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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/14454

 

09.03.2017

 

 

 

 

Kleine Anfrage 5688

 

des Abgeordneten Daniel Schwerd   FRAKTIONSLOS

 

 

 

Wie wurde der Datenschutz durch die Polizei im Umfeld des Spiels MSV Duisburg gegen 1. FC Magdeburg gewährleistet?

 

 

„Auch mit seinem Verdachte soll man niemand beleidigen.“

Gotthold Ephraim Lessing

 

Repressive Maßnahmen der Polizei vor dem Drittliga-Spiel MSV Duisburg gegen den 1. FC Magdeburg am 24. Februar 2017 werfen Fragen nach dem Datenschutz auf. Es wurde berichtet, dass Personen mehrfach kontrolliert wurden und Ausweisdokumente über einen längeren Zeitraum einbehalten wurden.

 

Am 24.2. um 17.44 Uhr twitterte die Polizei Duisburg ein Foto mit folgendem Text: "#MSVFCM Stau am Gästeeingang, einige Fans haben sich Regencapes angezogen, um die Durchsuchung zu verhindern". Auf dem Foto waren die Gesichter von Anhängern des 1. FC Magdeburg erkennbar zu sehen. Die Schlussfolgerung, dass die Regencapes zum Zwecke der Verhinderung einer Durchsuchung angezogen worden wären war falsch und unsachlich.

 

 

Ich frage die Landesregierung:

 

1.           Wie viele Fälle erkennungsdienstlicher Behandlungen bzw. anderer polizeilichen Maßnahmen hat es im Vorfeld bzw. Umfeld dieses Spiels gegeben? Nennen Sie die Zahlen von Personalienfeststellungen, aufgeschlüsselt nach dem jeweiligen Grund, die Zahlen von Strafanzeigen, aufgeschlüsselt nach Tatvorwurf und rechtlichen Grundlagen sowie die Zahlen von Festnahmen, aufgeschlüsselt nach Tatvorwurf und rechtlichen Grundlagen.

 

2.           Wie wurde mit den dabei aufgenommenen Daten anschließend jeweils verfahren? Nennen Sie die jeweils beteiligten polizeilichen Datenbanken, in die die Daten gespeichert wurden, ob und inwieweit Daten an andere Stellen, beispielsweise die Behörden Sachsen-Anhalts, den DFB oder einen der beiden Vereine weitergeleitet wurden sowie die jeweiligen rechtlichen Grundlagen der Datenspeicherung und -übermittlung in diesen konkreten Fällen.

3.           Welche Daten wurden im Vorfeld in umgekehrter Richtung von den Behörden Sachsen-Anhalts, dem DFB oder einen der Vereine an die Behörden NRWs übermittelt? Nennen Sie Art und Umfang der Daten, die zugehörigen Rechtsgrundlagen sowie die beteiligten Datenbanken, jeweils aufgeschlüsselt nach der Quelle der Daten.

 

4.           Soweit Daten von Personen zu den Fragen 2.) bzw. 3.) von bzw. zu den Behörden NRWs geflossen sind, wie verteilen sich die davon betroffenen Personen regional? Schlüsseln Sie die Zahlen nach Quelle (bei Daten aus Frage 3) bzw. Ziel (bei Daten aus Frage 2) des Datenflusses sowie nach den Landkreisen auf, denen die Betroffenen zugehörig sind.

 

5.           Wie ist der genannte Tweet der Polizei Duisburg zu bewerten, insbesondere nach dem Gebot der Richtigkeit und Sachlichkeit von Aussagen, sowie unter dem Aspekt des Datenschutzes und des Persönlichkeitsrechts der abgebildeten Personen?

 

 

 

Daniel Schwerd

 


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