LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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Drucksache 16/4493 |
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26.11.2013 |
Entschließungsantrag
der Fraktion der CDU
der Fraktion der FDP und
der Fraktion der PIRATEN
zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Gesetz zur Aufhebung der gesetzlichen Befristung des Landespressegesetzes NRW“ (Drucksache 16/3526)
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultur und Medien - Drucksache 16/4450 -
I. Sachverhalt
Das Landespressegesetz NRW ist bis zum 31.12.2013 befristet, so dass Entscheidungen über die Fortexistenz der betroffenen Rechtsnormen zu treffen sind.
Die Regelungen des Landespressegesetzes NRW sind nach wie vor erforderlich. Sowohl die Normen zum Schutz der Presse- und Informationsfreiheit als auch die Normen zu den an die Presse und ihre Beschäftigten zu stellenden Anforderungen sind unentbehrlich.
Aus diesem Grund schlägt die Landesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vor, das Landespressegesetz zu entfristen. Gleichzeitig geht offensichtlich auch die Landesregierung davon aus, dass in den kommenden Monaten erneut gesetzgeberischer Handlungsbedarf zum Landespressegesetz NRW entstehen wird, und stellt in Aussicht, vorerst die derzeitigen Entwicklungen auf dem Pressemarkt und dem Pressevertriebsmarkt abzuwarten und gegebenenfalls inhaltliche Änderungen zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen.
Dieser erwartete gesetzgeberische Handlungsbedarf bezieht sich vor allem auf eine Verankerung des sog. Presse-Grosso-Vertriebssystems im Landespressegesetz NRW.
Seit dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) am 24.10.2011 zur Auseinandersetzung eines Presse-Grosso-Mitgliedsunternehmens mit einem Verlagshaus herrscht große Unsicherheit über die Zukunft des Presse-Grosso-Systems, die auch nach der Verabschiedung der 8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und den damit nun einhergehenden weiteren gerichtlichen Auseinandersetzungen weiterbesteht.
Da das Presse-Grosso-System von grundlegender Bedeutung für die neutrale und verlagsunabhängige Meinungsvielfalt im Bereich Printmedien ist und einen diskriminierungsfreien und vertriebsnetzneutralen Zugang zum Zeitungs- und Zeitschriftenmarkt sicherstellt, wäre eine Absicherung im Landespressegesetz NRW ein wichtiger Schritt zur Sicherung des Presse-Grosso-Systems.
Der nun seitens der Landesregierung angestrebte Weg einer kurzfristigen Entfristung des Landespressegesetzes bei gleichzeitiger Option einer erneuten Beschäftigung ist vor diesem Hintergrund nicht konsistent.
Darüber hinaus gilt grundsätzlich, dass der Landtag in regelmäßigen Abständen prüfen sollte, ob eine Novellierung bestehender Regelungen im Landespressegesetz notwendig ist. Eine generelle Entfristung der gesetzlichen Regelungen steht dieser Prüfung zwar nicht grundsätzlich entgegen, birgt jedoch die Gefahr, dass dies im parlamentarischen Alltag praktisch nicht umgesetzt wird.
II. Der Landtag stellt fest:
III. Der Landtag beschließt:
1. Der Gesetzentwurf wird dahingehend verändert, dass das Landespressegesetz vorläufig bis zum 31.12.2015 verlängert wird;
2. Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag die Ergebnisse der von ihr initiierten länderoffenen Arbeitsgruppe „Presse-Grosso“ vorzustellen
3. und dem Landtag Vorschläge für eine ergänzende Regelung zum Erhalt des Presse-Grosso-Vertriebssystems im Landespressegesetz zu unterbreiten, um diese im Jahr 2014 gründlich im zuständigen Ausschuss für Kultur und Medien zu beraten.
Karl-Josef Laumann Christian Lindner Dr. Joachim Paul
Lutz Lienenkämper Christof Rasche Monika Pieper
Prof. Dr. Dr. Thomas Sternberg Thomas Nückel Daniel Schwerd
Thorsten Schick Lukas Lamla
und Fraktion und Fraktion und Fraktion