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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/1859

 

09.01.2013

 

 

 

 

Kleine Anfrage 806

 

des Abgeordneten Daniel Schwerd   PIRATEN

 

 

 

Drohneneinsatz in Nordrhein-Westfalen

 

 

 

Unbemannte, ferngesteuerte Flugobjekte, die über dieselben Steuerungseinrichtungen wie bemannte Flugzeuge verfügen, jedoch funk- oder satellitengesteuert werden, werden als Drohnen bezeichnet. Neben militärischen, geheimdienstlichen und wissenschaftlichen Anwendungsgebieten werden sie immer häufiger in der polizeilichen und zivilen Überwachung genutzt.

 

Zur polizeilichen Aufklärung u. a. bei Demonstrationen wurden in Deutschland bereits Drohnen eingesetzt, welche mit Kameras ausgestattet sind. Auch Nordrhein-Westfalen hat bereits Drohnen angeschafft bzw. bei der „Bekämpfung schwerster Kriminalität“ eingesetzt, so berichtet z.B. die Frankfurter Allgemeine Zeitung (24.10.2011, „Drohjahner - Eine Maschine im Einsatz“). Gegen Drohneneinsätze bestehen insbesondere datenschutzrechtliche Bedenken. Es besteht die Gefahr der Verletzung informationeller Selbstbestimmung, der Privatsphäre und des Rechts am eigenen Bild, zum Beispiel wenn friedliche Demonstranten oder Bewohner in ihren Wohnungen beobachtet werden. Die rechtlichen Grundlagen eines Drohneneinsatzes sind teilweise ungeklärt.

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

 

1.         Welche Drohnen haben das Land NRW, seine Ämter, Ministerien oder deren Dienststellen bis heute angeschafft?

Bitte nennen Sie Anschaffungszeitpunkt, Preis, Hersteller, Bezeichnung, Anzahl, anschaffende sowie unterhaltende Behörde bzw. Dienststelle und Lagerort.

 

2.         Welche Drohneneinsätze hat es im Land NRW bis heute gegeben?

Bitte nennen Sie Einsatzzeitpunkt, Einsatzort, einsetzende Dienststelle, welche der vorgenannten Drohnen eingesetzt wurde bzw. welche (ggf. geliehene oder gemietete) Drohne verwendet wurde sowie den vorgesehenen Einsatzzweck.

 

 

3.         Welche Kosten entstehen für Unterhalt und Einsatz von Drohnen in NRW?

Bitte schlüsseln Sie die Gesamtkosten nach Unterhaltungskosten pro Drohne gem. der Antworten auf Frage 1, nach Einsatzkosten pro Einsatz gem. der Antworten auf Frage 2, sowie jeweils nach Kalenderjahr seit erster Anschaffung bis einschließlich 2012 auf.

 

4.         Welche Erkenntnisse haben diese Drohneneinsätze geliefert?

Bitte schlüsseln Sie die Erkenntnisse gem. der Antworten zu Frage 2 detailliert auf und stellen Sie dar, inwieweit die in Frage 2 jeweils vorgesehenen Einsatzzwecke erfüllt werden konnten.

 

5.         Auf welchen rechtlichen Grundlagen sind die Drohneneinsätze jeweils ausgeführt worden?

Bitte listen sie die Grundlagen gem. der Antworten auf Frage 2 für jeden einzelnen Einsatz auf.

 

 

 

Daniel Schwerd

 


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