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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/1521

 

23.11.2012

 

 

Neudruck

 

Kleine Anfrage 695

 

der Abgeordneten Birgit Rydlewski und Daniel Schwerd   PIRATEN

 

 

 

Genitalverstümmelungen bei Mädchen und Frauen

 

 

 

Die Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen ist eine Praxis, bei der die äußeren weiblichen Geschlechtsorgane teilweise oder ganz entfernt werden. Der Eingriff ist oftmals erheblich und schmerzhaft, er führt in der Regel zu starken physischen und psychischen Schäden bis hin zum Tod der so verstümmelten Mädchen und Frauen. Eine medizinische Begründung gibt es nicht. In bestimmten Gegenden des westlichen und nordöstlichen Afrikas, Jemen, Irak, Indonesien und Malaysia wird sie durchgeführt.

 

Viele Menschenrechtsorganisationen kämpfen weltweit gegen diese Verletzung des Menschenrechts auf körperliche Unversehrtheit. In den meisten Ländern der Welt, auch in Deutschland, ist dieser Eingriff verboten und steht unter Strafe. Gleichwohl kommt es vor, dass Familien und Eltern aus den entsprechenden Herkunftsgebieten diesen Eingriff durchführen lassen. Oftmals werden Genitalverstümmelungen bei Mädchen dann auf einer Auslandsreise in diese Länder vorgenommen. Es stellt sich die Frage, in welchem Umfang solche Fälle in Nordrhein-Westfalen auftreten bzw. bekanntwerden, und welche Maßnahmen zur Verhinderung dieser Taten getroffen werden.

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

 

1.         Zu wie vielen Strafanzeigen und daraus resultierenden Strafverfahren bzw. Verurteilungen ist es im Zusammenhang mit der Verstümmelung weiblicher Genitalien in den letzten 10 Jahren in NRW gekommen – aufgeschlüsselt nach Jahren?

 

2.         Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um von Genitalverstümmelung bedrohte Mädchen und deren Eltern frühzeitig über Umstände und Folgen dieser Tat, eingeschlossen ihrer Strafbarkeit in Deutschland, aufzuklären?

 

3.         Welche präventiven Maßnahmen zum Schutz potentiell gefährdeter Mädchen werden ergriffen, speziell bei Antritt von Reisen in das Heimatland der Eltern?

 

4.         Plant die Landesregierung – gegebenenfalls im Zusammenwirken mit anderen Bundesländern – auf Bundesebene aktiv zu werden, um eine Verbesserung der strafrechtlichen Verfolgung weiblicher Genitalverstümmelung zu erreichen?

 

5.         Welche Strategien anderer europäischer Länder sind der Landesregierung bekannt, um den Schutz von Frauen und Mädchen vor Genitalverstümmelung sicherzustellen?

 

 

 

Birgit Rydlewski

Daniel Schwerd


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