteresse vorgelegen, da ein solches bereits dann anzunehmen sei, wenn eine Person in der jüngeren Vergangenheit eine terroristische Vereinigung unterstützt habe, und zwar selbst dann, wenn diese Unterstützung im Zeitpunkt der Entscheidung über den Erlass der Ausweisungsverfügung nicht mehr nachzuweisen sei. Der Erlass einer Ausweisungsverfügung hätte in der Folge auch die Anordnung von Abschiebungshaft erleichtert. Die Erfolgsaussichten eines entsprechenden Haftantrags an das zuständige Gericht wären im Verlauf des Jahres sogar gestiegen; spätestens ab Ende Oktober 2016 wäre ein Antrag auf Abschiebungshaft mit hoher Wahrscheinlichkeit gerichtlich bestätigt worden, weil die Prognose für ein Eintreffen der Ersatzpapiere aus Tunesien immer günstiger wurde. Bei der Abschiebungshaft komme es nicht auf kriminelles Verhalten, sondern die Sicherung der Abschiebung an; je mehr Zeit verstrichen sei, umso wahrscheinlicher sei die Gestellung von Ersatzpapieren aus Tunesien geworden. Für die Abschiebungshaft habe im Übrigen auch unabhängig von der terroristischen Gefährdungslage ein Haftgrund bestanden.

 

Die Behauptung von Innenminister Jäger, die Behörden hätten bis an die „Grenze des Rechtstaats“ alle Möglichkeiten ausgeschöpft, trifft also nicht zu. Nach den Anschlägen in Nizza, Würzburg und Ansbach hat eine erhöhte Terrorgefahr bestanden – es ist unverständlich, wieso sich die Sicherheitsbehörden vor diesem Hintergrund nicht konsequent um Abschiebung des und Abschiebehaft für den islamistischen Gefährder Amri bemüht haben.

 

Obgleich die Zahl der Anhaltspunkte für ein möglicherweise sogar pflichtwidriges Unterlassen der Behörden in Sachen Amri also nahezu täglich zunimmt, vertritt der Innenminister nunmehr die Auffassung, lediglich die Rechtslage sei lückenhaft. Damit zeigt er einen eklatanten Mangel an Einsicht in mögliches eigenes Fehlverhalten.

 

Wie der umfassenden Medienberichterstattung vom Samstag, dem 21. Januar 2017, zu entnehmen ist, deutet eine genaue Betrachtung der Rechtslage nicht auf einen mangelhaften Bestand an Rechtsvorschriften, sondern auf Vollzugsdefizite hin. Dies bestätigte sich auch in der TV-Berichterstattung des Magazins „Westpol“ am vergangenen Sonntag, dem 22. Januar 2017. Hier wurde deutlich, dass die verschiedenen Behörden im Verantwortungsbereich des Innenministers keinesfalls immer über hinreichende Informationen verfügten oder auf demselben Informationsstand waren. Obgleich etwa dem LKA NRW bekannt war, dass gegen Amri im Zeitraum zwischen den 5. April und 21. September 2016 eine Telekommunikationsüberwachung lief, wurde dieser Umstand weder der zuständigen Ausländerbehörde noch der Staatsanwaltschaft Duisburg mitgeteilt. Dem Bericht zufolge war es der Staatsanwaltschaft Duisburg somit aufgrund der mangelnden Informationslage nicht möglich, einen Haftbefehl gegen Amri zu erlassen. Die Staatsanwaltschaft musste ihr Verfahren gegen Amri letztlich einstellen.

 

Vor diesem Hintergrund muss sich der Landtag im Rahmen einer Aktuellen Stunde mit dem Verhalten der Behörden in Sachen Anis Amri auseinandersetzen und über Vollzugsdefizite in der Normanwendung sowohl durch die Behörden als auch den politisch verantwortlichen Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen debattieren.

 

 

 

Christof Rasche

 

und Fraktion

 


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