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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/2626

 

16.04.2013

 

 

 

 

Antrag

 

der Fraktion der PIRATEN

 

 

 

 

Industrie- und Handelskammern in NRW: Geschäftsführergehälter offenlegen

 

 

I.    Hintergrund:

 

In Nordrhein-Westfalen existieren zurzeit 16 Industrie- und Handelskammern. Die Industrie- und Handelskammern haben laut Bundesgesetz die Aufgabe, das Gesamtinteresse der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden wahrzunehmen.

 

Die Mitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern ist jedoch nicht freiwillig: Das Gesetz sieht eine Pflichtmitgliedschaft für alle Unternehmen und Gewerbetreibenden (mit Ausnahme von Handwerkern, Bauern und nicht im Handelsregister eingetragenen Freiberuflern) in der für sie zuständigen Industrie- und Handelskammer vor. Mit dieser Pflichtmitgliedschaft sind entsprechende finanzielle Pflichtbeiträge verbunden, die die Unternehmen und Gewerbetreibenden an die Industrie- und Handelskammern zahlen müssen.

 

Wer öffentliche Aufgaben wahrnimmt, ist in besonderem Maße zu Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit verpflichtet. Wer, wie die Industrie- und Handelskammern, über Gelder verfügt, die aus gesetzlichen Pflichtbeiträgen stammen, muss Klarheit über die Verwendung dieser Gelder herstellen: Die Mitgliedsbetriebe der Industrie- und Handelskammern sollten sehen können, was mit ihren Beiträgen geschieht.

 

Im Zuge des nordrhein-westfälischen Transparenzgesetzes hat der Landesgesetzgeber zum Beispiel für kommunale Unternehmen und Sparkassen eine Veröffentlichungspflicht bezüglich der Vorstandsgehälter normiert. Aus diesem Grund ist nicht einzusehen, warum die Kammern als Körperschaften öffentlichen Rechts in Bezug auf ihre Geschäftsführer nicht ebenfalls einer solchen Veröffentlichungsvorschrift unterliegen sollten.

 

 

 

 

 

II.   Der Landtag beschließt:

 

Der Landtag fordert die Landesregierung auf, schnellstmöglich den Entwurf für ein Gesetz vorzulegen, das die Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen dazu verpflichtet, die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Bezüge jedes einzelnen Mitglieds der Geschäftsführung spätestens sechs Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres in geeigneter Form der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

 

 

 

 

Dr. Joachim Paul

Daniel Schwerd

Monika Pieper

 

 

und Fraktion

 


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