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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/1953

 

21.01.2013

 

 

 

 

Eilantrag

 

der Fraktion der PIRATEN

 

 

 

Jedes Krankenhaus muss Vergewaltigungsopfer medizinisch versorgen. Religiöse Grundsätze dürfen dabei keine Rolle mehr spielen!

 

 

 

I.        Sachverhalt:

 

Zwei Katholische Krankenhäuser aus Köln sollen lt. Medienberichten einer vergewaltigten Frau eine vollumfängliche Versorgung verwehrt haben. Da vor allem die „Pille danach“ den Grundsätzen der Katholischen Kirche widerspräche, musste die Frau auf ein anderes Krankenhaus ausweichen. Eine umfassende medizinische Versorgung wurde dadurch verzögert und ggf. im Erfolg gemindert. 

 

Die betroffenen Krankenhäuser - die katholischen Krankenhäuser im Verbund der Hospitalvereinigung St. Marien GmbH - berufen sich bei dieser Vorgehensweise auf das Klinische Ethikkomitee der Hospitalvereinigung. Auf diese Weise möchten sie eine Beratung über Schwangerschaftsabbrüche umgehen. 

 

Die Landesregierung fördert freie gemeinnützige, private und sonstige Krankenhäuser mit einer Summe von 211.750.000 Euro. Darunter befinden sich auch Gelder für katholische Krankenhäuser, welche sich, wie beschrieben, weigern, Vergewaltigungsopfer angemessen medizinisch zu versorgen.

 

 

 

II.       Der Landtag stellt fest:

 

Ausgewiesenes Ziel eines Krankenhauses ist die umfassende medizinische Versorgung und Beratung.

 

 

 

 

 

III.      Der Landtag beschließt:

 

Der Landtag fordert die Landesregierung dazu auf,

 

1.         zu überprüfen, in welchen Krankenhäusern Vergewaltigungsopfern medizinische Hilfe verwehrt wurde

 

2.         überprüfen zu lassen, ob die Verlegung einer missbrauchten Person in ein anderes Krankenhaus den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt, da die Person das Schildern der Vorfälle vor anderen Ärzten wiederholen muss. In diesem Zusammenhang soll geprüft werden, ob das Verlegen der Person eine Traumatisierung verstärkt, eine umfassende medizinische Versorgung verzögert und ggf. im Erfolg mindert.

 

3.       die medizinische Versorgung für Betroffene von sexualisierter Gewalt in allen Krankenhäusern in NRW zu gewährleisten.

 

4.       sich dafür einzusetzen, dass religiöse Glaubenssätze eine Behandlung in Krankenhäusern nicht mehr verhindern.

 

5.       sich dafür einzusetzen, dass mit Steuergeldern geförderte Krankenhäuser Patienten in keinem Fall medizinische Versorgung sowie psychologische Unterstützung verwehren.

 

 

 

Daniel Schwerd

Birgit Rydlewski

Lukas Lamla

Monika Pieper

Dr. Joachim Paul

 

und Fraktion

 


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