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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/4354

 

07.11.2013

 

 

 

 

Antwort

 

der Landesregierung

auf die Kleine Anfrage 1670 vom 4. Oktober 2013

des Abgeordneten Daniel Schwerd   PIRATEN

Drucksache 16/4148

 

 

 

Nutzung offener Lizenzen bei Dokumenten, Werken und Inhalten durch das Land

 

 

 

Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 1670 mit Schreiben vom 6. November 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin und allen übrigen Mitglieder der Landesregierung beantwortet.

 

 

 

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

 

Das Land Nordrhein-Westfalen tritt als Ersteller von Inhalten in Erscheinung, die als Werke im urheberrechtlichen Sinne zu betrachten sind. § 5 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) regelt, dass bestimmte amtliche Dokumente – etwa Gesetze, Verordnungen und Erlasse – gemeinfrei gestellt sind.

 

Diese Vorschrift erfährt in der Regel eine enge Auslegung, so dass viele Texte und sonstige Materialien aus Landtag, Regierung, Behörden und Ministerien in der Regel einem Urheberrechtsschutz unterliegen. Dies betrifft alle nichtamtlichen Texte und Materialien, etwa aus der Öffentlichkeitsarbeit, wissenschaftlicher Politikberatung und Ressortforschung oder erstelltes Karten- und Bildmaterial. Für eigentlich gemeinfreie Datenbanken kann unter bestimmten Bedingungen ein Urheberschutzrecht entstehen.

 

Für viele Werke ist auf Anfrage und nach individueller Genehmigung bzw. in offener Lizenz eine kostenfreie Nutzung möglich, andere sind nach Zahlung von Lizenzgebühren nutzbar. In der Praxis stellt sich für Unternehmen und Privatleute die Nutzung dieser Lizenzen als problematisch dar. Eine ähnliche Situation dürfte auch bei Werken im urheberrechtlichen Sinne bestehen. Die Höhe der Lizenzgebühren ist dabei häufig ein Problem.

 

Die Fragen richten sich auf die Nutzung von Inhalten durch das Land, die unter offenen Lizenzen stehen, sowie auf die damit gewonnenen Vorteile.

Vorbemerkung der Landesregierung

 

Die Kleine Anfrage 1670 ist angelehnt an die Kleine Anfrage von Abgeordneten der Bundestagsfraktion DIE LINKE an die Bundesregierung, die von der Bundesregierung am 25. April 2012 beantwortet worden ist (BT-Drucksache 17/9374). Die nunmehr im Rahmen dieser Kleinen Anfrage gestellten Fragen entsprechen der an die Bundesregierung gerichteten Kleinen Anfrage in weitem Umfang.

 

Die öffentliche Verwaltung in Deutschland hat in den letzten Jahrzehnten bereits große Fortschritte hin zu mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung gemacht. Mit der Entwicklung des Internets - insbesondere mit der Entwicklung und dem Ausbau von Sozialen Medien - ergeben sich neue Möglichkeiten der gesellschaftlichen Mitwirkung an den Prozessen des Regierens und Verwaltens. Diese neuen Möglichkeiten für mehr Transparenz, Teilhabe und Zusammenarbeit werden unter dem Begriff "Open Government" zusammengefasst.

 

Die nordrhein-westfälischen Regierungsparteien haben in den beiden Koalitionsverträgen 2010-2015 sowie 2012-2017 ihren klaren politischen Willen zu Öffnung von Politik und Verwaltung im Sinne des Open Government geäußert. Im Koalitionsvertrag 2012-2017 heißt es konkret dazu: "Wir bekennen uns zu den Prinzipien des Open Government. Open Government bedeutet eine Politik für mehr Transparenz in der Verwaltung (Open Data), mehr Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an politisch-administrativen Entscheidungsprozessen (Partizipation) und mehr Zusammenarbeit zwischen Verwaltungen, Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden sowie Expertinnen und Experten. Politik und politische Institutionen sind somit gefordert, sich für den politischen Diskurs im Internet, aber auch offline weiter zu öffnen und damit eine neue politische Kultur zu leben." 

 

Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hat deshalb in ihrer Regierungserklärung vom 12. September 2012 im nordrhein-westfälischen Landtag eine eigene nordrhein-westfälische Open Government-Strategie angekündigt. Vor diesem Hintergrund hat das Landeskabinett auf der Grundlage einer Kabinettvorlage der Ministerpräsidentin schon Ende 2011 die ressortübergreifende Projektgruppe "Open.NRW" eingerichtet und mit der Erarbeitung der Open.NRW-Strategie beauftragt.

