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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/4674

 

19.12.2013

 

 

 

 

Antwort

 

der Landesregierung

auf die Kleine Anfrage 1783 vom 26. November 2013

des Abgeordneten Daniel Schwerd   PIRATEN

Drucksache 16/4498

 

 

Beteiligung von Bediensteten des Landes an den Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene

 

 

Die Ministerpräsidentin hat die Kleine Anfrage 1783 mit Schreiben vom 18. Dezember 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister, dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, dem Minister für Inneres und Kommunales, dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales und dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr beantwortet.

 

 

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

 

Derzeit wird zwischen SPD und CDU/CSU auf Bundesebene über die Bildung einer Regierungskoalition verhandelt. Bei solchen Verhandlungen wird von den beteiligten Parteien regelmäßig auf das Wissen und die Unterstützung der Bundes- und Landesministerien zurückgegriffen. Dort werden etwa Positionspapiere und politische Forderungen für die Verhandlungen ausgearbeitet. Die Unterhändler der Parteien können sich in den Verhandlungen auf diese Weise regelmäßig auf Vorlagen, Positions- und Verhandlungspapiere stützen, die in Landes- und Bundesministerien erstellt worden sind.[1]

 

Es stellt sich die Frage, ob es sich hierbei um eine legitime Vermischung der politischen Ebenen sowie um eine gerechtfertigte Inanspruchnahme von Steuergeldern handelt.

 

 


 

1.       Welche Mitarbeiter der Landesregierung, der Ministerien und Behörden des Landes NRW waren direkt oder indirekt an den aktuellen Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene beteiligt? Bitte geben Sie für jede Person an, ob sie innerhalb oder außerhalb ihrer Arbeitszeit an den Verhandlungen beteiligt war.

 

2.    Welche Vorlagen, Stellungnahmen, Positions- und Verhandlungspapiere sowie ähnliche Schriftstücke, die einen Bezug zu den aktuellen Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene haben, wurden ganz oder teilweise in Ministerien und Behörden des Landes NRW erstellt? Bitte schlüsseln Sie die Fälle nach Art des Schriftstücks und federführendem Ressort auf.

 

3.    Welche Arbeitsaufträge, die einen Bezug zu den aktuellen Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene hatten, haben Mitarbeiter der Landesregierung, der Ministerien und Behörden des Landes NRW erhalten? Bitte schlüsseln Sie die Fälle nach Ressort, Art des Arbeitsauftrags sowie nach für die Erledigung in Anspruch genommener Arbeitszeit auf.

 

An den zwischen SPD und CDU/CSU auf Bundesebene abgeschlos­senen Koalitionsverhandlungen haben neben Mitgliedern der Bundes­regierung unter anderem zahlreiche Mitglieder der unterschiedlichen Landesregierungen teilgenommen. Dies diente dem Ziel, Länderinter­essen möglichst frühzeitig und umfassend berücksichtigen zu können. Aus Nordrhein-Westfalen waren neben mir als Ministerpräsidentin als weitere Mitglieder meines Kabinetts der Finanzminister, der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, der Minister für Arbeit, Integration und Soziales, der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr, der Minister für Inneres und Kommu­nales sowie der Staatssekretär bei der Ministerin für Bundesangelegen­heiten, Europa und Medien an den Koalitionsverhandlungen beteiligt.

 

Als Ministerpräsidentin habe ich dort Länderinteressen, konkret die Interessen des Landes Nordrhein-Westfalen wahrgenommen. Gleiches gilt für die oben genannten Mitglieder meines Kabinetts.

 

Zur Wahrnehmung der Interessen Nordrhein-Westfalens in den Koali­tionsverhandlungen und um die möglichen Auswirkungen dortiger Vereinbarungen auf die Landespolitik bewerten zu können, ist auch auf fachliche Vorlagen und die fachliche Beratung durch die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurückgegriffen worden. Dies entspricht der alltäglichen Praxis bei der Vorbereitung von Terminen, Gesprächen und Redeverpflichtungen von Mitgliedern der Landesregierung.

 

In diesem Zusammenhang erteilte Arbeitsaufträge wurden nicht erfasst.

 

 

4.    Welche Kosten sind dem Land schätzungsweise durch Einsätze und Arbeitsaufträge von Mitarbeitern der Landesregierung, der Ministerien und Behörden des Landes NRW, die einen Bezug zu den aktuellen Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene hatten, entstanden?

 

Der Arbeitsaufwand für die Erstellung einer einzelnen Vorlage wird in der Landesregierung nicht festgehalten. Insofern sind Kostenangaben nicht möglich.

 

 


 

5.    Wie bewertet die Landesregierung den Einsatz von Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Landes NRW für Koalitionsverhandlungen zwischen Parteien?

 

Soweit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – wie in der Antwort zu Fragen 1-3 dargestellt - Zuarbeit geleistet haben, erfolgte dies im dienstlichen Auftrag und im Landesinteresse. Im Auftrag von Parteien sind Beschäftigte der Landesregierung nicht tätig geworden.

 

 

 



[1] Vgl. bspw. Sabine Kropp (2001): „Koalitionsverhandlungen nach Wahlen. Akteure, Strukturen, Programme“. In: Hans-Ulrich Derlien/Axel Murswieck (Hrsg.): Regieren nach Wahlen, Opladen: Leske + Budrich, S. 59-83.


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