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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/2272

 

12.03.2013

 

 

 

 

Antrag

 

der Fraktion der CDU

 

 

 

Landesregierung muss eigenes Mittelstandsgesetz ernst nehmen – Verordnung Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen der Clearingstelle Mittelstand zur Prüfung vorlegen!

 

 

I. Ausgangslage:

 

Am 13. Dezember 2012 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen das Gesetz zur Förderung des Mittelstandes in Nordrhein-Westfalen (Mittelstandsförderungsgesetz) beschlossen. In § 6 Mittelstandsförderungsgesetz heißt es: „Gesetzes- und Verordnungsvorhaben der Landesregierung, bei denen eine wesentliche Mittelstandsrelevanz gegeben ist, bedürfen einer Überprüfung und Klärung ihrer Mittelstandsverträglichkeit. (…) Zur Durchführung dieses Verfahrens wird die Landesregierung eine Clearingstelle Mittelstand einrichten (...). Die Stellungnahmen der Clearingstelle Mittelstand (…) dienen der Beratung der Landesregierung und des Landtages (…)“.

 

Am 05. März teilte Minister Duin mit, dass die Landesregierung mittlerweile die Verordnung zum Mittelstandsförderungsgesetz beschlossen habe. In der Mitteilung heißt es: „Die Verordnung regelt Ablauf, Dauer und Beteiligte der bundesweit einmaligen Clearingverfahren sowie die Zusammensetzung des Mittelstandsbeirates der Landesregierung. Mit den Clearingverfahren wird in Zukunft die Mittelstandsfreundlichkeit aller mittelstandsrelevanten Gesetzes- und Verordnungsvorhaben der Landesregierung sichergestellt.“ Und weiter: „Überprüft werden Vorhaben, die erhebliche Auswirkungen auf Kosten, Verwaltungsaufwand oder Arbeitsplätze in kleinen und mittleren Unternehmen haben können. Für die Abwicklung dieser Verfahren wird eine Clearingstelle Mittelstand außerhalb der Landesverwaltung bei IHK NRW eingerichtet. Beteiligt an den Clearingverfahren werden die Dachorganisationen des Handwerks, der Freien Berufe, der Industrie- und Handelskammern, der Arbeitgeberverbände, der Gewerkschaften und die kommunalen Spitzenverbände. Die zu strikter Neutralität verpflichtete Clearingstelle Mittelstand nimmt voraussichtlich im April ihre Arbeit auf.“

 

 

 

Die Landesregierung plant derzeit eine Verordnung zur Umsetzung des Tariftreue- und Vergabegesetzes. An der Verordnung wird vom Mittelstand massive Kritik geübt. Eine Mittelstandsrelevanz dürfte somit zumindest nicht grundsätzlich ausgeschlossen sein. Nach den Vorgaben des Mittelstandsförderungsgesetzes und den Einlassungen von Minister Duin müsste daher vor Beschlussfassung eine Mittelstandsverträglichkeitsprüfung seitens der Clearingstelle durchgeführt werden. Diese kann auch nicht durch die bereits stattgefundene Anhörung ersetzt werden, da das Mittelstandsförderungsgesetz die Mittelstandsverträglichkeitsprüfung als selbständigen Prüfungsschritt neben der Verbände- und Sachverständigenanhörung vorsieht. Eine Verabschiedung der Verordnung ohne vorherige Mittelstandsverträglichkeitsprüfung würde daher die Vorgaben des Mittelstandsförderungsgesetzes konterkarieren und aushöhlen.

 

 

II. Der Landtag beschließt:

 

Die Landesregierung wird aufgefordert, den Entwurf der Verordnung Tariftreue- und Vergabegesetz unverzüglich der Clearingstelle Mittelstand zur Beratung und Empfehlung vor. Bis zur Vorlage der Stellungnahme wird das weitere Beratungsverfahren ausgesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Karl-Josef Laumann

Lutz Lienenkämper

Hendrik Wüst

 

und Fraktion


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