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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/237

 

16.07.2012

 

 

 

 

Kleine Anfrage 120

 

des Abgeordneten Daniel Schwerd  PIRATEN

 

 

Hat die Terrorgruppe „NSU“ Verbindungen nach Nordrhein-Westfalen?

 

 

Die rechtsextremistische Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) hat jahrelang unerkannt Morde und Anschläge in ganz Deutschland begehen können, ohne dass Verfassungsschutz und Strafverfolgungsbehörden sie aufdeckte. Die Mord- und Anschlagsserie konnte jahrelang nicht dem NSU zugeordnet werden und blieb ungeklärt.

 

Die Terrorzelle soll nach heutigen Erkenntnissen aus drei Personen bestanden haben und aus Zwickau im Bundesland Sachsen heraus operiert haben. Der Verfassungsschutz geht von einer Unterstützerszene aus, die aus rund 20 Personen bestanden haben könnte.

 

In Nordrhein-Westfalen soll die Terrorgruppe für einen Sprengstoffanschlag auf ein Lebensmittelgeschäft in Köln im Januar 2001, den Nagelbombenanschlag in Köln-Mülheim im Juni 2004 und den Mord an einem Kioskbesitzer im April 2006 in Dortmund verantwortlich sein. Zwischen diesen Taten wurde lange keinerlei Zusammenhang gesehen, teils wurde der rechtsextremistische Hintergrund bezweifelt und ein terroristischer Akt verneint.

 

Es ist auffällig, dass sich die Terrorzelle gezielt Opfer mit Migrationshintergrund in ganz Deutschland, weit entfernt von Zwickau ausgesucht hat. Der Terroranschlag in Köln-Mülheim erforderte die Vorbereitung des mit Bombe und Fernzündung präparierten Fahrrades und die Auswahl des Ortes. Es stellt sich die Frage, ob die Gruppe Unterstützung an den jeweiligen Tatorten gehabt hat, hier insbesondere ob Verbindungen zu Unterstützern in Nordrhein-Westfalen, z.B. in Köln oder Dortmund bestanden haben könnten.

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

 

1.            Gibt es Hinweise darauf, dass die Terrorzelle „NSU“ Unterstützer in Nordrhein-Westfalen gehabt hat?

 

2.            Falls solche Hinweise existieren: Seit wann sind sie den Behörden bekannt?

 

3.            Falls solche Hinweise existieren: Sind die diesbezüglichen Untersuchungen abgeschlossen?

 

4.            Falls solche Hinweise nicht existieren: Hält es die Landesregierung für plausibel, dass die Terrorzelle „NSU“ ohne Unterstützung aus Nordrhein-Westfalen in unserem Bundesland operiert haben kann? Bitte begründen Sie diese Einschätzung.

 

5.            Falls solche Hinweise nicht existieren: Lässt die Landesregierung nach solchen Hinweisen gezielt suchen?

 

 

Daniel Schwerd

 

 

 

 

 


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