 

Vor diesem Hintergrund wird die künftige Open.NRW-Strategie gekennzeichnet sein durch

 

 

Die Open.NRW-Strategie versteht sich daher als ein spezieller exekutiver Beitrag, die Kommunikation zwischen Regierung und Verwaltung auf der einen und den Bürgerinnen und Bürgern und der Wirtschaft auf der anderen Seite zu verbessern.

 

Die Open.NRW-Strategie verfolgt drei Kernziele:

 

 

Die drei Open Government-Bausteine Open  Data, E-Partizipation und E- Zusammenarbeit sollen in einem Open.NRW-Portal zusammengeführt und abgebildet werden. Durch die Implementation von Mustergeschäftsprozessen, begleitenden Checklisten und Guidelines soll Open.NRW nach möglichst einheitlichen Standards effizient und nachvollziehbar in das Verwaltungshandeln der Landesverwaltung integriert werden.

 

Die Leitlinie von Open.NRW ist der Wille zu einer stärkeren Öffnung von Regierung und Verwaltung. Die Ressorts entscheiden im Rahmen ihrer Ressorthoheit darüber, in welchem Umfang Verwaltungsdaten bereitgestellt und E-Beteiligungsangebote initiiert werden und in welchem Umfang E-Zusammenarbeit erfolgen wird. Sie haben dabei die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten.

 

 

1.         In welchem Umfang nutzen die Landesregierung, die Landesministerien, die nachgelagerten Behörden sowie die sonstigen Einrichtungen des Landes Werke und Inhalte von Dritten, die unter offenen Lizenzen veröffentlicht wurden? Listen Sie jede Art der Nutzung seit 2005 auf.

 

Im Rahmen der Arbeit der Landesregierung, der Landesministerien, der nachgelagerten Behörden sowie der sonstigen Einrichtungen des Landes werden frei verfügbare, unter offenen Lizenzen veröffentlichte Inhalte bzw. Werke Dritter vielfach verwendet. Beispielhaft sei die Nutzung von Wikipedia genannt. Ein genauer Umfang kann hier jedoch nicht beziffert werden.

 

 

2.       Mit welchen jährlichen Kosten müsste die Landesregierung rechnen, wenn Sie auf die Nutzung dieser unter offenen Lizenzen veröffentlichten Werke verzichten müsste, bzw. wenn sie diese zu marktüblichen Konditionen lizenzieren müsste?

 

Aufgrund des Zusammenhangs mit der Antwort auf die Frage 1 ist eine Beantwortung der Frage nicht möglich. Da es sich bei den entsprechenden Angeboten um kostenfreie Nutzungsmöglichkeiten handelt, werden daraus entstehende Einsparungen naturgemäß nicht nachgehalten.

 

 

3.       Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die Nutzung von Creative Commons oder vergleichbaren offenen Lizenzen als Lizenzmodell bei der Schaffung von Wissen, Kunst und Kultur zu fördern?

 

Das Land Nordrhein-Westfalen engagiert sich seit mehreren Jahren für den freien Zugang zu wissenschaftlichen Informationen. Das Wissenschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat bereits im Jahr 2004 die „Berlin Declaration“ unterzeichnet (vgl. http://oa.mpg.de/lang/de/berlin-prozess/signatoren/). Mit den Open Access-Plattformen „Digital Peer Publishing (DiPP)“ und „German Medical Sciences (GMS)“ bietet das Land seit fast zehn Jahren zwei Systeme für den eigenverantwortlichen Betrieb begutachteter Fachzeitschriften (Peer Review-Verfahren) an.

 

Darüber hinaus bietet das Hochschulbibliothekszentrum des Landes Nordrhein-Westfalen den Hochschulen das Hosting von Hochschulschriftenservern (Institutional Repositories) an. Mit dem Dokumenten- und Publikationsservice „ElliNet“ (Elektronische Literatur im Netz) bietet die Deutsche Zentralbibliothek für Medizin Autorinnen und Autoren die Möglichkeit der kostenfreien elektronischen Veröffentlichung ihrer wissenschaftlichen Texte aus den Fachgebieten Medizin, Gesundheit, Ernährung, Umwelt und Agrarwissenschaften nach den Grundsätzen des Open Access. Das Land fördert und unterstützt also wie beschrieben seit mehreren Jahren die Anwendung des Open Access-Ansatzes in Wissenschaft und Forschung. Umsetzung, Nutzung und Ausbau der bereits vorhandenen Open Access-Angebote liegen jedoch in erster Linie in der eigenen Verantwortung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie der wissenschaftlichen Einrichtungen. Auch deshalb befürwortet das Land die Aktivitäten und Erklärungen der verschiedenen Wissenschaftsorganisationen – beispielsweise im Rahmen der sogenannten Allianzinitiative – im Bereich von Open Access und unterstützt diese als wichtigen Beitrag für eine Förderung des Open Access-Gedankens.

 

 


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