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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/14305

 

22.02.2017

 

 

 

 

Kleine Anfrage 5631

 

des Abgeordneten Daniel Schwerd   FRAKTIONSLOS

 

 

Wie arbeitet NRW die „freiwillige“ Kastration homosexueller Männer in den Jahren 1946 bis 1994 auf?

 

 

Am 15. August 1969 wurde das „Gesetz über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden“ ausgefertigt, in dem unter anderem 'freiwillige' Kastrationen erlaubt wurden, „wenn bei dem Betroffenen ein abnormer Geschlechtstrieb gegeben ist, der nach seiner Persönlichkeit und Lebensführung die Begehung rechtswidriger Taten“ erwarten lasse. Als mögliche Voraussetzung für den Eingriff wurde auch § 175, Abs. 1 Nr. 1 StGB aufgeführt.

 

Zuvor konnten zudem nach dem 1935 erlassenen § 14, Abs. 2 des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ sogenannte 'freiwillige Entmannungen' durchgeführt werden, wenn von den Betroffenen Straftaten nach § 175 StGB zu erwarten waren. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. Dezember 1963 bestätigte dieses Verfahren mit geringfügigen Änderungen.

 

Zur Aufarbeitung der Schwulenverfolgung in Nordrhein-Westfalen ist es erforderlich, zu prüfen, in wie vielen Fällen Männer, denen Straftaten nach 175 StGB vorgeworfen worden waren oder denen Strafverfahren nach §175 StGB drohten, sich aus Angst vor einer strafrechtlichen Verfolgung einer 'freiwilligen' Kastration unterzogen haben.

 

Von daher frage ich die Landesregierung:

 

1.    Wie viele Fälle 'freiwilliger' Kastration hat es in Nordrhein-Westfalen zwischen 1946 und 1994 gegeben (bitte einzeln unter Nennung der jeweiligen gesetzlichen Grundlage und der seinerzeit jeweils genannten 'Voraussetzung')?

 

2.    Wie will die Landesregierung NRW zu einer Aufarbeitung des Themenbereichs 'freiwillige' Kastration im Rahmen der Aufarbeitung der Schwulenverfolgung in NRW beitragen?

 

3.    Welche Möglichkeiten für Entschädigungen bestehen für Männer, die sich aufgrund einer (drohenden) Strafverfolgung nach §175 StGB einer 'freiwilligen' Kastration unterzogen haben?

 

4.    Welche während der Zeit des Nationalsozialismus mit der Kastration homosexueller Männer befassten Mediziner wurden nach 1945 im öffentlichen Dienst in NRW weiter als Mediziner beschäftigt?

 

5.    Welche Behörden und Einrichtungen des Landes NRW bzw. innerhalb NRWs waren im Einzelnen an der Planung, Genehmigung und Durchführung 'freiwilliger' Kastrationen nach 1946 beteiligt? Nennen Sie für jede beteiligte Behörde den Einsatzbereich.

 

 

 

 

Daniel Schwerd

 


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