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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/4493

 

26.11.2013

 

 

 

 

Entschließungsantrag

 

der Fraktion der CDU

der Fraktion der FDP und

der Fraktion der PIRATEN

 

 

 

zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Gesetz zur Aufhebung der gesetzlichen Befristung des Landespressegesetzes NRW“ (Drucksache 16/3526)

 

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultur und Medien - Drucksache 16/4450 -

 

 

I. Sachverhalt

 

Das Landespressegesetz NRW ist bis zum 31.12.2013 befristet, so dass Entscheidungen über die Fortexistenz der betroffenen Rechtsnormen zu treffen sind.

 

Die Regelungen des Landespressegesetzes NRW sind nach wie vor erforderlich. Sowohl die Normen zum Schutz der Presse- und Informationsfreiheit als auch die Normen zu den an die Presse und ihre Beschäftigten zu stellenden Anforderungen sind unentbehrlich.

 

Aus diesem Grund schlägt die Landesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vor, das Landespressegesetz zu entfristen. Gleichzeitig geht offensichtlich auch die Landesregierung davon aus, dass in den kommenden Monaten erneut gesetzgeberischer Handlungsbedarf zum Landespressegesetz NRW entstehen wird, und stellt in Aussicht, vorerst die derzeitigen Entwicklungen auf dem Pressemarkt und dem Pressevertriebsmarkt abzuwarten und gegebenenfalls inhaltliche Änderungen zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen.

 

Dieser erwartete gesetzgeberische Handlungsbedarf bezieht sich vor allem auf eine Verankerung des sog. Presse-Grosso-Vertriebssystems im Landespressegesetz NRW.

 

Seit dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) am 24.10.2011 zur Auseinandersetzung eines Presse-Grosso-Mitgliedsunternehmens mit einem Verlagshaus herrscht große Unsicherheit über die Zukunft des Presse-Grosso-Systems, die auch nach der Verabschiedung der 8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und den damit nun einhergehenden weiteren gerichtlichen Auseinandersetzungen weiterbesteht.

 

Da das Presse-Grosso-System von grundlegender Bedeutung für die neutrale und verlagsunabhängige Meinungsvielfalt im Bereich Printmedien ist und einen diskriminierungsfreien und vertriebsnetzneutralen Zugang zum Zeitungs- und Zeitschriftenmarkt sicherstellt, wäre eine Absicherung im Landespressegesetz NRW ein wichtiger Schritt zur Sicherung des Presse-Grosso-Systems.

 

Der nun seitens der Landesregierung angestrebte Weg einer kurzfristigen Entfristung des Landespressegesetzes bei gleichzeitiger Option einer erneuten Beschäftigung ist vor diesem Hintergrund nicht konsistent.

 

Darüber hinaus gilt grundsätzlich, dass der Landtag in regelmäßigen Abständen prüfen sollte, ob eine Novellierung bestehender Regelungen im Landespressegesetz notwendig ist. Eine generelle Entfristung der gesetzlichen Regelungen steht dieser Prüfung zwar nicht grundsätzlich entgegen, birgt jedoch die Gefahr, dass dies im parlamentarischen Alltag praktisch nicht umgesetzt wird.

 

 

II. Der Landtag stellt fest:

 

  1. Das Landespressegesetz NRW ist auch in Zukunft zum Schutz der Presse- und Informationsfreiheit und zur Sicherstellung der Qualität journalistischer Arbeit unentbehrlich.

 

  1. Der Landtag NRW sollte in regelmäßigen Abständen über gegebenenfalls notwendige Überarbeitungen der gesetzlichen Regelungen beraten.

 

  1. Eine grundsätzliche Entfristung des Landespressegesetzes ist abzulehnen.

 

  1. Zur Sicherstellung einer regelmäßigen Prüfung der Aktualität der gesetzlichen Vorschriften soll das Landespressegesetz zukünftig jeweils um fünf Jahre verlängert werden.

 

 

III. Der Landtag beschließt:

 

1.    Der Gesetzentwurf wird dahingehend verändert, dass das Landespressegesetz vorläufig bis zum 31.12.2015 verlängert wird;

 

2.    Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag die Ergebnisse der von ihr initiierten länderoffenen Arbeitsgruppe „Presse-Grosso“ vorzustellen

 

3.    und dem Landtag Vorschläge für eine ergänzende Regelung zum Erhalt des Presse-Grosso-Vertriebssystems im Landespressegesetz zu unterbreiten, um diese im Jahr 2014 gründlich im zuständigen Ausschuss für Kultur und Medien zu beraten.

 

 

 

Karl-Josef Laumann                                     Christian Lindner                    Dr. Joachim Paul

Lutz Lienenkämper                                        Christof Rasche                     Monika Pieper

Prof. Dr. Dr. Thomas Sternberg                   Thomas Nückel                     Daniel Schwerd

Thorsten Schick                                                                                            Lukas Lamla

 

und Fraktion                                                  und Fraktion                           und Fraktion


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